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Beitrag von: Staffi Date: 21.04.2009 Thema: PDC defekt, Gebrauchtwagengarantie? ---------------------------------------------------------- Moin alle zusammen, folgendes, bei meinem BMW war ein Sensor an der hinteren Stoßstange defekt, ich zu BMW hin und dann reparieren lassen. Als wir den wieder abholten meinten die das wär ein Verschleißteil und gehört nicht zur Gebrauchtwagengarantie. Haben die da Recht oder haben die mich verarscht?!? MfG, Marcus |
Autor: Born_to_Drive Datum: 21.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- nix, die haben dich verarscht... mein pdc haben die auch auf garantie (euro plus) repariert! da würd ich nochma aufn tisch hauen!!! Wer das liest ist doof! xD |
Autor: mb100 Datum: 21.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich würd mir dann ganz spontan mal erklären lassen, wie der Verschleiß bei so nem PDC genau aussieht... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: cxm Datum: 21.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi, ein defekter PDC-Sensor wurde bei mir auch auf die Euro-Plus Garantie getauscht... Ciao - Carsten Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche... |
Autor: Staffi Datum: 21.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ist euro plus die normale gebrauchtwagengarantie bei bmw? |
Autor: e46-fahrer Datum: 21.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Europlus bekommen nur Fahrzeuge die NICHT älter sind als 7 Jahre, dann bekommt man auch ein Heftchen wo alles drin steht was gemacht wird, bzw. was nicht wenn du eine normale Garantie hast kann es schon sein das das Autohaus das PDC nicht mit drin hat ist dein PDC nachgerüstet und kein original von BMW sein, deckt auch die Europlus den Defekt nicht ab Bearbeitet von - e46-fahrer am 21.04.2009 22:11:00 |
Autor: Opern Geist Datum: 21.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- evtl bist du saogar noch in der gesetzlichen gewährleistung gruss |
Autor: Bruderchorge Datum: 21.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Die Gewährleistung hilft ihm auch nicht weiter, denn der Sensor ist ja bei ihm kaputt gegangen. Wenns ne einfache Gebrauchtwagen garantie ist, dann ist der Sensor wahrscheinlich nicht mit drin, bei EuroPlus oder sowas schon. Gruß Daniel Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter. |
Autor: Staffi Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- mein auto ist älter als sieben jahre hab mir aber mal das heft angeschaut wo drin steht was von der gebrauchtwagengarantie ausgenommen ist. das pdc steht da NICHT drin, also müssen die das zahlen, oder? Bearbeitet von - Staffi am 22.04.2009 07:05:45 |
Autor: Bruderchorge Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sag lieber was in der Garantie drin steht, PDC dürfte unter den Aspekt Komfortelektrik fallen, ansonsten versuchs einfach. Gruß Daniel Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter. |
Autor: mb100 Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Bevor Du die Theorie aufstellst, frag lieber mal, ob das Fahrzeug bei nem Händler gekauft wurde - und wann es gekauft wurde. Leut... "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Staffi Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- klar beim händler, garantie hat er noch bis juli, versuch den schein noch zu scannen und den hier reinzustellen |
Autor: mb100 Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Wann wurde der Wagen gekauft? Sprich: isses mehr als sechs Monate her? Und Du hast auch als Privater gehandelt? Weil wenn net, würd ich über die Gewährleistung gehen. Denn da gilt zum einen die Beweislastumkehr (soll heißen: wenns net unnatürlich ist (z.B. Verschleiß)), dann wird vermutet, dass der Fehler bei der Übergabe vorlag. Kann allerdings vom Verkäufer widerlegt werden. Bei der Gewährleistung hast Du (zumindest in den ersten sechs Monaten) die besseren Karten im Vergleich zur Garantie. Bei der Garantie setzt der Verkäufer / Hersteller / ... die Rahmenbedingungen, bei der Gewährleistung der Gesetzgeber. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: e46-fahrer Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: hat er denn Europlus? |
Autor: Bruderchorge Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schnallt ihr das nicht mit der Gewährleistung ? Oder hab ichs falsch verstanden ? Ich habs so verstanden das der PDC Sensor bei IHM nach dem Kauf, kaputt gegangen ist, hat vorher also funktioniert. Das heißt er ist nicht in der Lage dafür Gewährleistung zu beanspruchen, außer er behauptet das war schon bei Verkauf. Dann kann er wegen 100 Euro einen 2 jährigen Gerichtsstreit führen der garantiert mehr Nerven Zeit und Geld kostet als der Sensor wert ist. Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter. |
Autor: e46-fahrer Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- in Östereich bei BMW gibt es ein Zusatzpaket für die Europlus, wo das PDC mit drinne ist. aber nun frag mich mal wie das hier ist, eigentlich müsste diese ja Europaweit gleich sein http://www.bmw-boerse.at/boerse/europlus/content2.jsp auf bmw.de finde ich das nicht so ausführlich |
Autor: Opern Geist Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: innerhalb der 6 monaten muss der händler ihm beweisen das es beim gefahrübergang funktionsfähig war.... (beweislastumkehr) schnallst du es mit der gewährleistung ?? gruss |
Autor: mb100 Datum: 22.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Der Punkt is, dass während der ersten sechs Monate der Verkäufer beim Verbrauchsgüterkauf (und der dürfte hier vorliegen) beweisen muss, dass das PDC vollkommen in Ordnung war. Weil eben lt. § 476 BGB vermutet wird, dass es nicht in Ordnung war. Darauf will ich hinaus. Und wenn der Fehler innerhalb der ersten sechs Monate nach Gefahrenübergang auftaucht, dann würd ich es auf nen Streit ankommen lassen und versuchen, das Problem über die Gewährleistung zu regeln. Klar, ein Rest-Risiko bleibt. Denn die Frage ist hier v.a., wie leicht es dem Verkäufer gelingt, dass das PDC in Ordnung war, als er den Wagen übergeben hat. "Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan" |
Autor: Staffi Datum: 23.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- so, das ist hier der garantiepass http://www.hochladen.info/image/X97y4PAC99MjqXq/ http://www.hochladen.info/image/mlmV78oryc53gPC/ Bearbeitet von - Staffi am 23.04.2009 17:03:12 |
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