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Beitrag von: Mekkra Date: 05.07.2009 Thema: Leitplanke bezahlen ---------------------------------------------------------- Hallo, Also mich hats jetzt auch erwischt habe meinen E36 auf der Schnellstrasse zu Schrott gefahren. Totalschaden. Der Polizist der den Unfall aufgenommen hat, meinte zu mir ich muss die Leitplanke zahlen und das wären dann so 600 Euro. Hat jemand von euch Ahnung ob das stimmt? |
Autor: Imbiss_Bronko Datum: 05.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ein Kumpel hatte damals nen epileptischen Anfall, und hat sein Auto auch gegen 'nen Baum gesetzt und dann auf's Dach gelegt. Resultat: Auto komplett schrott und den Baum durfte er (resp. Versicherung) auch bezahlen. Cyanide and Happiness. |
Autor: Ehm Datum: 05.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es wurde fremdes Eigentum von dir beschädigt, also musst du´s auch bezahlen. Wenn dir jemand in den Gartenzaun fährt erwartest du auch Schadenersatz. Verkaufe E46 Aluräder einmal 7x16 einmal 8x17 ebay Kleinanzeigen |
Autor: bigshow89 Datum: 05.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Wie schon gesagt wurde, ja musst du zahlen. Preis im Osten: 2 Teilstücke EUR 400,00 zzgl. Arbeitslohn und Sicherheitsgebühren EUR 150,-- |
Autor: e46-fahrer Datum: 05.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ja ist richtig, das gleiche gilt auch für alles andere was so ringsrum an den Strassen steht...wer soll das sonst bezahlen? als Steuerzahler hat man ja die Planke bereits bezahlt, warum sollen wir das wieder zahlen nur weil du gegen fährst? :) |
Autor: Mekkra Datum: 05.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Als ob ich das mit Absicht gemacht habe...ich bin ja nicht losgefahren mit dem Ziel gegen eine Planke zu fahren. Ich bin froh das ich noch Lebe und die Leitplanke ihrem Existensgrund nachgekommen ist. Naja, dann muss ich halt in den sauren Apfel beissen, ich bin ja schliesslich Schuld und ich möchte euch auf keinen Fall das Geld für die Leitplanke aus der Tasche ziehen. |
Autor: Serious Datum: 05.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das tun wohl die wenigsten :P Bimmer Crew Sued Beste Motoren Weltweit |
Autor: mb100 Datum: 05.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ist (rechtlich => zumindest schon mal § 823 I BGB, aber sicher auch Vorschriften aus dem StVG - § 7 und § 18, glaub ich) unerheblich. Ich denk, das Beispiel mit dem Gartenzaun ist ganz gut: wenn Dir einer in den Gartenzaun fährt, fragst Du ihn, bevor Du ihm die Rechnung schickst, auch nicht, ob er es denn mit Absicht gemacht hat. Ob jetzt der Anspruchsteller die Stadt ist oder ein "Normaler", ist unerheblich. Frag mal bei Deiner Versicherung an, ob die KFZ-Haftpflicht die Kosten übernimmt. Sollte sie eigentlich. Nur wirds wohl ohne Rabattschutz fast "günstiger" sein, die Rechnung selbst zu bezahlen. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Grinch Datum: 05.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- klar übernimmt das die haftpflichtversicherung ------------------------------------ Was einen nicht umbringt, härtet ab ! |
Autor: e46-fahrer Datum: 05.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- dann wirste doch nur hochgestuft und zahlst die Planke doppelt und dreifach zurück, würde es so überweisen und gut.... |
Autor: mb100 Datum: 05.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau deswegen hab ich die Sache mit dem Rabattschutz angesprochen... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: adorable*m82 Datum: 06.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wenn man auf ner Landstraße so nen Begrenzungspfosten niedermäht, muss man den auch zahlen. Nennt sich Beschädigung von Staatseigentum. Ggf. bekommt man sogar noch ne Anzeige. Grüße ...all those nasty women gonna rip you dime for dime |
Autor: Doedelhai159 Datum: 06.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- da kommt keine anzeige. ist auch kein staats eigentum sondern eigentum vom der zuständigen straßenmeisterei. eine anzeige kommt wenn man mitm brecheisen auf das ding losgeht, aber doch nicht wenn man durch ein dummen zufall reinfährt. wieso müssen manche immer den teufel an die wand malen? bin übrigens auchmal in eine leitplanke insgesamt 25m in 3 teilabschnitten. hatte 11.000euro gekostet. ich bin eine butterblume |
Autor: cxm Datum: 06.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hi, die Straßenmeisterien lassen sich solche Sachen vergolden. Wenn Du z.B. als Firmenbesitzer eine Leitplanke auf Deinem Gelände aufstellen lässt, zahlst Du keine 5 Mille. Und der Hersteller versichert Dir auch noch, dass das absolut das gleiche Material ist... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: mb100 Datum: 06.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Die (Straf)-Vorschrift zeig mir mal. Und zeig mir gleichzeitig noch, dass sie die fahrlässige Begehung unter Strafe stellt. Is strafrechtlich gesehen objektiv ne ganz normale Sachbeschädigung. Nur fehlt der Vorsatz... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: copy Datum: 06.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- aber falls du gerade keine kohle hast......keine sorge du kannst es abstottern! kenne jemanden der seid 10jahren für nen baum zahlt (ca. 25€ im monat). wird also bestimmt bei der leitplanke auch gehen....... aber stell dir mal vor die planke wäre nicht dagewesen.....;-) |
Autor: Doedelhai159 Datum: 06.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: das problem beim privaten aufstellen ist ja, dass man keine autobahn sperren muss. da is ein viel größerer aufwand, viel mehr maschinen. ich bin eine butterblume |
Autor: ChaosProject Datum: 08.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Auf meine Erfahrungen hin kann man ruhig in eine Leitplanke fahren, man darf sich nur nicht erwischen lassen. :-) |
Autor: plop Datum: 08.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat:Zitat: frag mich auch grad wie man so kurzsichtig sein kann :) die leitplanke baut sich ja immerhin von selbst auf... o_O Erdbeben abschalten, Sofort! Tsunami, Nein Danke! |
Autor: Marco535 Datum: 08.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ach, du warst das also?! Sorry, aber die Einstellung find ich nun mal nicht so prickelnd. ist zwar soz. staatseigentum, aber es bleibt immer noch sachbeschädigung bzw. fahrerflucht, wenn man sich ausm staub macht. und wer schon mal nen kratzer oder ne delle im fahrzeug hatte von jemanden der sich sich einfach nicht erwischen lassen will, der wird eine solche einstellung ebenfalls nicht für gut heißen. |
Autor: ChaosProject Datum: 09.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aber der Staat schröpft einen genug,Tag für Tag. Wenn mir jmd ins Auto fährt dann kümmert das den Staat auch wenig. Außerdem gibt der Staat genug Geld für unnötiges Zeugs aus. Aber nun wieder BTT |
Autor: Doedelhai159 Datum: 09.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: und wenn dueine leitplanke kaputfährst, dann wird in erster linie bei bildung oder sozialem gespart und nicht an den diäten der politiker. und dann handhabt das bald jeder... mal sehen wo die steuergelder dann bleiben. wenn du mein eigentum beschädigen würdest und dich von den socken machst, hättest du jedenfalls nichts zu lachen. ich bin eine butterblume |
Autor: mb100 Datum: 09.07.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Stimmt. Selbst dann nicht, wenn ich mehrere Millionen auf dem Konto hätte, meine Arbeitnehmer ausbeuten würde, für meine Produkte Wucherpreise nehmen würde und Du nur eine Tulpe in meinem Tulpenbeet plattgemacht hättest. Bzw. dann erst recht nicht. Etwas mehr Respekt vor dem Eigentum anderer Personen bitte! (und zwar egal ob sie natürlich oder juristisch sind) Bearbeitet von - mb100 am 09.07.2009 13:16:21 "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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