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Beitrag von: Herbie Herb Date: 23.07.2009 Thema: Gebrauchtwagengarantie ist das rechtens ---------------------------------------------------------- Hi habe mal eine Frage zur Gebrauchtwagengarantie. Und zwar haben sich meine Eltern einen gebrauchten E92 gekauft. Haben Ihn jetzt 1 Monat. Haben zu dem Wagen zwei Schlüssel dazubekommen (ist auch mit Komfortschließung/Keyless Go ausgestattet) Von anfang an ging bei einem Schlüssel die Komfortschließung/Keyless go nicht beim andren ging sie aber seit gestern funktioniert der Schlüssel überhaupt nicht mehr auch das Auto kann mit dem Schlüssel nicht mehr gestartet werde. Neue Batterien sind drin nichts tut sich. Wenn der Schlüssel Kaputt ist läuft das über die Gebrauchtwagengarantie?? ISt das auch rechtens das bei der Gebrauchtwagen Garantie von jeder Reperatur 10%plus Mwst jedoch mindestens 100€ selbst bezahlt werden müssen?? W Bearbeitet von: Herbie Herb am 24.07.2009 um 10:50:54 |
Autor: FRY Datum: 23.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ja läuft auch über die garantie. Zitat: wenn das in den garantiebedingungen so drin steht und das unterschrieben wurde, dann ist das so. gibt auch garantien, bei dneen die teile übernommen werden und du den einbau zahlen musst. mfg FRY Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat! |
Autor: Kingm40 Datum: 23.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Man muss zwischen Garantien und Gewährleistungen unterscheiden. Das sind zwei grundverschiedene Sachen. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Da ist klar wer wann was zu bezahlen hat und wer was beweisen muss. Außerdem kann Gewährleistung von Unternehmen weder ausgeschlossen, noch vertraglich geändert werden. Es geht dabei um Mängel, die das Produkt bereits bei der Übergabe hatte. Garantie ist ganz was anderes. Die ist eine freiwillige Leistung, die der Anbieter gestalten kann, wie er will und ist als zusätzlicher Kaufanreiz zu betrachten. Wenn dann beide Parteien den Kaufvertrag unterschrieben haben sind natürlich keine Änderungen mehr möglich ;). Garantien betreffen meistens Schäden, die erst bei der Nutzung auftreten. In deinem Fall sieht´s so aus, dass der von Anfang an nicht funktionierende Schlüssel wohl noch unter Gewährleistung fällt, die Händler ja auch für Gebrauchtwagen übernehmen müssen. Allerdings muss man abklären, ob überhaupt beide Schlüssel die Key-Less Funktion hatten. Wäre ja denkbar, dass generell nur der Hauptschlüssel damit ausgestattet ist. Der zweite Schlüssel fällt wenn dann unter Garantie. Ob das Abgedeckt ist, musst du in den Garantiebestimmungen des Händlers nachlesen bzw. einfach nachfragen. Bearbeitet von: Kingm40 am 23.07.2009 um 12:07:31 OO==[][]==OO PDC? DSG? DSC? Automatik? Nein danke, ich fahr selbst. |
Autor: Greis Datum: 23.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Geht dort hin und macht richtig Dampf! Lasst euch nichts bieten dann müsst ihr auch nichts zahlen! Kann ja wohl nicht sein das die Schlüssel eines e92 nach 1 Monat defekt sind! Da wird auch nach 1 Monat nix über Garantie geregelt und wenn die sich dort quer stellen verlangt sofort den Geschäftsführer! Wirkt Wunder, glaubt mir! |
Autor: FRY Datum: 23.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: so ein unsinn, wie man in den wald ruft so schallt es auch zurück. solchen kunden gewährt man auch keine kulanz. man sollte schon bestimmt auftreten, aber nicht unfreundlich und auch nicht den lauten machen. mfg FRY Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat! |
Autor: Greis Datum: 23.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Unsinn schreibst du! In meinem Text steht nichts von Schreibtische umkippen, rumbrüllen oder mit einer Liane durchs Autohaus schwingen! Nur heutzutage sind die meisten Autohäuser völlig arrogant und man wird als Kunde mit Problemen !NACH! dem Kauf kaum noch wahrgenommen. Hab das alles gerade durch von daher brauch mir niemand was erzählen! Solange man da nicht deutlich wird denken die doch ach na ja da passiert eh nix den können wir auch so abspeisen! Aber wenn die merken das man tierisch sauer ist und plötzlich den Geschäftsführer verlangt geht meistens alles wie von Zauberhand! Komisch... In meinem Fall war ich unangemeldet auf nem Freitag nach 3 Erfolglosen Reparaturen da und habe letztendlich den Geschäftsführer verlangt und dem mal erzählt was so alles in seinem Autohaus falsch läuft. Glaubt mir danach war dort alles andere als Feierabend oder Wochenendstimmung unter den Angestellten! |
Autor: freakman88 Datum: 19.05.2010 Antwort: ---------------------------------------------------------- Werter Herbie, eine solche Beteiligung an der Garantieleistung hängt grundsätzlich immer vom Inhalt des Vertrages ab. Die Partein sind frei zu vereinbaren, welche Bedingungen gelten sollen. Solltest du dich durch diese Vereinbarung hintergangen fühlen, könntest du vom Vertrag zurücktreten. Allerdings nur wenn du nicht ausreichend über den Inhalt des Vertrages aufgeklärt wurdest. Dann könnte dir das Recht zustehen den Kaufpreis zurück zu verlangen unter Abzug einer Nutzungsentschädigung. Gruß freakman88 |
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