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Beitrag von: Heitzer41 Date: 22.08.2009 Thema: Bußgeldverfahren> Einstellung bei Videoüberwachung ---------------------------------------------------------- Hi wollte mal fragen wie man vorgeht bei den Einspruch Einlegen bei Videoüberwachung ( zu schnell gefahren ) Laut ADAC ist Videoüberwachung ungültig und somit VERBOTEN !!! Alle noch nicht abgeschlossenen Bußgeldverfahren wären einzustellen ! |
Autor: angry81 Datum: 22.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- was genau meints du mit videoüberwachung? videobeweis beim lasern? |
Autor: Heitzer41 Datum: 22.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Na wenn du Post bekommst von der bußgeldstelle wegen überschreitung der Geschwindigkeit mit Film/ Messung ist ab Donnerstag laut Zeitung rechtswiedrig und vverboten und alle noch nicht abgeschlossenen Verfahren sind einzustellen ! |
Autor: herr_welker Datum: 22.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Der erste Schritt sollte der zum Anwalt sein. Wenn du im ADAC bist, dann ist eine Erstberatung bei einem ADAC-Anwalt für dich kostenlos. |
Autor: Heitzer41 Datum: 22.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja werde Einspruch einlegen und ne Kopie vom Karlsruher Gerichtshof mit reinstecken wo am Donnerstag das Urteil gefallen ist wo Videoüberwachung unrechtmäßig ist usw. |
Autor: herr_welker Datum: 22.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Jo tu das. Dann dürfte die Tempomessung per Section Control aber auch unzulässig sein. |
Autor: adorable*m82 Datum: 22.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Film bedeutet ja nicht zwangsläufig "Videoüberwachung". Teile erstmal mit, welches Messsystem genau auf dem Bescheid steht, dann schaun mer mal ob das unzulässig ist oder nicht. Grüße Bearbeitet von: adorable*m82 am 22.08.2009 um 16:46:27 ...all those nasty women gonna rip you dime for dime |
Autor: KingLui06 Datum: 22.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- heisst das die pro-vida fahrzeuge können ab sofort einpacken weils verboten ist arme motorradfahrer zu filmen? haha |
Autor: Heitzer41 Datum: 22.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Link |
Autor: rumpel666 Datum: 22.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wie sagt Al immer zu Tim Taylor? "Das glaube ich kaum, Tim" - ein Mopedfahrer oder ein Autofahrer, der von einem ProVida-Fahrzeug gefilmt wird ist ja keine "verdachtslose Videokontrolle sämtlicher vorbeifahrenden Autofahrer" - meist hat ja der Moped-Fahrer oder der Autofahrer erstmal den Verdacht der Polizisten im ProVida-Fahrzeug auf sich gelenkt (zu schnell gefahren, zu wenig Abstand usw. usw.) und dann wird er gefilmt. MFG rumpel666 |
Autor: E36-Freak Datum: 22.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: "Betroffen sind nach Angaben eines Sprechers vorwiegend Abstandsmessungen mit Videokameras, die an Brücken befestigt sind und jeden Verkehrsteilnehmer filmen. Auf die Fotos aus den herkömmlichen "Starenkästen", die lediglich die zu schnell fahrenden Autos blitzen, habe die Karlsruher Entscheidung keinen Einfluss" damit dürfte sich die Frage wohl erledigt haben |
Autor: Der_Gute Datum: 23.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dazu stellt sich die Frage, ob das Urteil schon rechtskräftig ist... www.lindlar.org |
Autor: b-mw-323 Datum: 24.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- kann ich da was anfechten was vor 2 jahren war :) |
Autor: jan_323i Datum: 24.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ...Nein, steht zumindest so in dem oben Angegeben Link! lg Jan |
Autor: Iceman320i Datum: 24.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Von mir aus brauchen se kein neues Gesetz dafür verabschieden. Sollen se es doch einfach lassen. Ich hasse diese teile. Wo es doch bei uns soooo viele Brücken gibt. Ich glaub mitlerweile haben sich die Wegelagerer an fasst allen Brücken solch vorrichtungen gebaut. Nur Abzocke. Wenn die Medien wieder von vielen Verkehrstoten spricht würd ich gern mal wissen wie viel Prozent davon auf der Autobahn passieren und dann welche davon Transitstrecken sind. "Quer sieht mehr" |
Autor: Heitzer41 Datum: 21.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- So die Bußgeldsache liegt jetz vor Gericht am 19. April ist Verhandlung ! Ne andre sache am 10 April würden 2 Punke gelöscht werden bis dahin ist ja das neue Verfahren noch ni rechtskräftig hats da bis dahin 2 Punkte gelöscht oder ni ? Rückwirgend werden die sich doch keine Punkte zurück holen oder ? |
Autor: Zladi Datum: 21.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- die punkte werden nicht gelöscht, da der tatzeitpunkt masgeblich ist, das haben die mal geändert, weiß aber nicht mehr in welchem jahr, weil viele noch die verhandlung rausgezogen haben damit die punkte wegfallen. |
Autor: Gr33nAcid Datum: 21.02.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Der sagt: Das glaube ich nicht, Tim! Argh! :P Signatur;) Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding |
Autor: mikV8 Datum: 21.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Und, wie ist es ausgegangen...? |
Autor: Touri Normi Datum: 22.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- wohl schlecht nehme ich an sonst wär das hier abgeschlossen worden. grüße |
Autor: Heitzer41 Datum: 22.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja die erste Verhandlung war sinnlos da die den Falschen Messfilm auf der CD hatten....nächste Versammlung 15.11.2010 und im Juli ist das alles Verjährt... |
Autor: Fogg Datum: 22.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moment mal, wenn das Verfahren läuft dann verjährt nix! ...don´t care about tomorrow! |
Autor: Heitzer41 Datum: 23.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Leider ni mein anwalt hat vorhin grade angerufen....na mal abwarten habe noch 10 Punkte in der Überliegefrisst mal sehn ob das wenigstens gelöscht wird ! |
Autor: mikV8 Datum: 23.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Deine Chance war doch eigentlich die Anfechtung auf Grund der nichtzulässigen Beweise im Sinne einer Videoaufnahme, welche auf Grundlage des BvR941/08 ausgeschlossen wird. Damit wäre es uninteressant, was die auf der CD haben, da es ja eh nicht zugelassen werden dürfte. In dem Moment, wo die das Video als Beweislast aufführen und sich ansehen, ist es in deren Köpfen schon zugelassen und du hast verloren. Sorry... |
Autor: kara_325i Datum: 23.07.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Punkte werden nicht gelöscht, da wie gesagt der Tatzeitpunkt entscheidend ist und der war, als Du noch Punkte hattest, zudem wurde noch eine Überhangfrist von einem Jahr eingeführt, das heißt, das Deine Punkte zwar gelöscht werden, vorerst, sollte aber ein Verfahren anhängig sein oder noch kommen, sieht der Richter Deine Punkte noch und können so länger Haltbar gemacht werden ;-) Erst nach dem Überhang-Jahr sind Deine Punkte endgültig weg. Also hast Du schlechte Karten, leider M-Federn 316Ti Compact, Bremsanlage 316Ti Sättel und Halter, Abblendbarer Innenspiegel mit Ambientebeleuchtung, originaler Compact M-Paket Dachkanntenspoiler |
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