- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: jasch Date: 04.09.2009 Thema: muss versicherung auszahlen ---------------------------------------------------------- hallo, ich hatte einen wildunfall und hab jetzt nen kostenvoranschlag gemacht, jetzt wollte ich fragen ob meine versicherung den kostenvoranschlag auszahlen muss wenn ich das will? |
Autor: Ich mag 3er Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja, du kannst es dir auf Kalkulationsbasis auszahlen lassen. Allerdings bekommst du nur den Nettobetrag. . |
Autor: jasch Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- kann die versicherung auch sagen das sie nicht auszahlen, oder müssen sie wenn ich das will |
Autor: Bruderchorge Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sie müssen das auszahlen, wenn du sie besser überzeugen willst, kannst du ja angeben, dass du dein Wagen verkaufen möchtest und dass du es deswegen ausbezahlt haben willst, da der Unfall ja einen Wertverlust verursacht hat ! Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter. |
Autor: Old Men Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Versicherung muß dir den Betrag so wie er im KV ausgeschrieben ist, auszahlen. Da aber im KV auch noch immer die Märchensteuer mit aufgeführt ist, bekommst du diese nicht ausgezahlt. Du kannst dein Auto selber reparieren oder so wie es da steht verkaufen. Es kann durchaus möglich sein, daß die Versicherung den KV anzweifelt und einen eigenen Sachverständigen beauftragt. So lange mußt du dann aber warten. |
Autor: BMW_KRaNKeD Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die meisten Versicherungen überweisen das Geld meistens direkt, nachdem der KVA bei denen eingegangen ist. Außer wenn sie den KVA zu hoch finden und dir noch nen Gutachter vorbeischicken wollen. Ansonsten solltest du das Geld (natürlich nur den Netto-betrag) bekommen. Und wenn du dein Auto dort reparieren lässt, wo der KVA herkommt und denen die Rechnung schickst, überweisen sie dir meistens den Restbetrag direkt danach. Ist zumindest bei den Versicherungen von mir und meinen Freunden so. Einfach mal anrufen und fragen. Aber normalerweise bekommst du das Geld ohne darauf zu bestehen, dass du ausgezahlt werden willst. Schaden ist Schaden...der Versicherung kann egal sein, ob du deinen Wagen reparieren lässt oder nicht. mfg, Tom Meine Fotos dürfen nicht OHNE meine Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt werden! |
Autor: Waldfee666 Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kannst dir den Wert auszahlen lassen und sie müssen ihn auszahlen. Allerdings nicht den vollen Betrag vom KV. Du bekommst: Wiederbeschaffungswert - Restwert - 19% = Auszahlungsbetrag Hatten den Fall vor einigen Wochen. Gott sei Dank ein alter Wagen. Schaden 2250€ ausgezahlt werden ca.1600€. E60 530D BJ.2006 |
Autor: jasch Datum: 05.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ok, weil die paar kratzer an der stoßstange kann ich als lackierer selber lackieren;) |
Autor: mb100 Datum: 05.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Stop - des is die Rechnung für nen wirtschaftlichen Totalschaden, wenn nicht repariert wird. Wenn kein wirtschaftl. Totalschaden vorliegt, werden die Reparaturkosten abzüglich MwSt. lt. Gutachten plus angefallene MwSt. ausgezahlt. Also heb mal die Quittungen vom Lack auf... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |