- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<

Erlaubnis für Mini-Job schreiben - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

==========================================================


Beitrag von: theblade
Date: 07.09.2009
Thema: Erlaubnis für Mini-Job schreiben
----------------------------------------------------------
Habe gerade den Auftrag bekommen für unserer Arbeitnehmerin eine Erlaubnis zu schreiben, dass sie nach der hauptbeschäftigung noch ein mini job arbeiten kann. Wie würdet ihr sowas schreiben?

Reicht das aus?:

"
Erlaubnis zur Ausführung eines Mini-Jobs.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben erlauben wir unserer Arbeitnehmerin Frau xxxxx, geb xxxx wohnaft in xxxx, einen Mini-Job nach ihrer regulären Arbeitszeit auszuführen.
mfg
"


Antworten:
Autor: b-mw-323
Datum: 07.09.2009
Antwort:
----------------------------------------------------------
noch rein schreiben auf 400€ basis und das trotz dieses mini jobs nicht die normale arbeitstätigkeit gefährdet werden darf und das im urlaub keine tätigkeit ausgeführt werden darf da dieser der erholung dient.

habe selbst mal so ein schreiben bekommen, zuhause kann ich da gerne mal gucken wie der genaue wortlaut war , aber erst heute abend gegen 21.00
Autor: theblade
Datum: 07.09.2009
Antwort:
----------------------------------------------------------
das wäre super - danke!
Autor: Marco535
Datum: 07.09.2009
Antwort:
----------------------------------------------------------
Ich würde die Erlaubnis nur unter dem Hinweis auf einen evtl. Widerruf erteilen. Ein Widerruf meines wissens auch nur dann gültig, wenn er angekündigt wurde.

Auch ein Hinweis auf evtl. Gesetzesänderungen bzgl. der Zulässigkeit könnte nicht schaden. Informationspflich in diesem Fall auf den Arbeitnehmer abwälzen.
Autor: b-mw-323
Datum: 07.09.2009
Antwort:
----------------------------------------------------------
Zitat:

Sehr geehrter Herr X,

wir haben Ihren Antrag auf Nebentätigkeit als X bei X mit einer monatlichen Arbeitszeit von ca. X Stunden zur Kenntnis genommen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Nebentätigkeit im Rahmen der Geringfühigkeitsgrenze liegt.

Wir gehen davon aus, dass durch diese Nebentätigkeit Ihre Leistungen während der Berufsausbildung (Arbeitsverhältnis) nicht beeinträchtigt werden. Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie während Ihres Urlaubes keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten dürfen (vgl. $ 6 Pkt. Ihres Arbeitsvertrages).

Außerdem setzen wir voraus, dass Sie in keiner Weise Tätigkeiten ausüben werden, die in Konkurrenz zur Geschäftstätigkeit der Firma X stehen. Andernfalls sind wir berechtigt, Ihrer Nebentätigkeit zu widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen



das ist von ner bank und sollte gut genug sein :)




==========================================================
Ende des Themas

Home Page: https://www.bmw-syndikat.de/
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]: https://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatforum/


www.BMW-Syndikat.de [ Forum ]

© 2001 bmw-syndikat.de

zum Anfang der Seite
Sitemap
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile