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Nach Vollkasko Schaden Altteile Verkaufen - Geplaudere

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Beitrag von: BMW318ti
Date: 07.08.2009
Thema: Nach Vollkasko Schaden Altteile Verkaufen
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Hallo zusammen =)

Hätte da mal kurz eine Frage...

Meiner Freundin wurde vor kurzem die Motorhaube und die Frontschürtze beschädigt.
Sie ist Vollkaskoversichert und lässt den Schaden reparieren.

Heute kam das Gutachten der Dekra.
Sie bekommt über die Vollkasko eine neue Motorhaube und eine neue Frontschürtze.

Darf sie die alte Teile behalten und ggf. verkaufen?
Oder müssen diese nach der Reperatur entsorgt werden?

Im Gutachten steht nur, dass die Altteile kurz aufbewahrt werden müssen.
(Warscheinlich um nachzuvollziehen, dass auch wirklich neuteile verbaut wurden)

Wäre toll wenn jemand Ahnung hätte und mir weiterhelfen kann.


Bearbeitet von: BMW318ti am 07.08.2009 um 10:55:54
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff


Antworten:
Autor: CrAsHoVeR
Datum: 07.08.2009
Antwort:
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verkauf due sie doch einfach über deinen Acccount und gut ist.
Im Grunde schreibt dir aber keiner vor was du damit machst, ist ja schließlich dein Eigentum! Also weg damit!
Autor: BMW318ti
Datum: 07.08.2009
Antwort:
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Ich hätte die Teile wenn dann eh über meinen Namen verkauft.

Wäre aber sehr auffälig da die Versicherung Fotos von den beschädigten Teilen hat.
Außerdem ist dann der Artikelstandort trotzdem Duisburg, die beschädigte Teile sind genau die gleichen wie am Fahrzeug.
Also in der gleichn Farbe und vom gleichen Auto.

Wollte mehr oder weniger nur sicher gehen ob man das machen darf.
Denn mehr als 100 Euro sind bei den Teilen eh nicht mehr raus zu holen.

Dafür lohnt sich kein Stress mit der Versicherung.
Nur wenns "erlaubt" ist, wäre es ja weggeschmissenes Geld.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: Bimmer-Paule
Datum: 07.08.2009
Antwort:
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Die Teile sind doch nach wie vor Dein Eigentum. Warum solltest Du diese nicht verkaufen dürfen?
Autor: Old Men
Datum: 07.08.2009
Antwort:
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Wenn du die Altteile in der Rep. Werkstatt gelassen hättest, meinst du etwa die würden diese Teile aufbewahren? Die Teile sind gewechselt und du hast eine Rep. Rechnung. Mit den Altteilen kannst du machen was du willst. Kurz aufbewahren ist ein dehnbarer Begriff : Ein Tag, eine Woche, einen Monat???
Autor: CrAsHoVeR
Datum: 08.08.2009
Antwort:
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Richtig, wie schon gesagt du bist der Besitzer dieser Teile! Nach wie vor!

Außerdem meinst du, die Versicherung hat nichts besseres zu tun als eBay nach deinen kaputten Teilen zu durchforsten!?? ;)

Stell sie rein und gut is! ;)
Autor: BMW318ti
Datum: 08.08.2009
Antwort:
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hehe okay danke
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: mb100
Datum: 08.08.2009
Antwort:
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Nur mal so nebenbei: derjenige, der das Fahrzeug Deiner Freundin beschädigt hat, ist nicht mehr auffindbar, oder?

Ansonsten: klar kannst Du das Zeug verkaufen. Warte aber damit vorsichtshalber so lange, bis mit der Versicherung alles geklärt ist.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: BMW318ti
Datum: 08.08.2009
Antwort:
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Nee leider nicht.
Deswegen greift nun ja die Vollkasko ein.

Habe eben ein Termin in der Werkstatt gemacht.
Gleich auch mal gefragt wielange man die Teile aufbewahren muss.
Er sagte solange, bis die Rechnung beglichen ist.
Also sobald er das Geld der Versicherung hat, kommt keiner mehr raus nachsehen und der Fall ist abgeschlossen.
Solange müssen die Teile aber aufbewahrt werden.

Er sagte mir auch das es anschließend egal ist was mit den Teilen passiert.
Sie würden eh weggeschmissen werden.

Vielen Dank für eure Antworten.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff




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