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Gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwagen - Geplaudere

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Beitrag von: Phil83
Date: 23.07.2009
Thema: Gesetzliche Gewährleistung bei Gebrauchtwagen
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Hi habe eine Kurze Frage. Hab mir vor 4 Wochen ja einen Gebrauchten E91 gekauft. Habe seitdem ca 800km gefahren

Jetzt habe ich seit gestern Wasser vorne rechts im Fusraum.

Meine Frage jetzt, bei dem Auto war eine Gebrauchtwagengarantie von einer 3.Firma dabei. Diese schließt jedoch fast alles aus was am Auto dran ist bzw woraus das Auto besteht - u.A auch dichtungen und Schläuche (woran es ja wahrscheinlich liegt das Wasser reinkommt).

Habe morgen erst einen Termin bei mir in der Werkstatt.

Muss das dann nicht eigentlich über die gesetzliche Gewährleistung laufen. Kann doch nicht sein das da von denen Ihrer Garantie fast alles ausgeschlossen wird - wäre dann ja praktisch nutzlos diese Garantie.





Antworten:
Autor: Phil83
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Keiner eine Ahnung wäre wichtig müsste da bis morgen bescheid wissen da ich da in die Werkstatt fahre
Autor: tunetec
Datum: 23.07.2009
Antwort:
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Leider siehts so aus! Die Garantie schließt wirklich alles, was annähernd ein Verschleißteil ist, aus!
Da kannste nur auf Kulanz von deinem Händler hoffen! Wo haste den denn gekauft?
Wenns ein Vertragshändler oder die NL war, dann brauchste dir da eigentlich keine Gedanken machen!

Viel Glück!
Autor: Phil83
Datum: 24.07.2009
Antwort:
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Hab das Auto bei der Firma Euler in Frankfurt gekauft auch schon mit denen Telefoniert. sollte das Auto eigentlich zu denen bringen aber dann da lassen geht aber nicht da das dann ja 400km von mir fahrt wären mit hinbringen und dann wieder abholen.

soll es dann hier in der nähe bei meinem autohaus machen lassen aber über die kostenübernahme konnte man mir noch nichts sagen
Autor: Fleckenzwerg
Datum: 24.07.2009
Antwort:
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Nur weil du zusätzlich eine garantie von einem 3. anbieter abgeschlossen hast heißt das nicht, dass die gesetzliche gewährleistung dadurch wegfällt.
Der Händler bie dem du das auto gekauft hast muss diesen mangel am fahrzeug beheben, ansich wäre er sogar verpflichtet das auto bei dir abzuholen zu reparieren udn zurück zu bringen. Denke aber es wäre sinnvoller mit dem händler zu reden, dass du das bei deiner werkstatt machen lässt und er die rechnung dann bezahlt.

MFG




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