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Beitrag von: theblade Date: 07.09.2009 Thema: Erlaubnis für Mini-Job schreiben ---------------------------------------------------------- Habe gerade den Auftrag bekommen für unserer Arbeitnehmerin eine Erlaubnis zu schreiben, dass sie nach der hauptbeschäftigung noch ein mini job arbeiten kann. Wie würdet ihr sowas schreiben? Reicht das aus?: " Erlaubnis zur Ausführung eines Mini-Jobs. Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben erlauben wir unserer Arbeitnehmerin Frau xxxxx, geb xxxx wohnaft in xxxx, einen Mini-Job nach ihrer regulären Arbeitszeit auszuführen. mfg " |
Autor: b-mw-323 Datum: 07.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- noch rein schreiben auf 400€ basis und das trotz dieses mini jobs nicht die normale arbeitstätigkeit gefährdet werden darf und das im urlaub keine tätigkeit ausgeführt werden darf da dieser der erholung dient. habe selbst mal so ein schreiben bekommen, zuhause kann ich da gerne mal gucken wie der genaue wortlaut war , aber erst heute abend gegen 21.00 |
Autor: theblade Datum: 07.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- das wäre super - danke! |
Autor: Marco535 Datum: 07.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würde die Erlaubnis nur unter dem Hinweis auf einen evtl. Widerruf erteilen. Ein Widerruf meines wissens auch nur dann gültig, wenn er angekündigt wurde. Auch ein Hinweis auf evtl. Gesetzesänderungen bzgl. der Zulässigkeit könnte nicht schaden. Informationspflich in diesem Fall auf den Arbeitnehmer abwälzen. |
Autor: b-mw-323 Datum: 07.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: das ist von ner bank und sollte gut genug sein :) |
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