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Bitte um Rat, Firma kann NICHT zurückzahlen !!! - Geplaudere

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: BMW_Manuel
Date: 18.06.2009
Thema: Bitte um Rat, Firma kann NICHT zurückzahlen !!!
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Hallo, habe folgendes Problem.
Habe über eine Firma einen Bastuck ESD bestellt und habe die 850e per Vosrauskasse überwiesen.
Leider ist aus dem Liefern nichts geworden, da es irgentwelche Probleme gab.
Also storniert.

Der Herr lässt mich jetzt schon 3-4Monaten auf MEIN Geld warten.
Da es Finanziell nicht sehr gut bei dieser Firma läuft, habe ich ihm angeboten es unter 2 mal zurück zu zahlen.

Leider hat er den ausgemachten Termin nict eingehalten und mir nun geschrieben, das er das Geld momentan nicht hat.

Was kann ich machen, wie komme ich zu meinem Geld??
Habe schon mit Anwald gedroht.
Den ich nun einschalten werde.

Glaubt ihr es könnte Probleme geben?

Ps. Habe alle E-mails und Online-Rechnungen aufbewart.

Vielen Dank im Vorraus,




Antworten:
Autor: BMWluder88
Datum: 18.06.2009
Antwort:
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wart mal ab was der Anwalt sagt. Denen wird eine Frist gesetzt die sie einhalten können oder auch nicht. Wenn ja ist gut, wenn nein werden weitere rechtliche Schritte eingeleitet.
love sucks
Autor: ThaFreak
Datum: 18.06.2009
Antwort:
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Sieht nicht gut aus...

Der wird dann wohl noch bei anderen Stellen offene Beträge haben.

Wenn du vor Gericht gehst wirst du bestimmt Recht bekommen, aber das Geld hast du dann auch noch nicht.

Sollte er Insolvenz anmelden, dann bist du als Privatperson eh am A....
Bevor du nur einen Cent bekommst, bekommt erstmal der Insolvenzverwalter und die ganzen Banken usw. ihr Geld.


Autor: KTMschnee
Datum: 18.06.2009
Antwort:
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Wenn er schon nicht mehr in der Lage ist 850 € (oder 425 € bei Ratenzahlung) zurück zu überweisen, wird es sicher nicht mehr lange dauern bis die Firma Insolenz anmeldet.
Da es sich jetzt schon 3-4 Monate hinzieht gehe ich mal nicht davon aus, dass die Firma kurzfristig Geld investiert hat, welches in kürze wieder am Konto ist.

Versuche so schnell wie möglich Dein Geld zurück zu bekommen. Versuche vielleicht telefonisch oder direkt mit ihm ein Gespräch mit einer neuen (kurzfristigen) Frist, sollte bis dahin nichts geschehen schalte deinen Anwalt ein.

Bearbeitet von - KTMschnee am 18.06.2009 16:03:31
für leute mit heckantrieb und sperre habe ich immer ein dach über dem kopf, ein bier und kosteloses wifi
Autor: cxm
Datum: 18.06.2009
Antwort:
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Hi,

vielleicht sollte man vorher mit den Jungs nochmal reden, wie die sich die Rückzahlung vorstellen.
Dann mit Fristsetzung zur Zahlung auffordern.
Wenn dann nichts passiert, auf dem zuständigen Amtsgericht feststellen, ob ein Insolvenzantrag für die Firma vorliegt.
Wenn ja, kannst Du Dich in die Liste der Gläubiger einreihen und Dein Geld zu 99% abschreiben.
Wenn nicht - Mahnverfahren inkl. Vollstreckung durchziehen.
Sollte innerhalb von 2-3 Monaten erledigt sein, wenn Du den zuständigen GV anschieben kannst.
Wenn die allerdings dem Mahnbescheid widersprechen, musst Du klagen - dann wird's endlos...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: BMW_Manuel
Datum: 18.06.2009
Antwort:
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Da es sich um einen "Forums-kollegen" handelt (nicht dieses Forum!) habe ich ihm immer fristen gesetzt, die er nie eingehalten hat.

Er hat eben eine Motosport Firma und da sieht es warscheinlich nicht so gut aus.
Er hat noch 10 Auspuffanlagen Storniert, die er alle vorher bezahlt hat, und auch noch kein Geld zurückbekommen hat (Supersprint).

Aber das ist mir doch egal ich will mein Geld und laufe ihm schon ei halbes Jahr hinter her.

Mal eine Dumme Frage, da ich erst 22 bin und noch nie etwas mit einem Anwalt zu tun hatt, wollte ich Fragen, wie das alles läuft.

Muss ich mir irgenteinen selbst suchen?

Ich werde mich mal mit meinen Eltern in verbindung setzen, evt. haben die ja einen?
Autor: BMW_Manuel
Datum: 18.06.2009
Antwort:
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Genau! Habe ja eine Rechtsschutzversicherung.
Also bei der Versicherung, wo ich mit meinen Autos bin.
Oder ich kann mich an den Konsumentenschutz der AK wenden.

Hoffentlich bekomme ich mein Geld wieder.
Autor: Gr33nAcid
Datum: 18.06.2009
Antwort:
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sry, deine kohle kannste abschreiben.

hatte ich selber auch, radio bestellt, das per vorkasse, nie gesehen. 500 € weg, da die firmal insolvent war. ist bei sowas einfach pech. zukünftig nur noch per nn oder nen händler vor ort. da bezahlt man zwar oft mehr, aber du weißt was du hast!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: BMW_Manuel
Datum: 18.06.2009
Antwort:
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Er würde mir Orginal 18" e46 M3 Felgen mit neuwertigen Winterreifen anbieten.
Er meint, das die auch mehr Wert sind als 850€.

Jedoch fahre ich nicht im Winter, also eher uninterresant.
Und es ist fraglich ob ich diese Felgen samt Reifen für 850€ verkaufen kann.
Autor: Millencolin.
Datum: 18.06.2009
Antwort:
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Zitat:


Er würde mir Orginal 18" e46 M3 Felgen mit neuwertigen Winterreifen anbieten.
Er meint, das die auch mehr Wert sind als 850€.

Jedoch fahre ich nicht im Winter, also eher uninterresant.
Und es ist fraglich ob ich diese Felgen samt Reifen für 850€ verkaufen kann.

(Zitat von: BMW_Manuel)




Besser als nix wärs auf alle Fälle :)
Und verkaufen kann man die auch wieder für nen guten Kurs!

Als Privatperson hast du normal wenig Chancen dein Geld wieder zurückzubekommen, wenn die Firma pleite ist.

Autor: ThaFreak
Datum: 18.06.2009
Antwort:
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Und selbst wenn die Felgen nur für 750€ verkauft bekommst, sind 100€ Verlust noch besser als 850€ Verlust.


Autor: Lennylennox
Datum: 18.06.2009
Antwort:
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Wenn es nicht weit von dir entfernt
ist fahre doch mal hin zu dem Heini...
Vielleicht hat er ja was anderes brauchbares
anzubieten!!
Autor: Bimmer-Paule
Datum: 18.06.2009
Antwort:
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Noch ist die Firma doch nicht insolvent, oder?!?
Würde mir die Reifen abholen - "Der Spatz in der Hand usw..." Du weisst schon!
Autor: Gr33nAcid
Datum: 18.06.2009
Antwort:
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e46 m3 felgen bekommste gut bei ebay weg, lieber das als nix!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: pat3112
Datum: 19.06.2009
Antwort:
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Denke dein Geld kannste abschreiben !
Wenn Rechtsschutzversicherung besteht natürlich zum Anwalt und den machen lassen.

Aber mal ganz andere Tipp dieses Lehrgeld mit der Vorkasse zahlt ihr hoffentlich nur einmal.

Habe ich in der Vergangeheit auch genau einmal gemacht , seit dem bestelle ich egal was nur noch per Nachnahme oder Rechnung.
Selbst meinen Felgen die ich vor 8 Tagen gakauft habe habe ich per Nachnahme bestellt ist prima , schauts dir die waren an wenn sie kommt wenn alles ok ist kriegt der Postbote Geld wenn nicht dann nicht.
Der Geist ist wie ein Fallschirm - er funktioniert nur, wenn er offen ist.
Autor: Gr33nAcid
Datum: 19.06.2009
Antwort:
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@ pat

der postboze darf dich nicht ins paket gucken lassen. wenn du pech hast bekommst du anstatt neue felgen alte stahlfelgen! kann man ja geschickt verpacken.

ich rqte jedem zu iloxx!
Signatur;)
Ich bin einfach offen und ehrlich. Wenn einer'n Haufen legt, kann ich nicht sagen, mhmm, das ist ja lecker Schokopudding
Autor: Michael(H)
Datum: 19.06.2009
Antwort:
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Zitat:


Sieht nicht gut aus...

Der wird dann wohl noch bei anderen Stellen offene Beträge haben.

Wenn du vor Gericht gehst wirst du bestimmt Recht bekommen, aber das Geld hast du dann auch noch nicht.

Sollte er Insolvenz anmelden, dann bist du als Privatperson eh am A....
Bevor du nur einen Cent bekommst, bekommt erstmal der Insolvenzverwalter und die ganzen Banken usw. ihr Geld.



(Zitat von: ThaFreak)




blödsinn.

wenn was da ist, wird´s quotal auf die gläubiger (alle !) verteilt.
Autor: ThaFreak
Datum: 19.06.2009
Antwort:
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Bekommt nicht der Insolvenzverwalter zuerst sein Geld?


Autor: Mario84
Datum: 19.06.2009
Antwort:
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mache auf jedenfall eine Anzeige bei der polizei.. den rest erledigt der Anwalt
** nicht spektakulär aber Bar bezahlt und meiner :) **
Autor: Michael(H)
Datum: 19.06.2009
Antwort:
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Zitat:


Bekommt nicht der Insolvenzverwalter zuerst sein Geld?



(Zitat von: ThaFreak)




man muss trennen von der "masse" wird die vergütung des verwalters abgezogen, der rest wird gleichmäßig an alle verteilt, aber keiner bevorzugt, auch keine bank (abtretungen und so weiter mal außen vor gelassen).
Autor: mol-mo325
Datum: 22.06.2009
Antwort:
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hallo,

ich würde dir raten 3 fristen zur zahlung zu setzen das ist gesetzlich vorgeschrieben ! danach ein mahnverfahren beantragen , nach 6 wochen ergeht dann die vollstrechung, ( sollte der gläubiger nicht rechtliche nachweise erbringen das die forderung deinerseits nicht rechtens ist ) sobald die vollstreckbare ausfertigung da ist ( bekommst du per post vom amtsgericht )kannst du das frimenkonto pfänden lassen auf die gesamtforderung inkl. aller zinsen. und somit muss er zahlen , bzw die firma!

solltest du hilfe bei dem mahnverfahren haben einfach melden , habe damit jeden tag zu tun
Autor: Papa76
Datum: 22.06.2009
Antwort:
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Zitat:


hallo,

ich würde dir raten 3 fristen zur zahlung zu setzen das ist gesetzlich vorgeschrieben ! danach ein mahnverfahren beantragen , nach 6 wochen ergeht dann die vollstrechung, ( sollte der gläubiger nicht rechtliche nachweise erbringen das die forderung deinerseits nicht rechtens ist ) sobald die vollstreckbare ausfertigung da ist ( bekommst du per post vom amtsgericht )kannst du das frimenkonto pfänden lassen auf die gesamtforderung inkl. aller zinsen. und somit muss er zahlen , bzw die firma!

solltest du hilfe bei dem mahnverfahren haben einfach melden , habe damit jeden tag zu tun

(Zitat von: mol-mo325)





Ablauf gerichtliches Mahnverfahren:

1. Gläubiger (das ist der, der sein Geld haben will) beantragt gerichtlichen Mahnbescheid und schickt diesen an das zuständige Mahngericht.

2. Mahngericht prüft die formelle Richtigkeit (nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung) des Mahnbescheids und stellt diesen dann dem Schuldner (das ist der der etwas zahlen soll) zu.

3. Gleichzeitig informiert das Mahngericht den Gläubiger, dass der Mahnbescheid dem Schuldner zugestellt wurde und auch wann.

4. Nach Ablauf von zwei Wochen und vor Ablauf von sechs Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen SOFERN DER SCHULDNER DEM MAHNBESCHEID NICHT WIDERSPROCHEN HAT. Das kann der Schuldner mit nem einfachen Kreuz auf dem ihm zugestellten Mahnbescheid (dem Gläubiger bleibt dann nur noch die Möglichkeit, seine Forderung auf den Klageweg durchzusetzen). Weder der Gläubiger noch der Schuldner muss in dieser Phase des gerichtlichen Mahnverfahrens die Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit irgendwelcher Forderungen nachweisen.

5. Nach Beantragung und Zustellung des Vollstreckungsbescheids (gegen den der Schuldner übrigens auch Widerspruch erheben kann) kann der Gläubiger dann beim zuständigen Gerichtsvollzieher die Vollstreckung veranlassen. Wie lange es vom Auftrag bis zur Durchführung der Vollstreckung dauert, hängt von der Überlastung des zuständigen Gerichtsvollziehers ab. Mit einigen Monaten Wartezeit sollte man allerdings rechnen.

siehe auch Ablauf Mahnverfahren

MfG
Papa76

In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet.




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Ende des Themas

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