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Beitrag von: joker911 Date: 26.05.2009 Thema: Straffzettel in Frankreich und nun? ---------------------------------------------------------- Hallo ich war aus Beruflichen gründen fuer eine Woche in Frankreich. Das Problem war vor dem hotel gabs Parkplätze die Gebuehrenpflichtig waren, die ich aber nicht bezahlt habe (Ticket ziehen). Promt hatte ich an meiner Scheibe einen Zettel mit 11€ Verwahrnungsgeld. An dem Tag hatte fast die ganze Reihe einen an der scheibe. Nun ist es schon zwei Wochen her, aber habe nix Überwiesen/Bezahlt. Kann da noch was größeres kommen, oder ist das egal weil Ausland (auch wenns EU ist) Bearbeitet von - joker911 am 26.05.2009 22:30:56 Motor vorn mit Rädern dran , ist das was jeder fahren kann. Motor längs Antrieb hinten , was besseres kannst du garnicht finden |
Autor: Nicore Datum: 27.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- War da ein Überweisungsschein oder eine Info zur Zahlung dran? Kann ich mir nicht vorstellen, wäre ja blöd wenn es regnet etc... Ich was tut man allgemein wenn man einen Strafzettel (der ja nur eine freiwillige Infor der Behörde ist) hatte? Richtig... warten! BMW Team Oberhavel |
Autor: mb100 Datum: 27.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Soweit ich mich erinnern kann, gibts dieses länder-übergreifende Verwarnungs- und Bußgeld-Eintreibungs-Abkommen mit deutscher Beteiligung nur zwischen Österreich und Deutschland. Soll heißen: eigentlich sollte da nix mehr nachkommen. Bzw. kanns auch nicht eingetrieben werden. Dir kanns natürlich passieren, dass Du - wenn Du wieder in Frankreich bist - angehalten und zur Kasse gebeten wirst. Aber bei nem Parkverstoß is da die Wahrscheinlichkeit eher gering. Allerdings isses sehr gut möglich, dass sich in dem Bereich (also was das Abkommen angeht) einiges getan hat. Um ganz sicher zu gehen, würd ich an Deiner Stelle entweder bei nem Automobilclub oder meiner Verkehrsrechtsschutz oder nem Fachanwalt für Verkehrsrecht nachfragen. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: kris72 Datum: 27.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nicht zahlen. bei so geringen Betraegen wird nicht in Deutschland vollstreckt. Sorgen machen musst Du Dir auch nicht wenn Du naechstes Mal nach Frankreich faehrst, denn auch hier: geringe Bussgelder werden nicht in eine Datenbank aufgenommen. d.h. selbst wenn Dich die Polizei anhalten sollte, koennen sie nicht ueberprufen ob Du noch die Zahlung des Bussgeldes schuldest. |
Autor: joker911 Datum: 27.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Vielen Dank für eure Antworten! Anbei vielleicht noch: Das Fahrzeug war ein Firmenbus meiner Firma, also auch auf die Firma angemeldet. Und der Hotelbesitzer hat auch gelacht, meinte er hätte selbst schon ettliche bekommen und nie bezahlt Danke für Antworten! Motor vorn mit Rädern dran , ist das was jeder fahren kann. Motor längs Antrieb hinten , was besseres kannst du garnicht finden |
Autor: Deluxe.M3 Datum: 27.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ...und nun Bezahlen Ganz Einfach ;) |
Autor: DerGallier Datum: 03.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo Joker911, Da passiert rein gar nichts. Sei beruhigt ;-) StGB § 328 :Verursachen einer nuklearen Explosion:5 Jahre Haft. UrhG § 106,108 : Verbreitung von Raubkopien:5 Jahre Haft. Deutsch ist meine zweite Fremdsprache, ich bitte um Nachsicht :-) |
Autor: pat Datum: 03.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ein französischer freund von mir, wurde mit seiner franzkiste hier schon wie oft geblitzt oder strafzettel für falsches Parken(fr nummernschild) und hat nie gezahlt:D. Sind schon ein paar stück bisher^^. - Er fürchtet weder Tod noch Teufel - BEGLEITSERVICE FÜR DAMEN AB 50+ |
Autor: Atok Datum: 03.06.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also du musst ihn nicht bezahlen aber wenn du nochmal nach Frankreich fährst kanns so weit kommen das sie dir so gar das Auto beschlagnahmen. Wird wohl der extremfall sein, hab ich gestern zufällig in ner Zeitschrift gelesen. |
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