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Beitrag von: surEe Date: 12.09.2009 Thema: Polizeikontrolle! Was darf man/sie? ---------------------------------------------------------- Hallo, man hört ja immer Sachen wie "ein Polizist muss immer eine Mütze tragen", "man darf den Personalausweis und Dienstausweis des Polizisten vergleichen" oder "man darf das Prüfblatt der Radarpistole prüfen". Was ist wahr? was darf ich als "Zivilist" und was darf der Polizist? Was kennt ihr noch alles? Grüße Raphael Bearbeitet von: surEe am 13.09.2009 um 21:13:00 polizistenduzer ;) |
Autor: Don Andolini Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du darfst die Polizeivollzugsbeamten erstma Siezen :) Kannst den auch Fragen ob du ma seine P99 DAO anfassen darfst xD HEEEJ! Gerade aus guggn!! |
Autor: BMW_KRaNKeD Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ein Polizist muss immer eine Mütze tragen? Das ist kein MUSS! Der Polizist SOLLTE die mütze tragen um besser als Gesetzeshüter erkannt zu werden (genau wie Jacke und Hose). Jedoch ist das Alles kein MUSS für einen Polizisten. Denn selbst in Zivil ist ein Polizist immer noch ein Polizist, auch ohne Jacke, Hemd, Mütze und co. Ein Polizist könnte dich im "Zweifelsfall" sogar ohne Marke verhaften. Solange er einen Grund dazu hat und seine Identität innerhalb von ... Stunden nachweisen kann. (weiß ich leider nicht genau) "Man darf den Personalausweis und Dienstausweis des Polizisten vergleichen". Im Prinzip richtig. Jedoch "nur" bei begründeten Zweifeln an seiner Person (Autorität). Im Prinzip darf ein Polizist genau das, was ein normaler Bürger auch darf. Nur in besonderen Situationen darf dich ein Polizist verhaften, aufhalten, und und und. Hab's sogar schon erlebt, dass ein guter Freund knappe 1.000 Euro Entschädigung von der Polizei erhalten hat wegen "Festhalten ohne beweisbare Straftat". Der wurde in seiner Arbeitszeit wegen "angeblichen zu schnell fahren innerorts" von der Polizei aufgehalten und mit auf die Wache gebracht, weil er sich geweigert hat die Strafe zu zahlen. Nach ca. 5 Stunden in gewahrsam haben ihn die Polizisten wieder laufen lassen, weil sie ihm nichts beweisen konnten. Mein Kumpel hat deshalb 2 Termine seiner Arbeit (Immobilienmakler) verpasst und dadurch 2 potenzielle Käufer verloren. Hat dann die Polizei verklagt (also die 2 Polizisten). Nach 3 Gerichtsverhandlungen bekamm er dann ca 1.000 Entschädigung (denn er hätte ja die 2 Häuser verkaufen können an die Kunden in dieser Zeit und ca. 2.000 Provision einstreichen können). Ich wurde auch mal aufgehalten, weil ich mich angeblich erst angeschnallt habe, als ich die Polizei im Nacken hatte. (Hatte die Polizei in dem Dorf aber schon vorm Wegfahren gesehen und mich daher zu 200% angeschnallt, bin ja nicht blöd! ;-) ) Naja, der Polizist hat dann behauptet, ich hätte mich erst angeschnallt, als ich bei ner Kreuzung Vorfahrt hatte. (Habe blau H-Gurte und blaues Shirt an). Naja, der Polli wollte mir dann 35 Euro abknüpfen...dann hab ich ihn nur ausgelacht. Nach ca. 15 min Diskussion und veranschlaulichung, dass er aus der "Vorfahrt-Perspektive" die Gurte überhaupt nicht sehen konnte: Da linker Arm aufm Lenkrad" hat er mich dann wieder weiterfahren lassen. Gott sei Dank, hat die Polizei so gut wie immer Beweispflicht ;-) mfg, Tom Meine Fotos dürfen nicht OHNE meine Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt werden! |
Autor: surEe Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich habe irgendwo einmal gelesen das du bei tests nicht mitwirken musst, sobald kein tatverdacht besteht. d.h. wirst du angehalten und sie fragen dich ob du einen drogentest mit dir machen lässt oder ob du mal pusten möchtest, bist du hierzu nicht verpflichtet. die können dir das teil vor die nase halten, du musst nicht pusten. bevor soetwas überhaupt ist sich den tatvorwurf nennen lassen, sowas wie "weil hier ein festival in der nähe ist" oder so gilt nicht. also sie müssen ein tatbestand haben (z.b. ausfallerscheinungen) was ich auch schon so oft gesehen habe ist das so viele die polizei in ihr auto gucken lassen, das würde ich auf jedenfall immer verneinen. egal ob ich etwas zu verbergen habe oder nicht. genauso werden oft beifahrer auf drogenkonsum überprüft. mit welchem recht? garkeinem! zwar ist der besitz von bsp. drogen strafbar, aber der konsum nicht. also kann man den vorhergehenden besitz nicht als "beweis" nehmen um beispielsweise eine personendurchsuchung durchzuführen. Zitat: kannste stecken lassen ;) meine den thread ernst (: polizistenduzer ;) |
Autor: angry81 Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- richtig tükisch werd ich, wenn mich polzeibeamte du´zen. "mir war nicht bewußt, wann ich ihnen das du angeboten habe" da hat man sie schonmal auf seiner seite. wie es in den wald schallt sag ich bloß. wenn sie mir pampig kommen (was recht häufig in berlin passiert aufgrund etwas breiter als der normalbürger, tätowiert...da muss man mit mir gleich schon anders sprechen...tztz) dann bekommen sie die volle breitseite zurück. im schlimmsten fall sogar mit einer dienstaufsichtsbeschwerde. befördert werden wollen sie alle, wenn sich dann ein/zwei beschwerden von bürgern finden, dann ist das nicht sonderlich förderlich und das weiß jeder ordnungshüter. |
Autor: tobibeck80 Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würd bei Kontrollen eher mal den Ball flach halten als den Polizisten drauf hinzuweisen, dass er keine Mütze auf hat. Mich regts da mehr auf wenn die ankommen wie ein gepiercter Zuchtbulle und merkwürdige Frisuren haben.....und trotzdem behalt ichs für mich. Aber wenn sie total im Unrecht sind gibts auch kontra. Ich wurde mal bei uns vor der Festhalle angehalten, allgemeine Kontrolle. Dass die gute Dame ohne Warnweste oder Leuchtkelle auf der Straße stand und ich sie erst für eine Betrunkene gehalten hatte interessierte sie nicht.....dann noch Strickmütze auf....die sah aus wie ich wenn ich im Kosovo rumlaufen würde, mehr nach Bundespolizei. Dann die üblichen Fragen, alles kein Ding, hab ja alles da, trinke nicht und am Auto ist alles legal. Dachte ich. Anscheinend muss man seit einem Jahr sein Fahrwerk in die Papiere eintragen lassen.....nach 10 Minuten Diskussion warum der TÜV Prüfer davon nix weiß gab ich es auf und hab eingewilligt dass eintragen zu lassen. Auf dem Abnahmebeleg stand "bei nächster Gelegenheit in die Papiere eintragen lassen".......ich und jeder TÜV Prüfer interpretiert das so, dass man zB den Wohnort wechseln muss, also das Kennzeichen geändert wird!! Die Alte hatte anscheinend NULL Ahnung von Autos, die hat bestimmt 5 Minuten auf meinen Reuter ESD geleuchtet und deswegen nicht nachgefragt. Bin dann auf die Zulassungsstelle und hab da erstmal nachgefragt ob die was zu der Fahrwerkssache wüssten......natürlich nicht, aber wenn die Frau Polizistin das sagt wirds ja stimmen, die kontrolliert ja schließlich Autos, also wird sie es besser wissen. Ist schon lustig was für Nullpeiler auf die Autofahrer losgelassen werden. Ich bin dann bei meinem Bruder im alten Betrieb zum TÜV Mann, der mein Fahrwerk abgenommen hat, und hab ihm den Fall geschildert. Die Polizistin hat natürlich Bullshit gelabert, aber da ich nicht den ganzen Tag Gesetze büffel dachte ich auch erst, dass das stimmt was die sagt. So, der typische Deutsche würde jetzt heim fahren und sich ärgern, dass er 11 Euro fürs eintragen hat bezahlen müssen. Ich hab mir stattdessen nen Wisch vom TÜV Mann schreiben lassen, in dem o.g. Vermerk auf dem Abnahmebescheid so beschrieben wurde, dass es sogar die Polizistin raffen müsste. Ich bin dann zur Wache und hab mich da beschwert, und ZACK, aufeinmal war die Gute da. Mann hat die gemeckert! Was ich mir erdreiste hier aufzutauchen und sie belehren zu wollen? Ich hab sie dann mal gefragt (und auch mal den Kasernenton angeschlagen), wie sie sich erdreisten kann und meint Autos ohne fundiertes Grundwissen kontrollieren zu wollen und ob sie mir meine 11 Euro wieder zurückzahlen möchte! ICH muss das alles nicht wissen, ABER SIE! Sie hat dann eingeräumt dass sie sich schon ewig nicht mehr mit dem Thema beschäftigt hat....und die 11 Euro gibts nicht zurück. Kurz und Knapp-----Polizisten dürfen anscheinend nix wissen. Blitzen könne sie hier wie die Weltmeister, das wars aber auch schon. Bearbeitet von: tobibeck80 am 12.09.2009 um 11:50:35 „Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich |
Autor: angry81 Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: wie geil deine aktion. nur das schlimme ist, du wirst sie null erreicht haben...sie wird den gleichen scheiss weiter machen |
Autor: tobibeck80 Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- nicht mehr bei mir, wenn die mich nochmal anhält sag ich ihr ins Gesicht ich würde gern mit nem Kollegen die Kontrolle durchgehen. Ich bezahl doch nicht hunderte Euros fürs Teile abnehmen lassen nur dass so ne planlose Streifenitsche meint sie wüsste alles besser! Bearbeitet von: tobibeck80 am 12.09.2009 um 11:57:38 „Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich |
Autor: surEe Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist echt der wahnsinn... also von wegen mütze, hab mich grade nochmal belesen. also im sommer besteht jetzt lockerere tragepflicht, polizisten sind halt auch nur menschen ;) aber sonst hat sie ein polizist zu tragen. polizistenduzer ;) |
Autor: Stefan177 Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich hab eigentlich ein gutes Verhältnis zu Polizei. Nur einmal haben sie mich genervt, als ich meinen E36 Compact noch hatte. WENN ich in die Stadt gefahren bin, haben die mich aufgehalten. Ich hab in 2 jahren 13 Kontrollen über mich ergehen lassen, davon 3 mal blasen. Als es dann wieder mal soweit war, ist mir der Geduldsfaden gerissen. Hab ich das Fenster runtergelassen: "Ey?!" Kam ein Kopf runter und guckte verdrutzt zum Beifahrerfenster rein. "Wie lang dauerts noch? Ich hab ne Pizza bestellt!" Der fing dann an zu stotten, ich hätt beinah angefangen zu lachen: "Äh... Oh... Ja... Warten... Entschuldigung... Warten Sie mal, ich schau gleich nach." Iss weg im Laufschritt und kam gleich wieder: "Sofort. Gleich ist er fertig. Haben Sie öfters mit der Polizei zu tun?" Und ich darauf nur: "Ungefähr jedesmal, wenn ich in die Stadt fahre." und während des sprechens noch das Fenster hochgelassen. Er ging mit seinem Gesicht mit nach oben als würde er an der Scheibe mit dranhängen. Wollte wahrscheinlich noch was sagen. Da hab ich mir schon gedacht, daß ich jetzt Probleme krieg, aber ich war echt sauer. Iss aber nixmehr gekommen. Hat mir sofort die Papiere gebracht nach ein paar Sekunden und weiter gings. ^^ Bearbeitet von: Stefan177 am 12.09.2009 um 14:18:08 Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: Wilhelmidelta Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Eigentlich ist das sogar eher logisch, daß die Rennleitung teilweise den Durchblick selber nicht hat. Ich kenne kein Land, was eine derartige Flut an Gesetzen hat, besonders im KFZ Bereich wo man ja schön verdienen kann. Ich kann mir das auch nicht vorstellen, daß es Leute gibt, die sich 100% in der Gesetzeslage auskennen, rein weils halt so endlos viel ist. Zudem müssen die Grünen ja "eigentlich" in jeder Situation die Rechtslage einschätzen können und die Begründungen kennen. Steht also da ein Gesetzeshüter mitte Ende 20, KANN der gar nicht alles wissen, erst Recht wenn die Person zu Autos keinen Bezug hat. Der Knackpunkt ist eben, manch einer führt sich trotzdem so auf als wüsste er/sie alles und so kommen eben immer wieder solche Ereignisse zustande. Das sind auch nur Menschen, aber offenbar wissen das nicht alle..... :-) |
Autor: Gr33nAcid Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ich wurde noch nie von einem ohne hose kontrolliert ;) Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: Waldfee666 Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hier wird wirklich die Frage gestellt ob ein Polizist eine Mütze auf haben muß oder nicht? *kopfschüttel* Das spielt doch überhaupt keine Rolle. Polizist bleibt Polizist. PS.: Alk und Drogentest sind also freiwillig??? Wer erzählt denn sowas??? E60 530D BJ.2006 |
Autor: UralAbi Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Freunde eine Frage: Sollte man die Strafe eines Polizisten aufgrund Telefonieren am Steuer zahlen falls diese keine Beweise haben? Hintergrund: ein Arbeitskollege hat am Steuer während der Arbeitszeit beim fahren telefoniert;die Polizei ist im entgegengefahren und hat das gesehen; er wurde angehalten,zack strafe und punkte. Die Diskussion bei der Arbeit: Hätte er auch behaupten können er habe NICHT telefoniert und sich geweigert zu zahlen? Die einen behaupteten,ja weil die Polizei keine konkreten Beweise hatte. Ich behaupte,nein weil es ersteinmal 2 Polizeibeamte waren und zweitens weil die dann so weit gegangen wären die Telefongesellschaft seines Handys abzuchecken um dann zu beweisen dass er dann und dann mit dem telefoniert hat. Was ist richtig? |
Autor: Waldfee666 Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: korrekt E60 530D BJ.2006 |
Autor: e46-fahrer Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: warum eine Show aus einer Polizeikontrolle machen? Wo ist ihre Mütze, ihren Dienstausweis bitte..... also da darfste dich auch nicht wundern wenn die dir dein Auto zerlegen und alles überprüfen, Verbandkasten bitte mal öffnen: 12 Sicherheitsnadeln nach DIN 7404 Nenngröße 48 aus Stahl vernickelt....haste nur 10 drin geht es los :) Bearbeitet von: e46-fahrer am 12.09.2009 um 23:31:31 |
Autor: jochen78 Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ist aber freiwillig nur wenn du nicht an Ort und Stelle nen Drogen oder Alkohol Test machen willst darfst mit auf die Wache und die holen nen Arzt. Der führt dann den Test durch. Bearbeitet von: jochen78 am 13.09.2009 um 01:16:19 Ihr seid doch nur neidisch, weil die leisen Stimmen nur zu mir sprechen... |
Autor: Powerjaffen Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Dafür muss aber erst ein Richter geweckt werden (wenn es in der Nacht ist). Gab es gerade nen Urteil zu... Direct Art and Production Support Senior Stylistic Supervisor |
Autor: Geither Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also ich habe auch schon einige Erfahrungen mir Polizisten und Kontrollen gemacht. Das mit der Mütze stimmt. Sie müssen sie nicht auf haben. Ein Polizist ist immer im Dienst. Den Perso muss mann nicht mit sich führen. Mann muss sich nur ausweisen können. Die Alkohol/Drogen Kontrolle ist rein freiwillig. Doch sehen sie es nicht gern wenn mann sie verweigert. Es müssen konkrete Anzeichen von auffallerscheinungen bestehen. Wie z.B. rote Augen oder verwaschene Aussprache, eine Fahne aus dem Mund. Ansonsten können sie einen nicht mitnehmen zu einer Blutabnahme. Das ist ein Körperlicher Eingriff und kann mit Körperverletzung bestraft werden. Dann meist lassen sie es eh. www.david-fitness.de |
Autor: Gr33nAcid Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- mal nen kleiner tipp ;) wenn man es zur blutabnahme kommt, sagt nicht ihr macht das freiwillig, sonst darf man den arzt nachher bezahlen. und das kommt teuer! daher: verweigern! dann muß das land den arzt stellen und anschließend auch bezahlen! Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: angry81 Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: und wer zahlt das dann letzten endes? richtig.... |
Autor: Gr33nAcid Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja der steuerzahler ;) aber erstmal man nicht selber. wenn es nicht voll gerechtfertig ist (drogen, alk...) würde ich es selber auch nicht zahlen wollen. bei nem kumpel haben die das mal angeordnet weil er ne tierhaarallergie hat und voll die roten augen hatte. Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: BenE36 Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sehr abenteuerlich was hier für Stammtischgeschichten erzählt werden ! Zitat: So ein Quatsch ! Kein Polizist wird dir jemals seinen Dienstausweis AUSHÄNDIGEN. Du darfst ihn Dir evtl. mal ansehen (mit den Augen, nicht mit den Händen), mehr aber auch nicht. Die Personalausweisgeschichte vergessen wir ganz schnell mal wieder ! Wenn dies der Fall wäre, wäre schon so mancher Polizist zu Hause "nett empfangen worden". Zitat: Wofür gibt es denn die StPO und die Polizeigesetze der Länder wo die Befugnisse der Polizei geregelt werden ? Wurden diese Werke einfach aus Spaß an der Freude erlassen ? Zitat: Zeig mir mal im StGB den Tatbestand des "Festhalten ohne besondere Straftat". Bei dieser Geschichte lach ich mich echt tot ! Wenn er a) FESTGEHALTEN worden wäre, wäre er b) nicht im GEWAHRSAM gewesen, denn dieses wäre c) eine INGEWAHRSAMNAHME. Davon abgesehen wäre ein zu schnelles Fahren innerhalb geschlossener Ortschaften eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Vielen Dank für diese frei und schlecht erfundende Geschichte ! Zitat: Wohnst Du im Ausland ? Wirf doch mal einen Blick in den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.... Das kostet seit Jahren 30 Euro und nicht 35 Euro ! So, weiter zu einigen Unklarheiten: Zitat: Das ist richtig ! Alkohol- und DrogenVORtests sind freiwillig. Hat der Polizist jedoch einen Anfangsverdacht einer Straftat und begründet diese (auf dem Papier), wirst Du zur Blutentnahme der Wache zugeführt. Alkohol- und DrogenVORtests können dementsprechend auch ENTLASTEND sein, sofern sie vor Ort durchgeführt werden. Zitat: Das ist von Behörde zu Behörde verschieden wann und wo eine Mütze getragen wird. Diese Entscheidung obliegt i.d.R dem Behördenleiter. Zitat: Klar hätte er das behaupten können. Seine Äußerung wird lediglich in die Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben, die von der zuständigen Bußgeldstelle bearbeitet wird. Vor Ort hätte aus aus diesem Grund sowieso KEINEN CENT bezahlt, kommt alles schriftlich. Dein Kumpel kann beim Provider einen Einzelgesprächsnachweis anfordern und diesen als Beweismittel in das Verfahren einbringen. Wenn er nicht telefoniert haben sollte, sollte dies für ihn ja kein Problem darstellen... Bin mal gespannt, was hier noch so alles auftaucht.... |
Autor: E36-Freak Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: sagt wer? Deine Ausbildung ist wohl auch schon etwas länger her... wollte eigentlich auch noch was schreiben...ich lass es aber mal lieber |
Autor: e61_530driver Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wurde auch schon desöfteren von der Polizei angehalten und kontrolliert. Habe damit auch kein Problem. Was mir aber augefallen ist, dass die "älteren" Herren einen wesentlich angenehmeren Umgangston pflegen als die jungen Polizisten. Kam auch schon vor, dass der Polizist ziemlich patzig wurde, aus welchem Grund auch immer. Gut, da stehe ich drüber, manchmal frage ich mich aber trotzdem ob es so gut ist, dass gerade dieser Mensch Polizist ist, dein meisten fehlt einfach die nötige Menschenkenntnis. Denke aber jeder sollte die Chance haben sich weiter zu entwickeln, vorallem im Beruf des Polisten, welchen ich mir alles andere als leicht vorstelle. |
Autor: BMW_KRaNKeD Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hab ich das in irgendeiner Weise behauptet? Nein...also bleib mal auf'm Teppich und geh nicht gleich auf wie ein Schwamm im Wasser. Zitat: "Im Prinzip"...wer lesen kann ist klar im Vorteil! Die StPO greift nämlich nicht, wenn der Polizist keinen Verdacht hat. Wär ja noch schöner, wenn einen die Polizei einfach so mal verhaften könnte. Also bleib einfach mal sachlich und les richtig. Vielen Dank! Zitat: 1. Ich war leider bei den Gerichtsverhandlungen nicht live dabei, d.h. ich kann nur das widergeben, was mir mein Freund erzählt hat. 2. Ich bin kein Polizist und mir sind leider auch nicht alle "Fachausdrücke" bekannt. D.h. ich erklär's so, dass es auch alle verstehen. 3. Ob Straftat oder Ordnungswidrigkeit...hier geht's nicht um die Fachausdrücke oder um fundiertes Wissen im Fachbereich der Rennleitung, sondern lediglich um die Kernaussage! Und mir ist ganz ehrlich egal, ob du diese Geschichte glaubst oder nicht. Fakt ist, es ist so passiert. Das ist schon ein Weile her und meiner Ansicht nach gibts wesentlich wichtigeres in meinem Leben, als mir jedes Detail dieses Vorgangs zu merken. Zitat: Respekt, dass du so gut informiert bist! Sorry, interessiert mich aber wirklich nicht, da ich immer angeschnallt bin und mich nicht darüber informiere, welche Strafe auf mich zukommt, wenn ich etwas mache, was ich nie machen werde. Das ist mittlerweile auch schon knapp über ein Jahr her und wie oben schon geschrieben, gibt's für mich echt wichtigere Dinge als mir sowas zu merken... Zitat: Ich ebenso. mfg, Tom Meine Fotos dürfen nicht OHNE meine Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt werden! |
Autor: E36-Freak Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Doch greift sie - z.B. bei der Blutprobenentnahme gem. §81a StPO |
Autor: Gr33nAcid Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- das sagt mein DAL, EPHK ;) Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: E36-Freak Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: laufen bei Euch die Uhren wohl anders... entweder ist eine Polizeimassnahme aufgrund des Alkoholwertes rechtmässig-dann zahlt der Probant wenn nicht zahlt die Staatskasse ob nun "freiwillig" oder "nicht freiwillig" so ist das hier und so war es schon immer :-) Edit: eine 13er Stelle als DAL? bei Euch müssen die Uhren anders laufen Bearbeitet von: E36-Freak am 13.09.2009 um 13:43:56 |
Autor: Gr33nAcid Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hier laufen die uhren anders;) kann aber auch sein das er sich irrt, ist ja schließlich auch nur nen mensch, ich frage ihn morgen noch mal. Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: mb100 Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Guckst Du § 239 StGB - da stehts unter "Freiheitsberaubung". Ich führs mal kurz ausm Kommentar aus: Zitat: Kindhäuser: StGB - Lehr- und Praxiskommentar, § 239 Rdn. 4 ff. In dem Fall seh ich eigentlich auch nen Raum für ne Freiheitsberaubung seitens der Polizei. Wobei ich auch nicht dabei war und nicht weiß, was sonst so vorgefallen ist. Dass die nun hergenommen wurde, um nen zivilrechtlichen Anspruch durchzusetzen: gut, geht - jedenfalls über § 823 II BGB (falls man sich den auf die Freiheitsberaubung gestützt hatte). Bearbeitet von: mb100 am 13.09.2009 um 14:27:45 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Oweidekai Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich weiß nicht ob`s jetzt gerade hier reinpasst, aber schaut mal das Video: Klick. Bei 0:34 Sieht man, wie ein Cop einem offenbar wehrlosem volle Bombe ins Gesicht boxt. Mit welchen Kosequenzen muß ein Polizist rechnen wenn sowas veröffnetlicht wird? M.M. nach hat das nicht viel Konsequenz, da die Brüder ja nicht derart drauf losgehen würden, wenn dem so wäre. |
Autor: BenE36 Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ BMW-Kranked Ihr schmeisst hier mit Dingen um Euch, von denen Ihr anscheinend nicht viel versteht...Das ist nicht böse gemeint, führt aber im Endeffekt nur zu Mißverständnissen etc. Wenn Du nicht mehr genau weißt, was dein Kumpel dir erzählt hat, solltest Du nicht Ausdrücke in den Raum werfen wie sie Dir grad in den Sinn kommen, nur damit "alle es verstehen" - dies ist nämlich keineswegs der Fall ! Es ist ein erheblicher Unterschied ob es sich bei einem Sachverhalt bspw. um eine Ordungswidrigkeit oder um eine Straftat handelt, rspektive um welchen Tatbestand. Zitat: Genau das mache ich, deswegen habe ich ja meinen Senf dazu gegeben, weil du SACHLICH FALSCH schreibst. Zitat: ... und genau deswegen stiftet dein Thread Verwirrung bzw. klingt unglaubwürdig, da du Vorgänge mit Fachausdrücken umschreibst die schlicht und einfach nicht zu der Geschichte passen. @mb100 Freiheitsberaubung ist Freiheitsberaubung und nicht "Festhalten ohne besondere Straftat", das gibt es nämlich nicht ! Bei der Freiheitsberaubung bspw. wird von einem "Opfer" gesprochen...Wer oder was soll das Opfer in oben genannten Fall denn sein ? Trifft die juristische Definition für "Opfer" zu ? Hier wurde mal eben ein neuer Tatbestand in das StGB eingepflegt... |
Autor: mb100 Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Normalerweise wird mir immer vorgeworfen, dass ich jedes Wort auf die Goldwaage lege. Und drauf aufpasse, dass der Gesetzeswortlaut eingehalten wird. Nur: wenn Du das, was hier der Polizei vorgeworfen wurde, unter § 239 I StGB subsumierst, dann triffts zumindest im objektiven Tatbestand und auch im Bereich der Rechtfertigung schon weitestgehend zu. Also "Festhalten" beschreibt die Freiheitsberaubung, und "ohne besondere Straftat" beschreibt, dass wohl kein Rechtfertigungsgrund vorliegt. Ich garantier Dir: wenn das Opfer zum Staatsanwalt geht und sagt: "Mich haben Polizisten festgehalten, ohne dass ich ne Straftat begangen hab - und jetzt will ich die deswegen anzeigen", dann wird der auch wegen ner Freiheitsberaubung ermitteln. Und nicht das Gesetz aufschlagen und, nachdem er nach nem Blick in die Idiotenwüste festgestellt hat, dass da nix zu "Festhalten ohne Straftat" steht, sagen: "Da kann ich Ihnen auch net helfen. Auf Wiedersehen." Es ist ja schließlich nicht Aufgabe des Anzeigenden, die Vorschriften, wegen derer er Anzeige erstatten will, genau zu benennen. Dass BMW_KRaNKeD sich in der Formulierung vergriffen hat: gut, kommt vor. Er ist sicher kein Jurist. Aber da kann man wirklich die Kirche im Dorf lassen... Ach ja: "Opfer" is bei der Freiheitsberaubung derjenige, der festgehalten wird. Ob jetzt von der Polizei oder von irgendeinem anderen "als Täter" ist vollkommen unerheblich. Ob er mit Recht oder zu Unrecht festgehalten wird, ist im Bereich des objektiven Tatbestands ebenfalls vollkommen unerheblich. Grad die "Freiheitsberaubung" durch die Polizei an nem Unschuldigen (veranlasst durch ne falsche Anzeige) is ein klassisches Schulbeispiel, weils immer wieder gern genutzt wird, um die mittelbare Täterschaft abzuprüfen. Der Freiheitsberaubende is hier allerdings nicht die Polizei, sondern der, der die falsche Anzeige erstattet hat. (Nebenbei: ich hab niemals "taugliches Opfer" geprüft - und im Grundtatbestand (§ 239 I StGB) steht auch nix von "Opfer", sondern was von "Mensch"...) Bearbeitet von: mb100 am 13.09.2009 um 17:27:24 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Richi Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @BenE36 und E36-Freak Großes DANKE an euch für die Kommentare. Denn ganz ehrlich ich kann diesen Mist wie zb. "... Naja, der Polli wollte mir dann 35 Euro abknüpfen...dann hab ich ihn nur ausgelacht." nicht mehr lesen. Soviel halbstarken die sich bei jeder Kleinigkeit aufspielen aber sobald sie dann vor der Polizei oder womöglich vor Gericht stehen sind sie nur noch kleinlaut! Gruß |
Autor: angry81 Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Oweidekai das war jetzt die tage in berlin, ist grad thema nummer eins hier. wird gut konsequenzen haben, im schlimmsten fall is der seinen job los...zu recht sowas is ein typisches beispiel an unkontrollierter aggression |
Autor: Boa Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Was hat sowas auch bei der Polizei zu suchen... Sind aber keine Einzelfälle...hab ich schon live gesehn. Bei uns wurde jetz auch eine Beschwerdestelle eröffnet...mal sehn vielleicht sind die Cops bei uns mal ein bisschen motivierter... Mich hat mal ein Türkischer mitbürger mit einer Axt bedroht weil ich ihn (ohne jetz was dazuzulügen) überholt hab.... er führ einen e36 mit Monsterface schürze. Ich hab dann meinem Kofferraum aufgemacht wo meine beiden Hunde drin saßen... der war ganz schön schnell in seinem Wagen :-) Hab dann die Cops angerufen und die meinten.... Kommen sie morgen vorbei und machen sie eine Anzeige. (hab keine Anzeige gemacht) .....prima..... Da fährt jemand mit einer Axt rum und bedroht damit Menschen....und die warten ab bis etwas passiert. Aber das ist glaub ich nur bei uns so.... Gruss Boa Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da! www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de --1312-- |
Autor: angry81 Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: haha :) ist nicht nur bei euch so. aus meiner zeit als türsteher könnte ich jetzt richtig weit ausholen...verlass dich am besten auf das, was du kannst und nicht auf die hilfe aus öffentlicher hand |
Autor: Neob18 Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- da fällt nur das ein: Carstens Welt - Punkte über Punkte www.alpina-archive.com |
Autor: BMW_KRaNKeD Datum: 14.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Sorry für's Off-Topic: Aber das hat rein gar nichts mit "halbstark" zu tun, Richi. Glaub mir, wenn du in meiner Lage gewesen wärst, hättest du auch zu schmunzeln oder lachen begonnen. Ich bin schon des öfteren von der Polizei aufgehalten worden und hatte bisher deswegen schon positive wie auch negative Erlebnisse mit der Rennleitung. Hab nette wie auch gereizte Grün-weiße an meiner Fensterscheibe erlebt. Aber dieser Polizist war einfach der Beste: Fährt mit seinem Kollegen quer durch die Pampa und will mir dann 30 Euro abknüpfen, weil ich mich angeblich erst angeschnallt habe, als ich sie gesehen hätte. Zumal ich genau wusste, dass die mich aufhalten würden, als ich sie vorm Einsteigen ins Auto gesehen habe. Da kommt man einfach ins Schmunzeln, vorallem wenn der einem auch noch solche Geschichten erzählt... Ich bin definitiv keiner der alles abstreitet oder kleinlaut wird, wenn ich was verbrochen habe. Ich steh dazu, wenn ich Mist gebaut habe. Aber wenn mir die Rennleitung was vorwirft, das nicht stimmt und was sie mir keineswegs beweisen können, dann find ich das schon ein wenig lächerlich. Meine Meinung! ;-) BTT! mfg, Tom Meine Fotos dürfen nicht OHNE meine Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt werden! |
Autor: odie Datum: 14.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: also wenn ich noch lesen kann, dann hat er mit der Grundaussage recht wenn es so gelaufen ist: Du konntest Dich erst danach anschnallen, da Du sie bereits vorm Einsteigen gesichtet hattest Wie will man sich denn ausserhalb des Autos anschnallen ??? There`s always a bigger Fish Regionalteam Wien & Umgebung WANTED!! |
Autor: BMW_KRaNKeD Datum: 14.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: :-D Ja, im Prinzip hast du recht. Jedoch hättest du meinen früheren Post auch lesen müssen um die Vorgeschichte zu kennen. Ich bin zum Auto gegangen und hab die Polizei ein paar Straßen weiter fahren gesehen. Bin dann eingestiegen und hab mich richtung Heimat gemacht. Polizei fuhr einen anderen Weg. Jedoch hatte ich dann an einer "Rechts-vor-Links"-Kreuzung Vorfahrt und bin dadurch direkt an der Polizei vorbeigefahren. Danach hat der Polizist behauptet, dass ich mich erst angeschnallt hätte, nachdem ich direkt an Ihnen vorbeigefahren bin an der Kreuzung. Damals war ich noch in der Probezeit und so bescheuert bin ich auch nicht, dass ich mich nicht anschnalle, wenn ich die Polizei schon vorm Losfahren seh....deshalb kam ich leicht in Schmunzeln damals. Vorallem auch, weil der Typ total aufgegangen ist, wie ich ihm erzählt hab, dass ich angeschnallt war. Ich glaube er hat min. 3mal erwähnt: "Herr....., Sie können mich nicht verarschen, Sie waren definitiv nicht angeschnallt, dass hätte ich sonst gesehen." Und das Beste kam sowieso dann noch als er sich meine Papiere angesehen hat. "Aja, Herr....., und der Wagen ist auf Ihre Mutter zugelassen....soso!" Naja, hab ihm dann gezeigt, dass er den Gurt eigentlich gar nicht sehen konnte aus seiner Perspektive an der Kreuzung. Dann hat er's auch eingesehen. Als Abschiedsgruß kam dann natürlich noch von ihm: "Ok, Herr ..., ich wünsche Ihnen noch eine angenehme Weiterfahrt und das nächste Mal kostet das Ganze 30 Euro!" Naja, immer wieder ein Schmunzeln auf meinem Mund, wenn ich daran denke. mfg, Tom Meine Fotos dürfen nicht OHNE meine Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt werden! |
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