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Beitrag von: compact1982 Date: 03.09.2009 Thema: Gewindefahrwerk Eintragung ---------------------------------------------------------- Hallo, heute kam mein neues Gewindefahrwerk an und morgen soll es eingebaut werden. Nun geht es ja später auch zum Tüv :-(. Würde den Wagen gerne, wenn er mir nicht tief genug ist, noch was weiter runterdrehen. Also über den Tüv geprüften Verstellbereich hinaus, wenn es sein muss. Jetzt meine Frage: Kann man das dann beim Tüv über Einzelabnahme eintragen lassen? Trenne dich nicht von deinen Illusionen. Denn wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren aber aufgehört haben zu leben. |
Autor: louisdama Datum: 03.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- nö Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg |
Autor: E36-Freak Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Die Antwort hast Du Dir schon selber gegeben. Bei einer Eintragung über den Tüv-geprüften Bereich hat der Prüfer die Kappe auf, wenn mit dem Fahrwerk irgendwas in die Hose geht bzw. es zum Unfall pp. kommt. |
Autor: violett Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist schon möglich, solange alle Grenzmaße (z.B.Scheinwerferhöhe, Bodenfreiheit usw) alle eingehalten werden, die Federn genügend Vorspannung haben und sich das "Ding noch fährt"!! Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw |
Autor: Nicore Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jede Verstellung am Gewindefahrwerk muss mit erneutem Vorlegen einer Achsvermessung neu eingetragen werden. Die Frage, ob man eine vom TÜV abgenommene Tieferlegung, die dann nachträglich erneut verstellt wurde per Einzelabnahme eintragen lassen kann ist total blödsinning, sorry. Schau erstmal ins Gutachten zum zulässigen Restgewinde. Dreh ihn soweit runter wie es Dir gefällt und Du nach der obigen Vorschrift darfst. Stell das Fahrzeug schräg auf Böcke oder Winterräder und schau ob es irgendwo schleift. BMW Team Oberhavel |
Autor: violett Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ich glaub du verstehst das nicht richtig was er meint!!! ;-)) Im Gutachten des Fahrwerks ist ein TÜV geprüfter Verstellbereich festgelegt z.B. Vorderachse 20-55mm Restgewinde und diesen Bereich will er unterschreiten, z.B auf 10mm restgewinde!! Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw |
Autor: Nicore Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ist aber eben auch ein Widerspruch in sich. :) Der TÜVer kann nicht gegen die Auflagen beurkunden. BMW Team Oberhavel |
Autor: compact1982 Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ok, habs verstanden. Wollt nur wissen ob es vielleicht doch möglich ist. Muss ich mir nächtstes Jahr halt doch 17 Zöller kaufen damit die Radhäuser gut gefüllt sind. Danke für eure Antworten Trenne dich nicht von deinen Illusionen. Denn wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren aber aufgehört haben zu leben. |
Autor: violett Datum: 04.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Seh ich anders! Wenn er alle Prüfungen durchführt und die Maße und so passen, geht das. Ist dann halt ne §19/2 Eintragung (Einzelabnahme)! Vergleichbar mit z.B. 5er Räder auf dem 3er, da hab ich auch kein passendes Gutachten und die passenden Auflagen, da muss ich auch alles selber prüfen! Aber wie gesagt das macht nicht jeder. Genauso wie nicht jeder das Beispiel mit den Felgen einträgt! Bearbeitet von: violett am 04.09.2009 um 17:26:14 Schlachte E36 Limo: alle Teile vorhanden: M-Packet, Teilleder Sportsitze, Klimaanlage...usw |
Autor: Nicore Datum: 07.09.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist was anderes, wenn es kein Gutachten zu DEINEM Fahrzeug gibt sonder nur für ein anderes Fahrzeug, dann werden die Werte wie Achslasten, Tragfähigkeit, Bereifung etc. verglichen. Aber in dem Gutachten für sein Fahrwerk steht ein maximal zulässiger Verstellbereich drin. DAS kann der Prüfer auch nicht entkräften ohne eine technische Gesamtabnahme des Fahrzeugs zu machen so wie es der Hersteller erwirkt hat. :) BMW Team Oberhavel |
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