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Beitrag von: bloodyscorpion Date: 12.09.2009 Thema: Nagel im Reifen, kann man den flicken ? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 08.10.2009 um 21:27:08 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben. da zuviel ot geschrieben wird jetzt im talk. angry Hy Leute hab vorher bei mir Tachoringe erfolgreich verbaut... dann habe ich durch zufall einen schei** Nagel in meinen erst 800km alten Reifen gefunden : ( :( : ( Hab gedacht könnt kotzen... Kann man das Loch an der stelle flicken ( vulkanisieren )? Trau mich irgendwie nicht den herraus zu ziehen vielleicht ist er ja nicht ganz durch... ?! Hab mal nen pic gemacht... reifen Bearbeitet von: angry-playboy am 08.10.2009 um 21:27:08 K G B is waTcHiNg yOu °°° |
Autor: logo Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kann problemlos geflickt werden...aber Nagel nicht selbst rausziehen....soll der Fachmann machen... Gruß |
Autor: DoubleH Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- jopp, kann dir der reifenhändler richten. kost glaub was um die 30€ |
Autor: ich Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Habe auch schon mal einen Flicken lassen. Hat alles wunderbar gehalten. Der Nagel darf nur nicht zu weit am Rand des Reifens sein sonst sagen manche Werkstätten ne flicken geht nicht. mfg [fehlerhaft_angegebener_Link:] http://i30.tinypic.com/mmdeok.jpg[/fehlerhaft_angegebener_Link]mein Compact |
Autor: bloodyscorpion Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hat man beim flicken auch keine einschränkungen bei vmax und bei der langlebigkeit? K G B is waTcHiNg yOu °°° |
Autor: DoubleH Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ne hast keine einschränkungen |
Autor: Mario325iK Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Glaube das ab einem bestimmten Geschwindigkeitsindex nicht mehr geflickt werden darf. Bin mir da aber nicht ganz sicher, meine ich habe das mal gehört. Frag mal beim Reifenhändler nach. MFG Mario No hope Left! |
Autor: Stefan177 Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Können alle geflickt werden. Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: ich Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei meinem Ex e30 hatte ich V-Reifen drauf. Da war das flicken kein problem. mfg [fehlerhaft_angegebener_Link:] http://i30.tinypic.com/mmdeok.jpg[/fehlerhaft_angegebener_Link]mein Compact |
Autor: Touby89 Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Fahr einfach mal zum örtlichen Reifenhändler, hatte dieses Jahr selbst schon einen Nagel und eine Schraube im Reifen - und beide in der Woche bevor ich zur Racewars gefahren bin. Dachte auch schon, mir extra noch zwei neue Pellen kaufen zu müssen, aber glücklicherweise konnten beide Fremdkörper entfernt werden, ohne dass der Reifen beschädigt wurde. Der Nagel steckte bei mir ca. an der selben stelle. Mein Erster - E36 Coupé ///M dressed |
Autor: Prinz1987 Datum: 14.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hochgeschwindigkeitsreifen dürfen eigentlich nicht geflickt werden. Macht trotzdem fast jeder. |
Autor: ferkel325 Datum: 14.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- War das mal, dass Hochgeschwindigkeitsreifen nicht geflickt werden dürfen? Hatte vor zig Jahren mal einen Nagel im Reifen, und der Mogli vom Reifendienst sagte mir dass er den nicht flicken dürfte. Ist schon ca 10 Jahre her. |
Autor: Stefan177 Datum: 14.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- War nicht, ist nicht, wird nie sein. Das einzige was dazu sinngemäß im Gesetz steht ist, daß der Fachmann entscheiden muss, ob er geflickt wird oder nicht. Verboten ist es aber nicht. Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: nordschleifer328 Datum: 15.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- das vulkanisieren ist ein völlig problemloses verfahren. hatte auch mal nen nagel in der profilfläche und war kein problem. hielt auch bis 250kmh ohne probleme;-) :::UPDATE M52 im e30::: Cabrios fährt man bei Sonnenschein,einen Roadster wenn es nicht regnet... |
Autor: ThogI Datum: 22.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ...und über 250 ist der nagel dann rausgeflogen und durch den Kotflügel geschossen???? ;-) ...erst bauen, dann basteln, dann denken... ...schon wiieder vergessen - nochmaaaal... |
Autor: ThogI Datum: 23.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der Stöpsel hält bei uns schon 5 Jahre (dicht) und ist zweimal durch den TÜV, das sehen die gar nicht. Also technisch kein Problem ...erst bauen, dann basteln, dann denken... ...schon wiieder vergessen - nochmaaaal... |
Autor: JaHe Datum: 23.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, vor gar nicht all zu langer Zeit...tralallala...durften Reifen mit Geschwindigkeitsindex ab 250 nicht von jedem geflickt werden und das ist auch heute noch so!! Allerdings gibt es durchaus Techniken, für die diese Beschränkung nicht gilt! Hat aber nicht jeder Wald und Wiesenhändler unbedingt im Angebot. Jeder größere und/oder vernünftig ausgestattete Reifenhändler sollte das aber richten können. Gruß, Jan Was kostet die Welt?!? ...Ach so...ja dann ne kleine Cola bitte. |
Autor: Stefan177 Datum: 23.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Kannst Du den entsprechenden Gesetzestext zu Deiner Behauptung nennen? Diese Behauptung wird sehr oft aufgestellt. Tatsächlich ist es aber nicht verboten. Und war auch (meines Wissens nach) nie verboten. Bearbeitet von: Stefan177 am 23.09.2009 um 17:33:31 Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: JaHe Datum: 23.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sorry, hab gerade kein BGB oder anderes Werk zur Hand. Mir reicht die Weigerung eines örtlichen Reifenhändlers und dessen Verweis auf einen besser ausgestatteten anderen Händler aber völlig aus. Grundlos wird der wirtschaftlich orientierte Herr mich sicher nicht von Hof geschickt haben. Ob es nun verboten war/ist, er es nicht konnte oder aus Vernunft die Reparatur eines zwei Monate alten Pirelligummies verweigert hat ist mir persönlich völlig egal. Ich geb mich da gern geschlagen und glaub dir, wenn du mir beweisen kannst, daß es nicht so ist. Gruß, Jan Was kostet die Welt?!? ...Ach so...ja dann ne kleine Cola bitte. |
Autor: AborningE12driver Datum: 23.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was bei der Reifenreparatur alles möglich ist und wie repariert wird, ist recht gut in diesem Wikipedia-Artikel beschrieben. Zu dem angeblichen Verbot, Reifen ab einem bestimmten Geschwindigkeitsindex zu flicken, steht dort geschrieben: "Der Gesetzgeber hat im §36 der StVZO eine Basis für eine Regelung [Anm.: zur Reifenreparatur] geschaffen. Genauere Hinweise gibt die "Richtlinie für die Instandsetzung von Luftreifen" (Bundesverkehrsblatt Dokument B 3620). Darin sind seit 1. Juni 2008 keinerlei Einschränkungen zum Geschwindigkeitsindex des Reifens mehr aufgeführt; es können also auch ZR-Index Reifen repariert werden. (ACHTUNG: Es liegen allerdings Einschränkungen der Reifenhersteller und Reparaturmaterial-Hersteller vor. Auch Einschränkungen bei Kfz-Versicherungen sind zu beachten.)" |
Autor: JaHe Datum: 24.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na das ist doch mal was! Also bleibt es dabei: es war teilweise verboten und ist es auch immer noch! Wenn man denn dem Wiki trauen möchte/kann. Gruß, Jan Was kostet die Welt?!? ...Ach so...ja dann ne kleine Cola bitte. |
Autor: isTURBO Datum: 08.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- THEORIE Sachlage ist: Der Gesetzgeber verbietet eine inbetriebnahme von instandgesetzten pkw reifen mit einer zul.höchstgeschwindigkeit größer als 240km/h. Da die materialstruktur nicht mehr gegeben ist...FAKT Desweiteren ist es verboten instandgesetzte Felgen(ALU)in den öffentlichen Straßenverkehr zu bringen! Habe letztes Jahr darüber ein Streitgespräch auf der essener ms gehabt mit den blauen und ihrer TUNE IT SAVE scirocco kampagne...inkl.deren eigenem TÜV Prüfer... Ich dachte mich laust der affe! Praxis:bin mit nem zr reifen(265/35/17)in nen nagel gefahren,war auch direkt platt...keiner wollte flicken...-wg ZR! Bin dann zu ner hinterhofklitsche gefahren,haben den reifen prima geflickt! Bin den reifen dann noch bis zur Verschleißgrenze ohne bedenken(auch230)gefahren... F1 TURBO 1,5Ltr->1400PS |
Autor: Stefan177 Datum: 08.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Nein. Der Gesetzgeber sagt NICHTS über den Geschwindigkeitsindex aus. ALLE Reifen können repariert werden, sofern die Beschädigung in der Lauffläche ist. Ausserhalb ist es aufgrund der Walkbewegungen (das hat physikalische Gründe) nicht zulässig. Bis jetzt konnte immernoch keiner den Gesetzestext vorlegen, der eine Reparatur verbietet. Wo kommen diese falschen Behauptungen her? Das Problem sind die Reifenhändler und Hersteller. Die wollen den Reifen natürlich nicht flicken. Letztes Jahr wurde das Gerücht verbreiten, daß es in Deutschland die Winterreifenpflicht gäbe und seit 20 Jahren erzählen Sie Gebetsmühlenartig, daß man ab 7 Grad Winterreifen braucht. Was auch nicht stimmt, wie der ADAC vor einigen Jahren in Erfahrung gebracht hat. Alles nur um den Umsatz anzukurbeln. Bearbeitet von: Stefan177 am 08.10.2009 um 12:35:51 Bearbeitet von: Stefan177 am 08.10.2009 um 12:36:46 Bearbeitet von: Stefan177 am 08.10.2009 um 12:38:58 Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: isTURBO Datum: 08.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es ist definitiv Winterreifen pflicht,ich verstehe nicht,warum du alles anfechtest,wenn du von der gesetzeslage keine ahnung hast.. Denn in Paragraph zwei der Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3 a StVO) heißt es: „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage Dies bedeutet,wirst du von der polizei angehalten(bei schneefall,oder bei verschneiten straßen),und du hast sommerreifen drauf,bekommst du busgeld in höhe20€ Bei behinderung des nachfolgenden verkehrs sogar40€ und 1 punkt! Bitte keine vermutungen posten,ist nicht böse gemeint,führt aber nur zu verwirrungen! F1 TURBO 1,5Ltr->1400PS |
Autor: Stefan177 Datum: 08.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was eine "Winterreifenpflicht" ist, ist Dir aber schon klar, oder? ^^ Und wenn Du's rausgefunden hast, wirst Du feststellen, daß wir die nicht haben in Deutschland. Genausowenig wie das Verbot Hochgeschwindigkeitsreifen zu flicken... Manche Leute reimen sich Sachen zusammen, das gibts garnicht... Bearbeitet von: Stefan177 am 08.10.2009 um 20:33:50 Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: isTURBO Datum: 08.10.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @stefan177 passt schon(roll eyes) F1 TURBO 1,5Ltr->1400PS |
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