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Vordach auf Auto geflogen - Geplaudere

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Beitrag von: Maniac 86
Date: 27.05.2009
Thema: Vordach auf Auto geflogen
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Es klingt zwar echt aussergewöhnlich aber es stimmt. Auf meinem schönen 320Ci Coupe hat sich ein Vordach verewigt. Dies ist auf dem Gelände von meinem Fitness Center passiert. Bin damit zu Versicherung und dem Schaden schnell dienst.Meine Motorhaube wird neu lackiert, Kotflügel muss gemacht werden, Aussenspiegel is weggebrochen und Tür auf Fahrerseite muss lackiert werden
Am Ende wurde mir gesagt dass die Versicherung von mir den Schaden übernehmen wird und ich die 150 selbstbeteiligung Bezahlen soll.

Nun meine Frage. Kennt sich jemand mit sowas aus? Warum soll ich zahlen wenn ein Vordach von einem Fitness Center mein Auto trifft?
Die Versicherung meinte nur als Grund. "Das könnte dir überall passieren und Sturmschäden seien Kasko fälle." Wobei ich das nicht ganz verstanden hab.

Hattet ihr selber auch schonmal so eine Art Unfall? Was habt ihr getan?

LG


Antworten:
Autor: V!ru$
Datum: 27.05.2009
Antwort:
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also meiner Meinung nach müßte die Versicherung bezahlen wo das Vordach versichert ist.
Also wenn das Vordach zum Fitnesscenter gehört muß die Versicherung des Fitnesscenters bezahlen.

Also ist meine Meinung ka ob ich recht habe
Autor: Maniac 86
Datum: 27.05.2009
Antwort:
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Das Fitnesscenter und ich sind sogar bei der selben Versicherung. Und die Angestellten des Fitnesscenters meinten auch dass ihre Versicherung bestimmt zahlt. Aber am ende kam raus dass ich zahlen soll. Versteh ich nich.
Autor: Ehm
Datum: 27.05.2009
Antwort:
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Wenn dem tatsächlich so ist würde Ich den Rest beim Hauseigner einvordern, es kann ja wohl net sein das du auf einem UNVERCHULDETEM Schaden teilw. sitzenbeleibst. Wie siehts denn mit deinen Prozennten aus? Da wird wohl mehr auf den Hauseigner zukommen als blos die 150€ SB. denn einen Wertausgleich der Prozente muss er dann wohl auch noch tragen. Wobei Ichmir eigenlich nicht vorstellen kann das das deine KASKO zahlen muss.
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Autor: Maniac 86
Datum: 27.05.2009
Antwort:
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Meine Prozente bleiben wurde mir gesagt. Kein anstieg. Ich werde auch nochmal mit dem Besitzer sprechen und ihn Bitten/ Auffordern mir das Geld zu geben. Es ist schließlich sein Eigentum gewesen was mein Auto getroffen hat. Ich versteh die Welt nicht mehr :)
Autor: cxm
Datum: 27.05.2009
Antwort:
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Hi,

auf diese Diskussion würde ich mich mit der Versicherung gar nicht erst einlassen.
Was hat DEIN Kasko-Versicherungsvertrag mit dem Schaden zu tun, den ein fremdes Gebäudeteil verursacht???
Deine Kaskoversicherung hätte ich noch nicht einmal darüber informiert.
Der Besitzer des Vordaches ist doch eindeutig bekannt - oder?
Entweder das Fitness-Studio oder der Gebäude-Eigentümer.
Der wird eine Gebäude-Haftpflicht haben.
Wenn nicht, darf er es auch eigener Tasche zahlen...

Es sei denn, "irgendwas" ist Dir in einer Sturmnacht aufs Auto gefallen und der Eigentümer der Geschosse nicht zu ermitteln...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: Stefan177
Datum: 27.05.2009
Antwort:
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Stimmte da cxm zu. Das ist ein Haftpflicht Fall des Fitness Studios. Dazu musst DU nicht Deine Kaskoversicherung bemühen.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Nicore
Datum: 28.05.2009
Antwort:
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Zitat:


Bin damit zu Versicherung und dem Schaden schnell dienst.

(Zitat von: Maniac 86)




Der Satz ergibt keinen Sinn.

Du bist zu DEINER Versicherung gegangen? Klar kannst Du
das als Kasko-Schaden abtun, aber macht keinen Sinn da
es nicht selbst-verschuldet ist bzw. der "Verursacher"
bekannt ist.
BMW Team Oberhavel
Autor: BMW1989
Datum: 28.05.2009
Antwort:
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Geh zum Anwalt der wird wohl am besten bescheid wissen.
Autor: I-Bay
Datum: 28.05.2009
Antwort:
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Zitat:


Geh zum Anwalt der wird wohl am besten bescheid wissen.

(Zitat von: BMW1989)




stimme voll und ganz zu.

Obwohl es eigentlich wie oben erwähnt klar ist. Normalerweise haftet der dem das Gebäude gehört was wegen nicht ausreichend gesicherten Teilen einen Schaden verursacht hat. Auch bei einem Sturm steht die Haftpf.V. vom Eigentümer gerade.
Autor: Niedersachse
Datum: 28.05.2009
Antwort:
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Hallo,


die Kasko muss zahlen...
Es sei denn, das Gebäude war vorher nicht ok...

Ansonsten ist Sturm höhere Gewalt und dem Eigentümer des Gebäudes trifft keine Schuld.
Dafür gibt es in der Teilkasko ja den Versicherungsschutz für Sturm.

Wenn allerdings dem Eigentümer des Gebäudes nachzuweisen ist, dass das Dach vorher nicht ordnungsgemäß war, dann haftet seine Haftpflichtversicherung.
Bei der Haftpflichtversicherung benötigt man immer ein "verschulden".

Für einen Sturm, wenn es denn einer war, also mind. Windstärke 8, gibt es keinen Schuldigen.

Zur Selbstbeteiligung:
Dein Vers. Dealer hat Dir bestimmt auch etwas ohne Selbstbeteiligung angeboten,- der lebt ja von der Prämie...und diese wäre höher gewesen, wenn der Vertrag keine ghabt hätte....
Also,- ein hausgemachtes Problem...

Aber,- da Ihr ja beide bei der gleichen Versicherung seid....würde ich einfach mal freundlich verhandeln,- bevor das Auto in der Werkstatt ist, was man da ganz oder teilweise machen kann..

Der Weg zum Schnelldienst war auf jeden Fall der richtige.
Und eine Rückstufung gibt es in der Teilkasko nicht.

Anwälte sind nicht immer gleich der richtige Weg,- denn die brauchen immer häufiger ein Mandat.....




Autor: Maniac 86
Datum: 28.05.2009
Antwort:
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Also folgendes habe ich nun erreicht. War nochmal bei der versicherung. Und es ist Tatsache das ein Sturmschaden unter höhere Gewalt fällt. Daher zahlt meine kasko ohne das ich hochgestuft werde. Die Sache mit den 150euro sieht folgender Maßen aus.
Daher das ich die 150euro ja bei einer Werkstatt zahlen muss haben die mir nun eine rausgesucht die auf die 150euro verzichtet. Dienstag kommt der Wagen hin und Fr. hab ich hin wieder. Ohne etwas zu zahlen.
Autor: Niedersachse
Datum: 28.05.2009
Antwort:
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Ich denke, dass ist ok,- oder??

Es liegt nicht an der Versicherung,- es steht im Gesetz, dass man nur bei verschulden haftet... und Sturm ist höhere Gewalt...




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Ende des Themas

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