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Srafzettel zahlen ohne einen bekommen zu haben?! - Geplaudere

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Beitrag von: benjiman82
Date: 04.06.2009
Thema: Srafzettel zahlen ohne einen bekommen zu haben?!
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Hy Leute. Hab da mal ne frage....
Wir haben hier an anserer Wohnung das Problem das wir nur einen Fahrzeugstellplatz haben aber 2 Autos. Wir wohnen jetzt seit knapp 3 jahren hier und stellen das 2te auto seitdem immer auf eine fläche zwischen 2 häusern. Wurde angeblich von unseren vermietern damals so abgeklärt mit dem besitzer des grundstücks. Ist ne ältere dame ohne auto.
Das Stück führt aber auch zu einer treppe die zu einer Kirche führt. Vor nem Hlben Jahr hat sich da mal eine frau beschwert weil sie ihr kleid dort schmutzig gemacht hat, da sie angeblich nicht am fahrzug vorbei kam. (an diesem tag stand da aber ein bulli mit dem wir gar nix zu tun hatten!)
Seitdem bekommen wir ständig einen strafzettel wenn wir dort stehen!
Allerdings haben wir nur 1mal eine verwarnung bekommen die an der scheibe klebte aber OHNE das ein betrag draufstand der gezahlt werden sollte! Haben wir halt gedacht das uns nur darauf aufmerksam gemacht wurde. War aber nicht so. Haben eine mahnung von der stadt zugeschickt bekommen worauf stand wir sollten 15euro zahlen! Naja, haben dann auch bezahlt und uns aufgeregt warum jetzt aufeinmal nach 3 jahren jemand sagt wir dürfen dort nicht stehen! sobald wir da jetzt nur einmal stehen, bekommen wir jedesmal nen brief mit ner Zahlkarte wo wir 15 euro zahlen sollen! Ohne das wir jemals nen Zettel am auto hatten!! Das geht doch nicht, oder!? Das ist jetzt bestimmt schon das 4te mal passiert das wir zahlen sollen ohne darauf aufmerksam gemacht worden zu sein!
Nach einem anruf bei der stadt und der aussage es kümmert sich jemand darum und meldet sich, haben wir weitere zahlungsaufforderungen bekommen, aber keine rückmeldung seitens der stadt. uns konnte nicht gesagt werden ob es sich um ein privatgrundstück handelt oder ob der weg zur stadt gehört!
Was würdet Ihr in so einem fall tun?! gruss und danke



Antworten:
Autor: Todi
Datum: 04.06.2009
Antwort:
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Akte 09,

Das Faß ohne Boden usw.

Ne Spaß bei Seite, wißt ihr ob dieses Grundstück der älteren Dame gehört? wenn ja könnte sie sich ja auch mal einschalten, oder Euer Vermieter was sagt er dazu?
It`s not a trick it`s a munich!

http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic.asp?TOPIC_ID=10118

Autor: TommyGina
Datum: 04.06.2009
Antwort:
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Vielleicht ruft jedesmal auch jemand das ordnungsamt...
bei mir in der straße ist son alter mann der ruft jedesmal wenn wir bei ihm vorm fenster das auto hinstellen das ordnungsamt nur weil er nicht die ganze straße überblicken kann mehr... da ist zwar halteverbot aber da störts keine sau... man steht nicht im weg oder sonstiges...
vielleicht ist es bei dir auch sojemand
///M Power ;)
Autor: Ehm
Datum: 04.06.2009
Antwort:
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Das mag sein, das da jemand gut auf dich zu spechen ist. Aber wenn das ein Privatgrundstück ist kann die öffentlich Hand wohl kaum Strafzettel ausstellen. Das würde Ich mal beim Katasteramt im Grundbuch einsehen. Da steht drinn wer eigner des Flurstückes ist. Sollte es Privat sein würde Ich das Amt mal freundlich um Rückzahlung inkl. Zinsen bitten. Mal abgesehn von der Anzeige wegen Nötigung.
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Autor: benjiman82
Datum: 04.06.2009
Antwort:
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Naja. wie gesagt. die letzten 3 jahre hat es auch niemanden gestört, bis auf den !sonntag! als der bulli da stand! Kann schon sein das sich da jemand gestört fühlt, aber wir wohnen ungelogen 5meter davon entfernt! Warum macht sich dann nicht mal einer die riesen mühe bei uns zu klingeln oder so!? :/
Die ältere Dame ist bestimmt schon 100 jahre oder so, wenn ich die mit sowas nerve bekommt die nen herzschlag! (sorry)
Werd morgen nochmal bei der stadt anrufen und mal nachhaken.
Aber dürfen die so einfach Zahlkarten rausschicken ohne uns nen Hinweis am auto gelassen zu haben?!
Autor: cxm
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Hi,

die Benachrichtigung an der Scheibe hat Null Aussagekraft.
Könnte ja auch abgerissen oder weggeflogen sein.
Wenn Du geblitzt wirst, bekommst Du ja auch keinen.

Dort wo das Auto steht - ist dort Haltverbot oder sowas?
Wenn ja, zahlen, ruhig bleiben und das Auto woanders abstellen.

Ob das öffentlicher Grund (Straße) oder Privatgrundstück ist, findet man im Grundbuchamt heraus.
Soll das Ordnungsamt das doch feststellen.
Wenn die das selbst nicht wissen, sollen die das erstmal herausfinden, bevor die Geld eintreiben.

Was wird Dir denn genau vorgeworfen auf dem Zahlungsschreiben.
Da muss doch irgendwas vom "Verstoss gegen Paragraf XY StVO" oder sowas stehen.
Wer steht denn als Zeuge auf den Zahlungsschreiben?
Polizist, Mitarbeiter vom Ordnungsamt oder halbblinder Rentner?
Da gibt's noch viele Unklarheiten.

Aber zum Ordnungsamt oder zur Polizei hingehen - so'n Quatsch...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Hammam
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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für mich hört sich das ganz nach NICHT-Privatgrndstück an.
Aber wird sich ja ncoh zeigen.
AN eurer Stelle würde ich eifnach woanders parken





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