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Lichttechnisches gutachten - TÜV Gutachten, ABEs und Fragen zu Eintragungen

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Beitrag von: kocir
Date: 10.09.2009
Thema: Lichttechnisches gutachten
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hallo

ich hoffe mir kann jemand helfen ich brauche ein lichttechnisches gutachten

hat jemand sowas und kann es mir kopieren und rübermailen


hoffe es kann mir jemand helfen dank schonmal im vorraus

mfg rico
www.BMW-FREUNDE-SH.de


Antworten:
Autor: violett
Datum: 10.09.2009
Antwort:
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Also respekt, alle Achtung.... ein sehr gutes Thema uns soooo total klasse beschrieben!!!!

Ich hätte eins für einen hinteren rechten Rückstrahler, reicht das!??!?!? ;-))))
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Autor: ThaFreak
Datum: 10.09.2009
Antwort:
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Er brauchs wohl nur als Vordruck...
Seine gewünschten Daten wird er selber eintragen ;))
Autor: kocir
Datum: 10.09.2009
Antwort:
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es handelt sich um mein e36 compact bei dem ich einen motorhaubenumbau auf e46 look machen möchte
www.BMW-FREUNDE-SH.de
Autor: ThaFreak
Datum: 11.09.2009
Antwort:
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? ? ?

Und für was brauchst du da ein lichttechnisches Gutachten?

Autor: kocir
Datum: 11.09.2009
Antwort:
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weil der tüv nord hier sowas nur mit solch einem gutachten eintragen darf
www.BMW-FREUNDE-SH.de
Autor: angry81
Datum: 11.09.2009
Antwort:
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sortier dich erstmal und dann der reihe nach.

der tüv braucht KEIN lichttechnisches gutachten sondern ein vergleichsgutachten bzw materialgutachten, abe oder dergleichen.

ein lichttechnisches gutachten braucht man, wenn man scheinwerfer OHNE zulassung (neu produziert oder auslandsproduktion) in dtl fahren will. sowas machen im regelfall hersteller solcher scheinwerfer.

edit:

wenn er die lichtstärke nach dem haubenumbau messen will, nimmt er einfach ein messgerät wie es jede werkstatt hat.

--> anderen prüfer suchen

Bearbeitet von: angry-playboy am 11.09.2009 um 10:41:20
Autor: kocir
Datum: 13.09.2009
Antwort:
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ja das kenn ich auch so mit dem lichtmessgerät

aber seid dem 01.04.09 darf der tüv es micht mehr ohne diesem gutachten


www.BMW-FREUNDE-SH.de
Autor: coupe_e36
Datum: 13.09.2009
Antwort:
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ich hab vor nem monat meine haube ohne irgend ein gutachten eintragen lassen....

fahr wo anders hin....
Autor: violett
Datum: 14.09.2009
Antwort:
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Jou is ja auch kein Problem, solange nicht 3/4 vom Scheinwerfer abgedeckt sind!


Zitat:


ich hab vor nem monat meine haube ohne irgend ein gutachten eintragen lassen....

fahr wo anders hin....

(Zitat von: coupe_e36)



Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Autor: angry81
Datum: 14.09.2009
Antwort:
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Zitat:


Jou is ja auch kein Problem, solange nicht 3/4 vom Scheinwerfer abgedeckt sind!



(Zitat von: violett)




dann hilft dir aber auch kein lichttechnisches gutachten...
Autor: Nicore
Datum: 14.09.2009
Antwort:
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Die Eintragung einer Haubenverlängerung ist eh
eine Einzelabnahme da es eine Eigenbau ist und
es eben dafür kein Gutachten oder Papieren gibt.

1. Das hätte man schon mit der Suche gefunden.
2. Im Nice2Know gibt es eine Dokumentation zum
Umbau und einer Kopie des Fahrzeugsscheins mit
einer Eintragung dessen. Das "kann" Dir helfen
sofern es der Prüfer als "Vergleichsgutachten"
ansieht, muss aber nicht.
BMW Team Oberhavel
Autor: violett
Datum: 14.09.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Jou is ja auch kein Problem, solange nicht 3/4 vom Scheinwerfer abgedeckt sind!



(Zitat von: violett)




dann hilft dir aber auch kein lichttechnisches gutachten...

(Zitat von: angry-playboy)




Das wollt ich ja damit sagen, solange ca 4-5cm von ober her abgedeckt sind, hab ich keine Probleme damit!!
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Autor: coupe_e36
Datum: 14.09.2009
Antwort:
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naja über der hälfte vom scheinwerfer bin ich auch^^ siehe e46 fotostory
Autor: Nicore
Datum: 15.09.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:


Jou is ja auch kein Problem, solange nicht 3/4 vom Scheinwerfer abgedeckt sind!



(Zitat von: violett)




dann hilft dir aber auch kein lichttechnisches gutachten...

(Zitat von: angry-playboy)




Das wollt ich ja damit sagen, solange ca 4-5cm von ober her abgedeckt sind, hab ich keine Probleme damit!!

(Zitat von: violett)




Die Aussage ist nonsens, es gelten weder ein Zentimetermaß
noch sonstige Prozentangaben wie manche immer behaupten.
Man unterscheidet schon in der Bauform der Scheinwerfer und
derer Lichtaustrittskante. Wer einen bösen Blick machen
will, sollte sich vorher ein paar Schablonen aus Pappe
machen und damit zum Prüfer fahren um das ggf. absegnen
zu lassen damit eine spätere Eintragung kein Problem ist.
BMW Team Oberhavel
Autor: violett
Datum: 15.09.2009
Antwort:
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Die Zentimeterangabe bezog sich jetzt rein auf den E36. Soweit ist das für mich okay, aber das macht ein jeder anders!
Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw
Autor: Nicore
Datum: 15.09.2009
Antwort:
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Selbst beim E36 gilt das nicht, auch hier gibt
es Unterschiede zwischen Bosch und ZKW-Scheinwerfern,
mit Streuscheiben oder DE-Linse, mit H1, H7 oder HB4
Glühlampen...
BMW Team Oberhavel




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