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Gebrauchtwagengarantieproblem?!?! - Geplaudere

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Beitrag von: E46-330i
Date: 09.05.2009
Thema: Gebrauchtwagengarantieproblem?!?!
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Moin Moin,

Hab mir im Dezember 08 meinen E46 330i gekauft!Bei einem Händler der mir auch die Gebrauchtwagengarantie gegeben hat!

Nun war das Grundmodul der Zentralsteuerung defekt!Welches ausgetauscht werden musste da ich nur mit viel Glück meine Türen aufbekam!

Mein Händler hat mir dieses Modul inkl. Einbau in Rechnung gestellt!
Wobei dies eig. die Garantie übernehmen müsste, ist ja auch kein Verschleißteil!
Ein Kumbel von mir hat bei BMW gelernt und meinte dass er das auch schön öfters austauschen durfte!

Hab dazu gleich noch en Ölwechsel machen lassen, der so oder so fällig war!Den ich aber nur da machen lies wegen der Garantie, sonst hät ich ihn auch selber machen können!

Die Rechnung beläuft sich auf ca.340€!150€(ohne MwSt) davon für den Ölwechsel!

Kann mir jemand sagen ob da was anfechten kann??

mfg

Bearbeitet von - E46-330i am 09.05.2009 13:29:22


Antworten:
Autor: herr_welker
Datum: 09.05.2009
Antwort:
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Zitat:



Kann mir jemand sagen ob da was anfechten kann??

Bearbeitet von - E46-330i am 09.05.2009 13:29:22

(Zitat von: E46-330i)




Naja. Was sagt den dein Händler dazu? Hast du ihn auf die Garantie angesprochen?
Autor: E46-330i
Datum: 09.05.2009
Antwort:
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hab die rechnung heute bekommen per post!!

werd am Montag mal hinfahren!!

Und seit dem ich dieses Grudmodul drinne hab gehn die fensterheber nicht mehr richtig!!
Autor: herr_welker
Datum: 09.05.2009
Antwort:
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Zitat:


hab die rechnung heute bekommen per post!!

werd am Montag mal hinfahren!!

Und seit dem ich dieses Grudmodul drinne hab gehn die fensterheber nicht mehr richtig!!

(Zitat von: E46-330i)




Eben. Fahr mal hin. Meiner Meinung nach ist das ein Garantiefall. Vl. hat er einfach nicht gewusst/beachtet/gesehen das du die Garantie noch drauf hast.

Und kostenlos nachbessern kann er dann auch gleich ;-)
Autor: Opern Geist
Datum: 09.05.2009
Antwort:
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hallo

im dezember 08 ??

also wäre dein fall eigentlich kein garantiefall...

sondern die gesetzliche gewährleistung greift da

solltest du deinen händler mal drauf ansprechen...

gruss
Autor: mb100
Datum: 09.05.2009
Antwort:
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Theoretisch kann man es auch über die Garantie abwickeln. Ich würd allerdings auch schauen, dass ich meinen Gewährleistungsanspruch durchkrieg. Nur dann is halt die Möglichkeit da, dass der Verkäufer den Beweis führt, dass das Steuergerät bei Gefahrenübergang vollkommen in Ordnung war.

Wenn dem so is, kann man immer noch auf die Garantie umschwenken. Nur da können halt die Verkäufer die Bedingungen frei gestalten. Deswegen is die Gewährleistung auch die bessere Wahl...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: E46-330i
Datum: 09.05.2009
Antwort:
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Garantie, Gewährleistung!?!?!

Ist mir eig. egal, hab beides en Jahr laut Kaufvertrag!

Und das Problem ist auch nur bei warmem Wetter gewesen!Sprich da war en Wackelkontakt im Modul oä!

Aalso kann das auch schon vorher gewesen sein!!

Und wenn der sich quer stellt, schalt ich mein rechtschutz ein!

Hab auch schon andere Probs mit dem auto gehabt!ScheinwerferSpritzwasserpumpe war undicht!hab deswegen 5mal hinfahren müssen, weil der meisterjedesmal meinte dann ists halt ... und zum schluss hab ich selber danachgeschaut!und seit dem ists dicht!
Autor: Opern Geist
Datum: 09.05.2009
Antwort:
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das problem ist....das bei den meisten garantien bedingungen dran geknüpft sind^^
sind ja freiwillige leistungen des händlers
bei manchen gibt es halt selbstbeteiligungen...
guck mal in deine unterlagen


bei der gewährleistung sieht es schon ganz anders aus... du bist ja noch in den ersten 6 monaten nach gefahrübergang...

ich persönlich...würde montag direkt dort anrufen...erst auf die gewährleistung...und dann auf die garantie hinweisen...

danach kannst du immer noch deine rechtschutzversicherung einschlaten

noch eine frage...hast du beim bmw händler gekauft ?? oder bei irgendeinen gebrachtwagen händler?? nur mal aus reinem wissensdurst^^

viel erfolg bei allem was du tust

gruss

Autor: E46-330i
Datum: 09.05.2009
Antwort:
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Dem Händler wurde der BMW-Neuwagenverkauf genommen(zu kleiner Lader denk ich mal) aber ist noch eingetragene BMW-Werkstadt!

Mir ists ja auch eig. egal ob da jetz Gewährleitung oder Garantie greift, ich hab das Auto noch nicht ganz 6Monate un da kanns nicht sein dass ich jetz Probs mit der Garantie bekomm!!
Laut Kaufvertrag hab ich 1Jahr Gebrauchtwagengarantie!!


werd am Montag erst mal hinfahrn und klar un sachlich mit ihm reden!!
Autor: Opern Geist
Datum: 09.05.2009
Antwort:
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dann halt uns mal auf dem laufenden

was der händler dazu sagt

gruss
Autor: Bruderchorge
Datum: 09.05.2009
Antwort:
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Also vielleicht guckst du mal nach was für eine Garantie du hast !

Da gibt es nämlich Unterschiede, Garantie auf Motor und Getriebe, oder auf den Kühler oder die gesamte Elektrik oder alles zusammen !!!

Und bei der Gewährleistung must DU beweisen, dass es schon beim Verkauf bestand.

Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: Opern Geist
Datum: 09.05.2009
Antwort:
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Zitat:



Und bei der Gewährleistung must DU beweisen, dass es schon beim Verkauf bestand.

Gruß Daniel

(Zitat von: Bruderchorge)





in den ersten 6 monaten nach gefahrübergang... muss der verkäufer beweisen das der defekt nicht bestand...nicht der käufer ...nennt sich beweislastumkehr...

erst danach muss der käufer es beweisen...

sollte ich falsch liegen...bitte ich um korrektur durch unseren foren jurist mb 100 ;-)

gruss

Autor: mb100
Datum: 09.05.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:



Und bei der Gewährleistung must DU beweisen, dass es schon beim Verkauf bestand.

Gruß Daniel

(Zitat von: Bruderchorge)





in den ersten 6 monaten nach gefahrübergang... muss der verkäufer beweisen das der defekt nicht bestand...nicht der käufer ...nennt sich beweislastumkehr...

erst danach muss der käufer es beweisen...

sollte ich falsch liegen...bitte ich um korrektur durch unseren foren jurist mb 100 ;-)

gruss


(Zitat von: Opern Geist)




Shit... enttarnt.

Stimmt aber. Hab ich ja auch schon geschrieben. Zu finden in den Vorschriften um den § 476 BGB. Wichtig halt: die Beweislastumkehr gilt nur beim Verbrauchsgüterkauf (also "Unternehmer verkauft ne bewegl. Sache an nen Verbraucher").

Bearbeitet von - mb100 am 09.05.2009 20:45:14
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Bruderchorge
Datum: 09.05.2009
Antwort:
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Ja das stimmt, hatte mich auch verlesen, dachte das wäre schon länger als 6 Monate her.

Allerdings ist das beweisen auch nicht so leicht, auf jedenfall kommt ne Menge Ärger und Stress auf dich zu in einem Rechtsstreit, da sagt keiner mal eben so, jo das stimmt und du hast deine Kohle.

Aber in deinem Fall ist es einfacher, du hast ja noch nix bezahlt und wartest einfach ab, der andere ist ja im Zugzwang.

Würde dir aber raten, das erst über die Garantie versuchen zu klären, oder sich mit dem Autohaus einig werden, denn man sieht sich immer 2 mal im Leben und wenn du in 3 Monaten Kapitalen Motorschaden hast, dann hat sich das Thema Kulanz erledigt wenn du ihm heute die Eier lang ziehst ;)
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: E46-330i
Datum: 09.05.2009
Antwort:
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ja da muss ich dir wieder recht geben!!

Montag mal abwarten was er meint!

Im Vertrag steht halt deutlich, dass ich en jahr Garantie hab!Und nicht auf was, was mich aber en meister da auch schon gefragt hat:"was auf meinem garantieschein steht?" Nur hab ich kein bekommen!!

der soll das modul von der rechnung abziehn!ist ja auch nich das erste auto, das von uns gekauft wurde!
Autor: Joshy
Datum: 10.05.2009
Antwort:
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Hast Du es erwähnt bei der Abgabe des Fahrzeugs das Du den Wagen erst gekauft hast, und das Du dafür eine Gebrauchtwagengaranie hast?

Mir passiert es auch öfter das wenn ein Kunde es nicht sagt, das er erst den Wagen bei uns gekauft hat, das ich Ihm das in Rechnung stelle. Bei den ganzen Kunden kann ich ja nicht wissen das er erst das Auto bei uns gekauft hat, wenn er es nicht erwähnt.

Fahr mal hin und sprech Ihn darauf an. Ist bestimmt nur ein Fehler.
Autor: E46-330i
Datum: 10.05.2009
Antwort:
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so groß ist der Laden auch nicht, dass der chef mich bzw sich nicht an mich erinnern kann!Zudem arbeitet da ein Meister der meinen Vater kennt!

mal sehen was am Mo rauskommt...
Autor: E46-330i
Datum: 11.05.2009
Antwort:
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Also:
Die Garantie zahlt nur alles bis zu ner bestimmten laufleistung, un da bin ich schon drüber!

muss 40% am steuergerät selberzahlen, arbeitslohn wird jedoch komplett übernommen!

un am Mi darf ich wieder hin weil se heute meine fensterheber nich hinbekommen haben!

Und spätestens nexten Mo steht er zum verkauf!


Autor: mb100
Datum: 11.05.2009
Antwort:
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Gut

Probiers über die Gewährleistung.
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Leremy
Datum: 11.05.2009
Antwort:
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Ich gehe mal davon aus, daß Deine Fensterheber jetzt keine Tippfunktion für das Schliessen haben, d.h. Du mußt den Schalter gezogen halten, damit das Fenster schließt?! Und das hat vorher sicher funktioniert?!
Wenn das so ist, kann ich Dir genau sagen,was da los ist: In der Werkstatt müssen die nach der Codierung des neuen Grundmoduls die Einstellungen im CAR/KEY Memory für die Tippfunktion (Komfortschliessen) wieder aktivieren! Das ist bei neuen Grundmodulen der E46 Modelle auf inaktiv eingestellt.
Ich hoffe, die haben wenigstens BEIDE Funkfernbedienungen auf das neue Grundmodul initialisiert!? Prüf mal ob BEIDE Fernbedienungen in bezug auf Öffnen/Schliessen funktionieren! Wenn nicht, mußt auf jeden fall BEIDE Fernbedienungen mit zum Händler bringen, da beide direkt nacheinander initialisiert werden müssen.

Was die Gebrauchtwagengarantie betrifft, frage ich mich, ob der Verkäufer NUR die Garantie mitverkauft hat oder ob er sie Dir auch erläutert hat bzgl. Umfang und Eigenbeteiligung ab gewissen km - Ständen. Wenn nicht, würde ich dem nochmal richtig auf die Füsse stehen. Natürlich kommt man sich da verarscht vor.
Denke mal, wenn Du und Deine Familie wirklich gute Kunden seid,werden die Dir da sicher entgegenkommen.
Autor: E46-330i
Datum: 12.05.2009
Antwort:
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Das mit den beiden Schlüsseln haben sie ausnahmweise richtig gemacht!!
Und richtig, das mit er tippfunktion geht nicht mehr!Der Meister meinte dass dies mit dem einklemmschutz zutun haben muss!

Und das ganze soll morgen ja auch nur ne Stunde dauern...Un wenns nur eine minute länger dauert steh ich beim chef un will en ersatzwagen umsonst!!

Und zwecks Garantie/Gewährleistung könnt er nix drehn und wenden ich muss des zahlen!Aber da ich den alten Fahrzeugbrief hab mim Vorbesitzer drin, werd ich den heut mittag mal kontaktieren und fragen ob das Problem bei ihm schon war!!

Hab dem chef gestern auch klar gemacht, dass ich kein gutes wort über seinen Betrieb mehr verlieren werd bei diesen "tollen" Leistungen!
Autor: Opern Geist
Datum: 12.05.2009
Antwort:
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alles sehr ärgerlich...

vllt aber von anfang an falsch angefangen...
ich gehe ja mal in der annahme das du den auftrag unterschrieben hast oder ??

aber beim nächstenmal weisst du bescheid...

an meinem fahrzeug waren elektrik schäden in höhe von 5000 € ...
mein händler kam garnicht mit der garantie... sondern sagte sofort

"du bist ja noch in der gewährleistung...das machen wir schon"

liegt vllt. daran das ich dort schon seit 14 jahren kunde bin... oder der händler ist ein vernünftiger....

viel erfolg bei deinem weiteren vorgehen

gruss
Autor: E46-330i
Datum: 12.05.2009
Antwort:
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ja ich ruf jetz mal bim vorbesitzer an...
und wenn der mir bestätigt dass, das Problem mit der ZV schon bestand, sieht dich Sache auch wieder ganz anders aus!!!

bei mir stellt sich nur dir Frage:Was kauf ich mir dann fürn Auto??hab schon von SUV bis Cooper S alles angeschaut!
Autor: E46-330i
Datum: 13.05.2009
Antwort:
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Telefongespräch mit dem Vorbesitzer hat nichts gebracht!"Er möchte mit dem Fahrzeug nichts mehr zu tun haben, will mir auch nichts bestätigen.Nicht telefonisch und nicht schriftlich!"
Denk dass es en Bekannter ist, vom AH Chef oder so...

Und jetzt komm ich zur heutigen Werkstadtreportage:
Hatte Termin um 13Uhr, den ich am Mo mit dem Meister ausgemacht habe und dass mein Auto dann gleich gemacht werden sollte!
a) wollte er meine Auto erst morgen machen, da ein "Eilfall" reingekommen ist
b) Hätte er mir keinen Leihwagen geben wollen!
Hab ihm dann klar gemacht, dass er zu mir gesagt hatte, dass mein Fahrzeug dann sofort dran kommen würde!Nach kurzen hin und her hat er mein Auto dann in die Werkstadt gefahren und angefangen!
Zu erst hat er das falsche Interface am Autoangeschlossen und behauptet der Anschluss sei defekt, bis ihn ein !Geselle! darauf hinwies, dass er ein anderes nehmen müsste!
Als die Pc-Verbindung gergestellt war, meinte er das dass Steuergerät iO wäre!"Da steht ja auch: OK!"
Fensterheber gingen trotzdem nicht!"Dann muss dass Steuergerät was haben!"
Er fing schon an mein Handschuhfach zu demontieren als ich ihn fragte:Ob es nicht sein kann dass er übern PC die Fensterheber nur aktivieren müsste?
Antwort:"Nein!"
Und erst auf Nachdruck hat er sich dann an dem Pc gestellt und geschaut ob auch alles Aktiviert ist!Wars natürlich nicht!Desweiteren waren Regensensor,Klimaautomatig,Gebläseautomatik auch nicht aktiviert!
Alles auf Aktiviert und schon gings!
"So etwas hab ich auch noch nie gehabt", sagte er.
Und ich darauf:"Ja wenn man nur immer austauschen will, und nicht nach dem Problem selbst schaut, kann man lang austauschen, funktinieren wirds trotzdem nicht!"
Ein sehr böser Blick folgte darauf in meine Richtung!
Die Gesellen um uns rum grinsten nur!
Ich glaub dieser Mann würd nicht anhalten wenn ich gegen nen Baum fahre!Der hasst mich jetzt!*hehehe*

Eine Dankeschön geht an Leremy, da ich ohne diesen Tipp/Ferndiagnose wahrscheinlich diese Woche kein Auto mehr gehabt hätte!Sollten wir uns mal treffen, lad ich dich aufn Bierchen ein!

Aber auch noch ein danke an die andern die mir geholfen haben!!

Jetz wird en bischen gesparrt und dann gibts nen X5 wahrscheinlich...
irgendwas großes...
Autor: Tubs
Datum: 14.05.2009
Antwort:
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Zitat:


also wäre dein fall eigentlich kein garantiefall...
sondern die gesetzliche gewährleistung greift da
(Zitat von: Opern Geist)




Ja, da muss man die Händler immer drauf hinweisen.
Freiwillig machen die auch nix umsonst.

Ich wurde ei einer anderen Reklamation auch vom Meister begrüßt mit den Worten "Das ist aber kein Fall für die Gebrauchtwagengarantie und außerdem müssn Sie das dann bei der Versicherung erst mal anfragen". Dann hab ich nur geantwortet dass mir das Schnuppe ist, denn ansonsten ist es eben gesetzliche Gewährleistung. Und siehe da, der Meister hat selber die Versicherung angerufen.
Autor: E46-330i
Datum: 15.05.2009
Antwort:
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ja aber da scheiß ich jetz nicht weiter rum!!hät mein RS eigeschltet hab aber 150€ selbstanteil dabei, un da fragt sichs dann wieder ob das sich lohnt...

nuja auto funktioniert jetzt wieder!!

und ist inseriert!!




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Ende des Themas

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