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Auto doch nicht unfallfrei? was kann ich jetzt tun - Geplaudere

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Beitrag von: funkymouse
Date: 13.07.2009
Thema: Auto doch nicht unfallfrei? was kann ich jetzt tun
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Hallo...
ich brauche ganz dringend eure Hilfe und würde mich freuen wenn ich hier ein paar nützliche Tipps bekommen würde.

Ich habe vor 1 Woche mein Auto als unfallfrei verkauft. Ich hatte mit dem Auto in der letzten 3 Jahren auch keinen Unfall. Als ich es vor 3 Jahren als unfallfrei gekauft hab, hat der Käufer leider weder unfallfrei noch das es einen Unfall hatte geschrieben. Nun hat hat mich die Käuferin angerufen und behauptet, dass es auf der Richtbank gewesen wäre. Der Käufer möchte jetzt 500€ von mir zurück oder er will, dass ich das Auto zurück nehme.

Bitte helft mir, was soll ich tun?

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 13.07.2009 21:38:21


Antworten:
Autor: e46-fahrer
Datum: 13.07.2009
Antwort:
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erst mal würde ich fragen wer das behauptet hat das er auf der Richtbank war...

ein Sachverständiger, oder der Kumpel vom Bekannten?

Autor: louisdama
Datum: 13.07.2009
Antwort:
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Wahrscheinlich war der Wagen bissel zu teuer und man will jetzt bissel wieder zurückholen.
kleiner verweis aufen Anwalt sollte das verstummen lassen, wollte bei mir auch mal einer probieren.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Autor: Bruderchorge
Datum: 13.07.2009
Antwort:
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Wenn der Wagen wirklich n Unfall hatte, dann wird ein Verweis aufn Anwalt gar nix bringen.

Aber einfach sone Behauptung ohne Beweise ist noch gar nix wert, wenn keine konkreten Beweise vorliegen, dann solltest du es auf sich beruhen lassen.
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: Nicore
Datum: 14.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Ich habe vor 1 Woche mein Auto als unfallfrei verkauft.
(Zitat von: funkymouse)




Was für ein Kaufvertrag ist das? So einer vom ADAC?
Das ist das gut formuliert von wegen "Der Verkäufer
garantiert: dass das KFZ in der Zeit, in der es sein
Eigentum war, [ ] keinen Unfallschaden, [ ] keine
sonst. Beschädigungen (z.B. Hagelschaden) erlitten hat.
Damit wärst DU erstmal raus...
BMW Team Oberhavel
Autor: funkymouse
Datum: 14.07.2009
Antwort:
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Vielen Dank für eure Antworten... Sie behauptet, dass Ihr eine Werkstatt mitgeteilt hat, dass der Wagen auf der Richbank war.

Ich habe einen ADAC Kaufvertrag abgeschlossen, indem steht: "Soweit mir bekannt, ohne Unfall"

Vielen Dank für eure Mithilfe
Autor: iscoupe
Datum: 14.07.2009
Antwort:
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Dann brauchst du dir auch keine sorgen zu machen
Autor: Nicore
Datum: 15.07.2009
Antwort:
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Das "Problem" bei der Sache ist nun, "Sie" muss nun
beweisen das Du davon wusstest bzw. einen Unfall bewusst
nicht angegeben hast um Quasi auf "Betrug" zu plädieren.
Aber sowas verläuft sich im Sand...
BMW Team Oberhavel
Autor: asimike
Datum: 15.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Das "Problem" bei der Sache ist nun, "Sie" muss nun
beweisen das Du davon wusstest bzw. einen Unfall bewusst
nicht angegeben hast um Quasi auf "Betrug" zu plädieren.
Aber sowas verläuft sich im Sand...

(Zitat von: Nicore)




Das ist leider nicht ganz richtig. Wenn der Wagen einen Unfall hatte ist der Verkäufer der erste Ansprechpartner. Der Verkäufer kann sich dann an seinen Verkäufer wenden. Um Schadenersatz wird er, im Falle das er einen Unfall hatte, nicht rumkommen. Da nutzt es auch nichts wenn es heißt ich weiß von nix. Versuche erst mal rauszufinden was es für ein Unfall war. Zudem kommt es auf die Kaufsumme an. Bei 10000 Euro Kaufpreis sind 500 Euro ja nicht viel. Bei 1000 Euro schon.

Bearbeitet von - asimike am 15.07.2009 10:22:02
Am gefährlichsten im Straßenverkehr sind die Leute,
die immer so dicht vor einem herfahren.
Autor: DiscoStue
Datum: 15.07.2009
Antwort:
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Hi,
Wenn du noch den Kaufvertrag hast als du ihn gekauft hast und da steht unfallfrei drin ist das schon mal nicht schlecht. wenn du jemanden kennst der bei einer Versicherung arbeitet, kann dieser vielleicht mit der Fahrgenstellnummer feststellen ob schon mal ein Unfall gemeldet wurde. Wenn du aber keinen Kaufvertrag mehr hast, kann die Geschichte wenn wirklich ein vor schaden vorhanden ist für dich schlecht ausgehen. Ein Freund von mir hatte nen Motorrad mündlich als Unfallfrei gekauft (was sich später als falsch raus gesellt hat) und später auch als Unfallfrei wieder verkauft hat. Ende vom Lied war nach 2 Gerichtsverfahren er musste das Motorrad wieder zurück nehmen und der Spaß hat 20.000€ gekostet. Dem Vorbesitzer konnte er in 2 weiteren Verfahren auch nichts nachweisen was ihn auch 6.000€ gekostet hat.

Gruß
Alex
Autor: mb100
Datum: 15.07.2009
Antwort:
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(nur so nebenbei - weil ich meinen Eintrag gelöscht hab: ich hoff, das mit dem Lesen klappt bei mir in eineinhalb Stunden etwas besser...)
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: funkymouse
Datum: 15.07.2009
Antwort:
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Den Kaufvertrag von meinem Verkäufer habe ich noch. Dort steht allesdings weder unfallfrei noch unfallwagen.

Hab den Wagen für 4400€ verkauft.
Autor: Stefan177
Datum: 15.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Das "Problem" bei der Sache ist nun, "Sie" muss nun
beweisen das Du davon wusstest bzw. einen Unfall bewusst
nicht angegeben hast um Quasi auf "Betrug" zu plädieren.
Aber sowas verläuft sich im Sand...

(Zitat von: Nicore)




Das ist leider nicht ganz richtig. Wenn der Wagen einen Unfall hatte ist der Verkäufer der erste Ansprechpartner. Der Verkäufer kann sich dann an seinen Verkäufer wenden. Um Schadenersatz wird er, im Falle das er einen Unfall hatte, nicht rumkommen. Da nutzt es auch nichts wenn es heißt ich weiß von nix. Versuche erst mal rauszufinden was es für ein Unfall war. Zudem kommt es auf die Kaufsumme an. Bei 10000 Euro Kaufpreis sind 500 Euro ja nicht viel. Bei 1000 Euro schon.

Bearbeitet von - asimike am 15.07.2009 10:22:02

(Zitat von: asimike)




Doch, das von Nicore ist richtig. Niemand kann von einem privaten Verkäufer verlangen KFZ Sachverständiger zu sein. D.h. selbst wenn das Fahrzeug auf der Richtbank war, hilft es dem Käufer *garnix*, das zu wissen.
Er muss dem Threadersteller nachweisen, daß *dieser* a) von dem Unfall wusste, und das Fahrzeug dann b) absichtlich als "unfallfrei" verkauft hat. Damit wird "Betrug" daraus.

Und genau DAS ist das größte Problem beim Privatkauf. Von einem Händler darfst Du nämlich erwarten, daß er einen Unfallschaden erkennt und das Fahrzeug vor dem Verkauf ausgibigst untersucht. Tut er das nicht, ist das sein Problem. Dazu ist er sogar verpflichtet. Dem kannst Du sogar nach 5 Jahren noch nen Strick drehen und ihm ne Klage über Wertminderung oder Rücknahme ans Bein schießen.

Allerdings sehe ich für den Threadersteller ein großes Problem:
Er kann schlecht sagen "Ich hab ihn als unfallfrei gekauft." Das wäre nämlich alles was er tun müsste.

Geht aber nicht.

Bearbeitet von - Stefan177 am 15.07.2009 18:43:20
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: mb100
Datum: 15.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Doch, das von Nicore ist richtig. Niemand kann von einem privaten Verkäufer verlangen KFZ Sachverständiger zu sein. D.h. selbst wenn das Fahrzeug auf der Richtbank war, hilft es dem Käufer *garnix*, das zu wissen.
Er muss dem Threadersteller nachweisen, daß *dieser* a) von dem Unfall wusste, und das Fahrzeug dann b) absichtlich als "unfallfrei" verkauft hat. Damit wird "Betrug" daraus.

Und genau DAS ist das größte Problem beim Privatkauf.
(Zitat von: Stefan177)




Tut mir leid, stimmt aber nicht. Oder nur teilweise.

Der Punkt ist der, dass wir hier unterscheiden müssen - zwischen dem Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer und dem Anspruch auf Nacherfüllung aus ner Sachmängelhaftung bzw. nem Minderungs / Rücktrittsrecht. (und nur der Vollständigkeit halber: wenn man die Gewährleistung ausschließt, aber dennoch reinschreibt, dass der Wagen unfallfrei ist, dann kann man sich als Verkäufer bzgl. der Unfallfreiheit gerade nicht auf den Ausschluss berufen - wär ja auch Blödsinn).

Die Nacherfüllung und das Rücktritts- und Minderungsrecht sind verschuldensunabhängig. Das heißt, dass es weder auf die Kenntnis des Verkäufers noch auf das Kennen-Müssen ankommt. Es wird geschaut, was im Vertrag steht (also: unfallfrei), es wird geschaut, welcher Zustand beim Fahrzeug im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag (also: Unfallwagen) - und daraus folgt der Anspruch auf Nacherfüllung (also Nachbesserung / Lieferung einer mangelfreien Sache, was bei Unfall-Gebrauchtwagen jeweils nicht möglich ist).

Und dann folgt das Rücktrittsrecht - und / oder das Minderungsrecht. Es entsteht in beiden Fällen nicht wirklich ein Nachteil für die Parteien. Im Rücktrittsfall kriegt der eine das Auto zurück, der andere das Geld. Im Minderungsfall wird der Kaufpreis entsprechend gemindert - auf den Wert, den das Fahrzeug im verunfallten Zustand tatsächlich wert ist. Und damit isses auch nur gerecht, dass es eben nicht auf ein Verschulden ankommt.

Bei dem Schadenersatzanspruch siehts anders aus. Hier kommts tatsächlich aufs Verschulden an - wenn das nicht vorliegt, gibts keinen Schadenersatz. Da kann der Schaden noch so riesig sein. Und Verschulden liegt nur dann vor, wenn der Verkäufer von dem Schaden wusste und ihn verschwiegen hat (=> Vorsatz) oder ihn hätte kennen müssen, aber nicht kannte (=> Fahrlässigkeit). Zwar mag es Gelegenheiten geben, in dem der Privatverkäufer über den Vorschaden hätte Bescheid wissen müssen (z.B. hat er den Wagen nicht als unfallfrei gekauft oder ist von der Werkstatt auf eine Reparatur hingewiesen worden, die auf einen Unfallschaden hindeuten könnte).
Woran ich allerdings nicht gedacht hab: im Bereich der Garantiehaftung gibts ein "automatisches Verschulden" - steht im § 276 I S. 1 BGB. Ob man da rauskommt: fraglich; sicher einzelfallabhängig.

Das Ins-Spiel-Bringen des Betrugs ist hier schon aus zwei Gründen Blödsinn.
1. ist der Betrug bzw. § 263 StGB eine strafrechtliche Vorschrift - und wir sind hier im Zivilrecht.
2. gibts zwar die Möglichkeit, über § 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB Vermögensschäden geltend zu machen (geht über § 823 I ja nicht, da das Vermögen kein absolutes Recht ist), nur muss dafür tatsächlich ein Vorsatz nachgewiesen werden, da das deutsche Strafrecht keinen fahrlässigen Betrug kennt. Nur warum soll ich mir die Mühe machen, über § 823 zu gehen und zu versuchen, den Vorsatz nachzuweisen - wenn ich das gleiche Ergebnis bedeutend einfacher - sprich über die Fahrlässigkeit - über vertragliche Ansprüche bekomme? Doch nur wegen ner eventuellen Verjährung (ich schlag die Fristen jetzt nicht nach - die für 823 dürften aber noch länger sein). Nur das spielt in dem Fall ja keine wirkliche Rolle.


Bearbeitet von: mb100 am 17.07.2009 um 00:10:16
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: asimike
Datum: 15.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:


Das "Problem" bei der Sache ist nun, "Sie" muss nun
beweisen das Du davon wusstest bzw. einen Unfall bewusst
nicht angegeben hast um Quasi auf "Betrug" zu plädieren.
Aber sowas verläuft sich im Sand...

(Zitat von: Nicore)




Das ist leider nicht ganz richtig. Wenn der Wagen einen Unfall hatte ist der Verkäufer der erste Ansprechpartner. Der Verkäufer kann sich dann an seinen Verkäufer wenden. Um Schadenersatz wird er, im Falle das er einen Unfall hatte, nicht rumkommen. Da nutzt es auch nichts wenn es heißt ich weiß von nix. Versuche erst mal rauszufinden was es für ein Unfall war. Zudem kommt es auf die Kaufsumme an. Bei 10000 Euro Kaufpreis sind 500 Euro ja nicht viel. Bei 1000 Euro schon.

Bearbeitet von - asimike am 15.07.2009 10:22:02

(Zitat von: asimike)




Doch, das von Nicore ist richtig. Niemand kann von einem privaten Verkäufer verlangen KFZ Sachverständiger zu sein. D.h. selbst wenn das Fahrzeug auf der Richtbank war, hilft es dem Käufer *garnix*, das zu wissen.
Er muss dem Threadersteller nachweisen, daß *dieser* a) von dem Unfall wusste, und das Fahrzeug dann b) absichtlich als "unfallfrei" verkauft hat. Damit wird "Betrug" daraus.

Und genau DAS ist das größte Problem beim Privatkauf. Von einem Händler darfst Du nämlich erwarten, daß er einen Unfallschaden erkennt und das Fahrzeug vor dem Verkauf ausgibigst untersucht. Tut er das nicht, ist das sein Problem. Dazu ist er sogar verpflichtet. Dem kannst Du sogar nach 5 Jahren noch nen Strick drehen und ihm ne Klage über Wertminderung oder Rücknahme ans Bein schießen.

Allerdings sehe ich für den Threadersteller ein großes Problem:
Er kann schlecht sagen "Ich hab ihn als unfallfrei gekauft." Das wäre nämlich alles was er tun müsste.

Geht aber nicht.

Bearbeitet von - Stefan177 am 15.07.2009 18:43:20

(Zitat von: Stefan177)




Das ist Quatsch! Er muss überhaupt nichts von dem Unfall gewusst haben trotzdem ist er Schadensersatzpflichtig.

Privatverkauf ist kein Freibrief für alles!
Am gefährlichsten im Straßenverkehr sind die Leute,
die immer so dicht vor einem herfahren.
Autor: asimike
Datum: 15.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Doch, das von Nicore ist richtig. Niemand kann von einem privaten Verkäufer verlangen KFZ Sachverständiger zu sein. D.h. selbst wenn das Fahrzeug auf der Richtbank war, hilft es dem Käufer *garnix*, das zu wissen.
Er muss dem Threadersteller nachweisen, daß *dieser* a) von dem Unfall wusste, und das Fahrzeug dann b) absichtlich als "unfallfrei" verkauft hat. Damit wird "Betrug" daraus.

Und genau DAS ist das größte Problem beim Privatkauf.
(Zitat von: Stefan177)




Tut mir leid, stimmt aber nicht. Oder nur teilweise.

Der Punkt ist der, dass wir hier unterscheiden müssen - zwischen dem Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer und dem Anspruch auf Nacherfüllung aus ner Sachmängelhaftung bzw. nem Minderungs / Rücktrittsrecht. (und nur der Vollständigkeit halber: wenn man die Gewährleistung ausschließt, aber dennoch reinschreibt, dass der Wagen unfallfrei ist, dann kann man sich als Verkäufer bzgl. der Unfallfreiheit gerade nicht auf den Ausschluss berufen - wär ja auch Blödsinn).

Die Nacherfüllung und das Rücktritts- und Minderungsrecht sind verschuldensunabhängig. Das heißt, dass es weder auf die Kenntnis des Verkäufers noch auf das Kennen-Müssen ankommt. Es wird geschaut, was im Vertrag steht (also: unfallfrei), es wird geschaut, welcher Zustand beim Fahrzeug im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag (also: Unfallwagen) - und daraus folgt der Anspruch auf Nacherfüllung (also Nachbesserung / Lieferung einer mangelfreien Sache, was bei Unfall-Gebrauchtwagen jeweils nicht möglich ist).

Und dann folgt das Rücktrittsrecht - und / oder das Minderungsrecht. Es entsteht in beiden Fällen nicht wirklich ein Nachteil für die Parteien. Im Rücktrittsfall kriegt der eine das Auto zurück, der andere das Geld. Im Minderungsfall wird der Kaufpreis entsprechend gemindert - auf den Wert, den das Fahrzeug im verunfallten Zustand tatsächlich wert ist. Und damit isses auch nur gerecht, dass es eben nicht auf ein Verschulden ankommt.

Bei dem Schadenersatzanspruch siehts anders aus. Hier kommts tatsächlich aufs Verschulden an - wenn das nicht vorliegt, gibts keinen Schadenersatz. Da kann der Schaden noch so riesig sein. Und Verschulden liegt nur dann vor, wenn der Verkäufer von dem Schaden wusste und ihn verschwiegen hat (=> Vorsatz) oder ihn hätte kennen müssen, aber nicht kannte (=> Fahrlässigkeit). Zwar mag es Gelegenheiten geben, in dem der Privatverkäufer über den Vorschaden hätte Bescheid wissen müssen (z.B. hat er den Wagen nicht als unfallfrei gekauft oder ist von der Werkstatt auf eine Reparatur hingewiesen worden, die auf einen Unfallschaden hindeuten könnte), nur ein "automatisches" Verschulden gibts in dem Bereich nicht.

Das Ins-Spiel-Bringen des Betrugs ist hier schon aus zwei Gründen Blödsinn.
1. ist der Betrug bzw. § 263 StGB eine strafrechtliche Vorschrift - und wir sind hier im Zivilrecht.
2. gibts zwar die Möglichkeit, über § 823 II BGB i.V.m. § 263 StGB Vermögensschäden geltend zu machen (geht über § 823 I ja nicht, da das Vermögen kein absolutes Recht ist), nur muss dafür tatsächlich ein Vorsatz nachgewiesen werden, da das deutsche Strafrecht keinen fahrlässigen Betrug kennt. Nur warum soll ich mir die Mühe machen, über § 823 zu gehen und zu versuchen, den Vorsatz nachzuweisen - wenn ich das gleiche Ergebnis bedeutend einfacher - sprich über die Fahrlässigkeit - über vertragliche Ansprüche bekomme? Doch nur wegen ner eventuellen Verjährung (ich schlag die Fristen jetzt nicht nach - die für 823 dürften aber noch länger sein). Nur das spielt in dem Fall ja keine wirkliche Rolle.

Bearbeitet von - mb100 am 15.07.2009 22:04:35

(Zitat von: mb100)





So ähnlich habe ich das gemeint!
Am gefährlichsten im Straßenverkehr sind die Leute,
die immer so dicht vor einem herfahren.
Autor: mikV8
Datum: 15.07.2009
Antwort:
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Hmm, ich weiß gar nicht was ihr hier noch diskutiert.
Er hat den Wagen nicht als "unfallfrei" verkauft und gut.
Er hat lediglich im Kaufvertrag stehen, dass während seiner Nutzungsdauer, er keinen Unfall mit dem Fahrzeug hatte. Das ist ein völlig anderer Sachverhalt und hier auch nicht minderungsrelevant.
Eventuell könnte man noch feststellen lassen, wann der Unfall passiert ist, um zu beweisen, dass es nicht während der letzten drei Jahre war. Aber letzten Endes ist das Aufgabe dessen, der den Mangel geltend macht.

Man sollte aber schon davon ausgehen, dass dieses Fahrzeug per Versicherung repariert wurde, da bei Reparaturen mit Richtbank der Aufwand und die Kosten recht hoch sind und dies kaum jemand machen läßt, wenn es nicht über Versicherung läuft. Damit ließe sich das Ganze recht schnell beweisen.

Gruß Mirko
Autor: mb100
Datum: 15.07.2009
Antwort:
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Zitat:



Das ist Quatsch! Er muss überhaupt nichts von dem Unfall gewusst haben trotzdem ist er Schadensersatzpflichtig.

Privatverkauf ist kein Freibrief für alles!

(Zitat von: asimike)




Schadenersatz ist grundsätzlichverschuldensabhängig. Knüpft also an ein Fehlverhalten des Verkäufers an. Und wenn der von dem Schaden nichts wusste und auch nichts davon gewusst haben muss, liegt kein Verschulden vor. Und zwar egal ob Privatkauf oder Kauf beim Händler.

Anderer Fall, im Prinzip aber ähnlich: Du gehst zum Media-Markt, kaufst einen DVD-Recorder, packst den aus, schließt ihn an - und Dein Rack fackelt wegen eines Defekts am Recorder ab. Dann gehst Du zum Media-Markt und willst das Rack ersetzt haben. Der Media-Markt-Typ winkt ab - und hat recht. Nen Ersatz für den Schaden kriegst Du nur vom Hersteller (übers Produkthaftungsgesetz), weil der Händler genauso wenig eine Kontrollpflicht für den Recorder hat wie ein Privatmann. Kein Händler muss die Ware auspacken und testen, ob sie funktioniert.

Was der Händler allerdings tun muss ist Nacherfüllung leisten. Also Lieferung ner mangelfreien Ware oder Reparatur bzw. evtl. Minderung oder Rücktritt (wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist).

(zum Rest s.o. - die Besonderheit mit der Garantie und dem Verschulden, die ich übersehen hab)

Bearbeitet von: mb100 am 17.07.2009 um 00:32:00
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Nicore
Datum: 16.07.2009
Antwort:
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Boah, was ein Riesentext... :)
Aber ich stelle einfach mal folgendes in den Raum:

Solange man für einen Fahrzeugverkauf (von Privat)
als Verkäufer nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist,
ein TÜV-zertifiziertes Gutachten erstellen zu lassen
(Dekra oder ADAC etc.), kann der Käufer wohl weder
auf Betrug noch Fahrlässigkeit plädieren.

Ich muss zugeben, ich kenne sowas bisher nur aus dem
Fernsehen wo dann das Kamerateam mit dem Geschädigten
den Verkäufer aufsucht und zur Rede stellt, Ende vom
Lied, es kommt nichts bei raus. Es sei denn man kann
wirklich über Versicherungen oder Polizei einen doku-
mentierten Unfall nachweisen. Was aber auch nicht geht
wegen Datenschutz. DAS hatte ich selber schonmal versucht
und bekam überall eine Absage.

Da muss das ganze wohl erst zur Anzeige vor Gericht
gebracht werden damit dieser ganze Strang der Akten-
einsicht vollzogen wird...
BMW Team Oberhavel
Autor: asimike
Datum: 16.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:



Das ist Quatsch! Er muss überhaupt nichts von dem Unfall gewusst haben trotzdem ist er Schadensersatzpflichtig.

Privatverkauf ist kein Freibrief für alles!

(Zitat von: asimike)




Nein, eben nicht. Schadenersatz ist verschuldensabhängig. Knüpft also an ein Fehlverhalten des Verkäufers an. Und wenn der von dem Schaden nichts wusste und auch nichts davon gewusst haben muss, liegt kein Verschulden vor. Und zwar egal ob Privatkauf oder Kauf beim Händler.

Anderer Fall, im Prinzip aber ähnlich: Du gehst zum Media-Markt, kaufst einen DVD-Recorder, packst den aus, schließt ihn an - und Dein Rack fackelt wegen eines Defekts am Recorder ab. Dann gehst Du zum Media-Markt und willst das Rack ersetzt haben. Der Media-Markt-Typ winkt ab - und hat recht. Nen Ersatz für den Schaden kriegst Du nur vom Hersteller (übers Produkthaftungsgesetz), weil der Händler genauso wenig eine Kontrollpflicht für den Recorder hat wie ein Privatmann. Kein Händler muss die Ware auspacken und testen, ob sie funktioniert.

Was der Händler allerdings tun muss ist Nacherfüllung leisten. Also Lieferung ner mangelfreien Ware oder Reparatur bzw. evtl. Minderung oder Rücktritt (wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist).

(Zitat von: mb100)





Dann heißt es eben anders als Schadensersatz. Minderungsgeld oder was weiß ich. Auf jeden Fall ist es so das es die zugesicherte Eigenschaft erfüllen muss. Da ist es auch egal ob ich Privat bin. Ich habe das gleiche Thema durch:
Ich habe privat ein Auto verkauft bei dem der Kilometerstand nicht gestimmt hat. Ich musste damals 600 Euro an den Käufer zurückerstatten obwohl ich davon, Nachweislich mit Kaufvertrag, nichts wusste. Ich konnte das Geld vom Vorverkäufer zurückholen und habe deshalb jetzt hier einen Titel über 1900(Anwalts und Gerichtskosten inkl.) Euro liegen weil der nicht zahlen kann. Damit kann ich mir die Region abwischen wo die Sonne nicht hinkommt. Es lief auf jeden Fall alles über Anwalt und Gericht und mein Anwalt erklärte mir das es so ist wie ich versucht habe zu beschreiben.
Vielleicht habe ich die falsche "Ausdrücke" verwendet aber Sinngemäß war es bei mir so: Der Käufer wendet sich an den Verkäufer und der kann sich an den Vorverkäufer wenden.
Am gefährlichsten im Straßenverkehr sind die Leute,
die immer so dicht vor einem herfahren.
Autor: Stefan177
Datum: 16.07.2009
Antwort:
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@asimike

Wenn Du schreibst "so ähnlich hatte ich das gemeint", gibst Du zu, daß Du damit nicht Recht hattest. Du schreibst von Schadensersatzpflichtig. Erstmal lesen und verstehen.

@mb100
Mit Betrug meinte ich nicht die juristische Bedeutung, sondern einfach "verarsche", "über den Tisch ziehen", "bescheissen".

Schreib halt nicht immer so riesen Texte. Die mag doch keiner lesen. Ich hab das neulich erst mit meinem Anwalt ausdiskutiert. Raus kam:

Privatverkäufer: Muss nicht wissen, ob das Fahrzeug unfallfrei ist. Es reicht, wenn er sagt "Habe ich nicht gewusst". Mit Sachmängelhaftung ist bei den heutigen Kaufverträgen sowieso essig. Er *muss* das Auto auch nicht zurücknehmen. Ich kann ihm angst machen mit dem Anwalt, oder er kanns zurücknehmen, weil er nett ist, aber vor dem Kardi werde ich nix erreichen damit.

Anders siehts beim Händler aus: Von ihm kann ich erwarten, daß er das Fahrzeug untersucht (hat) und einen möglichen Unfallschaden erkannt hat. Hat er das nicht getan, kann ich ihn zur Rechenschaft ziehen.

@asimike
natürlich ist privatverkauf kein Freischein für alles. Er kann kein rotes Auto verkaufen und ein blaues liefern. Aber von einer Mutter mit zwei Kindern beispielsweise kannst Du nicht erwarten, daß sie weis ob tragende Teile an dem Auto beschädigt wurden, oder ob der Vorbesitzer mal den Kotflügel getauscht hat. Geschweigedenn, daß sie ein Lackdickenmessgerät besitzt.

Von einer Werkstatt (Händler) kann ich das jedoch alles erwarten.

edit:
@asimike nochmal:
Hier gehts um einen Unfallschaden. Nicht um gedrehte Kilometer.

Bearbeitet von - Stefan177 am 16.07.2009 11:00:21
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: asimike
Datum: 16.07.2009
Antwort:
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@Stefan177

Es ist egal ob es Kilometer, Unfall oder was weiß ich geht. Hier geht es um eine Eigenschaft die die Sache hat oder nicht. Rot kaufen und blau liefern geht nicht. Unfallfrei kaufen und einen reparierten Unfallwagen liefern schon? Ich glaube nicht.

Natürlich kann ich von einer Frau nicht erwarten das Sie fundierte Fachkenntnisse besitzt. Und nur weil ich jetzt bei einer Frau gekauft habe muss ich damit leben eine "Ruine" gekauft zu haben? Ich denke nicht. Wir reden hier nicht von Strafrecht sondern von Zivilrecht. Das sind 2 verschiedene paar Schuhe die auch genauso gehandhabt werden.
Am gefährlichsten im Straßenverkehr sind die Leute,
die immer so dicht vor einem herfahren.
Autor: mb100
Datum: 16.07.2009
Antwort:
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Zitat:



@mb100

Privatverkäufer: Muss nicht wissen, ob das Fahrzeug unfallfrei ist. Es reicht, wenn er sagt "Habe ich nicht gewusst". Mit Sachmängelhaftung ist bei den heutigen Kaufverträgen sowieso essig. Er *muss* das Auto auch nicht zurücknehmen. Ich kann ihm angst machen mit dem Anwalt, oder er kanns zurücknehmen, weil er nett ist, aber vor dem Kardi werde ich nix erreichen damit.
(Zitat von: Stefan177)




Der Punkt, warum man mit der Sachmängelhaftung im privaten Bereich oftmals nix erreicht, liegt nicht daran, dass die immer schön ausgeschlossen wurde. Wie gesagt: sobald Du sowas wie Unfallfreiheit zusicherst (auch wenns die "zugesicherte Eigenschaft" dank der Schuldrechtsreform "so" nicht mehr gibt - heißt jetzt nur anders => Beschaffenheitsgarantie), kannst Du die Gewährleistung noch so viel und so oft und so schön ausschließen wie Du willst. Wäre doch - sorry - hirnverbrannt, wenn man auf der einen Seite was zusichert und auf der anderen Seite nicht dafür haften bräuchte, wenn die nicht vorliegt. Gib Deinem Anwalt mal als Abendlektüre den § 444 BGB - mit nem schönen Gruß von mir.

Der Grund, warum man oftmals keinen Erfolg hat, liegt daran, dass es teilweise recht schwer und vor allem teuer ist zu beweisen, dass der jeweilige Schaden tatsächlich bei Gefahrenübergang vorgelegen hat. Kostet zum einen Geld, und zum zweiten weiß man nie, wie "blind" die Sachverständigen sind. Und das scheuen viele Leute. Teilweise auch mit Recht.

Und wenn Dir meine Texte zu lang sind, dann stehts Dir frei, die auch nicht zu lesen. Nur verpasst Du damit wohl einiges. Und ja, ich weiß - vor allem zukünftige Juristen können sich nicht kurz fassen.
Ich könnte Dich eigentlich auch auf das Nuhr-Zitat hinweisen. Mach ich aber net. Bin dazu jetzt net in Stimmung. Ich wünsch mir grad nur mal wieder das gute alte RBerG zurück.


Bearbeitet von - mb100 am 16.07.2009 12:32:43
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Nicore
Datum: 16.07.2009
Antwort:
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Das schreibst Du in jedem Beitrag, was? ;)
Fakt ist, bring es einfach in zwei-drei Sätzen
auf den Punkt... spätestens nach dem dritten
Satz über die gesamte Fensterbreite hier, hat
man man den Anschluss verloren. *gg*
BMW Team Oberhavel
Autor: mb100
Datum: 16.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Das schreibst Du in jedem Beitrag, was? ;)

(Zitat von: Nicore)




Nur wenns nötig ist.

Zitat:


Fakt ist, bring es einfach in zwei-drei Sätzen
auf den Punkt... spätestens nach dem dritten
Satz über die gesamte Fensterbreite hier, hat
man man den Anschluss verloren. *gg*

(Zitat von: Nicore)




Ersteres technisch unmöglich. Dazu ist die Problematik zu komplex.

Und vielleicht hilft Dir bzgl. zweitem, wenn Du Deinen Kopf ein paar cm weiter vom Bildschirm wegbewegst? Oder nen kleineren Monitor kaufst?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Nicore
Datum: 16.07.2009
Antwort:
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Das Zauberwort nennt sich Zeilenumbruch,
i.d.R. nach 10-12 Wörtern... :)
BMW Team Oberhavel
Autor: ~Topless~
Datum: 16.07.2009
Antwort:
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Leute jetzt werdet ihr kindisch ...
lasst doch den Mist ^^ hier gehts nicht im lange texte oder sonst irgendwas =)
hier hat jemand ein Problem und auf dem ganzen Wirwar seh ich keinen wirklichen Lösungsansatz, nur einen riesen Streit.


Autor: funkymouse
Datum: 16.07.2009
Antwort:
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Hiiiiilfe :-/ ich versteh jetzt garnichts mehr.

muss ich jetzt das Auto zurück nehmen, oder dafür zahlen? im Kaufvertrag den ich an den käufer gegeben habe, steht ja eigentlich "soweit mir bekannt, unfallfrei"....
Autor: asimike
Datum: 16.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Hiiiiilfe :-/ ich versteh jetzt garnichts mehr.

muss ich jetzt das Auto zurück nehmen, oder dafür zahlen? im Kaufvertrag den ich an den käufer gegeben habe, steht ja eigentlich "soweit mir bekannt, unfallfrei"....

(Zitat von: funkymouse)




Am besten einen Anwalt fragen. Ich meine du hast den Unfallfrei verkauft und damit müsstest du zahlen und dir das Geld bei deinem Verkäufer zurückholen. Aber wie gesagt: Am besten zum Anwalt wenn du Rechtsschutz hast.
Am gefährlichsten im Straßenverkehr sind die Leute,
die immer so dicht vor einem herfahren.
Autor: mb100
Datum: 16.07.2009
Antwort:
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Lange Rede, kurzer Sinn: keine Ahnung. Kommt drauf an. Kann niemand genau sagen. Auch - oder erst recht - Juristen nicht. Aber möglicherweise hat Dich das "soweit bekannt, unfallfrei" gerettet. Je kleiner und "unauffälliger" der Unfall bzw. je besser und hochwertiger die Reparatur, desto besser dürfte es für Dich aussehen. Wenn der Unfall meinetwegen so groß war und so schlecht repariert wurde, dass er selbst dem blindesten TÜV-Prüfer bei der HU auffällt (und wenn Du den Wagen drei Jahre hattest, hast Du sicher mal ne HU machen lassen), wird Dir wahrscheinlich niemand abnehmen, dass Du von dem Unfall nichts wusstest.

Wenn Du auf Nummer ganz sicher gehen willst, schau, dass Du Dich irgendwie mit dem Käufer einigst.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: gunther6891
Datum: 16.07.2009
Antwort:
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Wenn er wirklich auf einer Richtbank gewesen sein sollte, dann wäre es doch sicherlich kein Problem für den Käufer, dir eine Bestätigung von einem unabhängigen Sachverständigen von Dekra oÄ zukommen zu lassen?
Oder hat er das und ich habs einfach nur in dem Überlangenthread überlesen? Das mit der Werkstatt hab ich gelesen, aber wer weiß, ob der Werkstattbesitzer bestochen wurde...
Autor: Nicore
Datum: 17.07.2009
Antwort:
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Oder der Mann bzw. im Bekanntekreis jemand eine Werkstatt
leitet. :) Der Unfall muss ja doch schon erheblich gewesen
sein wenn das Auto auf einer Richtbank war...
BMW Team Oberhavel




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Ende des Themas

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