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Probleme mit E46 323i: Chance auf Wandlung ? - BMW-Talk

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Beitrag von: dirksen323
Date: 03.07.2009
Thema: Probleme mit E46 323i: Chance auf Wandlung ?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 05.07.2009 um 21:28:56 aus dem Forum "Baureihenübergreifendes" in dieses Forum verschoben.

Hallo
ich habe mir vor ca. 10 monaten beim freundlichen einen bmw e46 323i limo (bj. 99) mit 48tkm gekauft (z.Z. 65tkm) das fahrzeug hat fast vollausstattung.
bisher habe ich leider schon einige probleme damit gehabt.
angefangen hat es mit der vanos, der wurde 2xgetauscht, danach kamen 2 neue nockenwellen in das fahrzeug. einige zeit später musste die komplette asc-einheit getauscht werden. neue lüfterendstufe und andere kleinteile.
mittlerweile steht er wieder in der werkstatt wegen ausgerissener hinterachse.
es kommt hinzu dass ich erst vor 2 wochen das checkheft bekam in dem 2 services eingetragen und abgestempelt waren (ca.23tkm. und ca.44tkm) , allerdings ohne unterschrift. in der bmw-datenbank jedoch findet sich nur ein service bei 38tkm.
die serviceeinträge im heft sind sogar von einer niederlassung.
alle kosten trug bisher der händler, dafür bin ich auch sehr dankbar.
habe ich eine chance auf wandlung oder andere möglichkeiten?

vielen dank schonmal im voraus für eure hilfe

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 04.07.2009 09:22:14

Bearbeitet von - angry-playboy am 05.07.2009 21:28:56


Antworten:
Autor: e46-fahrer
Datum: 04.07.2009
Antwort:
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ich kenn das so wenn du drei mal wegen dem gleichen Problem da warst und es nicht behoben werden konnte, dann kann man ihn zurückgeben, die gefahrenen km werden dann noch runter gerechnet...

ein Kollege hat das ganze erst hinter sich, allerdings bei einem Neuwagen

das mit der Hinterachse ist nichts ungewöhnliches bei dem Baujahr, du kannst ja mal deinen Händler fragen ob er ihn zurück nimmt
Autor: FRY
Datum: 04.07.2009
Antwort:
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wegen der nicht gemachten services könntest du ne preisminderung verlangen. wandlung wird schwer, weil der wagen gebraucht ist. zudem würde dir der verschleiß in rechnung gestellt und ich glaube das du das nicht zahlen willst.

mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Autor: dirksen323
Datum: 05.07.2009
Antwort:
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das problem ist ja dass es nicht immer der ein und selbe fehler ist, sondern immer was anderes. in ca. 2 monaten läuft aber meine garantie aus und wenn das so weitergeht wirds richtig teuer für mich. das würde ich gern verhindern.
Autor: e46-fahrer
Datum: 05.07.2009
Antwort:
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dann kannst du nur net fragen beim Verkäufer oder das Auto selber wieder verkaufen...
Autor: FRY
Datum: 05.07.2009
Antwort:
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Zitat:


das problem ist ja dass es nicht immer der ein und selbe fehler ist, sondern immer was anderes. in ca. 2 monaten läuft aber meine garantie aus und wenn das so weitergeht wirds richtig teuer für mich. das würde ich gern verhindern.

(Zitat von: dirksen323)



du wirst ihn nicht wandeln können, fertig. verkauf die karre am bessten solange noch etwas garantie drauf ist.

mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Autor: Heitzer41
Datum: 05.07.2009
Antwort:
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Verkaufen ist gut.......aber was soll er sich dann holen........
Autor: e46-fahrer
Datum: 05.07.2009
Antwort:
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einen anderen und hoffen das er besser hält, und ne neue Garantie gibt es ja auch.

2. Möglichkeit er behält ihn und verlängert seine Garantie um ein weiteres Jahr, was allerdings gute 300,-eur kosten kann.

Bearbeitet von - e46-fahrer am 05.07.2009 23:40:48
Autor: dirksen323
Datum: 05.07.2009
Antwort:
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ich habe die hoffnung dass der händler einsieht dass es ein montagsauto ist und er mir mit der garantie entgegenkommt. dass ist noch realistisch.

Autor: hero182
Datum: 06.07.2009
Antwort:
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da müsstes du mal beim anwalt nachfragen, aber du hast beim kauf erwartet, dass er diese 2 inspektionen hat und somit "scheckheftgepflegt" ist. da das nicht der fall ist, sind die eigenschaften des fahrzeugs ja nicht mehr die, die dir eigentlich versprochen wurden beim kauf.
da du aber schon einige zeit damit fährst, weis ich nicht, ob man damit noch den kaufvertrag anfechten kann.
wie gesagt, frag nen guten anwalt.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Autor: FRY
Datum: 06.07.2009
Antwort:
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also anfechten kann man sicherlich, nur ob man den wagen noch zurück geben kann ist die andere frage. das wird wohl nicht gehen. eine preisminderung sollte aber möglich sein, denn das auto ist ja offenbar nicht checkheft gepflegt.

mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Autor: AZ BMW
Datum: 06.07.2009
Antwort:
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überprüfe, wenn es geht die laufleistung. kommt mir irgendwie spanisch vor und adnn noch mit dem unvollständigen scheckheft.
Autor: hero182
Datum: 06.07.2009
Antwort:
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Zitat:


also anfechten kann man sicherlich, nur ob man den wagen noch zurück geben kann ist die andere frage. das wird wohl nicht gehen. eine preisminderung sollte aber möglich sein, denn das auto ist ja offenbar nicht checkheft gepflegt.

mfg FRY

(Zitat von: FRY)




wenn du den kaufvertrag erfolgreich anfechtest, kannst den wagen zurückgeben und evtl. sogar schadensersatz verlangen. soweit die theorie.
theoretisch ist es also möglich, den wagen loszuwerden, alles andere müsste man dann mit nem anwalt klären, da können wir laien nicht mitreden.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Autor: dirksen323
Datum: 06.07.2009
Antwort:
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die laufleistung müsste stimmen, der zustand passt zu den kilometern.
nur der technische zustand lässt zu wünschen übrig. mein bedenken ist dass es so weitergeht wie es angefangen hat. das sinnvollste ist wirlich einen anwalt zu kontaktieren. oder gibt es eine möglichkeit mich direkt an BMW zu wenden?
Autor: mb100
Datum: 06.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


also anfechten kann man sicherlich, nur ob man den wagen noch zurück geben kann ist die andere frage. das wird wohl nicht gehen. eine preisminderung sollte aber möglich sein, denn das auto ist ja offenbar nicht checkheft gepflegt.

mfg FRY

(Zitat von: FRY)




wenn du den kaufvertrag erfolgreich anfechtest, kannst den wagen zurückgeben und evtl. sogar schadensersatz verlangen. soweit die theorie.
(Zitat von: hero182)




Nö, des geht nur bei ner Anfechtung wegen ner Drohung oder arglistigen Täuschung seitens des Händlers. Und dazu müsste der Händler gewusst haben, dass die Mängel bestehen und diese verschwiegen haben.
Wenn wegen Irrtum usw. angefochten wird, dann hat der Anfechtungsgegner (also in dem Fall der Händler) nen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Anfechtenden.

Warum immer alle Welt anfechten will - ich verstehs net. Und seh hier für ne Anfechtung auch keinen Raum. Die einzige Möglichkeit seh ich wirklich in nem Entgegenkommen seitens des Händlers. Nur sind die ganzen Probleme teilweise nicht grad E46-untypisch; teilweise nicht grad auto-untypisch.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: hero182
Datum: 06.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:


also anfechten kann man sicherlich, nur ob man den wagen noch zurück geben kann ist die andere frage. das wird wohl nicht gehen. eine preisminderung sollte aber möglich sein, denn das auto ist ja offenbar nicht checkheft gepflegt.

mfg FRY

(Zitat von: FRY)




wenn du den kaufvertrag erfolgreich anfechtest, kannst den wagen zurückgeben und evtl. sogar schadensersatz verlangen. soweit die theorie.
(Zitat von: hero182)




Nö, des geht nur bei ner Anfechtung wegen ner Drohung oder arglistigen Täuschung seitens des Händlers. Und dazu müsste der Händler gewusst haben, dass die Mängel bestehen und diese verschwiegen haben.
Wenn wegen Irrtum usw. angefochten wird, dann hat der Anfechtungsgegner (also in dem Fall der Händler) nen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Anfechtenden.

Warum immer alle Welt anfechten will - ich verstehs net. Und seh hier für ne Anfechtung auch keinen Raum. Die einzige Möglichkeit seh ich wirklich in nem Entgegenkommen seitens des Händlers. Nur sind die ganzen Probleme teilweise nicht grad E46-untypisch; teilweise nicht grad auto-untypisch.

(Zitat von: mb100)




der wagen wurde als scheckheftgepflegt verkauft, ist es aber nicht. das wäre die einzigste chance, den wagen loszuwerden.
es kann sein, dass der käufer eine nutzungsgebühr zahlen muss, aber die möglichkeit, dass der käufer schadensersatz verlangen kann, ist zumindest theoretisch da.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Autor: mb100
Datum: 07.07.2009
Antwort:
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Zitat:



der wagen wurde als scheckheftgepflegt verkauft, ist es aber nicht. das wäre die einzigste chance, den wagen loszuwerden.
es kann sein, dass der käufer eine nutzungsgebühr zahlen muss, aber die möglichkeit, dass der käufer schadensersatz verlangen kann, ist zumindest theoretisch da.

(Zitat von: hero182)




Ich les bis jetzt noch nicht, dass der Wagen als scheckheftgepflegt verkauft wurde (@dirksen: war dem so?). Gut, zugegeben: die Sache mit den Scheckhefteinträgen und dem Vergleich zum Computer ist merkwürdig - @dirksen: kanns auch sein, dass das Scheckheft vertauscht wurde?

Und selbst wenn der Wagen als scheckheftgepflegt verkauft wurde: nen Hinweis für ne Arglist seh ich immer noch nicht. Und selbst wenn sie da ist: die nachzuweisen wird mehr als schwierig. Und nur wenn die nachgewiesen wird, gibts nen Schadenersatzanspruch.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: hero182
Datum: 07.07.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:



der wagen wurde als scheckheftgepflegt verkauft, ist es aber nicht. das wäre die einzigste chance, den wagen loszuwerden.
es kann sein, dass der käufer eine nutzungsgebühr zahlen muss, aber die möglichkeit, dass der käufer schadensersatz verlangen kann, ist zumindest theoretisch da.

(Zitat von: hero182)




Ich les bis jetzt noch nicht, dass der Wagen als scheckheftgepflegt verkauft wurde (@dirksen: war dem so?). Gut, zugegeben: die Sache mit den Scheckhefteinträgen und dem Vergleich zum Computer ist merkwürdig - @dirksen: kanns auch sein, dass das Scheckheft vertauscht wurde?

Und selbst wenn der Wagen als scheckheftgepflegt verkauft wurde: nen Hinweis für ne Arglist seh ich immer noch nicht. Und selbst wenn sie da ist: die nachzuweisen wird mehr als schwierig. Und nur wenn die nachgewiesen wird, gibts nen Schadenersatzanspruch.

(Zitat von: mb100)




aber der händler hat doch immer nen größeren einblick und mehr fachkunde als der käufer. sogar wenns der händler nicht gewusst hat, ist es nicht seine pflicht zu gucken, was er da genau anbietet? gut, letztendlich auslegungssache.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Autor: dirksen323
Datum: 07.07.2009
Antwort:
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ja, der wagen wurde mir als checkheft gepflegt verkauft. nur wie gesagt habe ich das heft vor ca. 3 wochen erst bekommen. die fahrgestellnr. passt zum heft.
der vorbestitzer hat soweit ich weis auch noch den 2. schlüssel.
ich habe zwar 2 stck. aber eine davon wurde auf kosten des autohauses nachgemacht.
klingt komisch, ist aber so...
Autor: mb100
Datum: 07.07.2009
Antwort:
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Zitat:



aber der händler hat doch immer nen größeren einblick und mehr fachkunde als der käufer. sogar wenns der händler nicht gewusst hat, ist es nicht seine pflicht zu gucken, was er da genau anbietet? gut, letztendlich auslegungssache.

(Zitat von: hero182)




Das ist zwar richtig, aber Arglist verlangt immer nach nem Vorsatz. Der Händler muss wissen, dass er Blödsinn erzählt und den Käufer direkt täuschen wollen. Wenn er seiner Pflicht zu forschen nicht nachkommt und dem "falschen" Serviceheft geglaubt hat, hat er m.E. allenfalls fahrlässig gehandelt. Und damit scheidet die Arglist aus.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: dirksen323
Datum: 07.07.2009
Antwort:
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ich wollte eigentlich keine diskussion über arglist oder anfechten auslösen.
einen anwalt einzuschalten wäre nur eine absolute notlösung, wobei ich bezweifle dass es überhaupt was bringen würde.
gibt es bei bmw keine service-stelle an die man sich wenden kann?
im falle dass es über den händler direkt keine einigung gibt und der mir nicht entgegenkommt.
Autor: anbix
Datum: 10.12.2009
Antwort:
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Also eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung dürfte tatsächlich schwierig werden. Eine Fahrzeug Wandlung wäre eher möglich. Es muss nicht unbedingt immer derselbe Mangel auftreten. Die Rechtsprechung lässt teilweise auch eine Vielzahl einzelner Mängel genügen, die in der Gesamtheit "einen großen Mangel" darstellen können. Bleibt die Frage nach der Verjährung. Hat der Händler diese ausdrücklich auf ein Jahr verkürzt (ggf. auch in den AGB)? Falls nicht bleibt es bei zwei Jahren wie beim Neufahrzeug.
Autor: anbix
Datum: 10.12.2009
Antwort:
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Also eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung dürfte tatsächlich schwierig werden. Eine Fahrzeug Wandlung wäre eher möglich. Es muss nicht unbedingt immer derselbe Mangel auftreten. Die Rechtsprechung lässt teilweise auch eine Vielzahl einzelner Mängel genügen, die in der Gesamtheit "einen großen Mangel" darstellen können. Bleibt die Frage nach der Verjährung. Hat der Händler diese ausdrücklich auf ein Jahr verkürzt (ggf. auch in den AGB)? Falls nicht bleibt es bei zwei Jahren wie beim Neufahrzeug.
Autor: freakman88
Datum: 23.04.2010
Antwort:
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Hallo User,

für die Möglichkeit zur Wandlung kann immer nur ein erheblicher Mangel am Fahrzeug Grund sein, der bereits bei Vertragsschluss bestand. In der ersten Hälfte deines Rücktrittsrechts trägt aber der Verkäufer die Beweislast dafür, dass der Mangel nicht schon damals bestand. Er muss weiterhin die Möglichkeit zur Nachbesserung bekommen. Die Folge des Rücktritts ist dann die Kaufpreisrückzahlung unter Beachtung weiterer Kosten.

Gruß freakman88




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Ende des Themas

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