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E30: Welcher Motorumbau für Oldie-Zul. möglich - Motoren: Umbau & Tuning

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Beitrag von: kredenschel
Date: 08.08.2009
Thema: E30: Welcher Motorumbau für Oldie-Zul. möglich
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Servus!

Wollte mal fragen, welcher Motorumbau mit der H-Zulassungs-Abnahme in ein paar Jahren beim E30 vereinbar wäre.
2,7 Liter wäre zwar denke ich mal am einfachsten, da es ja die 2,7-Alpinas gab, allerdings sind 2,7 Liter nicht das Ziel. 3,5 Liter Umbau gabs ja auch von Alpina.
Somit wären ja beide Varianten "zeitgemäß".
Gibts noch andere Möglichkeiten?
V8 wäre ideal.

Gruß&Danke
Michael
"Wenn du den Baum siehst, in den du rein fährst, hast untersteuern. Wenn du ihn nur hörst, hast übersteuern" (Walter Röhrl)


Antworten:
Autor: cxm
Datum: 08.08.2009
Antwort:
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Hi,

das mit dem V8 kannst Du für die H-Zulassung vergessen.
Auch die Alpina-Motorisierungen.
Du müsstest dann einen Alpina zusammenbauen.

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: cabriofrank
Datum: 08.08.2009
Antwort:
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Hallo!

Den Motor den Du einbauen möchtest muß es in den ersten 10 Jahren gerechnet ab der Erstzulassung Deines Wagens gegeben haben. Dann ist eine H- Zulassung noch möglich! So die Aussage meines TÜV´lers..

Grüße Frank
:-)
Autor: Christian Sch.
Datum: 08.08.2009
Antwort:
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Zitat:


Hallo!

Den Motor den Du einbauen möchtest muß es in den ersten 10 Jahren gerechnet ab der Erstzulassung Deines Wagens gegeben haben. Dann ist eine H- Zulassung noch möglich! So die Aussage meines TÜV´lers..

Grüße Frank

(Zitat von: cabriofrank)




Gensu so ist es. alles was 10 Jahre nach EZ möglich war ist auch zeitgenössisch. Das ist also auf jeden Fall der 2,7 und der M30. Wenn du nicht gerade einen der ersten E30 hast, geht natürlich auch V8 aus dem E32/E34
Autor: Krümelmonster1972
Datum: 08.08.2009
Antwort:
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Ich dachte immer für die H-Zulassung müßte so ziemlich alles original sein . Das geht noch nach "solchen" Umbauten ?

MfG .
Autor: chris der einsteiger
Datum: 08.08.2009
Antwort:
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also ich kenn das auch nur das es nur geht wenn original zustand vorhanden ist sowie mit tuning mitteln gearbeitet wurde welche zu dieser zeit möglich waren


sonst könnte ich ja auch mit einem m50 ne h zulassung bekommen und das kann ich mir nicht vorstellen :-(




grüße chris
Biete m50b28 umbaupleule
Biete m52b28 kurbelwelle
ideal für m50 umbauten
Biete m52b28 Ölpumpe mit schwallblech
Biete m60/m62 Ölpumpe
Biete e39 fl Standlichtringe
Autor: cabriofrank
Datum: 08.08.2009
Antwort:
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Hallo!

Ich bekomme sogar wenn es soweit ist mit meinem M52 eine H - Zulassung! EZ 1992 und Motor von 1999..so der TÜV..

Grüße Frank
:-)
Autor: chris der einsteiger
Datum: 08.08.2009
Antwort:
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das habe ich noch nicht gehört wäre aber eine schöne sache obwohl das ja dann bei turboumbauten vorbei sein sollte :-( oder kannst da auch einen geladen m50 hinstellen und die sollen das so machen ?




grüße chris
Biete m50b28 umbaupleule
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Biete m60/m62 Ölpumpe
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Autor: cabriofrank
Datum: 08.08.2009
Antwort:
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Hallo Chris!

Damit bin ich überfragt..

Grüße Frank
:-)
Autor: FRY
Datum: 08.08.2009
Antwort:
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das problem an der sache mit der H-zulassung ist, dass es keine bundesweiten richtlinien gibt. die einen sagen, dass der wagen nur H-zulassungen bekommt wenn er den originalen motor drin hat, die anderen sagen zeitgenössische umbauten sind möglich, bei anderen darf der wagen keine durchrostungen haben. also alles ermessenssache des prüfers und des amts, man kann glück oder pech ahben.

mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Autor: buddy330
Datum: 08.08.2009
Antwort:
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Es liegt auch etwas im Ermessen des Prüfers.
Kommt immer drauf an wen du erwischst
Autor: chris der einsteiger
Datum: 08.08.2009
Antwort:
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was genau macht man den alles gut bei ner h zulassung ? steuern oder noch irgendwas ?



grüße chris
Biete m50b28 umbaupleule
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Autor: Christian Sch.
Datum: 09.08.2009
Antwort:
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Das Problem ist wirklich, dass es sehr viel Ermessen gibt. Es gibt im Moment keine richtige Gesetzesgrundlage. Momentan steht der neue §23 StVZO irgendwie in der Luft. Der alte 21c wurde abgeschafft und nur dafür gab es eine Arbeitsanweisung.... Die ist aber auch schlecht und fehlerhaft. Im Moment gibt es eine Überarbeitung. Zum Glück gibt es aber schon Lehrgänge für die
Prüfer wo das aktuelle Vorgehen (so wie es verbindlich werden soll) geregelt ist.

Das Auto soll original oder zeitgenössisch umgebaut sein. Außerdem ist ein guter Allgemeinzustand vorgeschrieben. Leider gibt es viele Prüfer und noch viel mehr Autofahrer die keine Ahnung davon haben:

Also:
Alles was 10 Jahre nach EZ gemacht wurde oder möglich war ist erlaubt, da es zeitgenössisch ist. Also z.B. Käfer mit altem Porschemotor, Manta B mit Tuning, T2 als Womo,... Und natürlich auch E30 mit M50, M30, teilweise M60 oder Turbo....

Das zweite ist halt der Zustand. Er sollte mindestens eine 3-4 sein. Also keine Durchrostung, keine Dosenlackierung, kein rollen der Schrott...

Umbauten die der Verkehrssicherheit oder dem Umweltschutz dienen sind immer zulässig. Also z.B. Sicherheitsgurte, G-Kat.
Autor: cxm
Datum: 09.08.2009
Antwort:
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Hi,

der Motor darf aber auch nicht jünger sein als die 30 Jahre, die für die Oldtimerzulassung gelten.
Und Umbauten zur Sicherheit sind auch nur in bestimmtem Rahmen möglich.
Wenn man größere Bremsen verbaut oder von Trommeln auf Scheiben umrüstet, müssen diese logischerweise unter die Felgen passen.
Diese dürfen aber max. eine Nummer größer sein als die größte serienmäßig zugelassene Variante.
Mehr als 16" Felgen mit 205-215er Reifen dürften bei einem E30 nicht drin sein.

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Christian Sch.
Datum: 09.08.2009
Antwort:
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Zitat:


Hi,

der Motor darf aber auch nicht jünger sein als die 30 Jahre, die für die Oldtimerzulassung gelten.

(Zitat von: cxm)




Das ist eindeutig falsch. Wo soll denn da der Sinn liegen? Das würde ja bedeuten, wenn ich heute einen 79er Golf I mit einem Motor aus dem 84er Golf II umrüste wäre das für dich nicht okay, mache ich es in 5 Jahre ist es okay. An dem Auto und dem zeitgenössischen Zustand hat sich aber nichts geändert. An den meisten Autos die frisch zur H-Untersuchung kommen sind teile die jünger als 30 Jahre sind, aber in der 10 Jahres frist. Häufig sind das z.B. Alufelgen oder Lenkräder für VW Käfer die in den 80ern montiert wurden.
Autor: BMW_Pilot_austria
Datum: 09.08.2009
Antwort:
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aber muß der wagen nicht in einen erhaltenswürdigen serienzustand sein?

ich hätte da bedenken wenn ich da dann mit irgendeinem m50 umbau daher fahre..
Speed costs money....how fast can you go?!

Ein Mensch braucht keinen Stern, keine 4 Ringe, keinen blitz um zu leben. Zum leben braucht er 2 Nieren
Autor: buddy330
Datum: 09.08.2009
Antwort:
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Ich glaub auch nicht,das man mit einem M50 die H-Zulassung bekommt.
Ein bekannter hat mit seinem E21 die H-Zulassung beantragt,und der Prüfer war schon angepisst weil da 40er Federn verbaut waren.

Aber wie schon erwähnt,kommts auf den Prüfer an
Autor: BMW_Pilot_austria
Datum: 09.08.2009
Antwort:
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Zitat:


Ich glaub auch nicht,das man mit einem M50 die H-Zulassung bekommt.
Ein bekannter hat mit seinem E21 die H-Zulassung beantragt,und der Prüfer war schon angepisst weil da 40er Federn verbaut waren.

Aber wie schon erwähnt,kommts auf den Prüfer an

(Zitat von: buddy330)





seh ich aber auch sinn darin. weil H-kennzeichen soll einfach dafür da sein das solche autos erhalten bleiben. denn wenn so ein tiefgreifender eingriff wie ein komplett anderer motor eingetragen wird.. nahja dann kann man auch mit H-zulassung GFK spoiler etc fahren.... also ist meine meinung :)

zeitgenössisches tuning dagegen find ich absolut passend... zb ordentliche weber.. oder BBS rs :)
Speed costs money....how fast can you go?!

Ein Mensch braucht keinen Stern, keine 4 Ringe, keinen blitz um zu leben. Zum leben braucht er 2 Nieren
Autor: cxm
Datum: 09.08.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


der Motor darf aber auch nicht jünger sein als die 30 Jahre, die für die Oldtimerzulassung gelten.
(Zitat von: cxm)




Das ist eindeutig falsch. Wo soll denn da der Sinn liegen?
(Zitat von: Christian Sch.)




Hi,

Du fragst bei deutschen Verordnungen nach dem Sinn...??? LOL!!!
Wenn Du Recht hast, bau einen M50 in einen E21 und fahre damit zur Oldtimer-Abnahme.
Dann unterhalten wir uns weiter...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: buddy330
Datum: 09.08.2009
Antwort:
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Zeitmässiges Tuning find ich auch ok.
Da gehört aber kein M50 dazu
Autor: Christian Sch.
Datum: 10.08.2009
Antwort:
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ZEITGENÖSSISCHES!!!! Tuning ist okay und beim H-Kennzeichen kein Problem. Das habe ich ja weiter oben schon erklärt. Aber einige in diesem Thread verstehen glaube ich nicht, was 10 Jahre nach Erstzulassung bedeutet. Aber ich gebe es ja nicht auf :-)

Also, ein E21 mit M50 ist recht schwer zu realisieren, wenn man nicht einen der letzten aus der Serie erwischt. Bei einem E30 ist das schon viel einfacher. Ein gutes Beispiel für die Umbauten kann man im VW-Käfer sehen. Dort sind häufig größere Motoren verbaut, da es damals ein belibter Umbau war. Auch Fiat 124 Spider oder Ford Mustang wird gerne so umgebaut.

Zu den 40er Federn:
Das ist leider ein Grenzfall und kommt auf den Prüfer an. Wenn man es ganz genau nimmt, darf man natürlich nur ein Fahrwerk nehmen, was es 10 Jahre nach EZ gab. Das kann man natürlich nicht mehr neu kaufen. Wenn der Prüfer also 110% genau ist, muss man entweder ein Originalfahrwerk nehmen oder eines einbauen was mindestens 20 Jahre alt ist. Das ist natürlich von der Verkehrssicherheit her nicht wirklich sinnvoll. Die meisten meinetr Kollegen würden auch ein aktuelles 40er Fahrwerk akzeptieren, da es am zeitgenössischen Tuning nichts ändert, ob der Wagen mit heutigen Federn oder 20 jahre alten Federn tiefer gelegt wurde. Was natürlich nicht geht, ist eine Tieferlegung bei Autos, für die es soetwas damals nicht gab. Genauso kritisch wäre es bei einem Edelstahl Gewindefahrwerk im E21.

Man muss also bei der Abnahme einen Prüfer mit Ahnung und Fingerspitzengefühl finden. Viele haben (oder hatten) leider davon keinen Plan und wissen gar nicht, was erlaubt ist und was nicht. Aber eigentlich soll es beser werden, da die jährlich Fortbildung (zumindest bei der GTÜ) für 2007/2008 einen Tag Oldtimerprüfung vorgeschrieben hat.
Autor: cabriofrank
Datum: 11.08.2009
Antwort:
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Hallo!

Hier kommen wir doch immer wieder zu den 10 Jahren ab Erstzulassung, oder sehe ich da was falsch?

Grüße Frank
:-)
Autor: Christian Sch.
Datum: 11.08.2009
Antwort:
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Das siehst du richtig :-)

Eigentlich ist es auch so einfach. Das Problem tritt nur immer dann auf, wenn man ähnliche Teile verbaut, die neuer sind. Das ist häufig bei Fahrwerk oder Reifen der Fall. Dann sollte der Prüfer mit Sachverstand entscheiden.
Autor: cabriofrank
Datum: 11.08.2009
Antwort:
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Hallo!

So ist es!

Mal sehen was passiert wenn meiner soweit ist...Dauert ja noch einige Jahre..

Grüße Frank
:-)
Autor: Christian Sch.
Datum: 11.08.2009
Antwort:
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Solltest ihn aber auf jeden Fall aufheben. E30 wird es ja später nicht viele geben. Abwrackpremie und Rost leisten ganze Arbeit....



Autor: cabriofrank
Datum: 11.08.2009
Antwort:
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Hallo!

Mein Cabrio hat noch nie einen Winter gesehen und wird er auch nicht! Ich gehe davon aus das ich nach dem Motorumbau noch eine Menge Spaß damit habe. Werde ihn auf keinen Fall verkaufen, davon mal abgesehen das Geld gibt mir sowieso keiner..

Grüße Frank
:-)
Autor: Reihensechszylinder-Freund
Datum: 11.08.2009
Antwort:
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Lol, coller Satz, Abwrackprämie und Rost leisten ganze Arbeit. lol
Autor: cabriofrank
Datum: 11.08.2009
Antwort:
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Hallo!

Wer heute noch einen E30 hat der in Schuß ist, der wird ihn auch nicht so ohne weiteres hergeben...

Grüße Frank
:-)
Autor: Christian Sch.
Datum: 12.08.2009
Antwort:
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Zitat:


Hallo!

Wer heute noch einen E30 hat der in Schuß ist, der wird ihn auch nicht so ohne weiteres hergeben...

Grüße Frank

(Zitat von: cabriofrank)




Wenn es ein E30-Fan ist, dann nicht. Aber leider sind ja viele E30 in Rentnerhand und die Rentner lassen sich von einem Händler sehr schnell überzeugen den E30 zu verschrotten und sich ein billiges Mistauto zu kaufen. Das sieht man immer wieder. Davon sind natürlich auch die E34 und E36 betroffen... Wirklich traurig :-(




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Ende des Themas

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