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Beitrag von: nOgraCe Date: 21.02.2004 Thema: Endlich geschafft! ---------------------------------------------------------- Seht selbst: ![]() Guckst du! |
Autor: Gazmann Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ist das nicht betrug ??? naja zumindest ist es Urkundenfälschung oder ??? Gaz Gazbart der Barbar, König der Freibeuter |
Autor: nOgraCe Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hä? Soll ich dir das ganze schreiben von der Dekra zeigen? :-P Nix betrug, alles legal! Guckst du! |
Autor: GRAMBLER Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- um was geht es eigentlich genau?! sorry aber finde da jetzt nix komisch dran???? ... Fotostory neu ... <<< mein E36 SHOW & TUNING >>> |
Autor: Gazmann Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: gibtz die Hella´s schon seit 93´ ???? bin davon ausgegangen das wieder mal so´n Photoshopking am Werk war :P Gaz Gazbart der Barbar, König der Freibeuter |
Autor: nOgraCe Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Keine Ahnung wieso das da steht, aber is alles ok :D Guckst du! |
Autor: Gazmann Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: eben das hat mich stuzig gemacht ;) gelle...... naja wenn´s drinn ist, ist ja genial was musstest den dafür löhnen ? Gaz Gazbart der Barbar, König der Freibeuter |
Autor: nOgraCe Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- 66 Euro *g* Guckst du! |
Autor: Gazmann Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: löl... schnäpchen ;) was musstest alles machen lassen damit es was wird ? oder sind es die fertigen SW ?????? Gaz Gazbart der Barbar, König der Freibeuter |
Autor: nOgraCe Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich musste nur einmal die Haube auf, und licht an machen *g* Eigentlich sonst garnix... sind die H7 Hella`s, steuergeräte und Brenner hatte ich damals von ebay für 140€ gekauft... Guckst du! |
Autor: Gazmann Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: hööööööööööööööööö ?????? werd mal bitte genauer ??ß du hast die normalen Hella´s einfach mit Xenon besückt ? und dann eingetragen ? Gaz Gazbart der Barbar, König der Freibeuter |
Autor: nOgraCe Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Richtig :) Naja... "einfach" eingetragen is auch bissle übertrieben.. ich denke das macht nich jeder, obwohl ich auch sagen muss das ich den Dekra Mensch nich persöhnlich kenne. Guckst du! |
Autor: autobahnraser80 Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du bist wohl ein Montagskind oder was?! So viel Glück möcht ich auch mal haben... Du fährst mit deinen "selbstgebauten" Hella-Xenonscheinwerfern zur Dekra, ohne autom. LWR und ohne Scheinwerferreinigungsanlage, die werfen nur ein Blick drauf und tragen dir die ganze Sache ein???? Das gibt's nicht! Jetzt weiss ich auch warum die da 1993 eingetragen haben. Es gibt nämlich erst ein Gesetz was die LWR und Reinigung vorschreibt ab 1996(?!) oder so. Damit bist du wohl aus dem Schneider. Hab mich damit mal so nebenbei beschäftigt, da ich auch schon inpro "selbstbau" Xenonscheinwerfer da hatte aber mich der ganze Umbau abschreckte, besonders mit der Gefahr das es keiner abnimmt. Hast du da vielleicht die ABE der orginal Hella Xenon-Scheinwerfer benutzt? Glück gehabt! |
Autor: autobahnraser80 Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Kannst du mir trotzdem mal das Schreiben der Dekra zeigen bzw. schicken? Würd gern mal wissen was die dazu reingeschrieben haben... Könnt mich ärgern, dass ich meine Xenon schon verkloppt hab. :( Wollte eigentlich die Xenon von Hella kaufen, aber die wollen ja keine in SCHWARZ rausbringen. :( MfG |
Autor: sven83 Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- @autobahnraser: Montagskind=pechvogel sonntagskind=glückskind ebenso: montagsauto = pfusch ;) meine diva |
Autor: autobahnraser80 Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- DANKE! Hab ich wohl verwechselt... tsorry! Hab's noch nie so mit solchen Sachen gehabt. Hatte das mit den Montagsauto's zwar auch im Hinterkopf... naja, danke jedenfalls. Man lern halt nie aus. Dann ist er halt ein *Sonntagskind*. MfG :) |
Autor: Phreak Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Hi! Kannst du mir eine Kopie zukommen lassen ich zahle dir auch eine kleine Aufwandsentschädigung ich habe selber die Originalen xenons von Hella und die zicken rum wegen der swra. Mfg Phreak |
Autor: chris_s Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- yo. stell doch mal den dekra wisch online bitte. 66€ ist normal für ne einzelabnahme wo der prüfer was zu prüfen hat. aber nur haube auf und so. dafür isse schon zu teuer. aber immerhin billiger als mit swra und alwr mfg chris |
Autor: nOgraCe Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also wirklich, ihr denkt das ich jez die ganze DIN A4 Seite mit Kompletter Unterschrift in Netzt setzte? Sorry Leute, würd ich ja gerne tuhen, um euch das Leben in der Hinsicht etwas zu erleichtern, aber das wäre dann wirklich grobe Uhrkundenfälschung. @autobahnraser: Ja, habe die Hella ABE vorgezeigt! Und dazu geschrieben hat er garnix weiter, ausser halt den Abnahme bestätigt, und den Mängelschein gestempelt! Guckst du! |
Autor: Kobold Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- scan das doch einfach ein und mal mit nem Malprogram Fett "Kopie" oder so drüber. dann kann dir auch niemand was... Auf welcher Grundlage haben die die denn eingetragen? und wo? (Bundesland)? mfg Frank ICQ: 176742047 www.bad-bull.de |
Autor: Wolpi Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was ist nun bitte an der eintragung so schwer? Problem ist nach wie vor, dass es ohne grundlagen ist! daher ist die eintragung generell nicht gültig! 1. Keine Alwr 2. Keine Reinigungsanlage 3. Lichttechnisches Gutachten vorhanden? 4. Abe der Scheinwerfer erloschen Wo bist du dann im falle eines falles abgesichert? seh ich nix von! ich will dir ned den tag versaun, aber ich denke nicht, dass deine eintragung hand und fuß hat! Gruß Jogi hat gesagt, die ursprüngliche Zeile hier is ned so schick! Wer sich angesprochen fühlt ist selber schuld! |
Autor: fb2284 Datum: 21.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- jepp muss ich wolpi recht geben denn eine eintragung heisst nicht gleich das es erlaubt is ,und wenn sich einer von den grünen auskennt dann isses egal ob eingetragen oder net. mir isses so mit mein auspuff gegangen,ich hatte 94 db der auspuff war eingetragen und musste trotzdem runter was machst du wenn du einen blendest under der geblendete fährt dir rein oder besser jemanden um , frag ob deine versicherung dann zahlt wenn du kein alwr usw hast und die dann sehen das es selbst gebaut is?? muss jeder für sich selber entscheiden mfg frank klingt komisch is aber so ich hab auch ein spielzeug |
Autor: extreme Datum: 22.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- hallo will dir mal grundsätzlich auch nicht den tag versauen aber wolpi hat recht der einzige der hier einigermaßen abgesichert ist ist der dekra prüfer er hat kassiert dir das so eingetragen das es für ihn paßt! dir kann allerdings der schnittlauch den tag gewaltig versaun wenn die sagen raus damit dann raus damit! ps: gas is rechts! |
Autor: nOgraCe Datum: 22.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich will euch auch nicht den Tag versauen, aber der TÜV`er war der Leitende chef in Chemnitz :)) Was der TÜV abnimmt ist geltend, da kann der Grün-Weiße noch so lange diskutieren. Genau über das hab ich mit mich den beiden TÜV`ern auch unterhalten, ob das wirklich gültig ist... und das is es nu :P Guckst du! |
Autor: Wolpi Datum: 22.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ahja, es ist eigentlich egal, wer dir des eingetragen hat, obs der bundeskanzler war oder der hausmeister von nebenan! Und glaub mir, es kommt nur auf den stempel an und ned auf den typen, der den stempel vergibt!daher spielt es wohl keine rolle, wer dein tüver war! ich sag trotzdem, dass deine eintragung ohne grundlagen ist! und ich denke damit hab ich auch recht! Unterhalten? Was nützt dir ne Unterhaltung?Wenn du mit mir redest und ich sagen, das gras ist blau, dann meinst du das gras ist blau oder wie? Ich hät mir ne Garantie geben lassen von dem Typen, dass deine Eintragung so wie es drinnensteht 100% passt! Was der Tüv abnimmt ist sicherlich NICHT geltend! Oder warum kann was wieder ausgetragen werden? Selbst, wenn der Tüver, wie es bei manchen der fall bei tieferlegungen eine zeile des schriebs vergisst, ist die eintragung ohne grundlagen und somit fürn arsch! ich weiß ja nicht ob im osten andere gesetzte des kba gelten, aber soweit sollte die angliederung schon sein! (ich will damit niemanden angreifen) Aber alles was eingetragen ist und selbst mit eintragung NICHT konform ist, kann dir der nächste tüver wieder austragen! Ich kenne genau 2 kompetente Tüver, MEHR NICHT! Und ich habe mittlerweile einige kennengelernt! Oder steht bei deiner Eintragung zB was von der Lichtaustrittskante.....? Diese ändert sich normalerweise beim umbau auf xenon Jogi hat gesagt, die ursprüngliche Zeile hier is ned so schick! Wer sich angesprochen fühlt ist selber schuld! Bearbeitet von - wolpi am 22/02/2004 13:14:22 |
Autor: nOgraCe Datum: 22.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sogar der grüne hat mir auch beim ausstellen des Mängelscheines gesagt, wenn das ein TÜVer so abnimmt ists ok....naja mir egal, ich habs nu endlich eingetragen O_O Guckst du! |
Autor: Nicore Datum: 22.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Wolpi: ein Angleich der Tüv-Richtlinien wäre ja nur zu schön!! Aber es ist nichtmal der Unterschied zwischen Ost und West, sonder sogar schon regional und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich! Bestes Beispiel ist das Thema Felgen und Breitreifen... viele hier aus dem Forum hätten keine Chance auf ne Eintragung weil da sogar noch das Profil über den Radkasten steht. @nOgraCe: Ich hab jetz auch die Hella... noch'n bisl sparen für die anderen Teile und dann meld ich mich mal bei Dir ;) ________________________________________________ BMW Team Oberhavel |
Autor: Marco535 Datum: 23.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ob oder auf welcher Grundlage das nun eingetragen wurde weiß ich zwar auch nicht, aber ich würde jetzt mal sagen, wenn der TÜV einträgt ist es für mich als Nichtfachmann erst mal gültig. Wenn irgendwelche Gesetze oder sonstige Vorschriften damit gebrochen werden und ich deshalb Ärger oder gar Schadenersatzansprüche drauf gebrummt bekomme würde ich es auf jeden Fall auf nen Rechtsstreit ankommen lassen. Ich seh das halt so, wenn ich als Nichtfachmann zu einem Fachmann gehe, der mir auch noch mit Brief und Siegel schriftlich bestätigt, dass das Teil zugelassen ist verlass ich mich erst mal drauf. >Es gibt immer jemanden der schneller ist< Meine kleine Homepage |
Autor: nOgraCe Datum: 23.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Genau so seh ich das auch... Wenn was falsch is dann "haftet" dafür der jenige der die Freigabe gegeben hat...in dem Falle halt der TÜV`er Guckst du! |
Autor: Osan2000 Datum: 24.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Weiss einer wer kosten günstig die ALWR einbaut für Xenon?? Einmal M3 immer M3 check out my page www.osan.de.vu |
Autor: Predator Datum: 24.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Seh ich auch so mit der TÜV-Eintragung. Wenn der TÜV das prüft, dann muss er alle technischen und rechtlichen Vorgaben beurteilen. Wenn der Kfz-Besitzer sich hierauf nicht verlassen kann, könnte der TÜV auch abgeschafft werden. Aber im Gegenteil, dort soll ja für Sicherheit gesorgt werden. PS: Nicht nur von Bundesland zu Bundesland sind da unterschiede, sonder auch von Ort zu Ort. Ich hatte schon die Erfahrung gemacht, dass bei einem TÜV keine Plakette erteilt wurde, eine 1/2 Std. später bei einem anderen TÜV ca. 50km weiter ohne Beanstandung die Plakette vergeben wurde. Und das ohne Nachbesserung! Viele Grüße aus Hilden Freude am fahren. |
Autor: Latte318is Datum: 28.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sacht mal, warum mault ihr nOgraCe so dumm von der Seite an? Hat er Euch irgendwas getan? Eingetragen ist eingetragen. Bei einer Kontrolle fragt keiner wie? Bevor ihr hier einen beleidt, sollte man mal selber überlegen, ob seine Eintragungen auch alle offiziell sind. http://www.bmw-scene-ostfriesland.de ** Treffen. Downloads, Fotos ** |
Autor: nOgraCe Datum: 28.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- und ob man net neidisch ist.... :-p Guckst du! |
Autor: Latte318is Datum: 28.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Naja, mit Neid hat das auch nicht viel zu tun?? Wer will bekommt alles eingetragen, obs nun legal oder illegal ist. Aber das muß ja jeder selber wissen! http://www.bmw-scene-ostfriesland.de ** Treffen. Downloads, Fotos ** |
Autor: Predator Datum: 29.02.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Was für ne sinnlose Diskussion ist dass denn. Ich denke es geht hir nur um Recht haben oder nicht Recht haben statt um Sachlichkeiten. Macht keinen Spass die Beiträge zu diesem Thema zu lesen. Ob die Eintragung nun Bestand hat oder nicht läßt sich ohnehin hier nicht klären!! Gruß Freude am fahren. |
Autor: Wolpi Datum: 01.03.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: auf was sollte man neidisch sein? es geht hier ned ums anmaulen, aber um die blauäugigkeit...um es nochmal anders zu sagen! Wenn ich mir nen eisenmann soundstufe 3 hole...krieg ich den eingetragen, mit falschen grundlagen....nach dieser theorie dürfte ich den dann fahren! was ergo falsch ist! um genau zu sein dürfte das gutachten von nograce ne urkundenfälschung sein...und dann kann er noch soviel sagem....tüv hin oder her! also, bei ner routinekontrolle wird sicherlich nix passieren, bei ner normalen tüvuntersuchung auch nicht! Lass was passieren und die versicherung macht dich nen kopp kürzer! Meine Meinung und an der halte ich fest! Eingetragen heißt in 100 Jahren noch nicht erlaubt! Anderes beispiel: ich nehm nen auspuff, mach ihn auf, leer ihn aus, mach ihn zu! ABE der auspuffs erloschen! Ich könnte ihn fahren, wenn ich ein abgastechnisches und lärmtechnisches gutachten erstellen lasse. Genauso ist es bei den scheinwerfern! Ist da ein lichttechnisches gutachten vorhanden? NEIN! Ist eine ALWR vorhanden? NEIN! Ist ein WiWA vorhanden? NEIN -------> KEINE GRUNDLAGEN @ Latte318is: eingetragen bekommt man alles! ist nur ne kostenfrage!!!Mein Tüver ist sicherlich nicht der billigste, dafür weiß ich aber, wenn er dazu ja sagt, dann passt auch alles! Nur so nebenbei, tüv meines neuen wird ca. nen tag dauern!!! Eingetragen wird: Motor, Bremse, Auspuffanlage, Scheinwerfer, Front und Heckschürze, Felgen Gruß Jogi hat gesagt, die ursprüngliche Zeile hier is ned so schick! Wer sich angesprochen fühlt ist selber schuld! Bearbeitet von - wolpi am 01/03/2004 14:47:01 |
Autor: nOgraCe Datum: 01.03.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- @Wolpi: Nochmal: Gefälscht is da schonmal garnichts. Ich bin einfach zu nem ganz normalen TÜV`er gegangen und habe ihn um Betrachtung meiner "Lichtanlage" gebeten. Er hat sich die Sache ne viertel Stunde angeschaut, unter anderem verschiedene Sachen überprüft und letztendlich den Wisch gedruckt. Wie ein Vorredner so schön meinte: Ich gehe als Nichts-Wissende-Person zu einem Fachmann, und wenn dieser mir eine "Zulassung" unter welchen Umständen auch immer erteilt, ist das für MICH erstmal geltend. Und da ist`s erstmal scheiss egal was, wie gesagt dazu geh ich zum TÜV... Nach deiner Aussage bräuchte mann ja garkein TÜV der irgendwelche Sachen abnimmt, weil es ja eh nicht rechtskräftig ist. Und es ist auch völlig egal ob mann dem TÜV`er 30€ mehr bezahlt weil mann was eigentlich nicht zulässiges eingetragen haben will, weil letztendlich wird er im Schadensfall haftbar gemacht! Seine unterschrift bestätigt die Erlaubniss, nicht meine!! Wie lange du für den TÜV deiner tollen Sachen brauchst interessiert mich übrigends nich ;P Soviel zum Thema, unverständniss! Guckst du! |
Autor: Predator Datum: 01.03.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich denke man sollte nich alles über einen Kamm scheren. Es muss hier differenziert werden, ob eine Betriebserlaubnis erlischt oder nicht und außerdem ob der TÜV dies offensichtlich erkennen musste oder nicht. Bei einem Auspuff, welcher ausgeräumt wurde kann der TÜV-Prüfer dies nicht sofort sehen. (evtl. hören). Somit erlischt die Genehmigung. Wenn der tüv-Prüfer jedoch Scheinwerfer + Xenonvorschaltegerät u.s.w. einträgt, genehmigt er somit die Anlage. Dafür ist der TÜV da!! Wenn er auf die einzelnen Gutachten verzichtet ist das sein Problem. Der Kfz-Halter kann sich m.ea. auf das Tüv-Gutachten verlassen (muss dies auch) da er ja gezwungen ist zum TÜV zu fahren. Ich denke, dass da auch die Verischerung bei einem Unfall nichts machen. Welche Grundlage soll sie denn haben? Sie kann sich ja nicht darauf beschrängek, dass der Kfz-Halter ohne TÜV einen Umbau vorgenommen hat. Der TÜV setzt die durch den Umbau erloschene Betriebserlaubnis wieder in kraft. Klar kann man sagen, die Scheinwerfer verlieren durch den Umbau ihre Betriebserlaubnis für sich. Jedoch wurde die ursprüngliche Erlaubnis ebenfalls durch einen TÜV bestätigt. Wieso sollte eine Änderung der Schweinwerfer nicht enbenso durch TÜV genehmigt werden? Viele Grüße aus Hilden Freude am fahren. |
Autor: fattodiferro Datum: 01.03.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- so......................................................hab gedacht geb mal meinen senf dazu. Es hört sich eigentlich ziemlich plausibel an das wenn man zum Tüv (FACHMANN HOCH 10)geht, er es ohne beanstandung einträgt, mann eigentlich ohne schlechtes gewissen auf die Strasse gehen sollte... Leider ist die realität anders: n´kumpel von mir ha so ne 4 rohr endrohr attrappe sich dranschweissen lassen, MIT ABE!!! wurde paar tage später von den grünen angehalten mit der aussage das er zu tief hängt. kollege ist zum Tüv gefahren, alles in ordnung,hat sogar nen gutachten erstellen lassen.das hat diesen bullen auch nicht gereicht hat´s noch eintragen lassen(nur als errinerung ABE!!!) hat denen immernoch nicht gereicht, und zum schluss darf er jetzt wieder mit serienoptik fahren... soviel zum Thema: ABE, TÜV GUTACHTEN, TÜV EINTRAGUNG, UND DIE ANSICHT DES TÜV PRÜFERS DIE KEINEN INTERESSIERT!!!!! ALLES ARSCHLÖCHER!!!:( ich grüsse euch bmw wirkt |
Autor: Wolpi Datum: 01.03.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: 1. unwissenheit schützt vor strafe nicht 2. so? 8.1.93 klarglasscheinwerfer?! gabs die damals schon, wenn nein: URKUNDENFÄLSCHUNG 3. der halter ist für den ordnungsmässigen zustand des fahrzeuges zuständig! nicht der tüver somit kann es deinem tüver schnuppe sein, was im falle eines falles mit dir passiert! 4. du willst es nicht einsehen 5. die versicherung macht nichts? ok, wenn was passiert, was ich nicht hoffe und der gegner sagt: ich wurde geblendet: wird sich die versicherung die scheinwerfer genau ansehen ---> dann schaut die versicherung nach ob es e36 scheinwerfer mit xenon gibt, darauf folgt NEIN, dann stellt sich die frage, wieso das abgenommen wurde und unter welchen grundlagen und es ist nunmal die geltende grundlage, dass eine xenon nachrüstung nur in verbinung mit einer alwr und wiwa ist! selbst mit dieser wäre ein xenonscheinwerfer im e36 gehäuse noch nicht zulässig, da ein lichttechnisches gutachten fehlt! 6. brauchst du ned sauer sein, wenn ich sage, dass deine eintragung ned gültig ist, aber so sehe ich das! 7. wenn der gutacher ne zeile vergisst oder ein gutachen ist das ned sein problem, sondern deins! nem kumpel wurde der wagen stillgelegt, obwohl das fahrwerk eingetragen war, es fehlt nur an der eintragung der abstand von felgen mitte zur bördelkante, ansonsten war alles eingetragen, aber ohne grundlagen! Jogi hat gesagt, die ursprüngliche Zeile hier is ned so schick! Wer sich angesprochen fühlt ist selber schuld! Bearbeitet von - wolpi am 01/03/2004 19:29:43 |
Autor: nOgraCe Datum: 01.03.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sorry...wird mir mit dir bischen zu blöde... Ich denke mal du willst es auch nicht verstehen... mir scheiss egal was der TÜVer da rein schreibt, DAS ist geltend, und zulässig, fertig, aus O_o Guckst du! |
Autor: fattodiferro Datum: 01.03.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- hey ihr müsst aber zugeben. es ist doch wirklich ne sauerei. normalerweise müsste man sich da total absichern können auf´s ok vom tüv...stattdessen..? wenn ich inner prüfung abgucke bei jemandem und der lehrer merkts nicht kann er dir nachträglich auch keine 6 ins zeugniss schreiben. ich finde das ist echt müll das sich die ganzen kerle da nicht mal einigen können. ich finde es schon ein witz das wir hier in Freiburg nichts eingetragen bekommen und 200 km weiter in frankfurt nen Düsenantrieb eingetragen bekomme...oder wie seht ihr dass??? www.bmw-club-breisgau.de |
Autor: nOgraCe Datum: 01.03.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- eigentlich ists ne sauerei ja..aber Düsenantrieb eintragen is heftig :) Damit verabschiede ich mich aus diesem Thread! Guckst du! |
Autor: Nicore Datum: 01.03.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- @fattodiferro: der Lehrer kann Dir sehr wohl auf die Arbeit nachträglich ne 6 geben wenn sich raustellt das Du geschummelt hast. Das Abitur kann einem noch nach 3 Jahren aberkannt werden, wenn sich raustellt das man geschummelt hat... vertecktes Video oder was auch immer... so viel dazu! ________________________________________________ BMW Team Oberhavel |
Autor: schoeppi2001 Datum: 01.03.2004 Antwort: ---------------------------------------------------------- na ja ,hin oder her ich gönns ihm.zudem kann ich nur meinen ich wollt ich wäre auch schon so weit (sw mit xenon) aber gundsätzlich find ich eins albern von der gesetzgebung her,vonwegen automatische leuchtweitreglung, laß doch nur ein entgegenes fahrzeug (mit allen der gesetzgebung vorgeschriebenen teilen)über bodenwellen zügig fahren,da kommt doch keine autom.regelung so schnell nach,oder ne bergkuppe fahren wer wird dann nicht geblendet? jeder! und auch ohne xenon,ALBERN aber leider tatsache. eine sw reinigungsanlage laß ich dagegen noch gelten(denke das doch jeder darauf achtet das seine sw einstellung den vorgaben entsprechen) wegen reflektionen verdreckter sw.oder etwar nicht? gruß schoeppi |
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