- D r u c k a n s i c h t -
>> Originalansicht HIER <<
Beitrag von: FooFan Date: 18.05.2009 Thema: Gewährleistung Erfüllungsort ---------------------------------------------------------- folgendes Ich habe mir in 200km Entfernung von einem Händler (Kein Vertragshändler) einen BMW gekauft. In 8 Tagen wird der Wagen 3 Jahre alt. Ich habe keine spezielle Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Nun ist HL das Türschloss defekt. Diagnose durch BMW Händler. Kosten ca. 200€ (100€ MAterial) Wie greift hier die Gewährleistung? Muss ich 200km+200km zurück Fahren um mir das Schloss reparieren zu lassen oder ist der Händler "verpflichtet" die Kosten von der Werkstatt vor Ort zu übernehmen? Möchte mich vorher bevor ich den Händler anrufe informieren. Kann ich nachträglich bei BMW eine GW-Garantie abschließen? Was würde diese in etwas kosten? gruss Stephan ---------------------- BMW Historie 325e, E30 Coupé, BJ86 325i, E30 Touring, BJ90 316i, E36 Limo, BJ92 318i, E36 Limo, BJ91 320d, E91 Touring, BJ06 |
Autor: Old Men Datum: 18.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Diese Angelegenheit müßtest du mit dem Händler selber klären. Wenn der darauf besteht, mußt du wohl oder übel den Weg dahin machen. Er kann aus der Ferne schlecht beurteilen, ob deine Angaben stimmen. Wenn der Händler dann aber sein O.K. gibt, kannst du reparieren lassen wo du willst. |
Autor: herr_welker Datum: 18.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ziemlich sicher --> Nein Zitat: Wielange hast du den Gewährleistung drauf? |
Autor: FooFan Datum: 18.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi Kaufdatum war Ende April 2009 also 2 Jahre und 11 Monate war der Wagen alt. BMW gibt generell nur 2 Jahre Garantie oder? Der Rest geht auf Kulanz oder? gruss Stephan ---------------------- BMW Historie 325e, E30 Coupé, BJ86 325i, E30 Touring, BJ90 316i, E36 Limo, BJ92 318i, E36 Limo, BJ91 320d, E91 Touring, BJ06 |
Autor: BMW-86 Datum: 18.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- 1. Handelt sich um einen Sachmangel. Folglich dein Recht "Nachbesserung" ! 2. Beachte hierzu auch die "Beweislastumkehr" (vgl. §476 BGB). 3. Für die Gewährleistung musst du nix nachträglich abschließen oder so. Die GW ist Gesetzlich geregelt. 4. Erfüllungsort = Sitz des Händlers. 5. Worauf du evtl. hinaus willst- Benzinkosten. sh § 439 II BGB. |
Autor: FooFan Datum: 18.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, danke für deinen Beitrag. Ja mir gehts ua. um die Dieselkosten - aber nicht in erster Linie. Ich kann den Wagen nicht 3 Tage bei ihm stehen lassen. Ich komme hin und wieder in die Ecke vom Händler - dann kann ich den Wagen aber nicht einfach abgeben und 2 Tage darauf warten. Am liebsten morgens abgeben und nachmittags oder am besten 1-3 Stunden später wieder abholen. Das liegt natürlich welche Mängel behoben werden müssen. z.B. Das Schloss austauschen dauert lt BMW eine Stunde. Da habe ich keinen Bock auf einen 2 Tage Termin. gruss Stephan ---------------------- BMW Historie 325e, E30 Coupé, BJ86 325i, E30 Touring, BJ90 316i, E36 Limo, BJ92 318i, E36 Limo, BJ91 320d, E91 Touring, BJ06 |
Partner: Auto Tuning Videos und Filme | BMW Treffen Event Syndikat RaceWars | Internet Design T-Shirts Aufkleber | Kfz Werkstatt Reparatur Tüv und Tuning | BMW Auspuff E46 M3 4-Rohr Duplex - BMW Carbonteile |