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Beitrag von: theblade Date: 10.09.2009 Thema: Minijob mit Lohnsteuerkarte? Experte gefragt! ---------------------------------------------------------- da eine meiner Kolleginen jetzt nen Minijob (400eur basis) angefangen hat bin ich auch iwo auf den Geschmack gekommen *g*. Umso mehr Seiten ich mir im Netz dazu durchlese umso verwirrter werde ich O_o Mein zweiter AG, wo ich den Minijob ausüben könnte, will die 2% Regelung nicht machen und verlangt ne Steuerkarte von mir. Wenn ich aber jetzt eine zweiter Lst-Karte beantrage falle ich doch automatisch in die Lst-Klasse 6 oder nicht?! So wie ich den Link hier wiederum verstanden habe passiert das aber nicht sofern ich nicht 50 Arbeitstage pro Jahr überschreite ODER ? Kennst sich jemand mit sowas aus? Zur Info: zur zeit mit ich bei meiner hauptbeschäftigung - die allerdings auch nur halbtags ist- in der Lst-Klasse 1. Zahle aber keine Lst weil ich noch unter dem Bruttobetrag bin. Wenn der Minijob jetzt noch hinzukommen würde und ich Lst-Klasse 6 reinkomme, wären ja fast die Hälfte der 400€schon weg so wie ich die seiten im netz verstanden habe?! Helft mir mal - Dankeschön! |
Autor: tunetec Datum: 10.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Eine 2. Lohnsteuerkarte wird auf 6 eingestuft, die erste LSK bleibt davon aber unberührt. Da du auf die 2. LSK eh keine Steuern zahlst, ist es auch egal welche Steuerklasse das nun ist. |
Autor: theblade Datum: 11.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- achso also ist es wurscht ob jetzt auf der 2. Lst-Karte eine 6 steht oder was weis ich?! Kann mich noch an nem Gespräch mit personlabüro erinnern da gings um was ähnliches und da sagte man man solle bloß keine 2. Lst-karte beantragen ... glaube muss morgen mal zum Finanzamt um mich zu vergewissner. Wenn da wirklich noch Abzüge sein sollten, dann lohnt sich die ganze Geschichte nicht im geringsten. |
Autor: daniel.krueger Datum: 11.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Maßgeblich für die insgesamt zu zahlenden Steuern ist immer das jährliche Gesamteinkommen aller steuerpflichtiger Beschäftigungen, unabhängig davon, welche Steuerklasse Du hast. (Die Steuerklasse gibt nur den monatlichen Abschlag an, der einbehalten wird) Bei einer zweiten Steuerkarte mit LSK 6 würdest Du in der Tat ersteinmal einen hohen Steuersatz auf dieses Einkommen zahlen, kannst Dir das zuviel gezahlte Geld aber dann über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Wenn im Voraus klar ist, daß eine erhebliche Steuerrückzahlung zu erwarten ist, so kann man wohl einen monatlichen "Abschlag" auf der Steuerkarte vermerken lassen, dieser Teil der Lohnsteuer wird dann ersteinmal ausgezahlt und beim Lohnsteuerjahresausgleich mit der Rückzahlung verrechnet. Hier sollte man sich aber in jedem Falla mal beim Steuerfachmann beraten lassen. In jedem Falle würde ich mir aber gut überlegen, ob ich einen Zweitjob auf Steuerkarte annehme, ich würde dann eher nach etwas auf 400,00 EUR-Basis suchen, da fährt man auf jeden Fall besser. |
Autor: theblade Datum: 11.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dieser Minijob wäre ja ein 400€ Job! Ist das dann wurscht welche Lst-Klasse es ist? Sind dann die 400€ generell steuerfrei? Hatte eben nochmal mit der Firma telefoniert. Also die brauchen aufjedenfall (ne 2.) Lohnsteuerkarte. Würde dann denke ich mal auf Kl6 kommen. Aber die Dame sagte mir das es viele Leute dort gibt die auf eine 2.Lohnsteuerkarte dort arbeiten. "denn wenn sich das nicht lohnen würde, würden diese ja auch nicht kommen" so die gute Frau. Das Finanzamt konnte mir auch nicht sagen wieviel abzüge dann auf mich zukommen. Gibt es denn keine online rechner dazu? finde nur welche mit nur einer hauptbeschäftigung Bearbeitet von: theblade am 11.09.2009 um 11:39:52 |
Autor: b-mw-323 Datum: 11.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich kenne das auch so, dass dann pauschal einfach ein prozentbetrag abgeführt wird. eventuell bringt es dem betrieb vorteile, wenn er die steuerabgaben aus klasse 6 einbehält. vlt aufgrund bilanz oder betriebsergebnis. hier mal aus wikipedia: Zitat: heißt auf deutsch, du holst dir dann einen teil der steuern mit deiner steuererklärung zurück oder eben alle wenn es auf minijob basis ist Bearbeitet von: b-mw-323 am 11.09.2009 um 12:21:12 |
Autor: theblade Datum: 11.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- meine gehalt aus der hauptbeschäftigung bleibt aber unberührt richtig? oder wird das mit dem 400€ job iwi aufgerechnet etc?! hauptbeschäftigung - Stkl 1 (keine Lst da unter Grenze) Nebenjob - Stkl 6 (lohnsteuer nächstes jahr über steuererklärung zurückholbar?) |
Autor: b-mw-323 Datum: 11.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- erstjob bleibt unberührt |
Autor: theblade Datum: 11.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- in dem Link im ersten Post von mir die Seite steht ja u.a. drin das man nicht mehr wie 50 Arbeitstage haben darf. Dann wäre es sozusagen steuerfrei - auch mit Steuerkarte Kl6. Hab ich das richtig verstanden? |
Autor: tunetec Datum: 11.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- So lange du unter 400 € bleibst, zahlst du auch keine Lohnsteuer auf deiner 2. LSK! Wenn du monatlich zw. 400 und 800 € verdienst, zahlst du vorerst auch keine Lohnsteuer, sondern nur Sozialversicherungsbeiträge. Diese aber auch nicht sofort mit dem vollen Satz. Du brauchst dir also keinen Sorgen zu machen! Zitat: Zu dem Thema "50 Tage": Ist mir so nicht bekannt, hat auch nicht direkt mit deinem Fall zu tun. Im Text steht ja: "Außerdem...". Es ist also noch eine zusätzliche Regelung! Du meinst einen Steuerfreibetrag. Den kannst du aber nur beantragen, wenn du im Vorjahr am Jahresende entsprechend viel zurückerstattet bekommen hast. Bearbeitet von: tunetec am 11.09.2009 um 22:17:47 |
Autor: theblade Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also mein Lohnabrechnungsbüro (in meinem Hauptberuf) sagte mir ich komme auf jeden Fall in die Lst-Kl. 6. Abzüge wären dann 56€ von 400€ hat er ausgerechnet - die ich mir dann nächstes Jahr teilweise von der Steuererklärung zurück holen könnte. War heute auch beim FA und 2 versch. Mitarbeiter haben jeweils was anderes erzählt (eine Jüngere sagte bei 400€ immer steuerfrei -was ja def falsch ist- und ein älterer da geht noch was ab von die 400€. Man sieht also, nicht immer nur eine meinung vom FA holen *g*) Hat es denn sonst noch Nachteile wenn man eine 2. Lohnsteuerkarte beantragt? |
Autor: tunetec Datum: 12.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Warum? Also ich hab schon öfters mehrere Lohnsteuerkarten gehabt und auf 400 € Basis hatte ich nie irgendwelche Abzüge! Weil es unter 400 € egal ist, welche Lohnsteuerklasse du hast! Demnach musste ich auch noch keine Steuererklärung machen. |
Autor: Szabo Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- also ich habe früher geschäftlich viel mit Aushilfen und Minijobs zu tun daher mal das was ich beantworten kann... Es gibt GERINGFÜGIGE JOBS, nicht mehr als 400 Euro im Monat, nicht mehr als 15 Stunden in der Woche, diese sind steuerfrei wenn du: einen HAUPTJOB HAST (mehr als 15STD/Woche und 400 Euro) und keinen weiteren GERINGFÜGIGEN JOB AUSÜBST !!! (mit 6er Karte fällt zwar was an, aber das kannst dir am Ende vom Jahr wieder holen... also im Prinzip STEUERFREI, bzw. du kannst dir den FREIBETRAG eintragen lassen da ja von der Erstattung auszugehen ist) und KURZFRISTIGE JOBS, das sind welche die von Anfang an BEGRENZT SIND und nicht länger als 50 Tage vom Ende des Jobs ein Jahr zurückgerechnet gehen bzw. höchsten 2 Monate am Stück gehen... da ist es WURSCHT WAS WIEVIEL GESCHAFT WIRD, das machen vor allem die ganzen Studis die beim Daimler am Band schaffen und in 6 Wochen Nachtschicht 4000 Flocken heimbringen !!! Was ich nicht ganz verstehe ist dein HAUPTJOB !!! du schreibst zwar das er Lohnsteuerfrei ist, aber warum ??? nur weil du weniger als 400 Euro verdienst ??? oder schaffst du auch weniger asl 15 Stunden in der Wcohe ??? MFG Szabo lass die Sonne in mein Herz... und in mein BMW Cabrio :-D Indivdividual Infos über E31, E34, E30,E36, E38, E39, E46 von 1994 - 2005 Preise, Lacke, Stoffe, Leder, Möglichkeiten, Sonderserien gesucht??? Auskünfte auf Anfrage möglich |
Autor: theblade Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: und genau bei meinen geplanten Minijob seh ich nicht durch. Einerseits ist es nen 400€-mini-Job, anderseits nen kurzfirstiger mit nicht mehr als 50 Tage im Jahr! O_o Zitat: Weil ich noch unter der 800€ (oder 900€?) Grenze bin und somit Lohnsteuerfrei ist (SV-Beiträge habe ich ganz klar!). |
Autor: Szabo Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- das ist einfach nur ne Sache wie das Geschäft das sehen möchte... wenn du also von vornweg weisst das die Sache auf maximal 50 Tage begrenzt ist, du weniger als 15 Std. arbeitest, weniger als 400 Euro im Monat verdienst dann könntes es so oder so angerechnet werden ... kann man machen wie man will, die meistens Lohnbüros blicken da aber selber net immer so ganz durch, GERINGFÜGIG ABRECHNEN IST ABER EINFACHER DA MAN DIESE 50 TAGE NICHT RECHNEN MUSS ... Wichtig ist noch: ein GERINGFÜGIGER und ein KURZFRISTIGER können nicht zusammen gezählt werden ... also könnte man theoretisch nen Hauptjob haben plus einmal 400 Euro JOB und dann noch für 50 Tage im Jahr malochen bis man umfällt... gesetzlich wird da nix weiter dabei fällig (ausser Lohnsteuer die am Ende vom Jahr wieder rauskriegst, Steuerklasse 6) MFG szabo P.S.: die 2 Prozent Regelung ist unbeliebt weil das die Firmen teilweise selber zahlen müssen ... wenn aber ne Steuerklasse 6 einreichst dann zahlt die Firma nix mehr Wie oder was ist dein Minijob denn ??? weil, wenn nur eines der Kriterien nicht zutrifft ist ein geringfügiger und kein kurzfristiger !!! Ansonsten kannst einfach dein hauptjob machen und dann deinen Nebenjob ausüben, das sollte keine Probleme geben !!! Abzüge zwar ja bei STKL 6 aber kannst dir wiederholen oder gleich Freibetrag eintragen lassen... Bearbeitet von: Szabo am 13.09.2009 um 02:57:51 lass die Sonne in mein Herz... und in mein BMW Cabrio :-D Indivdividual Infos über E31, E34, E30,E36, E38, E39, E46 von 1994 - 2005 Preise, Lacke, Stoffe, Leder, Möglichkeiten, Sonderserien gesucht??? Auskünfte auf Anfrage möglich |
Autor: ger964pl Datum: 11.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo, ich verstehe nicht, wie ihr die steuern die ihr im nebenjob mit steuerkarte gezahlt habt wiederbekommen habt, da es bei mir so war, das bei der steuererklärung der verdienst aus dem minijob mit dem gehalt aus der hauptbeschäftigung summiert wurde, woraus sich eine nachzahlung von 200,-Euro nach abzug der werbungskosten ergab. danke |
Autor: Tubs Datum: 11.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Im Deutschen Steuergesetz wird für die Steuerberechnung grundsätzlich nicht zwichen 1. und 2. Gehalt unterschieden. Es gibt ein Gesamtjahreseinkommen. Bei Familien mit gemeinsamer Veranlagung wird auch das Gehalt von beiden Ehepartnern in einen Topf geworfen. Aus dem Gesamtjahreseinkommen wird die abzuführende Steuer berechnet. D. h. wenn Steuern abgeführt werden müssen spielt immer das Gesamteinkommen eine Rolle. Wie nun aber die ganzen kleinen Ausnahmen wie MiniJob und co. in dieses System reinpassen kann dir wohl nur ein Steuerexperte genau erklären. |
Autor: theblade Datum: 11.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: was echt? dann wäre es ja ein schuss in knie wenn ich ne Steuererklärung machen würde?! Lohnsteuer werden mir rund ca 12/13% aus dem Minijob abgezogen. Also meinst könnte durchaus nach fette nachzahlung kommen? |
Autor: ger964pl Datum: 12.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ergänzung; 1.steuerkarten auf steuerklasse 1 und 6 2.mein arbeitgeber besteht auf vorlage der steuerkarte 3.anzüge; neben der lohnsteuer auf dem minijob, kommt noch das man ein höheres jahreseinkomen wo die progression zuschlägt, was bei mir 1/3 des einkommens aus dem minijob entspricht. 4.mit einer zweiten steuerkarte muß man eine sterererklärung abgeben. |
Autor: theblade Datum: 12.11.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist mir schon klar! also wird dann bei der Steuererklärung das GESAMTE einkommen für die Lohnsteuer zugrunde gelegt und nicht nur der Lohn aus dem MiniJob ?? oO |
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