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Erstattung bei privatem Umzug vom Finanzamt - Geplaudere

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Beitrag von: SMARTIES
Date: 12.05.2009
Thema: Erstattung bei privatem Umzug vom Finanzamt
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Hallo Zusammen,

Ich bin letztes Jahr im Mai aus privaten Gründen von Nähe Würzburg nach Nähe
Hamburg gezogen.
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen bekommt man ja bekanntlich einen Teil
vom Finanzamt wieder zurück.
Jetzt ist die Frage, wie es bei einem Umzug aus privaten Gründen aussieht?
Ich hab jede noch so kleine Rechung vom Umzug aufgehoben. (Transporter, Farbe,
Pinsel,....)
Mir gehts nicht drum mein neues Sofa bezahlt zu bekommen, sondern wenigstens
ein paar Euro wiederzubekommen. Man hat ja schließlich nichts zu verschenken.
Einen neuen Job in Hamburg hab ich erst im letztes Jahr im September
angenommen. Vorher war ich bei meiner alten Firma in ganz Deutschland
unterwegs und kann daher wohl einen beruflichen Umzug knicken.
Im Netz hab ich auch schon gesucht aber nichts gefunden was wirklich hilft.
Vielleicht ist hier ja ein Steuerberater unter uns, der mir dazu was sagen
kann.

MfG
Wenn du dich mit dem Teufel einlässt, verändert sich nicht der Teufel....Der Teufel verändert dich!!!


Antworten:
Autor: sandro320i
Datum: 13.05.2009
Antwort:
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Rechnungen, belege, alles aufheben. Kannst dann beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen.
Es gibt noch einen Pauschalbetrag der eingerechnet wird und natürlich Kilometergeld bzw pendlerpauschale.
So wars bei mir, bin aber ca 80 km weggezogen und hatte ne neue Arbeit.
Ich bin so Klug! K-L-U-K
Autor: Nicore
Datum: 13.05.2009
Antwort:
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Wenn Du etwas privat machst, entscheidet
das Finanzamt im Sinne von "finanziell
zumutbar" anhand Deines Einkommens etc...
Für sowas sieht es wohl sehr schlecht aus
und ich kann mir nicht vorstellen das sie
so ein "Privatvergnügen" unterstützen wenn
Du verstehst was ich meine.
BMW Team Oberhavel
Autor: Salamanderking
Datum: 13.05.2009
Antwort:
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kannste vergessen,hatte ich dieses jahr auch.beruflich wäre es ok,aber privat bekommste nix.
Autor: herr_welker
Datum: 13.05.2009
Antwort:
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ZDF Wiso "Mieten und Wohnen"

Vielleicht ist da ja was mit dabei das dir hilft.

Bearbeitet von - herr_welker am 13.05.2009 16:59:01
Autor: Tubs
Datum: 13.05.2009
Antwort:
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Zitat:


Ich bin letztes Jahr im Mai aus privaten Gründen von Nähe Würzburg nach Nähe
Hamburg gezogen.
(Zitat von: SMARTIES)




Hast du den Arbeitgeber gewechselt?
Also Würzburg und Hamburg liegen ja nicht direkt nebeneinander so dass man jeden Morgen zum selben platz fährt.

Wenn ja, dann ist das doch ein Umzug aus beruflichen Gründen.
Ob du nun den Arbeitgeber gewechselt hast, weil dir Hamburg privat besser gefällt, oder ob du nach Hamburg gezogen bist, weil dir der neue Arbeitgeber besser gefallen hat ist doch Schnuppe.
Autor: SMARTIES
Datum: 13.05.2009
Antwort:
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Wie schon oben geschrieben bin ich im Mai umgezogen und hab erst im September den Arbeitgeber gewechselt.
Vorher war ich aber Deutschlandweit unterwegs, wodurch ich bei der Steuererklärung ziemlich viel zurückbekommen habe aufgrund von Fahrgeld.
Bei dem neuen Arbeitgeber bin ich jetzt nur noch in Hamburg. Dadurch hat das Finanzamt doch auch weniger Rückerstattung an mich. Vielleicht könnte man mit der Argumentation was holen, auch wenn ich nicht wegen der Arbeit umgezogen bin.
Wenn du dich mit dem Teufel einlässt, verändert sich nicht der Teufel....Der Teufel verändert dich!!!
Autor: Tubs
Datum: 14.05.2009
Antwort:
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Zitat:


Wie schon oben geschrieben bin ich im Mai umgezogen und hab erst im September den Arbeitgeber gewechselt.
(Zitat von: SMARTIES)




Ich würde es trotzdem versuchen.
Du hast Firma und Wohnung zeitnah gewechselt. Das sollte reichen, wenn du nicht gerade einen sturen Sack beim Finanzamt erwichst.

Vielleicht kennst du ja jemanden, der Ahnung hat und dir mehr sagen kann.
Selbst wenn du hier einen Steuerberater findest, darf er dir hier keine Beratung geben.

Wann hast du denn dem alten Arbeitgeber gekündigt bzw. bist gekündigt worden?
Wann hast du denn deinen Arbeitsvertrag unterschrieben?
Waren da noch jede Menge Urlaub oder Überstunden weshalb du zwichen September und Mai nicht arbeiten warst?
Gingen dienen beiden Arbeitsverträge nahtlos ineinander über?
Wann hast du dich denn beim Einwohnermeldeamt umgemeldet?

Vielleicht helfen dir die Antworten ja als Begründung beim Finanzamt.

Autor: SMARTIES
Datum: 14.05.2009
Antwort:
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Zwischen Mai und September war ich noch beim alten Arbeitgeber beschäftigt.
Ich habe am 28.07. zum 31.08.2008 gekündigt und dann nahtlos am 01.09.2008 bei der neuen Firma angefangen.
Den Arbeitsvertrag hab ich Mitte Juli unterschrieben.
Beim Einwohnermeldeamt hab ich mich am 02.05.2008 umgemeldet.
Wenn du dich mit dem Teufel einlässt, verändert sich nicht der Teufel....Der Teufel verändert dich!!!
Autor: SMARTIES
Datum: 14.05.2009
Antwort:
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Im August war ich fast komplett zu Hause und hab meinen Resturlaub abgebaut.

Wenn du dich mit dem Teufel einlässt, verändert sich nicht der Teufel....Der Teufel verändert dich!!!
Autor: BlackPJ80
Datum: 15.05.2009
Antwort:
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Du musst den Umzug nat. als beruflich veranlasst erklären! Da sich dein Weg zwischen der Wohung und der "neuen" AS um mehr als eine Stunde Fahrzeit verkürzt kannst du auch ohne Belege eine Pauschale nach § 10 des BUKG geltend machen. Such mal im Internet, die beläuft sich bei Singeln auf EUR 585,00 die dann entsprechend als Werbungskosten zu berücksichtigen sind!
"Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben."




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