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Ausweis abgelaufen... Keine Strafe??? - Geplaudere

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Beitrag von: nicoDD
Date: 04.06.2009
Thema: Ausweis abgelaufen... Keine Strafe???
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Hallo,
als ich gestern mal wieder dem Tanktourismus Richtung Tschechei gefrönt habe (übrigens 1,03Euro Super Bleifrei), bin ich von der Bundespolizei angehalten worden. Dabei stellte man fest, dass der Personalausweis meines Mitfahrers abgelaufen ist. Aber man hat uns nur eine gute weiterfahrt gewünscht und das wars.

Daher meine Frage - waren die Polizisten nett und haben uns keine Geldstrafe aufgebrummt, oder kostet das sowieso keine Strafe!?


Antworten:
Autor: BMWluder88
Datum: 04.06.2009
Antwort:
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Die weißen einen nur drauf hin. Strafe zahlst dann bei der Stadtverwaltung
love sucks
Autor: Nicore
Datum: 04.06.2009
Antwort:
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Jepp, in manchen Städten (kleinere Städte meist) werden
die Leute vom Einwohnermeldeamt angeschrieben mit der Info
das Ausweis abgelaufen ist man doch bitte einen neuen beantragen
solle. Kommt man dem nicht nach, geht das ganze an das Ordnungs-
amt und dann gibt es Verwarngeld. Habe diese Erfahrung auch durch
aber kam gut bei raus. Hatte es einfach verschlammt und immer
wieder aufgeschoben. Am besten sollte dein Mitfahrer schonmal
anrufen und bescheid geben, das er noch Zeit brauht zwecks Fotos
machen etc... dann machen die einen Vermerk im Computer und schieben
das auf...
BMW Team Oberhavel
Autor: stargate
Datum: 04.06.2009
Antwort:
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Zitat:


Am besten sollte dein Mitfahrer schonmal
anrufen und bescheid geben, das er noch Zeit brauht zwecks Fotos
machen etc... dann machen die einen Vermerk im Computer und schieben
das auf...

(Zitat von: Nicore)





Echt?? ^^

in unserem programm is für sowas nix vorgesehen. ;-)



Edit, im allgemeinen ist es richtig wenn man kontrolliert wird und der BPA oder RP abgelaufen ist

1. Ausweis wird abgenommen (manchmal)
2. OwiGAnzeige wird geschrieben und weitergeleitet ans Ordnungsamt
3. Ordnungsamt schreibt Verwarnung
4. Falls die Verwarnung nicht angenommen wird und die Frist verstrichen ist und kein Ausweis beantragt wurde gehts weiter ans Landratsant als Bußgeldsache.


Obiges gilt für Bayern.

Kann von BuLa zu BuLa unterschiedlich sein.


Automobiler Individualist
Autor: E92Lover
Datum: 04.06.2009
Antwort:
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Also mein Perso war seit 9 Monaten abgelaufen. Als ich mich dann doch mal bemüht hab bei der Stadt München einen neuen zu beantragen, musste ich weder Strafe zahlen noch irgendwelche Kommentare des Beamten kassieren.
Autor: Carischy
Datum: 04.06.2009
Antwort:
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Mein Personalausweis war über 2 Jahre abgelaufen. Ich wurde nie angeschrieben oder sonst der Gleichen. Hat mich auch keinen Cent extra gekostet bei der Verlängerung.

Das ganze im schönen Land Brandenburg;)
Autor: nicoDD
Datum: 04.06.2009
Antwort:
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Danke erstmal für die Antworten.

Dann nehme ich also erstmal an, dass die Polizisten gestern einen guten Tag hatten!

Ich werde dann demnächst mal berichten wie sich das in Sachsen verhält!


VG
Autor: Grinch
Datum: 04.06.2009
Antwort:
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mich ham die cops mal im dörfle kontrolliert, mein ausweis war glauib scho ewig abglaufen.

er wurde mir direkt abgenommen und mir wurde son wisch ausgestellt,
das mir der beschlagnahmt wurde usw.
damit musste ich aufs rathaus und dort nen neuen machen lassen usw.
kein plan mehr ob ich strafe zahlt hab.

aber bei dir hatten die cops nen guten tag oder besseres vor :-)
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Was einen nicht umbringt, härtet ab !
Autor: Nicore
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Am besten sollte dein Mitfahrer schonmal
anrufen und bescheid geben, das er noch Zeit brauht zwecks Fotos
machen etc... dann machen die einen Vermerk im Computer und schieben
das auf...

(Zitat von: Nicore)





Echt?? ^^

in unserem programm is für sowas nix vorgesehen. ;-)
(Zitat von: stargate)




Arbeitest Du in einem Einwohnermeldeamt?
Ich hab damals dort angerufen und bescheid gesagt das
ich aufgrund meiner Arbeitszeiten nicht so schnell zum
Fotografen komme. Die Dame am Telefon sagte mir halt nur:
"Gut Herr A., dann mache ich einen Vermerk im Computer
das Sie sich gemeldet haben, sonst geht das wieder
automatisch nach einer Zeit an das Ordnungsamt über".


BMW Team Oberhavel
Autor: jens-1985
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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also ich bin auch 3 Monate nach Ablauf zum Meldeamt gegangen (übrigens in einer Kleinstadt ;) ) und die hat das net interessiert ob abgelaufen oder nicht. hab meine kleinen Obolus bezahlt und dann gut
Liebe: eine vorrübergehende Geisteskrankheit, die entweder durch Heirat heilbar ist oder durch die Entfernung des Patienten von den Einflüssen, unter denen er sich die Krankheit zugezogen hat.
Autor: Doc. Watson
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Zitat:


1. Ausweis wird abgenommen (manchmal)
2. OwiGAnzeige wird geschrieben und weitergeleitet ans Ordnungsamt
3. Ordnungsamt schreibt Verwarnung



So siehts aus... und die OWi kostet hier 26€
DOC. WATSON

Autor: stargate
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Zitat:


Am besten sollte dein Mitfahrer schonmal
anrufen und bescheid geben, das er noch Zeit brauht zwecks Fotos
machen etc... dann machen die einen Vermerk im Computer und schieben
das auf...

(Zitat von: Nicore)





Echt?? ^^

in unserem programm is für sowas nix vorgesehen. ;-)
(Zitat von: stargate)




Arbeitest Du in einem Einwohnermeldeamt?
Ich hab damals dort angerufen und bescheid gesagt das
ich aufgrund meiner Arbeitszeiten nicht so schnell zum
Fotografen komme. Die Dame am Telefon sagte mir halt nur:
"Gut Herr A., dann mache ich einen Vermerk im Computer
das Sie sich gemeldet haben, sonst geht das wieder
automatisch nach einer Zeit an das Ordnungsamt über".



(Zitat von: Nicore)




Jopp,
bin seit 3 Jahren im EMA


In der Regel ist es so, zumindest bei uns! Wenn sich die Leut selber rühren reißen wir niemandem den Kopf ab.

Aber wenn wir Erinnerungen, Verwarnungen machen müssen wirds hald bissal teurer und aufwendiger


Automobiler Individualist
Autor: Tubs
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Zitat:


Edit, im allgemeinen ist es richtig wenn man kontrolliert wird und der BPA oder RP abgelaufen ist

[...]
2. OwiGAnzeige wird geschrieben und weitergeleitet ans Ordnungsamt
3. Ordnungsamt schreibt Verwarnung
(Zitat von: stargate)




Richtig muss es dann ja wohl oben "und" heißen.
In Deutschlnad besteht eine Ausweispflicht. D. h. mann muss ein gültiges Ausweisdokument besitzen, aber muss es nicht mit sich führen. Wer einen gültigen Reisepass hat braucht keinen Personalausweis.
Autor: stargate
Datum: 05.06.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Edit, im allgemeinen ist es richtig wenn man kontrolliert wird und der BPA oder RP abgelaufen ist

[...]
2. OwiGAnzeige wird geschrieben und weitergeleitet ans Ordnungsamt
3. Ordnungsamt schreibt Verwarnung
(Zitat von: stargate)




Richtig muss es dann ja wohl oben "und" heißen.
In Deutschlnad besteht eine Ausweispflicht. D. h. mann muss ein gültiges Ausweisdokument besitzen, aber muss es nicht mit sich führen. Wer einen gültigen Reisepass hat braucht keinen Personalausweis.

(Zitat von: Tubs)




Abgelaufen ist abgelaufen. Wenn man das abgelaufene Dokument dabeihat und vorzeigt während das andere "noch" gültige zu hause rumliegt und der Polizist die richtige Laune hat haste die A-Karte ;-)

Aber im Endeffekt haste schon recht. Hat man eins von beiden reicht es auch.

Das Gesetz ist eigentlich sehr lustig. Es heißt wie du erwähnt hast das man den Ausweis nicht ständig dabeihaben muss, aber wennst kontrolliert wird und du hast das Teil nicht dabei und kannst es nicht vorzeigen biste wiederrum fällig.

Theoretisch zumindest. Praktisch sieht das ganze in der Regel anders aus.

Bearbeitet von - stargate am 05.06.2009 21:15:25


Automobiler Individualist
Autor: Stefan177
Datum: 06.06.2009
Antwort:
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Ausweis muss man nichtmal dabei haben. Es reicht auch der Führerschein. Man muss sich nur ausweisen können. Das aber jederzeit.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: mb100
Datum: 06.06.2009
Antwort:
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Zitat:



Das Gesetz ist eigentlich sehr lustig. Es heißt wie du erwähnt hast das man den Ausweis nicht ständig dabeihaben muss, aber wennst kontrolliert wird und du hast das Teil nicht dabei und kannst es nicht vorzeigen biste wiederrum fällig.

(Zitat von: stargate)




Und letzteres steht wo?
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: E36-Freak
Datum: 06.06.2009
Antwort:
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Zitat:


Ausweis muss man nichtmal dabei haben. Es reicht auch der Führerschein. Man muss sich nur ausweisen können. Das aber jederzeit.

(Zitat von: Stefan177)





Streng genommen reicht auch der nicht..auch wenn er als Ausweisdokument akzeptiert wird, da dort keine aktuelle Adresse drin steht und das Lichtbild teilweise erheblich von dem aktuellen Stand abweicht

Eine Mitführpflicht des BPA gibt es nicht, ist also auch nicht Bußgeldbewährt, man muss sich aber ausweisen können....kann man es nicht und bestehen Zweifel an den gemachten Personalien, erspart es ungemein Zeit, wenn man den BPA dabei hat
Autor: stargate
Datum: 06.06.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:



Das Gesetz ist eigentlich sehr lustig. Es heißt wie du erwähnt hast das man den Ausweis nicht ständig dabeihaben muss, aber wennst kontrolliert wird und du hast das Teil nicht dabei und kannst es nicht vorzeigen biste wiederrum fällig.

(Zitat von: stargate)




Und letzteres steht wo?

(Zitat von: mb100)




Im OwiG Anhang des Bundespersonalausweisgesetzes in Verbindung mit den ersten Paragrafen ;-) Aber genau hab ichs jetzt auch nicht im Kopf da ich mir die Gesetze nicht mit nach Hause nehme.

Ach ja und noch was,

Führerschein ist KEIN Ausweisdokument. Ob es akzeptiert wird oder nicht hängt ganz allein von dem Kontrolleur ab. Kann man Glück haben oder Pech ^,^

Ansonsten siehe die Ausführung von E36-Freak

Bearbeitet von - stargate am 06.06.2009 10:25:42


Automobiler Individualist
Autor: mb100
Datum: 06.06.2009
Antwort:
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Du meinst § 5 PAuswG?

Wobeis ja so ist, dass die Behörde das Vorlegen des Personalausweises ankündigt - und man ihn dann auch vorlegen muss. Nur wenn die Behörde nix angekündigt hat...
Und soweit ich weiß, entstehen einem keine Nachteile, wenn die Behörde es "von jetzt auf gleich" ankündigt, nen Ausweis zu zeigen (also "zeigen Sie mal bitte den Ausweis!") - oder? Deswegen wird man ja i.d.R. gefragt, ob man nen Ausweis dabei hat.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: stargate
Datum: 06.06.2009
Antwort:
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Problem an der ganzen Geschichte ist immer, das man das Gesetz manchmal so auslegen kann wie man will.

Wenn ich mich richtig erinner heißts das man sich jederzeit Ausweisen können muss.

Was aber nicht im Gegenzug heißt das du immer den Ausweis dabeihaben musst.

Aber andersrum wenn du kontrolliert wirst und nichts dabeihast verstößte gegen den Paragrafen weil du dich eben nicht ausweisen kannst.

Bei Behördengängen ist es ja sowieso grundsätzlich üblich den Ausweis vorzuzeigen.
- Briefwahlunterlagen beantragen
- Lohnsteuerkarten abholen etc. etc.

Wobei es hald auch so ist, zumindest bei uns wenn die Person jetzt nur den Führerschein dabeihat, schicken wir die nicht extra nach Hause.

In meinen vorherigen Postings bin ich immer von der "Ausweiskontrolle" bei einer Polizeikontrolle ausgegangen und nicht von normalen Behördengängen.




Automobiler Individualist
Autor: mb100
Datum: 06.06.2009
Antwort:
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Zitat:


Problem an der ganzen Geschichte ist immer, das man das Gesetz manchmal so auslegen kann wie man will.

(Zitat von: stargate)




Ich weiß - ich mach den ganzen Tag nix anderes ;-)))
(wenngleich ich kein Ö-Rechtler bin...)

Zitat:


Wenn ich mich richtig erinner heißts das man sich jederzeit Ausweisen können muss.

Was aber nicht im Gegenzug heißt das du immer den Ausweis dabeihaben musst.

Aber andersrum wenn du kontrolliert wirst und nichts dabeihast verstößte gegen den Paragrafen weil du dich eben nicht ausweisen kannst.
(Zitat von: stargate)




Was dann eigentlich ein Widerspruch in sich ist. Auf der einen Seite keine Ausweis-Mitführungspflicht (absolut h.M.), auf der anderen Seite is man am dransten, wenn man sich nicht ausweisen kann.

Soweit ich weiß, ist es so, dass man - wenn man dazu aufgefordert wird (z.B. in nem Schreiben), dass man nen Ausweis mitbringen muss, diesen aber vergisst, ein Verstoß i.S.d. § 5 I Nr. 2 PersAuswG vorliegt. Und wie gesagt: Behörden fordern normalerweise dazu auf. Hab auch irgendwo ein Schreiben von der Polizei rumliegen, wo drin steht: "Bitte bringen Sie ihren Personalausweis mit."
Wenn man ihn aufgrund einer Spontanaufforderung nicht dabei hat, muss man etwas Vergleichbares zeigen (und da genügt wohl der Führerschein auch) oder ihn sich ggf. bringen lassen. Wenn z.B. man eine Straftat begangen hat.
Aber eine direkte Folge hat das Perso-Vergessen dann wohl nicht. Auch nicht nach § 5 I Nr. 2 PersAuswG.


Zitat:


In meinen vorherigen Postings bin ich immer von der "Ausweiskontrolle" bei einer Polizeikontrolle ausgegangen und nicht von normalen Behördengängen.

(Zitat von: stargate)




Ich auch. Wenngleich ich von der Polizei auch noch nie "zwischendurch" aufgefordert wurde, ihn zu zeigen. Weder bei ner allgemeinen noch bei ner Unfallsache als Verursacher noch als "Opfer" noch als Dritter.
M.E. gehört das PersAuswG mit zu den Misslungendsten aller deutschen Gesetze. Im Endeffekt ist dieses "Verlangen" in der Vorschrift zu schwammig formuliert. Ich hab leider auch keinen Kommentar dazu da. Vielleicht komm ich am Montag bzw. nächste Woche dazu, in der BeamtenFH-Bibliothek nachzugucken, ob die was da haben.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"




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Ende des Themas

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