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Bußgeldverfahren> Einstellung bei Videoüberwachung - Geplaudere

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Beitrag von: Heitzer41
Date: 22.08.2009
Thema: Bußgeldverfahren> Einstellung bei Videoüberwachung
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Hi wollte mal fragen wie man vorgeht bei den Einspruch Einlegen bei Videoüberwachung ( zu schnell gefahren )
Laut ADAC ist Videoüberwachung ungültig und somit VERBOTEN !!!
Alle noch nicht abgeschlossenen Bußgeldverfahren wären einzustellen !


Antworten:
Autor: angry81
Datum: 22.08.2009
Antwort:
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was genau meints du mit videoüberwachung? videobeweis beim lasern?
Autor: Heitzer41
Datum: 22.08.2009
Antwort:
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Na wenn du Post bekommst von der bußgeldstelle wegen überschreitung der Geschwindigkeit mit Film/ Messung ist ab Donnerstag laut Zeitung rechtswiedrig und vverboten und alle noch nicht abgeschlossenen Verfahren sind einzustellen !
Autor: herr_welker
Datum: 22.08.2009
Antwort:
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Der erste Schritt sollte der zum Anwalt sein.

Wenn du im ADAC bist, dann ist eine Erstberatung bei einem ADAC-Anwalt für dich kostenlos.
Autor: Heitzer41
Datum: 22.08.2009
Antwort:
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Naja werde Einspruch einlegen und ne Kopie vom Karlsruher Gerichtshof mit reinstecken wo am Donnerstag das Urteil gefallen ist wo Videoüberwachung unrechtmäßig ist usw.
Autor: herr_welker
Datum: 22.08.2009
Antwort:
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Jo tu das.

Dann dürfte die Tempomessung per Section Control aber auch unzulässig sein.
Autor: adorable*m82
Datum: 22.08.2009
Antwort:
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Zitat:


Na wenn du Post bekommst von der bußgeldstelle wegen überschreitung der Geschwindigkeit mit Film/ Messung ist ab Donnerstag laut Zeitung rechtswiedrig und vverboten und alle noch nicht abgeschlossenen Verfahren sind einzustellen !

(Zitat von: Heitzer41)




Film bedeutet ja nicht zwangsläufig "Videoüberwachung".
Teile erstmal mit, welches Messsystem genau auf dem Bescheid steht, dann schaun mer mal ob das unzulässig ist oder nicht.

Grüße

Bearbeitet von: adorable*m82 am 22.08.2009 um 16:46:27
...all those nasty women gonna rip you dime for dime
Autor: KingLui06
Datum: 22.08.2009
Antwort:
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heisst das die pro-vida fahrzeuge können ab sofort einpacken weils verboten ist arme motorradfahrer zu filmen? haha



Autor: Heitzer41
Datum: 22.08.2009
Antwort:
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Link
Autor: rumpel666
Datum: 22.08.2009
Antwort:
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Zitat:


heisst das die pro-vida fahrzeuge können ab sofort einpacken weils verboten ist arme motorradfahrer zu filmen? haha
(Zitat von: KingLui06)




Wie sagt Al immer zu Tim Taylor?
"Das glaube ich kaum, Tim" - ein Mopedfahrer oder ein Autofahrer, der von einem ProVida-Fahrzeug gefilmt wird ist ja keine "verdachtslose Videokontrolle sämtlicher vorbeifahrenden Autofahrer" - meist hat ja der Moped-Fahrer oder der Autofahrer erstmal den Verdacht der Polizisten im ProVida-Fahrzeug auf sich gelenkt (zu schnell gefahren, zu wenig Abstand usw. usw.) und dann wird er gefilmt.
MFG
rumpel666
Autor: E36-Freak
Datum: 22.08.2009
Antwort:
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Zitat:


heisst das die pro-vida fahrzeuge können ab sofort einpacken weils verboten ist arme motorradfahrer zu filmen? haha




(Zitat von: KingLui06)







"Betroffen sind nach Angaben eines Sprechers vorwiegend Abstandsmessungen mit Videokameras, die an Brücken befestigt sind und jeden Verkehrsteilnehmer filmen. Auf die Fotos aus den herkömmlichen "Starenkästen", die lediglich die zu schnell fahrenden Autos blitzen, habe die Karlsruher Entscheidung keinen Einfluss"


damit dürfte sich die Frage wohl erledigt haben
Autor: Der_Gute
Datum: 23.08.2009
Antwort:
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Dazu stellt sich die Frage, ob das Urteil schon rechtskräftig ist...
www.lindlar.org
Autor: b-mw-323
Datum: 24.08.2009
Antwort:
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kann ich da was anfechten was vor 2 jahren war :)
Autor: jan_323i
Datum: 24.08.2009
Antwort:
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Zitat:


kann ich da was anfechten was vor 2 jahren war :)

(Zitat von: b-mw-323)




...Nein, steht zumindest so in dem oben Angegeben Link!

lg Jan
Autor: Iceman320i
Datum: 24.08.2009
Antwort:
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Von mir aus brauchen se kein neues Gesetz dafür verabschieden. Sollen se es doch einfach lassen. Ich hasse diese teile. Wo es doch bei uns soooo viele Brücken gibt. Ich glaub mitlerweile haben sich die Wegelagerer an fasst allen Brücken solch vorrichtungen gebaut. Nur Abzocke. Wenn die Medien wieder von vielen Verkehrstoten spricht würd ich gern mal wissen wie viel Prozent davon auf der Autobahn passieren und dann welche davon Transitstrecken sind.
"Quer sieht mehr"

Autor: Heitzer41
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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So die Bußgeldsache liegt jetz vor Gericht am 19. April ist Verhandlung !
Ne andre sache am 10 April würden 2 Punke gelöscht werden bis dahin ist ja das neue Verfahren noch ni rechtskräftig hats da bis dahin 2 Punkte gelöscht oder ni ? Rückwirgend werden die sich doch keine Punkte zurück holen oder ?
Autor: Zladi
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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die punkte werden nicht gelöscht, da der tatzeitpunkt masgeblich ist, das haben die mal geändert, weiß aber nicht mehr in welchem jahr, weil viele noch die verhandlung rausgezogen haben damit die punkte wegfallen.
Autor: Gr33nAcid
Datum: 21.02.2010
Antwort:
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Zitat:



Wie sagt Al immer zu Tim Taylor?
"Das glaube ich kaum, Tim"

(Zitat von: rumpel666)





Der sagt: Das glaube ich nicht, Tim!

Argh! :P
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: mikV8
Datum: 21.07.2010
Antwort:
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Zitat:

So die Bußgeldsache liegt jetz vor Gericht am 19. April ist Verhandlung !



Und, wie ist es ausgegangen...?
Autor: Touri Normi
Datum: 22.07.2010
Antwort:
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wohl schlecht nehme ich an sonst wär das hier abgeschlossen worden.
grüße
Understatement ist alles

Autor: Heitzer41
Datum: 22.07.2010
Antwort:
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Naja die erste Verhandlung war sinnlos da die den Falschen Messfilm auf der CD hatten....nächste Versammlung 15.11.2010 und im Juli ist das alles Verjährt...
Autor: Fogg
Datum: 22.07.2010
Antwort:
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Moment mal, wenn das Verfahren läuft dann verjährt nix!
...don´t care about tomorrow!
Autor: Heitzer41
Datum: 23.07.2010
Antwort:
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Leider ni mein anwalt hat vorhin grade angerufen....na mal abwarten habe noch 10 Punkte in der Überliegefrisst mal sehn ob das wenigstens gelöscht wird !
Autor: mikV8
Datum: 23.07.2010
Antwort:
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Deine Chance war doch eigentlich die Anfechtung auf Grund der nichtzulässigen Beweise im Sinne einer Videoaufnahme, welche auf Grundlage des BvR941/08 ausgeschlossen wird.
Damit wäre es uninteressant, was die auf der CD haben, da es ja eh nicht zugelassen werden dürfte.
In dem Moment, wo die das Video als Beweislast aufführen und sich ansehen, ist es in deren Köpfen schon zugelassen und du hast verloren. Sorry...
Autor: kara_325i
Datum: 23.07.2010
Antwort:
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Die Punkte werden nicht gelöscht, da wie gesagt der Tatzeitpunkt entscheidend ist und der war, als Du noch Punkte hattest, zudem wurde noch eine Überhangfrist von einem Jahr eingeführt, das heißt, das Deine Punkte zwar gelöscht werden, vorerst, sollte aber ein Verfahren anhängig sein oder noch kommen, sieht der Richter Deine Punkte noch und können so länger Haltbar gemacht werden ;-)

Erst nach dem Überhang-Jahr sind Deine Punkte endgültig weg.
Also hast Du schlechte Karten, leider
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