- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: Erlkönig Date: 30.07.2009 Thema: Neuwagenkauf abgelehnt wegen Aufbruch ! ---------------------------------------------------------- Eine Bekannte von mir hat sich einen VW TDi Synchro mit allen Firlefanz bestellt! Am letzten Freitag rief der Händler an , dass Sie das Fahrzeug abholen kann , Sie sagte daraufhin , dass Sie das Auto am Montag abholt , da Sie das Geld am Montag erst von der Bank holen kann. Am Montag rief Sie den Händler kurz an , dass Sie jetzt kommt um den Wagen zu holen , darauf sagte Ihr der Händler ganz hektisch , dass Sie den Wagen erst am Freitag abholen kann. Sie trotzdem zum Händler hin , und siehe da , Ihr neues Auto wurde übers Wochenende beim Händler aufgebrochen ! Windschutzscheibe eingeschlagen , alle 4 Räder geklaut etc. ! Da weder der Händler noch die Polizei sagen konnte wann das passiert ist , sagte Sie nun , dass SIe dieses Auto nicht mehr haben möchte , da man ja nun nicht weiß , wieviel und wie oft es da nun reingeregnet hat und außerdem Sie den Wagen so nicht mehr nimmt , da ja einige Teile ersetzt werden müssen. Der Händler drohte nun mit Schadenersatz , Sie darauf zum Anwalt , jetzt geht die Sache wohl vor Gericht ! Der Anwalt wollte wohl einen Vergleich , zwecks Preisnachlass , selbst das will der Händler nicht machen ! Was meint Ihr , hat die Bekannte ne Chance aus dem Vertrag rauszukommen ??? Ich würde so eine Kiste auch nicht zum vollen Preis nehmen ! |
Autor: a1exander Datum: 30.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Das ist eine Frage des Geldbeutels. Mit einem guten Anwalt bekommst du bei uns fast Alles. Ich bin auch der festen Ansicht, dass man da was erreicht. Hängt aber imho sehr von der Ausführung des Anwalts ab und wie er den Richter begeistern kann. Manche tragen nur die nackten Fakten vor ehe der Richter dann das Urteil verkündet und sich auf eben diese beruft. Das mit dem Regen ist gut will aber durchdacht sein, weil es anhand von Tatsachen ("es hat in de Zeitraum nicht geregnet") leicht widerlegt werden kann. Da die Teile ja alle getauscht werden (Windschutzscheibe, ...) entsteht zunächst mal kein wesentlicher Nachteil für deine Bekannte. Das will auch bedacht sein, der Händler erfüllt so die Vertragsbedingungen. Ich glaub zu wissen, dass es keine Klausel gibt die auschließt, dass Ersatzteile an einem Neuwagen verbaut werden dürfen und der Wagen dann noch als "Neu" verkauft werden darf. Lieber Porsche fahren und Golf spielen, als Golf fahren und Porsche spielen. |
Autor: Toto_AC Datum: 30.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Eigentlich nach §433 - Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag (1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. (2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. Normal sehe ich die Pflicht nach §433BGB 1 des Verkäufers als nicht erfüllbar an. Einen Neuwagen frei von Sach- und Rechtsmängelnkann er nach allgemeinem Verständnis wohl nicht mehr liefern. Scheibe getauscht, Räder neu resp. andere, sonstige nicht näher spez. Defekte wegen Einbruch... Zumindest ist mein subjektives Empfinden. ABER: da muss der Anwalt man mal in den Kaufvertrag reinschauen, von wegen höhere Gewaltklaussel o.ä. Ihr Anwalt wird das schon richten ! Toto, Recht haben heißt nicht Recht kriegen |
Autor: b-mw-323 Datum: 30.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- nach reperatur ist der wagen aber wieder frei von sachmängeln |
Autor: Erlkönig Datum: 30.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aber was ist , wenn durch den Wassereinbruch hinter Amaturenbrett , die Kiste nach drei Jahren anfängt zu spinnen ? MAsseschluss , Elektronikprobleme etc. Kann der Anwalt nicht auf die Schiene reiten , dass es in der heutigen Zeit und der Fülle der Elektronik , nach so einen Schaden nicht zumutbar wäre , ein solches Auto zu erwerben ??? |
Autor: hero182 Datum: 30.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- bei so einer sache kommt man nicht dran vorbei, den anwalt zu befragen. ich geb da ja gern meinen laien-senf dazu, aber hier würd ich nen verlässlichen rat suchen. Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau! |
Autor: Wilhelmidelta Datum: 30.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wäre auch mein Vorschlag, auf jeden Fall Rücksprache bei einem Anwalt. Ich maße mir nicht an, mich in der Gesetzeslage auszukennen, aber dennoch scheint es sich ja hier um einen nicht ganz alltäglichen Fall zu handeln. Finde ich auch etwas schwer, daß aus Sichten dritter erzählt, zu beurteilen. Der Wagen könnte z.b. unter einem Baum gestanden haben und selbst bei Regen trocken geblieben sein. Hat es überhaupt geregnet? Wenn ja und hat die Kiste definitiv was abbekommen aufs Armaturenbrett (Wasserflecken?), wäre das für mich schon ein Punkt, über den ich nicht so einfach hinwegsehen möchte. Wie schon erwähnt wurde, bei dem empfindlichen Elektroteil, den Autos heutzutagen haben und dann noch mit dicker Ausstattung.... Hinzu kommt ja auch, daß ein Neuwagenkauf (für mich) schon was besonderes ist. Man hat vieleicht lange gespart, das Geld tut weh wenns weg ist usw. VW ist ja auch kein Verein, der Schnäppchen macht, die Schleuder schätz ich jetzt mal auf >30t und da wollt ich auch nicht unbedingt schon ne teilreparierte Kiste mit evtl. Überraschungen in der Elektronik haben. Auf der anderen Seite, der Wagen stand, war abgeschlossen und "schlief" somit, was heisst daß fast alles an Elektrik aus war. Kann genausogut gar nichts passiert sein, oder die paar Tropfen die vieleicht reingekommen sind, waren getrocknet bevor er überhaupt aufgeschlossen wurde Montags..... Fazit wäre für mich, auf jeden Fall zuviel Spekulationen und "hätte" "würde" "könnte" Gedöns. Nachfragen beim Juristen! |
Autor: ThaFreak Datum: 30.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Gab es überhaupt einen solchen "Wassereinbruch"? Im Ausgangsposting klang das noch ja nicht so überzeugend: "da man ja nun nicht weiß , wieviel und wie oft es da nun reingeregnet hat" Die Scheibe wird "nur" gesplittert sein, dass heißt aber noch lange nicht, dass die Scheibe deshalb undicht wird. Ansonsten: Schwieriger Fall... Selbst unter Juristen dürfte es hier verschiedene Auffassungen geben. Bearbeitet von: ThaFreak am 30.07.2009 um 17:10:27 |
Autor: XT-Fabi Datum: 30.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn sie die Räder geklaut haben stellt sich ja auch die Frage, wie das Fahrzeug dann dastand. Vermutlich nicht auf Gummipuffern und Hebebühne... Wer garantiert, dass da nicht die Naben oder sonstwas beschädigt wurden? Gruss, Fabi |
Autor: Erlkönig Datum: 30.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aufgebockt war Er ja wenigstens auf MAuersteine , so kulant waren die Diebe ja wenigstens ! Ich werde auf alle Fälle berichten wie die Gerichtsverhandlung dann ausgegangen ist ! |
Autor: joecrashE36 Datum: 01.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- War das Fahrzeug zugelassen ? Das ist in der frage "Haftung durch den Händler" oder nicht . -->Meine Motoren drehen nie in den Begrenzer ! |
Autor: Erlkönig Datum: 01.08.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nein , war noch nicht zugelassen , aber der Händler hat ja ne Platzversicherung und kassiert hat Er ja wahrscheinlich auch schon ganz ordentlich für den Schaden! Ich bin der Meinung , dass Er zumindest eine Preisminderung anbieten muss! Ich würde die Kiste auch nicht nehmen , würde notfalls die Medien einschalten. |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |