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Beitrag von: compact_tuner Date: 22.04.2009 Thema: Falsch Überweisung null kulanz! ---------------------------------------------------------- Hallo! Ich habe gestern etwas bei ebay gekauft. Der Verkäufer war irgendwie nicht in der lage mir die richtige IBAn BIC/Swift zu senden. Ich hab mir dann mittels der Deutschen KTO Daten die IBAN BIC/Swift mittels eines IBAN rechners ausrechenen lassen. Soweit so gut. IBAN wurde akzeptiert und der Betrag abgebucht. Leider bin ich erst im nachhinein draufgekommen das ich beim KTO Nummer kopieren für die IBAN Berechnung die 1. Stelle der deutschen KTO NUmmer nicht mit kopiert habe, und deswegen eine falsche Iban ausgerechnet wurde. Gleich bei der Bank angerufen und denen das gesagt. Nach Apsprache mit der der Deutschen Bank (komme aus AUT) hab ich folgendes erfahren: Obwohl ich auf ein KTO Überwiesen habe wo IBAN und Name nicht zusammen passen, kann es durchaus sein das der Betrag auf das KTO gutgeschrieben wird, WENN die KTO Nummer existiert. Wenn die KTO Nummer nicht existiert wird der Betrag zurücküberwiesen. Wenn sie existiert und der KTO Inhaber es nicht aus eigenem Ermessen Rücküberweist, schau ich durch die Finger! Man könnte unter Umständen, lt Bankangestellten, eine RÜckbuchung durchführen lassen, allerdings würd ich dann von den überwiesenen € 50 gerade mal ca € 14 zurück bekommen, da sich die Empfänger Bank den Rest als Spesen einbehält! Frechheit! Hatte jemand schon mal so einen ähnlichen Fall? VL kann ja jemand berichten! € 50 sind jetzt nicht die welt, aber auch net grad wenig. Ich stell mir das halt nur vor , was wäre wenn das nicht nur 50 sondern um einiges mehr zB 800 od so gewäsen wären ... gruß Thomas Mein E36 > http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic6660_Black_Passion_3er_BMW_-_E36.html |
Autor: devil Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- falls sich der Kunde der anderen Bank nicht bei dir meldet oder über die bank etwas ausrichten lässt, so handelt er strafbar! das nennt sich ungerechtfertigte bereicherung! |
Autor: stargate Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Banken sind nicht Verpflichtet Kontonummern und Empfänger etc. etc. zu überprüfen :-) Klingt komisch, is aber so Automobiler Individualist |
Autor: Bimmer-Paule Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Mit der ungerechtfertigten Bereicherung stimmt zwar soweit aber klage mal schlappe 50,- von Österreich aus in Deutschland ein. Denke mal das rechtfertigt den ganzen Stress nicht. Und mit der Prüfung der Banken ist das auch so eine Sache. Auf der einen Seite werden Überweisungen nicht auf korrekte Bankdaten hin geprüft. Habe aber schon den Fall selbst erlebt, dass ich die Zusendung der Kontoauszüge sperren wollte, weil ich mir mein Konto ohnehin mehrfach am Tag online ansehe. Auf meinen Antrag hin bekomme ich Wochen später die Antwort, dass die Unterschrift nicht mit der bei der Bank hinterlegten übereinstimmt. Also auf der einen Seite wird locker über Details hinweggesehen und an anderer Stelle wiederum zu genau geprüft... |
Autor: herr_welker Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Das gilt aber nur bei Online Überweißungen. Bei Beleg Überweißungen gilt das nicht. Zitat: Quelle Stiftung Warentest Bearbeitet von - herr_welker am 22.04.2009 10:18:57 Zitat: Wer würde sowas den schon machen... Bearbeitet von - herr_welker am 22.04.2009 10:20:51 |
Autor: b-mw-323 Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- hey, da bei überweisungen kein kontonummer und namensabgleich statt findet sondern sich nur nach der kontonummer richtig kann das schon sein. jedoch steht dann demjenigen das geld nicht zu und er muss es eigentlich der bank melden. empfängername weicht ja mit kontoinhabername ab. verlange einfach, dass der konoinhaber benachrichtig wird und das geld zurückgebucht wird, das müssen die tun. banken machen erst ab bestimmten beträgen kontonummer und namensabgleich, bei geringen beträgen ist es einfach zu teuer... :) im zweifelsfall ist die bank schuld weil sie eigentlich sowas abgleichen müsste |
Autor: b-mw-323 Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ herr welker: vollkommen richtig, bei onlineüberwiesungen haftet man selbst da muss die bank nichts prüfen, bei beleghaften schon! @ bimmer-paule: du kannst sowas nicht sperren lassen, der gesetzgeber schreibt es vor das du spätestens nach 3 monaten kontoauszüge erhälst, selbst ausgedruckte haben keine rechtsgültigkeit! @ compact_tuner: hast du online überwiesen?? aber ist schon eine frechheit was die deutsche bank als spesen berechnet, kannst aber auch bei deiner eigenen bank eine nachforschung einleiten. kannst ja noch mal bei der deutschen bank anrufen und denen sagen das normalerweise der kontoinhaber verpflcihtet ist sowas zu melden und die bank verpflichtet ist bei beleghaften überweisungen abzugleichen, kannst der deutschen bank ja auch gerne den rechtsweg anbieten und den hinweis geben das die bestimmt den kunden verärgern wenn der nicht informiert ist das er sowas melden muss... weiß nämlich fast keiner! achso und die deutsche bank würde im rechtsfall haften und sich das geld vom kunden wieder holen. so ist die gesetzlage in deutschland, hatte neulich mal einen ähnlichen fall :) |
Autor: mb100 Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ... nur selbstverständlich ist die ungerechtfertigte Bereicherung kein Straftatbestand. Müsste aber in den Betrugsbereich fallen - vor allem wenn man erkennt, dass einem von irgendeinem Geld überwiesen wurde und offensichtlich ein Fehler vorliegt. Der zivilrechtliche Herausgabeanspruch ist aber m.E. im Bereich der ungerechtfertigten Bereicherung zu finden. Einer meiner Profs hat mal ne Überweisung getätigt - und die Kohle kam zurück. Weil er nen Fehler eingebaut hat. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: b-mw-323 Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- das ist in den AGBs geregelt das er dazu verpflichtet ist solche eingänge zu melden |
Autor: compact_tuner Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ b-mw-323: ja hab ich! ich werde jetzt einmal 1 Woche abwarten. Wenns so auch wiede zurück kommt is es gut und wäre der unkomplizierteste weg! wenn nicht werde ich handeln und mich bei der empfänger bank mal melden! danke für die tipps und ratschläge! Mein E36 > http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic6660_Black_Passion_3er_BMW_-_E36.html |
Autor: b-mw-323 Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- du hast online überwiesen? da kannst du leider nichts holen wenn die überweisung nicht zurück kommt, rein rechtlich bist du dafür verantwortlich. da gabs mal nen gerichtsurteil. aber vielleicht wird ja noch alles gut und die überweisung kommt zurück, doof nur das die deutsche bank viele kunden und konten hat :/ |
Autor: compact_tuner Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- bank ist die kreis sparkasse köln! ja hab online überwiesen! naja ein doofer fehler! sind halt doch immerhin 50€ :/ Mein E36 > http://www.bmw-syndikat.de/bmwsyndikatfotos/topic6660_Black_Passion_3er_BMW_-_E36.html |
Autor: güttl Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bisher habe ich Online-Überweisungen immer zurückbekommen, wenn Kontonummer richtig, der Inhaber jedoch falsch war. Dauert halt ein wenig... Glaube, was wahr ist! Sammle, was rar ist! Trinke, was klar ist! Bumse, was da ist! Desweiteren kann mich Frank P. mal am Arsch lecken!! |
Autor: b-mw-323 Datum: 23.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: die bank müsste aber nicht :) |
Autor: mb100 Datum: 23.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Machen die meisten aber, weil sie keine Kunden verlieren wollen... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: MartinSHL Datum: 23.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: falsch. ich kann es nicht selber zurückbuchen lassen (was z.b. bei einer lastschrift oder ähnlichem der fall ist). es steht jedoch dem überweisenden jederzeit frei, seine ansprüche auf zivilrechtlichen weg gegen den empfänger geltend zu machen (tatbestand der unrechtmäßigen bereicherung). |
Autor: b-mw-323 Datum: 23.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: hab mich ein wenig unverständlich ausgedrückt, ich meinte rein rechtlich kann er von der bank nichts verlangen, anders eben bei beleghaften |
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