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Beitrag von: Lennylennox Date: 20.06.2009 Thema: Lenkrad mit Airbag verschicken??? ---------------------------------------------------------- Hi Leute, wollte hier aus dem Syndikat einem ein Lenkrad mit Airbag abkaufen. Heute schreibt er mir das er gelesen hat das es verboten sei solche Airbags zu verschicken. Mein Bekannter der bei BMW im Ersatzteillager arbeitet sagt das es völliger Schwachsinn sei. Die beamen ja auch nicht die Lenkräder hin und her... Habt ihr schon mal davon gehört??????? |
Autor: michel131 Datum: 20.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- die raid airbag lenkräder kann man doch auch bei ebay kaufen und bekommt man auch geschickt. |
Autor: PepeGT Datum: 20.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Normal darf man es wirklich nicht verschicken, weil im Airbag ein kleiner Sprengstoff ist. Aber wen interessiert das? Die Post wird das Paket nicht kontrollieren. |
Autor: Richi Datum: 20.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- also, soweit ich informiert bin, müsste man es durch eine spedition verschicken lassen die dann auch wissen womit sie hantieren. das kostet dementsprechend auch mehr. post müsste eigentl. nicht erlaubt sein. ABER es machen wohl dennoch die meisten. |
Autor: tobibeck80 Datum: 20.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es ist eigentlich noch nichtmal erlaubt einen Airbag privat zu verkaufen etc http://bundesrecht.juris.de/sprengv_1/__4.html http://bundesrecht.juris.de/sprengv_1/__32.html „Gottes Segen der Bundeswehr. Ich melde mich ab“ - Zitat von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am Ende seiner Rede zum Großen Zapfenstreich |
Autor: Bardock Datum: 20.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Lenny, es ist folgendermaßen: ohne Sachkundenachweis darf man überhaupt keine Airbags erwerben. Das einmal der Vollständigkeit wegen. Nach Paragraph 16 benötigt man in deinem Fall eine Gefahrengut-Ausnahmegenemigung, da die Nettoexplosivstoffmasse nicht mehr als 5000 Gramm beträgt. Die Menge muss auf der Packung ersichtlich sein. Nebenbei: um auf 5 kg zu kommen, muss man schon Kistenweise Airbaglenkräder transportieren. Mir selbst ist schon aufgefallen, das beim Thema "Gefahrenguttransport" die Meinungen divergieren, obwohl es dafür klare Paragraphen gibt. Man muss sich damit beschäftigen um es definitiv zu wissen. Dann muss man auch nicht rätseln. Da du es genau wissen möchtest, habe ich es nun geschrieben. Wenn du den Transport wirklich hieb- und stichfest Sicher machen willst, dann gehe zur Post und erkläre ihnen dein Anliegen. Oder eben wie Richi es geschrieben hat, genauso ist es nämlich. Dann kann dir hinterher auch keiner Vorwürfe machen. Einfach mit der Spedition bzw. der Post reden und dein Anliegen erklären. Airbags & Co. unterliegen beim Transport den Vorschriften des ADR bzw. der GGVS. In deinem Fall kannst du evtl. auf die Erleichterung der Ausnahme Nr. 9 GGAV "Freistellung kleinerer Mengen bestimmter Güter" in Anspruch nehmen. Gruß Bardock Bearbeitet von - Bardock am 20.06.2009 18:02:49 |
Autor: Lennylennox Datum: 20.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ja BARDOCK danke. Das ist wohl leider so. Naja es gibt halt Vorschriften und Gesetze in Old Germany die keiner so Recht versteht. Danke euch allen...... |
Autor: Bardock Datum: 20.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bitte, gerne geschehen. Sie mal, hab meinen Post oben eben etwas editiert, mir ist da noch was eingefallen und habe es eben nachgelesen. |
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