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Beitrag von: Kleine2508 Date: 12.08.2009 Thema: Mängelliste vom Tüv ---------------------------------------------------------- Hallo ihr lieben......ich hab da mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiter helfen....Ich hab im Moment das Auto von meinem Freund....der Tüv ist im Juli abgelaufen und er hat eine Mängelliste bekommen....Wie lange haben wir Zeit diese abzuarbeiten????Einige sagen einen Monat und einige sagen 6 Wochen??!!Könnt ihr mir da weiter helfen??Also angefangen haben wir ja schon aber ich bin da immer ein bisschen ängstlich was die Polizei betrifft:-D meinen Freund stört das eher weniger wenn er angehalten wird aber ich bin noch in der Probezeit und hab etwas Angst wenn sie mich anhalten....:-(...Ich hoffe ihr könnt mir helfen... Liebe Gruß und danke im vorraus ***Lachen iss Gesund*** |
Autor: ThaFreak Datum: 12.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hey Kleine ;) Das hier beantwortet deine Frage hoffentlich: Link |
Autor: Stefan177 Datum: 12.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn Sie die Polizei jetzt anhält, gilt das wie 'ohne TÜV' (= Strafe), oder hab ich den Monat lang ne Gnadenfrist (= keine Strafe)? Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser. Ein letztes Mal, auf die alten Fehler... |
Autor: Nicore Datum: 12.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Steht ja alles drin, einen Monat hast Du um quasi eine Nachuntersuchung zu machen die dann halt nochmal bisl was kostet. Mit dem Negativgutachten hast Du quasi auch einen Freischein sofern Du von der Polizei angehalten wirst. BMW Team Oberhavel |
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