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Riss der Hinterachsaufnahme wird nicht auf Kulanz - BMW-Talk

Dieses Thema ist original verfügbar unter:
www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: wer wie was
Date: 21.05.2009
Thema: Riss der Hinterachsaufnahme wird nicht auf Kulanz
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 21.05.2009 um 21:11:09 aus dem Forum "Überarbeitungen / falsche Posts / Junk / Müll" in dieses Forum verschoben.

Dieser Beitrag wurde vom Moderator Weiß-Blau-Fan-Rude am 21.05.2009 um 20:23:15 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Hallo zusammen.

ich hab zwar ein RIESEN Problem, aber Begrüßung muß sein.
Bei mir gibts nicht viel zu sagen. Ich bin begeisterter BMW Fahrer aber weniger der Bastler und Schrauber. In unseren Haushalt befinden sich mehrere BMW Fortbewegungsmittel. Bis jetzt waren wir immmer von der Qualität und dem BMW Service begeistert.
Mein Auto ist ein E46 318er. Bj. 99 mit aktuell 136.000 km.

So und nun zu meiner Leidensgeschichte.
Vor 4 Wochen stand wieder mal ein Kundendienst an. Hier wurde von der BMW Werkstatt ein Riss an der Aufnahme der Hinterachse diagnostiziert. Ist ja kein unbekanntes Thema bei diesem Baujahr. Es wurde mir aber zugesagt, dass auf Kulanz ein neues Blech eingeschweißt wird. Der ganze Eingriff soll 2 Wochen dauern.
14 Tage später war es dann soweit, ich hatte den Termin bei der BMW Werkstatt, um die "Operation" durchzuführen. 3 Tage darauf klingelte mein Telefon und es wurde mir mitgeteilt, dass der Antrag, den Schaden auf Kulanz zu übernehmen, von einem gewissen Herrn beim BMW Konzern abgelehnt wurde. Er begründetet dies mit dem Argument, dass mein Auto tiefer gelegt wurde. Somit wurde in das Fahrwerk eingegriffen und BMW übernimmt die Kosten NICHT mehr.
(Zur Info: er hat kürzere Federn drin. Vorne 25 und hinten 35 weniger.
Glaub ich zumindestens. Wie gesagt ich bin kein großer Schrauber. Ich wollte nur, dass er ein wenig tiefer ist und die Felgen besser zur Geltung kommen.)
Der Betreuer von der BMW Werkstatt konnte diese Reakion nicht verstehen, da bis dato ALLE BMWs auf Kulanz repariert wurden sind.
Über den wahren Grund, wieso dieser Herr beim BMW Konzern meinen Kulanzantrag abgelehnt hat, kann man jetzt nur spekulieren. Will ich aber im Moment auch nicht.

Vielmehr lass ich mir dieses Verhalten nicht gefallen. Es kann doch nicht sein, dass bei einem Premiumhersteller so gehandelt wird. Fehler in der Konstruktion können immer passieren. Dagegen sag ich auch nichts. Wir sind alle Menschen und jeder macht mal Fehler. ABER ich muß diese Fehler dann auch eingestehen und bereinigen.

Da ich mich persönlich an diesen Herren wenden möchte, is es mich UNGLAUBLICH WICHTIG, das ich Daten und Fakten vorlegen kann.
Also wer von euch hat auch einen dieser besagten Fälle mit den Rissen in der Aufnahme der Hinterachse. WICHTIG es müssen Fälle sein, die TIEFER GELEGT waren und TROTZDEM den Eingriff auf Kulanz kommen haben.

Ich kann alle Infos brauchen die ihr mir geben könnt:
Welches Modell, welches Baujahr, wieviele km hatte er beim Eingriff usw.

BITTE ich flehe euch an, versorgt mich mir Infos. Es kann nämlich nicht sein, dass ein 10 Jahre, alter super gepflegter BMW auf einmal nichts mehr wert ist, nur weil in Konstruktionsfehler nicht repariert werden soll. Ich will nicht kampflos aufgeben.


Vielen Dank für eure Unterstützung

Bearbeitet von - Weiß-Blau-Fan-Rude am 21.05.2009 20:23:15

Bearbeitet von - wer wie was am 21.05.2009 21:06:50

Bearbeitet von - LatteBMW am 21.05.2009 21:11:09


Antworten:
Autor: TOAN
Datum: 21.05.2009
Antwort:
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Hi ich habe das gleiche problem wie du.warte gearade auf antwort vom freundlichen.
Mal sehen was dabei raus kommt
Autor: Frankie01
Datum: 21.05.2009
Antwort:
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Mein Tipp: Benutze mal die Suchfunktion zu dem Thema Ausgerissenen Hinterachse!
Dein Thema mit "Ich brauch wirklich Dringend eure Hilfe" ist wenig Aussagekräftig!
Poste mal die Mitgliedr an die den gleichen "Leidensweg" haben wie Du.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg, denn ich finde es auch eine Sauererei wie BMW versucht sich Ihrer Verantwortung zu entziehen.

Gruß
Tuning ist eine Gratwanderung zwischen Ästetik und Desaster. Achtung vor allen, die dieses beherrschen!
Autor: bmwdriver84
Datum: 21.05.2009
Antwort:
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gute BMW werkstätten geben das bei BMW münchen nicht an, das der wagen tiefergelegt ist! bestehen änderungen am fahrwerk ist klar das BMW nicht bezahlt!
Wer später bremst fährt länger schnell :-)

Autor: Weiß-Blau-Fan-Rude
Datum: 21.05.2009
Antwort:
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...Betreff unpassend / nicht aussagekräftig - bitte anpassen und dann per Mod-Alarm melden
Autor: wer wie was
Datum: 21.05.2009
Antwort:
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Zitat:

gute BMW werkstätten geben das bei BMW münchen nicht an, das der wagen tiefergelegt ist! bestehen änderungen am fahrwerk ist klar das BMW nicht bezahlt!



Naja immerhin hab ich jetzt einen Totalschaden. Und dass der Riss ein Konstruktions / Materialfehler ist ist ja auch bekannt.
Ich will ja nur wissen, ob jemand bei diesem Problem trotz Tieferlegung die Reperatur auf Kulanz bekommen hat.
Autor: King.S
Datum: 21.05.2009
Antwort:
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Zitat:


[quote] .
Ich will ja nur wissen, ob jemand bei diesem Problem trotz Tieferlegung die Reperatur auf Kulanz bekommen hat.

(Zitat von: wer wie was)




Ich habe vor kurzen meine HA Aufnahme auf Kulanz getauscht bekommen, trotz Tieferlegung !
Beim ersten Händler wo ich war hieß es das es keine Kulanz gibt da Auto zu alt, tiefer etc. bla bla bla .
Beim 2ten wurden Fotos gemacht Scheckheft kopiert und alles mit einen Kulanzantrag nach München geschickt !
Einige Tage später kam das ok und die Aufnahme wurde getauscht !
Mein FZG ist BJ. 99 und hat 132000km .
Chromradkappen, Aufkleber und Baumarktauspuffblenden sind kein Tuning!

Gib mir einen Punkt wo ich hintreten kann und ich bewege die Erde !
Autor: e46-fahrer
Datum: 21.05.2009
Antwort:
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fahr zum nächsten Autohaus, habe ich so oft gelesen, neuer Kulanzantrag und auf einmal ging es....

die Laufleistung,Tiefer, Alter, kein Checkheft war alles egal......
Autor: BMW_Pilot_austria
Datum: 21.05.2009
Antwort:
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ehm.. frage dazu.. heist es da nicht mal "leute das auto ist schon zu alt" ?

ich hab einen 330D und da hauts ja auch gerne die achsen durch....
Speed costs money....how fast can you go?!

Ein Mensch braucht keinen Stern, keine 4 Ringe, keinen blitz um zu leben. Zum leben braucht er 2 Nieren
Autor: e46-fahrer
Datum: 21.05.2009
Antwort:
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hier ein Autobild Bericht wo drin steht: Zitat:

• BMW wird im Reparaturfall die mit der Reparatur direkt und indirekt zusammenhängenden Kosten mit größtmöglichem Entgegenkommen übernehmen.


http://www.autobild.de/artikel/bmw-reagiert-auf-auto-bild-berichte_44403.html
Autor: marueg
Datum: 22.05.2009
Antwort:
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Zitat:


ehm.. frage dazu.. heist es da nicht mal "leute das auto ist schon zu alt" ?

ich hab einen 330D und da hauts ja auch gerne die achsen durch....

(Zitat von: BMW_Pilot_austria)




Nein, in dem Fall nicht. Es handelt sich hier nicht um eine Kulanzleistung im herkömmlichen Sinn, BMW ist durch das KBA dazu verpflichtet den Schaden kostenlos zu beheben unabhängig von Alter und Laufleistung.

Inwieweit Veränderungen am Fahrwerk BMW von diesen Verpflichtungen befreit kann ich leider nicht sagen, ist aber denkbar.


...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Autor: I-Bay
Datum: 22.05.2009
Antwort:
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@Wer Wie Was ,
mach dir keine Sorgen du hast keinen Totalschaden. Wenn es BMW nicht übernehmen sollte geht es auch in einer freien Werkstatt. Habe ich damals als der Fehler nicht so bekannt gewesen ist bei meinem E36 selber zahlen müssen und nur 400DM damals bezahlt.
Aber wie gesagt heute muss es BMW übernehmen da es durch das KBA verpflichtet wurde entgegenzukommen.
Wenn die sich querstellen. Anwalt einschalten!

Hoffe das Blatt wird sich zu deinem gunsten wenden.

Viel Glück und berichte weiter.
Autor: Eismann13
Datum: 22.05.2009
Antwort:
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Sorry Leute aber da muß ich einigen hier widersprechen.

BMW ist keineswegs durch das KBA dazu verpflichtet irgendeinen Schaden zu beheben,das ist absoluter Quatsch.

Mir sind zwei Fälle bekannt in denen BMW die Reparatur nicht übernommen hat,einer von den beiden hat eine schriftliche Anfrage an das KBA gestellt und nachgefragt ob BMW zur Übernahme des Schadens verpflichtet ist.

Antwort: BMW ist zu garnichts verpflichtet.Alles was bisher repariert wurde geschah im Rahmen einer Kulanzaktion seitens BMW. Jeder der weiß was Kulanz bedeutet,weiß auch das Kulanz ein FREIWILLIGES Entgegenkommen des Herstellers ist.

Nach meinen aktuellsten Informationen übernimmt BMW keine Schäden mehr an Fahrzeugen die älter sind als 10 Jahre.Einer von den beiden abgelehnten Fällen war nur 2 Wochen über der 10 Jahresfrist.

Bearbeitet von - Eismann13 am 22.05.2009 22:46:22
Autor: wer wie was
Datum: 22.05.2009
Antwort:
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Vielen Dank für eure Infos.
Vor allem der Post von King.S ist für mich unglaublich wichtig, da der Antrag mit der Begründung des Tieferlegens abgeleht wurde.

Wenn ihr noch weiter Fälle habt, immer raus damit.

Ich werde euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.
Autor: mb100
Datum: 22.05.2009
Antwort:
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Zitat:


Sorry Leute aber da muß ich einigen hier widersprechen.

BMW ist keineswegs durch das KBA dazu verpflichtet irgendeinen Schaden zu beheben,das ist absoluter Quatsch.

Mir sind zwei Fälle bekannt in denen BMW die Reparatur nicht übernommen hat,einer von den beiden hat eine schriftliche Anfrage an das KBA gestellt und nachgefragt ob BMW zur Übernahme des Schadens verpflichtet ist.

Antwort: BMW ist zu garnichts verpflichtet.Alles was bisher repariert wurde geschah im Rahmen einer Kulanzaktion seitens BMW. Jeder der weiß was Kulanz bedeutet,weiß auch das Kulanz ein FREIWILLIGES Entgegenkommen des Herstellers ist.

(Zitat von: Eismann13)




Eben - die (oder so eine) Antwort vom KBA wurde hier im Forum ja gepostet. Zufällig von Dir?
[Edit: nö - hier
zu finden auf Seite 2, Post von mclaren am 21.4.09 um 16:08:20 Uhr.

Abgesehen davon gehts m.E. auch gar net, dass das KBA ein Unternehmen zu so etwas verpflichtet. Dies würde wohl allenfalls dann gehen, wenn der Fehler dazu geeignet wäre, bei Auftreten zum sofortigen Unfall führen würde. Aber dann gäbe es keine lebenslange Kulanz, sondern einen sofortigen Rückruf.

Bearbeitet von - mb100 am 22.05.2009 23:48:58
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Eismann13
Datum: 22.05.2009
Antwort:
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Festzuhalten bleibt:

- BMW ist zu nichts verpflichtet.

- Das KBA hat auf jegliche Kostenübernahmen keinen Einfluß

- Ab einem Fahrzeugalter von 10 Jahren wird eine Kulanzregelung nicht mehr einfach so ohne weiteres durchgeführt.

- Ohne lückenlos geführtes Checkheft hat man mit einem über 10 Jahre alten Auto weniger Chancen, als mit geführtem Checkheft.

- Mit einem Serienfahrzeug hat man ebenfalls eher Chancen auf Kulanz als mit einem verbasteltem Fahrzeug.



Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
Autor: BMWPOWER318is
Datum: 23.05.2009
Antwort:
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Hatte vor kurzem das gleiche Problem und der Antrag ist durchgegangen trotz 55/35 Tieferlegung. Der Händler hat zum Bilder machen mein Auto auf Blöcke gestellt und die Bilder dann so gemacht das man es nicht sieht. Mein Händler war selber stark daran interresiert das der Antrag durchgeht. Ist ja auch ein guter Umsatz für die.
Such dir am besten einen guten Händler und versuchs einfach nochmal
Autor: potzee
Datum: 23.05.2009
Antwort:
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das wird net funktionieren. anhand der fahrgestellnr. sieht man jetzt das so eine anfrage bereits von einen anderen händler durchgeführt wurde.
...freude ist das was uns bewegt, freude ist bmw!
Autor: wer wie was
Datum: 28.05.2009
Antwort:
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So wollte nur mal kurzes Feedback geben.
Am Montag hab ich eine Email an den Herren bei BMW geschrieben, der meinen Kulanzantrag abgelehnt hat.
-> Bis jetzt noch keine Rückmeldung.

Mein Auto steht also schon sein Montag beim BMW Händler und wartet.
So wie ich auch....

Autor: MasterofDisaster
Datum: 28.05.2009
Antwort:
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halt uns in der Thematik mal auf dem laufenden..okay!!


Autor: rennfrikadelle
Datum: 29.05.2009
Antwort:
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Zitat:


Festzuhalten bleibt:

- BMW ist zu nichts verpflichtet.




In diesem Fall sieht es anders aus. Ich hab das schon einmal beschrieben. Eigentlich hätte BMW wegen des Problems der eingerissenen HA eine Rückrufaktion starten müssen. Das wäre jedoch zu teuer gekommen und deshalb einigte man sich darauf (da keine unmittelbare Gefahr ausgeht und es auch für den Laien am veränderten Fahrverhalten zu erkennen ist) auf Lebenszeit jegliches Fahrzeug mit diesem Schadensbild im Rahmen der Kulanz zu reparierern - unabhängig von Alter und Laufleistung

ABER: Das gilt nur für das unveränderte Fahrzeug. (s.u.)

Zitat:


- Das KBA hat auf jegliche Kostenübernahmen keinen Einfluß



Korrekt

Zitat:


- Ab einem Fahrzeugalter von 10 Jahren wird eine Kulanzregelung nicht mehr einfach so ohne weiteres durchgeführt.




Es gibt Ausnahmen - die gerissene HA beim E46 bis BJ 02/2000 ist eine solche

Zitat:


- Ohne lückenlos geführtes Checkheft hat man mit einem über 10 Jahre alten Auto weniger Chancen, als mit geführtem Checkheft.




Ist in diesem Fall keine Vorraussetzung

Zitat:



- Mit einem Serienfahrzeug hat man ebenfalls eher Chancen auf Kulanz als mit einem verbasteltem Fahrzeug.




Für nachträgliche Umbauten ohne die explizite Zustimmung von BMW gibt es keine Kulanz.

Das hat - wie oben erwähnt - mit Premiumhersteller nichts zu tun. Wer an seinem Auto rumschraubt und Maßnahmen ergreift, welche unter Umständen ein Schadensbild begünstigen, der soll dann bitte auch die Verantwortung dafür übernehmen.

Jeder Hersteller liefert die Fahrzeug in einem bestimmten Zustand aus und nur für diesen gibt es Garantie, Gewährleistung und Kulanz.


Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Autor: BMW 3er Power
Datum: 29.05.2009
Antwort:
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hey fals du eine nr vom berater im kundendienst brauchst also der jenige der die kulanz sachen berarbeitet schreib mir eine pm

ich hoffe ich kann helfen
Autor: Eismann13
Datum: 29.05.2009
Antwort:
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Ich will mich hier mit niemandem streiten,und ich wünsche wirklich jedem das sein Schaden übernommen wird.

Trotzdem hat sich BMW zu nichts verpflichtet,es ist und bleibt eine FREIWILLIGE Sache seitens BMW. Sollte jemand etwas schwarz auf weiß haben, daß BMW zu etwas verplichtet ist,kann er dieses Schriftstück ja gerne denjenigen zukommen lassen die keine Kostenübernahme bekommen haben.Oder alternativ hier mal eine Behörde oder ein zuständiges Amt erwähnen welches mir versichert das BMW die Kosten übernehmen MUSS!

Genau, es kann hier keiner sowas nennen oder zeigen,da es sowas nicht gibt. Getreu dem Werbespruch: Nichts muss alles kann...
Autor: rennfrikadelle
Datum: 30.05.2009
Antwort:
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Zitat:


Ich will mich hier mit niemandem streiten,und ich wünsche wirklich jedem das sein Schaden übernommen wird.

Trotzdem hat sich BMW zu nichts verpflichtet,es ist und bleibt eine FREIWILLIGE Sache seitens BMW. Sollte jemand etwas schwarz auf weiß haben, daß BMW zu etwas verplichtet ist,kann er dieses Schriftstück ja gerne denjenigen zukommen lassen die keine Kostenübernahme bekommen haben.Oder alternativ hier mal eine Behörde oder ein zuständiges Amt erwähnen welches mir versichert das BMW die Kosten übernehmen MUSS!

Genau, es kann hier keiner sowas nennen oder zeigen,da es sowas nicht gibt. Getreu dem Werbespruch: Nichts muss alles kann...

(Zitat von: Eismann13)




Nicht jedes Dokument wird veröffentlicht und aus beruflichen Gründen kenne ich diese Vereinbarung zwischen BMW München und dem KBA. In diesem Fall muss BMW auf seine Kosten die Schäden beseitigen - aber wie gesagt nur bei unveränderten Fahrzeugen.

Sinngemäße Auszüge aus der Selbstverpflichtung:
...

Unter der Bedingung des Absehens von einer angeordneten Mangelpflichtbeseitigung unter Wirkung und Anordnung des KBA vepflichtet sich die BMW AG München bei allen Fahrzeuge der Baureihe E46 bis einschließlich Produktionswoche 08/2000, bei der das im Beiblatt genannte Schadensbild eintrifft, diese für den Eigentümer kostenneutral zu beseitigen. Dies geschieht ungeachtet der Laufleistung und des Alters ohne Limitierung - jedoch unter Auschschluß der unter x genannten Befunde.

...
x: Ausgeschlossen sind Fahrzeuge, an welchen nachträgliche Veränderungen folgender Art vorgenommen wurden:
* direkte und indirekte Steigerung der Antriebsleistung
* Änderungen an der gesamten Bremsanlage
* Änderungen an der Aufhängung
* nachträglicgher Einbau von nicht durch BMW freigegebenen Dämpfersystemen
* Veränderung der Bodenfreiheit
* Verwendung nicht durch die Musterzulassung abgedeckter Reifengrößen
...


Im Rahmen eines Streitfalls kann ein Anwalt die beiden Dokumente ("Selbstverpflichtung derm BMW AG" und "Abstandnahme der Anordnung einer Mangelplichtbeseitigung (Rückrufaktion)" ) beim KBA anfordern.
Haben Sie noch Sex oder fahren Sie schon Benz?
Autor: Eismann13
Datum: 30.05.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Ich will mich hier mit niemandem streiten,und ich wünsche wirklich jedem das sein Schaden übernommen wird.

Trotzdem hat sich BMW zu nichts verpflichtet,es ist und bleibt eine FREIWILLIGE Sache seitens BMW. Sollte jemand etwas schwarz auf weiß haben, daß BMW zu etwas verplichtet ist,kann er dieses Schriftstück ja gerne denjenigen zukommen lassen die keine Kostenübernahme bekommen haben.Oder alternativ hier mal eine Behörde oder ein zuständiges Amt erwähnen welches mir versichert das BMW die Kosten übernehmen MUSS!

Genau, es kann hier keiner sowas nennen oder zeigen,da es sowas nicht gibt. Getreu dem Werbespruch: Nichts muss alles kann...

(Zitat von: Eismann13)




Nicht jedes Dokument wird veröffentlicht und aus beruflichen Gründen kenne ich diese Vereinbarung zwischen BMW München und dem KBA. In diesem Fall muss BMW auf seine Kosten die Schäden beseitigen - aber wie gesagt nur bei unveränderten Fahrzeugen.

Sinngemäße Auszüge aus der Selbstverpflichtung:
...

Unter der Bedingung des Absehens von einer angeordneten Mangelpflichtbeseitigung unter Wirkung und Anordnung des KBA vepflichtet sich die BMW AG München bei allen Fahrzeuge der Baureihe E46 bis einschließlich Produktionswoche 08/2000, bei der das im Beiblatt genannte Schadensbild eintrifft, diese für den Eigentümer kostenneutral zu beseitigen. Dies geschieht ungeachtet der Laufleistung und des Alters ohne Limitierung - jedoch unter Auschschluß der unter x genannten Befunde.

...
x: Ausgeschlossen sind Fahrzeuge, an welchen nachträgliche Veränderungen folgender Art vorgenommen wurden:
* direkte und indirekte Steigerung der Antriebsleistung
* Änderungen an der gesamten Bremsanlage
* Änderungen an der Aufhängung
* nachträglicgher Einbau von nicht durch BMW freigegebenen Dämpfersystemen
* Veränderung der Bodenfreiheit
* Verwendung nicht durch die Musterzulassung abgedeckter Reifengrößen
...


Im Rahmen eines Streitfalls kann ein Anwalt die beiden Dokumente ("Selbstverpflichtung derm BMW AG" und "Abstandnahme der Anordnung einer Mangelplichtbeseitigung (Rückrufaktion)" ) beim KBA anfordern.

(Zitat von: rennfrikadelle)





Ich bleibe bei meiner Meinung,es gibt keine Verpflichtung sondern nur eine Kulanz sonst nichts.

Bleiben wir hier halt unterschiedlicher Meinung.Der Rest der Betroffenen muß halt selbst rausfinden was nun stimmt.
Autor: wer wie was
Datum: 11.06.2009
Antwort:
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Hallo zusammen,

freudige Nachricht.
BMW hat die Kosten übernommen. :)
War zwar ein aufwändiges hin und her, aber es hat sich gelohnt.

Ich wollte euch allen nochmal für die eure Hilfe danken.
Vor allem King.S, da sein Fall für mich ausschlaggebend war.
Also nochmals vielen Dank an alle.

Wünsche noch ein schönes langes Wochenende.
Autor: MasterofDisaster
Datum: 11.06.2009
Antwort:
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Danke für die Antwort....das ist aber schön freu mich für Dich...!!
Kannst ja mal posten auf was sich die Kosten am Ende belaufen für die komplette Reparatur!!

LG




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Ende des Themas

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