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Beitrag von: Marco81 Date: 04.08.2009 Thema: Zulassung auf Nebenwohnsitz? ---------------------------------------------------------- Hallo, bin vor kurzem umgezuge und habe dadurch auch meinen Hauptwohnsitz geändert. Mein alter Wohnsitz bleibt als Nebenwohnsitz erhalten. Kann ich mein Auto dann dort weiter zulassen oder muß ich mit der Zulassung an den Hauptwohnsitz wechseln? Grüße Marco >>>Wenn Gott gewollt hätte, dass Autos sauber sind, wär Spüli im Regen ;-)<<< |
Autor: shgfa Datum: 04.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Vom Gesetz her musst Du das Fahrzeug dort zulassen wo es den überwiegenden Zeitraum steht. <HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück. |
Autor: Der_Gute Datum: 04.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, nach §6FZV ist das Fahrzeug dort zu zulassen, wo Du Deinen Hauptwohnsitz hast. Solltest Du jedoch einen anderen regelmäßigen Standort für Dein Fahrzeug haben, so kannst Du noch zusätzlich den Standort in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Geht aber alles nur beim Hauptwohnsitz! Nebenwohnsitz ist nicht mehr zulässig. Altfälle haben Bestandsschutz! www.lindlar.org |
Autor: Marco81 Datum: 10.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- und welche sttrafe erwartet mich wenn ich es nicht mache? >>>Wenn Gott gewollt hätte, dass Autos sauber sind, wär Spüli im Regen ;-)<<< |
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