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Beitrag von: NoNaMe-01 Date: 13.05.2009 Thema: Brauche ich einen Meister für Pflasterarbeiten ? ---------------------------------------------------------- Hallo ihr da draußen , Meine frage : Wenn ich mich selbstständig machen will in bereich terrassen und hofpflasterungen muß ich dafür einen Meister machen oder kann ich das ohne meisterbrief machen ? will keine großen flächen machen von 500 qm2 , ehr so in den rahmen bis ca. 150 qm2 . kann mir einer von euch da weiterhelfen ? wäre schön ! Danke und gruß . Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird. Aber soviel kann ich sagen, dass es anders werden muss, wenn es besser werden soll. |
Autor: mb100 Datum: 13.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Am besten und auch sichersten ist sicher, wenn Du bei der Handwerkskammer nachfragst. Stell Dir mal vor, hier sagt einer: "Nö, brauchst Du nicht." Und dann kommt entweder die HWK oder die Gewerbeaufsicht oder sonst jemand, der was zu sagen hat - und macht Dir den Laden dicht, weil Du kein Meister bist bzw. keinen Meister eingestellt hast. Was sagst Du dann? Vielleicht "aber einer vom BMW-Syndikat hat gesagt, ich brauch das nicht?" "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: NoNaMe-01 Datum: 13.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es sollten ja auch nur die antworten die da ahnung von haben ! Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird. Aber soviel kann ich sagen, dass es anders werden muss, wenn es besser werden soll. |
Autor: mr.higgins Datum: 13.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- "sollte" heisst nicht "müssen" ! ;O) Bin auch pflasterer und landschaftbauer ! Meister normal ja kannst aber auch ohne ein gewerbe trauf anmelden und die arbeiten ausführen ! Aber kann dir gleich sagen das ist zur zeit ein ziemlich überlaufener berufszweig ! Da spriest ein selbständiger nach dem anderen aus dem boden weil viele ned wissen was sie machen sollen und das "etwas "können , und im nach hinein müssen dann firmen die es schon seit jahrzehnten gibt dennen ihr gepfusche beseitigen ! Haben wir in letzter zeit öfters machen müssen ! gruss jürgen |
Autor: NoNaMe-01 Datum: 13.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich habe selber jahrelang im straßenbau gearbeitet und auch schon genug gepflastert manchmal auch mehr als genug ;) , ich meine das es da irgentwo eine grenze gibt ab wo man einen straßenbaumeister braucht , oder ? Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird. Aber soviel kann ich sagen, dass es anders werden muss, wenn es besser werden soll. |
Autor: mb100 Datum: 13.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: ... wenn ich drüber nachdenke, wie viele ich schon gesehen hab, die sich eingebildet haben, Ahnung zu haben und dann nen ziemlichen Müll erzählt / geschrieben haben... @mr.higgins: ging nicht gegen Dich. Du bist ja wirklich vom Fach. (Ich würd aber wirklich nochmal bei der zuständigen HWK nachfragen. Kostet ja auch nix bzw. nur die Telefongebühren) "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Bardock Datum: 13.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo NoNaMe, erkunde dich bei "deiner" dafür zuständigen Innung und Handwerkskammer. Für genau solche Angelegenheiten gibt es die HwO, die Handwerksordnung. Auch die "Gewerbeordung" gibt Aufschluss darüber. Man muss unterscheiden zwischen den sogenannten "zulassungspflichtigen" und "zulassungsfreien" Berufen. Bei den zulassungspflichtigen Berufen besteht die sogenannte ,Meisterpflicht´, d.h. es muss ein Meister zumindest angestellt sein. Der Betrieb eines zulassungspflichtigen Berufes wird auch in der sogenannten ,Handwerksrolle´ eingetragen. Die Anlage A und B der HwO stellt ein solches Verzeichnis dar. Es gibt jedoch auch eine Regelung, die besagt, das ein Firmengründer eine bestimmte Anzahl an "Gesellenjahren" in dem Beruf vorweisen muss, wenn er sich in seinem Beruf selbstständig machen möchte, also eine Firmengründung. Ob die Meisterpflicht besteht, siehe meine ersten Sätze. Spreche also mit deiner zuständigen Innung und HWK. Gruß Bardock |
Autor: mr.higgins Datum: 13.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Denk mal schon das das brauchst wenn für die stadt oder für Gemeinden was macht ! Die schauen da schon trauf ob nen anerkannten Meisterbetrieb hast grad beim Strassenbau ! Was meinst wenn da einer pfuscht und es passiert was und die verklagen die stadt oder die Gemeinde ! Aber für privatleute geht das schon ! |
Autor: NoNaMe-01 Datum: 13.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Ey student !!! du meinst ja wohl nicht mich , oder !!!!!!!! Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird. Aber soviel kann ich sagen, dass es anders werden muss, wenn es besser werden soll. |
Autor: Thomas22 Datum: 13.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hi, guck mal hier im link, da sind die zulassungsfreien berufe aufgeführt, wo man keinen meister brauch. http://www.meisterakademie.com/Service/Handwerksrolle/Berufe/AnlageB1/uebersicht.php auskunft bekommste aber auch bei deiner hwk. gruß |
Autor: Bardock Datum: 13.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Täusche dich nicht ! Du schreibst ja selber "Denke mal schon....". Wörter wie hätte/könnte/sollte/würde/vielleicht/eventuell/.... haben in einer Antwort auch nichts verloren. Das schließt die Unsicherheit der Antwort doch automatisch mit ein. Das bringt nichts. Übrigens: bei hoheitlichen Aufträgen, also durch den Staat, Bund und Länder, Kommunen oder Gemeinden, müssen die Aufträge öffentlich ausgestellt werden. Pflicht nach der VOB. Und das wird auch eingehalten. Es ist NICHT so, das NUR Betriebe den Zuschlag erhalten, deren Inhaber auch den Meisterbrief besitzt. PS: nicht böse gemeint, also nicht falsch verstehen. |
Autor: mb100 Datum: 13.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Zum Glück lernt man an (Hoch)Schulen lesen und denken (und vor allem die Kombination hiervon). Und ja, diesmal darfst Du Dich angesprochen fühlen. Nein, ich meinte die Menschen im Allgemeinen. Weder Dich noch jemand anders hier im Thread im Speziellen. Is nur einfach eine Erfahrung, die ich gemacht hab. Also dass Menschen meinen, sich auszukennen und dann Müll zusammenschreiben. Besonders eben bei juristisch angehauchten Themen. (Da hilft man und wird angepflaumt. Es is unglaublich...) "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Pug Datum: 13.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: dem möchte ich widersprechen! mir ist kein gewerk bekannt, welches an einer öffendlichen ausschreibung teilnehmen darf ohne einen anerkannten qualifikationsnachweis wie z.B. der meisterprüfung Nu mal los.... |
Autor: Bardock Datum: 13.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wirklich Frank ? Das hatteich anders in Erinnerung. Aber ok, ich bin nicht allwissend. Dann habe ich mich eben getäuscht. Entschuldigt bitte meine Fehlinformation. Danke für die Korrektur Frank. |
Autor: oOFaCeOo Datum: 13.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Aber echt. Lies beim nächsten Mal ordentlicher nach, anstatt sofort die "Freitags-Abends-in-der-City-was guckst du?!" Schiene auszufahren @ NoNameMe-01 |
Autor: NoNaMe-01 Datum: 14.05.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat:Zitat: Also eins müßt ihr mal unterscheiden , wenn ich euch anranze dann mache ich das anders ! ich gehe davon aus das ihr wisst was spaß oder ernst ist , und der satz : Ey student ! du meinst ja wohl nicht mich , oder ! war nicht negativ . dann hätte ich was anderes geschrieben ! ganz ruhig bleiben und nicht sofort auf die fresse hauen .... bin ich jetzt wieder lieb ? gruß. Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird. Aber soviel kann ich sagen, dass es anders werden muss, wenn es besser werden soll. |
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