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Beitrag von: BESOTUS Date: 14.05.2009 Thema: Auto Zerkratzt , Vollkasko? ---------------------------------------------------------- Dieser Beitrag wurde vom Moderator angry-playboy am 14.05.2009 um 14:45:47 aus dem Forum "5er BMW - E60 / E61" in dieses Forum verschoben. Hallo, gestern Nacht, hat mir irgend ein Vollidiot mein E60 total zerkratzt, Motorhaube, und die ganze rechte Seite + Rechten Reifen aufgestochen.. richtig Böse und Tief... Mit Polieren geht dass unmöglich raus.... Übernimmt so ein Schaden auch die Vollkasko ????? Was soll ich jetzt machen ??? Anzeige gegen unbekannt ??? Bearbeitet von - angry-playboy am 14.05.2009 14:45:47 |
Autor: Gecko_E36 Datum: 14.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Anzeige musst du auf jeden Fall machen. Dann würde ich den Schaden bei deiner Versicherung auf jeden Fall melden. Vielleicht vorher eben kurz beim Freundlichen bzw beim Lacker vorbei und mal anfragen, was der Spass kosten soll damit du der Versicherung schonmal ne Hausnummer nennen kannst. Ausserdem kann dir dein Versicherer dann auch sagen, ob es sich unter Umständen lohnt, den Schaden zurück zu zahlen. Durch die Rückstufung hast du ja eine ganze Zeit einen Beitragsnachteil und das können die Gesellschaften per Knopfdruck ausrechnen und dir ne genaue Schadenhöhe sagen bis wohin es sich lohnt den Schaden zurück zu zahlen. Du hast dann 6 Monate Zeit ihn zurück zu zahlen wenn dus finanziell kannst und willst. Manche lassen sich dann auch sogar auf Ratenzahlung ein. Mir haben die Schwein vor einem halbe Jahr die ganze Karre kaputt getreten. 4500Euro Schaden, 2 Wochen das Auto beim Lackierer. Bearbeitet von - Gecko_E36 am 14.05.2009 14:21:58 Offizieller Sponsor der Bußgeldstellen Mein Motto: Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen |
Autor: Old Men Datum: 14.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Nicht jede Versicherung zahlt bei Vandalismus. Erkundige dich mal bei deiner Versicherung, oder schau in deinem Vertrag nach. Wenn du dein Auto jetzt in eine Werkstatt bringst, könnte es sein, daß die Versicherung nein sagt. |
Autor: Gecko_E36 Datum: 15.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Sicher zahlt die Kasko bei Vandalismus, IMMER. Selbst wenn die den Schuldigen eventuell noch finden sollten, der wird dann eben nur in regress genommen. Und solange er den Schaden nicht direkt beheben lässt ist es auch kein Problem zum Händler zufahren, warum auch? Er soll doch nur mal anfragen, was der Spass rund kostet, damit er dem Versicherer auch was sagen kann. Wenn das Unternehmen der Meinung ist, die Schadenhöhe ist zu derb, schicken die eh einen Gutachter raus. Nur zur Info, ich bin Versicherungsmakler. Das ist alles kein Neuland für mich;) Offizieller Sponsor der Bußgeldstellen Mein Motto: Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen |
Autor: nothin2somethin Datum: 15.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- da gitb es zwei unterschiede vollkasco übernimmt bei jeglicher form von vandalismus den schaden teilkasco übernimmt bei vandalismus nur den schaden wenn etwas endwendet wurd z.B. scheibe eingeschlagen und das radio geklaut ride or die |
Autor: herr_welker Datum: 15.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bei einem wurde mal die Scheibe eingeschlagen, das Radio entwendet und die Sitze mit einem Messer aufgeschnitten. Er hatte Teilkasko. Die Scheibe und das Radio wurde gezahlt. --> Einbruchdiebstahl Die Sitze nicht, weil diese nur Beschädigt wurden. Hätte er die Sitzte auf geklauft, wären diese auch gezahlt worden... Zitat: Ja mach eine Anzeige. Melde den Fall deiner Versicherung. Auch hier gilt (wie eigendlich in jedem Fall). Erst mit der Versicherung reden, dann in die Werkstatt bringen. |
Autor: mb100 Datum: 15.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Scheibe is im Bezug auf Vandalismus ein ganz blödes Beispiel. Und zwar weil ne kaputte Scheibe immer über die Teilkasko abgerechnet ist. Egal wer die warum eingeschlagen hat. Ist ja ein Glasschaden - und Glasschäden werden grds. von der Teilkasko übernommen (Ausnahme wahrsch. Vorsatz seitens des Fahrzeughalters). "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: herr_welker Datum: 15.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ja stimmt. Is aber ne wahre Geschichte von einem hier im Forum. |
Autor: mb100 Datum: 15.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Glaub ich Dir sofort. Die wenigsten, die in ein Auto einbrechen, nehmen die Flex und trennen A-, B- und C-Säulen durch, um das Dach anzuheben. Ein Stein is immer noch ein guter Schlüssel. Beispiel: wenn ich das Schloss so knacke, dass danach das Schloss getauscht werden und die Türe ausgebeult werden muss (weil ich mit Hammer, Stemmeisen und Schraubenzieher abrutsche) - und das Radio klaue, is Radio und Türe samt Schloss ein TK-Fall, weil zum Diebstahl genutzt. Wenn ich wie eben beschrieben die Türe öffne und dann nix klaue, aber die Sitze zerschneide, dann is wohl auch die Tür als Vandalismusschaden zu werten und alles ein VK-Fall. Gecko, wenn ich Blödsinn laber (und die TK auch Einbruchsschäden ersetzt), bitte verbesser mich! "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
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