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Wie lange Zeit nach Verkehrsunfall - Geplaudere

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Beitrag von: BMW318ti
Date: 06.07.2009
Thema: Wie lange Zeit nach Verkehrsunfall
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Hallo zusammen,

meine Freundin hatte mitte Mai 2009 einen kleinen "Verkehrsunfall".

Im Stau auf der Autobahn ist sie einem anderen Wagen aufgerollt (geschätzte 5 km/h)
An beiden Fahrzeugen war weder eine Beule, noch ein Kratzer.
Lediglich der PDC Sensor war nach innen gedrückt.
Man konnte ihn aber sofoert wieder hineinstecken und alles funktionierte.

Bislang hat der geschädigte nichts unternommen bzw. die Versicherung hat noch keine Antwort von einer Reparatur erhalten.

Mich würde mal interessieren wie lange der Geschädigte Zeit hat den Schaden überprüfen und beheben zu lassen.

Denn ggf. ist keine Reperatur notwendig (Baujahr 1997)

Muss der geschädigte irgendeine Frist einhalten oder hat man "unbegrenzt" Zeit?

Vllt. hat der Geschädigte ja auch die Abwrackprämie genutzt... bekommt meine Freundin dann irgendwie bescheid?

Wäre toll wenn sich jemand mit der Sachlage auskennt.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff


Antworten:
Autor: Ehm
Datum: 06.07.2009
Antwort:
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Ruf doch mal deinen Versicherungsagenten an. Der kann dir da sicher Auskunft geben. Der Versicherer wird wohl wissen ob, und wenn wie lange, ein solche Frist besteht.
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Autor: mikV8
Datum: 06.07.2009
Antwort:
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Hallo,

ich binb mir ziemlich sicher, dass man den Schaden unverzüglich feststellen lassen muss. Alles andere hat zur Folge, dass eventuell ein Folgeschaden dazu kommt und nicht merh nachgewiesen werden kann, wie hoch der Ausgangsschaden war.

Gruß Mirko
Autor: plop
Datum: 06.07.2009
Antwort:
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umgehend.. ohne schuldhaftes zögern...

aber mach dir keine sorgen..
deine bzw. ihre versicherung wird das schon regeln...könnte ja jeder kommen und behaupten: "vor nem halben jahr..."
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Nicore
Datum: 07.07.2009
Antwort:
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Wurde von der Polizei ein "Unfallprotokoll" aufgenommen?
Denke mal bei so einem kleiner Bummser bestimmt nicht?!
Von daher... :)
BMW Team Oberhavel
Autor: BMW318ti
Datum: 07.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Wurde von der Polizei ein "Unfallprotokoll" aufgenommen?
Denke mal bei so einem kleiner Bummser bestimmt nicht?!
Von daher... :)

(Zitat von: Nicore)




Doch wurde aufgenommen
Hat auch 35 Euro gekostet.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: Nicore
Datum: 07.07.2009
Antwort:
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Okay, das waren die 35€ für die Ordnungswidrigkeit
einen Unfall begangen zu haben. Aber die haben
das wirklich aufgenommen obwohl kein Schaden zu
sehen war?
BMW Team Oberhavel
Autor: BMW318ti
Datum: 07.07.2009
Antwort:
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wie schon gesagt, der PDC Sensor war "ausgeharkt"
er ließ sich zwar problemlos einstecken aber laut Polizei ist das ein Schaden.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: Nicore
Datum: 08.07.2009
Antwort:
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Könntest Du nicht ggf. mal mit der Protokollnummer
beim zuständigen Amt anrufen und nachfragen? Die
müssten es ja wissen.

Es ist über ein Monat vergangen, also da sollte
man schon rausgefunden haben ob das PDC richtig
funktioniert oder mal den Weg in eine Werkstatt
geschafft haben...
BMW Team Oberhavel
Autor: BMW318ti
Datum: 08.07.2009
Antwort:
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ich habe heute bei der Versicherung angerufen.
Bislang liegt keine Rechnung oder Meldung über ein Gutachten oder eine Reperatur vor.
Habe sicherheitshalber mal Fotos (Welche meine Freundin direkt nach dem Unfall gemacht hat) der Versicherung zukommen lassen.
Damit mit hinterher keine Rechnung von 2000 Euro einflattert.

Was meinst du mit zuständigem Amt?

Würde mich freuen wenn jemand kontakte zu einem Versicherungsvertreter hat, der weiß wielange man nach einem Unfall Zeit hat.

Kann ich irgendwie herrausfinden ob das Fahrzeug noch zugelassen ist?
Habe ja das Kennzeichen.

Denn vllt. existiert der Wagen ja garnicht mehr.
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: E36-Freak
Datum: 08.07.2009
Antwort:
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Der Schaden muss innerhalb von 3 Tagen der Versicherung gemeldet werden..ein Verkehrsunfall (rechtlich) beginnt aber einer Schadenshöhe von 50 Euro
Autor: BMW318ti
Datum: 08.07.2009
Antwort:
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Gemeldet hat sie den Unfall direkt 2 stunden später.

Ich möchte nur wissen wielange der Geschädigte Zeit hat den Unfall reparieren zu lassen.
Also ob es da eine Frist gibt.

Wenn mir heute einer ins Auto fährt, kann ich ja nicht erst 2020 den Schaden reparieren lassen ;)
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: Niedersachse
Datum: 10.07.2009
Antwort:
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Moin,

manche kleinen Ansprüche werden gar nichtmehr geltend gemacht. Vielleicht hat er mitlerweile einen größeren Schaden. Vielleicht hatte er noch keine Zeit...
Oder seine Werkstatthat es als "Service" gemacht...
Vielleicht irgendetwas anderes...

Du hast den Schadengemeldet. Damit habt ihr alles getan.
Wenn der AS jetzt keine Ansprüche stellen sollte, dann gibt es auch keinen Schaden, bzw. keine Rückstufung.
Der AS hat jetzt aber viel Zeit, wie lange weiß ich nicht genau,- aber bestimmt 6-12 Monate.
Ist auch egal,- da ihr Bilder habt.

Ich würde mich zum Herbst bei der Versicherung elden, damit die dann den AS anschreiben und ihm mitteilen, dass, wenn er sich nicht in einer bestimmten Frist meldet, der Schaden geschlossen wird. Für Deine Freundin heißt das dann "vorläufig".
Wenn dann nichts kommt,- dann gab es auch nie einen Schaden und die % bleiben.
Autor: BMW318ti
Datum: 10.07.2009
Antwort:
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das hilft mir doch schon sehr viel weiter.
vielen Dank
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Simon Beeck Auspuff




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