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Kupplung defekt nach 2 Wochen: Privatkauf - Geplaudere

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Beitrag von: JimPanse
Date: 09.09.2009
Thema: Kupplung defekt nach 2 Wochen: Privatkauf
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hi!

meine freundin hat sich vor 4 monaten einen fiesta von privat gekauft. nach 2 wochen ist dann die kupplung kaputt gegangen. was allerdings komisch ist, da sie bei der probefahrt einwandfrei funktioniert hat (wurde von 4 leuten probegefahren!). nun ist die frage, ob sie die kupplung nicht hätte zahlen müssen (470€ (preislich ok?)), weil es ein versteckter mangel war oder ist das völlig egal? ist das auto so gekauft, wie gesehen?

mfg

Bearbeitet von: Weiß-Blau-Fan-Rude am 10.09.2009 um 08:15:44
Im Rückspiegel gefürchtet, vom Tankwart verehrt. Dem Boden am nächsten, sein Fahrwerk begehrt. Die Kotflügel gezogen, eine Form wie ein Keil. Alles ein Unikat, jedes Teil


Antworten:
Autor: jan_323i
Datum: 09.09.2009
Antwort:
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...das darf deine Freundin selbst zahlen!

lg Jan
Autor: e46-fahrer
Datum: 09.09.2009
Antwort:
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das muss sie selber zahlen, selbst ein Autohaus übernimmt keine Kupplung....Verschleißteil
Autor: Matthes3302
Datum: 09.09.2009
Antwort:
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der vorbesitzer kann ja schlecht in die kupplung schauen. und als privatverkäufer kann er gewährleistung ausschließen, da gekauft wie gesehen.
mfg
Autor: elektrik_eddy
Datum: 09.09.2009
Antwort:
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und 470€ für ne neue Kuplung (mit einbau) ist ok denke ich...
Autor: e61_530driver
Datum: 09.09.2009
Antwort:
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Zitat:


und 470€ für ne neue Kuplung (mit einbau) ist ok denke ich...

(Zitat von: elektrik_eddy)




Das Wiederum hängt auch vom Alter des Fahrzeugs ab.
Autor: Bardock
Datum: 09.09.2009
Antwort:
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Hallo Jim,


die Kosten von 470 Euro hat der Verkäufer nicht zu tragen.
Deine Freundin muss dafür aufkommen.

Um einen sogenannten "versteckten Mangel" handelt es sich dabei
so gesehen auch nicht. So gesehen deshalb, weil alle Umstände nicht
bekannt sind.

Zu der Aussage, das man als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen
kann: So gesehen auch nicht richtig. Schlichtweg einfach alles von vorne
herein ausschließen kann man so auch nicht. Darüber lasse ich mich aber nun
auch nicht weiter aus, da dieses Thema bereits in einem anderen Thread
diskutiert wurde. Die Suchfunktion hilft hier weiter. Ich mach da auch
kein Thema draus und gehe nicht mehr darauf ein, sondern erwähne es lediglich
der Vollständigkeit wegen.

Der Satz "gekauft wie gesehen", den gibt es so auch nicht. So einfach
wie der Satz sich anhört ist es auch wieder nicht. Der ist zwar beliebt,
unbedingt haltbar ist es aber auch wieder nicht.

Wenn immer alles so "schwarz-weiß" wäre, so klare Situationen also mit
"wenn-dann" Fällen, dann gäbe es keine vielen Rechtsfälle, mit denen sich
Gerichte und Juristen ständig beschäftigen müssen und die Urteile trotz
ähnlichen Umständen oft verschieden ausfallen.



Gruß Bardock

Bearbeitet von: Bardock am 09.09.2009 um 22:16:57
Autor: BmW-MoGuL
Datum: 09.09.2009
Antwort:
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welches baujahr ist das fzg denn??

bei den alten fiesta haben die ausrücklager oft schlapp gemacht und die druckplatte durch geschliffen...

kann man aber auch gut selbst reparieren. auch ohne bühne. das getriebe ist nur sau schwer.
Codieren, Nachrüsten, Fehlerspeicher lesen + aktuelle Navikarten per PM.
Autor: e46-fahrer
Datum: 10.09.2009
Antwort:
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immer an die eigene Nase fassen wenn man sein eigenes Auto verkauft :)

Kupplung ist ein normales Verschleißteil da brauch man jetzt nicht Seitenweise drüber zu disskutieren...ein Anwalt sagte mir mal, oder bei meinem Kumpel war das aber....usw.

Privat ist das nun mal so...und keiner würde einem Käufer die Kupplung bezahlen (nach einem Privatverkauf schon gar nicht)

Thema eigentlich geklärt...mfg




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Ende des Themas

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