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Zahlt die Teilkasko einen Kabelbrand????? - Geplaudere

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Beitrag von: Bergibmw
Date: 29.07.2009
Thema: Zahlt die Teilkasko einen Kabelbrand?????
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Hallo Leute,

ich hatte bei der Heimfahrt von Race Wars ein kleines Problem, erst rauchte es aus der Lüftung, danach im Kofferrraum.


Zuerst ist das Radio abgeraucht und danach die Black Box. Ursache war ein Kabelbrand.

Beides wurde 2004 von einem Fachbetrieb in meinem Wagen verbaut.

Denkt Ihr das ich diesen Schaden der Teilkasko melden kann????????

Und die das auch bezahlen?????



Gruß Christian









Antworten:
Autor: RedGecko
Datum: 29.07.2009
Antwort:
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Also was ich so weiß, übernimmt das die teilkasko auf jeden Fall, wie es mit nachträglich eingebauten Sachen aussieht das kann ich Dir nicht sagen.

Durch eine Teilkasko Versicherung sind in der Regel folgende Schäden versichert:
- Brand (z.B. Kabelbrand)
- Diebstahl (z.B. eingebauter CD-Player)
- Unwetterschäden (z.B. Hagel, Blitzschlag)
- Haarwildschäden (z.B. durch Rehe oder Wildschweine)
- Marderschäden (meist sind nur kleine Kabelschäden versichert)

Autor: Sonic17
Datum: 29.07.2009
Antwort:
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Soweit ich weiß,
zahlt die TK denn Kabelbaum
aber nicht die Geräte die am Kabelbaum dran hingen
und durch denn Brand abgeraucht sind.

Lasse mich aber eines besseren belehren ;)
Autor: RedGecko
Datum: 29.07.2009
Antwort:
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Hier von mir ein Paragraph, der eigentlich eindeutig eine Kostenübernahme an deinen Geräten ausschließt. Aber vielleicht gibt es bei den Versicherungen auch Unterschiede.

Zitat aus den Versicherungsbedingungen:

$12 Abs. 1 Nr. g: ("Fahrzeugversicherung/Umfang der Versicherung)

"durch Kurzschluss an der Verkabelung des Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen."

Gruß

Enrico

Autor: Bardock
Datum: 29.07.2009
Antwort:
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Hallo Berg,


es ist i.d.R. so, wie Sonic es geschrieben hat.
Der Kabelbrand selbst ist versichert, Folgeschäden jedoch nicht.

D.h., du bekommst die Material- und Lohnkosten des Kabels erstattet,
mehr aber auch nicht.


Wohlgemerkt: i.d.R. !





Gruß Bardock


Autor: Bergibmw
Datum: 29.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Hallo Berg,


es ist i.d.R. so, wie Sonic es geschrieben hat.
Der Kabelbrand selbst ist versichert, Folgeschäden jedoch nicht.

D.h., du bekommst die Material- und Lohnkosten des Kabels erstattet,
mehr aber auch nicht.


Wohlgemerkt: i.d.R. !





Gruß Bardock



(Zitat von: Bardock)






Also ich verstehe richtig, die würden mir dann i.d.R den Kablebaum ersetzen und das ein und ausbauen, das wäre doch schon mal besser als gar nix.

Jedenfalls hab ich nun wieder nen Grund ein neues Projekt zu starten, jetzt wo das Zeugs abgeraucht ist.


Gruß Christian


Autor: Maveric
Datum: 29.07.2009
Antwort:
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Ich würde die jeweiligen Bedingungen noch mal lesen, alles andere ist Spekulation.

Bei mir steht übrigens keine Einschränkung in richtung Kabelbrand drin!
Bei mir ist Brand versichert und das wars, sprich nicht nur der Kabelbaum sondern alles was mit ankokelt. :)
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: Bergibmw
Datum: 29.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Ich würde die jeweiligen Bedingungen noch mal lesen, alles andere ist Spekulation.

Bei mir steht übrigens keine Einschränkung in richtung Kabelbrand drin!
Bei mir ist Brand versichert und das wars, sprich nicht nur der Kabelbaum sondern alles was mit ankokelt. :)

(Zitat von: Maveric)





Das wäre ja ein Traum. Bin leider in der Arbeit und habe die Police nicht dabei.

Bin bei der HUK24 versichert.

Gruß Christian
Autor: marueg
Datum: 29.07.2009
Antwort:
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Zitat:





Das wäre ja ein Traum. Bin leider in der Arbeit und habe die Police nicht dabei.

Bin bei der HUK24 versichert.

Gruß Christian

(Zitat von: Bergibmw)




Dann wird's wohl leider ein Traum bleiben ;o(

Wenn du Pech hast versuchen sie dich beim Material auch mit einem ominösen Zeitwert abzuspeisen. Wie dem auch sei die Zahlungsmoral dort ist nicht sonderlich ausgeprägt (und das ist nicht nur meine persönliche Erfahrung).

Hoffe du hast eine Rechtschutzversicherung, und diese nicht bei der HUK.
Wünsche dir trotz allem viel Erfolg bei der Abwicklung.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Autor: Bardock
Datum: 29.07.2009
Antwort:
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Ja Christian,


so ist es. Nur das Kabel bzw. die nächst größere Einheit, wenn es das Kabel
nicht einzeln gibt (was selten ist).

Ich habe eben in meinen Unterlagen nachgesehen: Nur das Kabel, nicht
jedoch angrenzende Bauteile (sog. Nebenaggregate). Diese werden nur ersetzt,
wenn sie aufgrund einer sog. "offenen Flamme" zu Schaden gekommen sind.
Folgeschäden aufgrund Kurzschlüssen wie sie z.B. in einem Radio auftreten
können, sind nicht versichert. Wie gesagt: i.d.R.

Gutachter wissen, ob ein Schaden von einer offenen Flamme hervorgerufen
wurde oder nicht, und ob eine offene Flamme ursprünglich oder nachträglich
zustande gekommen ist. Das weiß ich von einem Bekannten, seines Zeichens
Ingenieur, der u.a. über genau solche Themen doziert und unterrichtet.


Ich habe mich eben durch die AKBs der Huk24 gelesen.
Das sind die allgemeinen Kraftfahrtbestimmungen.
Im Grunde kenne ich sie, ich wollte nur noch sicher gehen.

Es ist so: A.2.2.1. i.V.m A.2.1.4. i.V.m. A.2.2.7

Also so, wie ich es schon in meinem ersten geschrieben habe.





Gruß Bardock
Autor: Marco535
Datum: 29.07.2009
Antwort:
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Zitat:



"durch Kurzschluss an der Verkabelung des Fahrzeugs. Folgeschäden aller Art, insbesondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen."

Gruß

Enrico


(Zitat von: RedGecko)





Ist ja ne feine Sache. D.h. wennst blöd läuft fackelt Dir die ganze Karre ab und Du bekommst dann von der Versicherung paar Euro für den neuen Kabelbaum. Na ja, vielleicht auch noch die Scheiben, wenn die durch die Hitze bersten.

Autor: Maveric
Datum: 29.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Ja Christian,


so ist es. Nur das Kabel bzw. die nächst größere Einheit, wenn es das Kabel
nicht einzeln gibt (was selten ist).

Ich habe eben in meinen Unterlagen nachgesehen: Nur das Kabel, nicht
jedoch angrenzende Bauteile (sog. Nebenaggregate). Diese werden nur ersetzt,
wenn sie aufgrund einer sog. "offenen Flamme" zu Schaden gekommen sind.
Folgeschäden aufgrund Kurzschlüssen wie sie z.B. in einem Radio auftreten
können, sind nicht versichert. Wie gesagt: i.d.R.

Gutachter wissen, ob ein Schaden von einer offenen Flamme hervorgerufen
wurde oder nicht, und ob eine offene Flamme ursprünglich oder nachträglich
zustande gekommen ist. Das weiß ich von einem Bekannten, seines Zeichens
Ingenieur, der u.a. über genau solche Themen doziert und unterrichtet.


Ich habe mich eben durch die AKBs der Huk24 gelesen.
Das sind die allgemeinen Kraftfahrtbestimmungen.
Im Grunde kenne ich sie, ich wollte nur noch sicher gehen.

Es ist so: A.2.2.1. i.V.m A.2.1.4. i.V.m. A.2.2.7

Also so, wie ich es schon in meinem ersten geschrieben habe.





Gruß Bardock

(Zitat von: Bardock)




So sieht es auch. Ich bin jetzt von einer offenen Flamme und von der zerstörten objekte ausgegangen. Die elektronikteile die durch kurzschluss kaputt gegangen sind sind natürlich nicht versichert.

Bin auch bei der HUK24. :)
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!





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