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Halteverbot in Parktasche?? - Geplaudere

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Beitrag von: Iceman320i
Date: 09.07.2009
Thema: Halteverbot in Parktasche??
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Hallo,

ich habe am Sonntag meine Frau in der Reha besucht. Ich hatte auch einen Parkplatz gefunden aber mich haben die Halteverbotsschilder irritiert.
Auf dem Bild ist ein Halteverbotsschlid zu sehen welches direkt vor einer ich nenne es jetzt mal Parkbucht steht. Gilt das nur für den Straßenbereich oder auch für die Parkbucht?????
Bitte Kopf drehen :-)

Bildlink editiert. Bitte Bildgröße anpassen und "richtig" verlinken . LATTE (Mod)

Bearbeitet von - Iceman320i am 09.07.2009 21:42:50

Bearbeitet von - LatteBMW am 09.07.2009 22:24:49
"Quer sieht mehr"



Antworten:
Autor: Neob18
Datum: 09.07.2009
Antwort:
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Bitte mal Bild drehen!
www.alpina-archive.com
Autor: E36&E38 Fahrer
Datum: 09.07.2009
Antwort:
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Und etwas kleiner
Autor: herr_welker
Datum: 09.07.2009
Antwort:
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Schätzungsweise für die Straße würde ich mal sagen.

Solang du nicht sowas vor der Nase hast. Da musste erstmal ein bisschen stehen bleiben, einen Kalender und ne Uhr dabei haben...

Autor: tobibeck80
Datum: 09.07.2009
Antwort:
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Und kein Imagedreck benutzen!


„Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich
Autor: kris72
Datum: 09.07.2009
Antwort:
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Hi,
da die Pfeile auf dem Halteverbotsschild in beide Richtungen zeigen, gilt das Halteverbot m.E. für den Bereich vor und hinter dem Schild, also auch für die Parkbucht (die ich allerdings auf dem Bild nicht sehen kann). Falls Du ein Protokoll bekommen haben solltest, dann wohl leider zu Recht...



Bearbeitet von - kris72 am 09.07.2009 22:58:10
Autor: Iceman320i
Datum: 09.07.2009
Antwort:
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danke erstmal fürs Bild verkleinern und drehen.

Ja da gibt es wirklich sowas wie eine Parkbucht schwer zu erkenne aber wirklich.
Ne Ticket hab ich nicht bekommen. Bin da gleich wieder weg gefahren, da ich auf sowas echt kein Bock habe (ich hab immer so ein Glück)

@herr_welker: Ich glau es gibt irgendwie was wonach nur eine bestimmte Anzal an Schildern an einem Mast hängen darf.
"Quer sieht mehr"

Autor: theblade
Datum: 09.07.2009
Antwort:
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das sollen Parkbuchten sein? sieht mir eher nach nen überbreiten Fußgängerweg aus Oo
Autor: Iceman320i
Datum: 09.07.2009
Antwort:
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Das täuscht, da die Borde nicht so riesig aus der Erde ragen. (Felgenschonend)
"Quer sieht mehr"

Autor: BMW_KRaNKeD
Datum: 09.07.2009
Antwort:
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Genau hinsehen!
Kurz nach dem Schild ist der Bordstein gesenkt und zieht sich leicht schräg richtung Hauswand (genau ein Auto breit).

Also das Schild spricht zwar eigentlich für ein Parkverbot, denke aber das sie den Bordstein dort nicht umsonst abgesenkt haben. Denke das das Straßenschild einfach auf die Straße bezogen ist.

Sollte man evtl. mal sogar bei der Gemeinde/Stadt im Amt nachfragen. Evtl wurde da ja einfach ein falsches Straßenschild hingestellt. Meiner Meinung nach sollte das Schild "Parkverbot nach rechts" anzeigen, sodass die Parkbucht vom Parkverbot ausgenommen ist.

mfg,
Tom
Meine Fotos dürfen nicht OHNE meine Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt werden!
Autor: Iceman320i
Datum: 10.07.2009
Antwort:
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Also Jungs wenn hier einer beim Bezirksamt Tegel arbeitet bitte mal nachfragen.
Davor ist auch eine Praxis. Vieleicht sollte die Parkfläche für Krankentransporter frei bleiben. mh. schon komisch.
"Quer sieht mehr"

Autor: E36-Freak
Datum: 10.07.2009
Antwort:
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ich würde sagen das Parken auf dem Seitenstreifen ist dort erlaubt, ansonsten wäre der Zusatz "gil auch für den Seitenstreifen" bzw. mit "Zone" versehen
Autor: Doc. Watson
Datum: 10.07.2009
Antwort:
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Zitat:

Also das Schild spricht zwar eigentlich für ein Parkverbot, denke aber das sie den Bordstein dort nicht umsonst abgesenkt haben. Denke das das Straßenschild einfach auf die Straße bezogen ist.

Sollte man evtl. mal sogar bei der Gemeinde/Stadt im Amt nachfragen. Evtl wurde da ja einfach ein falsches Straßenschild hingestellt. Meiner Meinung nach sollte das Schild "Parkverbot nach rechts" anzeigen, sodass die Parkbucht vom Parkverbot ausgenommen ist.



Das Halte/Parkverbot gilt für den Bereich der Straße. Man sieht ja auch, das dort ein Radweg verläuft und das Schild alleine deshalb schon seine Berechtigung hat. Wäre der weiße Pfeil auf dem Schild nur nach rechts gerichtet, würde das Verbot nur BIS zum Schild gelten und du dürftest ab dem Schild (also auf dem Radweg) wieder halten/parken.

Ich würde mich der Meinung vom Freak anschließen... interesaant wär noch zu wissen ob von dem geplasterten Teil (rechts) der Radweg auf den Asphalt führt, in Höhe des 300C ... da würd ich dann nicht parken.

Dies Schild Klick würde wohl helfen dort.
DOC. WATSON





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Ende des Themas

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