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Beitrag von: kocir Date: 10.09.2009 Thema: Lichttechnisches gutachten ---------------------------------------------------------- hallo ich hoffe mir kann jemand helfen ich brauche ein lichttechnisches gutachten hat jemand sowas und kann es mir kopieren und rübermailen hoffe es kann mir jemand helfen dank schonmal im vorraus mfg rico www.BMW-FREUNDE-SH.de |
Autor: violett Datum: 10.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also respekt, alle Achtung.... ein sehr gutes Thema uns soooo total klasse beschrieben!!!! Ich hätte eins für einen hinteren rechten Rückstrahler, reicht das!??!?!? ;-)))) Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw |
Autor: ThaFreak Datum: 10.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Er brauchs wohl nur als Vordruck... Seine gewünschten Daten wird er selber eintragen ;)) |
Autor: kocir Datum: 10.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- es handelt sich um mein e36 compact bei dem ich einen motorhaubenumbau auf e46 look machen möchte www.BMW-FREUNDE-SH.de |
Autor: ThaFreak Datum: 11.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ? ? ? Und für was brauchst du da ein lichttechnisches Gutachten? |
Autor: kocir Datum: 11.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- weil der tüv nord hier sowas nur mit solch einem gutachten eintragen darf www.BMW-FREUNDE-SH.de |
Autor: angry81 Datum: 11.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- sortier dich erstmal und dann der reihe nach. der tüv braucht KEIN lichttechnisches gutachten sondern ein vergleichsgutachten bzw materialgutachten, abe oder dergleichen. ein lichttechnisches gutachten braucht man, wenn man scheinwerfer OHNE zulassung (neu produziert oder auslandsproduktion) in dtl fahren will. sowas machen im regelfall hersteller solcher scheinwerfer. edit: wenn er die lichtstärke nach dem haubenumbau messen will, nimmt er einfach ein messgerät wie es jede werkstatt hat. --> anderen prüfer suchen Bearbeitet von: angry-playboy am 11.09.2009 um 10:41:20 |
Autor: kocir Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja das kenn ich auch so mit dem lichtmessgerät aber seid dem 01.04.09 darf der tüv es micht mehr ohne diesem gutachten www.BMW-FREUNDE-SH.de |
Autor: coupe_e36 Datum: 13.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich hab vor nem monat meine haube ohne irgend ein gutachten eintragen lassen.... fahr wo anders hin.... |
Autor: violett Datum: 14.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jou is ja auch kein Problem, solange nicht 3/4 vom Scheinwerfer abgedeckt sind! Zitat: Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw |
Autor: angry81 Datum: 14.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: dann hilft dir aber auch kein lichttechnisches gutachten... |
Autor: Nicore Datum: 14.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Eintragung einer Haubenverlängerung ist eh eine Einzelabnahme da es eine Eigenbau ist und es eben dafür kein Gutachten oder Papieren gibt. 1. Das hätte man schon mit der Suche gefunden. 2. Im Nice2Know gibt es eine Dokumentation zum Umbau und einer Kopie des Fahrzeugsscheins mit einer Eintragung dessen. Das "kann" Dir helfen sofern es der Prüfer als "Vergleichsgutachten" ansieht, muss aber nicht. BMW Team Oberhavel |
Autor: violett Datum: 14.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Das wollt ich ja damit sagen, solange ca 4-5cm von ober her abgedeckt sind, hab ich keine Probleme damit!! Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw |
Autor: coupe_e36 Datum: 14.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- naja über der hälfte vom scheinwerfer bin ich auch^^ siehe e46 fotostory |
Autor: Nicore Datum: 15.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat:Zitat: Die Aussage ist nonsens, es gelten weder ein Zentimetermaß noch sonstige Prozentangaben wie manche immer behaupten. Man unterscheidet schon in der Bauform der Scheinwerfer und derer Lichtaustrittskante. Wer einen bösen Blick machen will, sollte sich vorher ein paar Schablonen aus Pappe machen und damit zum Prüfer fahren um das ggf. absegnen zu lassen damit eine spätere Eintragung kein Problem ist. BMW Team Oberhavel |
Autor: violett Datum: 15.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Zentimeterangabe bezog sich jetzt rein auf den E36. Soweit ist das für mich okay, aber das macht ein jeder anders! Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw |
Autor: Nicore Datum: 15.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Selbst beim E36 gilt das nicht, auch hier gibt es Unterschiede zwischen Bosch und ZKW-Scheinwerfern, mit Streuscheiben oder DE-Linse, mit H1, H7 oder HB4 Glühlampen... BMW Team Oberhavel |
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