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Beitrag von: STAF Date: 17.04.2009 Thema: Wirtschaftsrecht - Verzug - Zins berechnen ---------------------------------------------------------- hallo gemeinde, ich sitze hier grad über einer aufgaben stellung die sich mir einfach nicht erschließt. das fach ist "wirtschaftsrecht", das thema "verzug". ich poste hier jetzt einfach mal die aufgabe in der hoffnung das hier einer ahnung davon hat und mir weiterhelfen kann. wenn geht bitte mit erklärung und dem entsprechendem rechenweg. hier die aufgabe: - Rechnung vom 19.12.2006 über 2853,69€ - Schreiben vom 30.12.2006 mit der aufforderung bis zum 16.01.2007 zu zahlen. - zahlungseingang von 250€ am 15.03.2007 ohne betreff in der überweisung, es ist sonst keine forderung offen. wie hoch sind die schulden am heutigen tag, wenn heute der 12.01.2009 ist. basiszins beträgt 1,62. verjährung soll nicht berücksichtigt werden. vielen dank schon mal, falls jemand helfen kann. Über München lacht die sonne... ...über Stuttgart und Ingolstadt der Rest der Welt!!! 118i mein ehemaliger Weggefährte...schau doch mal vorbei! |
Autor: BMW_KRaNKeD Datum: 17.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also, ich weiß ja nicht ob da noch iwelche Mahngebühren oder so dazukommen, aber wenn die 1,62 der Jahreszinssatz ist, dann siehts für mich so aus: Rechnung: 19.12.2006 über 2.853,69 Euro Zahlungsziel der 2.853,69 Euro ist spätestens am 16.01.2007 < ab diesem Zeitpunkt werden dann die Zinsen verlangt. (davon gehe ich aus) Dann hab ich erstmals die Zinsen vom 16.01.2007 bis zum Zahlungseingang am 15.03.2007 berechnet um dann die 250,00 Euro von den bis dato Forderungen(zinsen inkl.) abzuziehen: Zinsen (17.01.2007 - 15.03.2007) = 7,22 > neue Forderung in Höhe von 2.860,91 Euro! Dann abzüglich des Zahlungseingangs von 250,00 Euro sind es dann noch: 2.610,91 Euro Dann hab ich vom 15.03.2007 bis zum heutigen Tage (12.01.2009) die Zinsen berechnet und auf die bisherige Forderung von 2.610,91 Euro draufgeschlagen. => am 12.01.2009 betragen die Schulden des Kunden dann somit: 2.688,90 Euro! Weiß nicht obs stimmt....Hab leider nur Betriebswirtschaft, denke aber das da kein Unterschied ist bzgl. der Zinsen und so. PS: Wobei aber ein Jahreszins von 1,62 Verzugszinsen sehr niedrig ist. ;-) Achja, und ich habe Tagegenau gerechnet, sprich mit 365 Tagen im Jahr und Monatstagengenau....Januar: 31 Tage, Februar: 28 Tage und so weiter....(Schaltjahr nicht miteinbezogen) ^^ Hoffe ich konnte dir helfen, wenn nicht hatte ich wenigstens bißchen Übung für mein baldiges Abi ;-) mfg, Tom Meine Fotos dürfen nicht OHNE meine Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt werden! |
Autor: STAF Datum: 17.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: laut gesetz kommt da noch ein pauschaler aufschlag von 5% drauf, d.h. man müsste mit 6,62 rechnen. aber falls dein rechenweg richtig ist, sollte man ja einfach mal die %-werte austauschen können. du hast ja tagesgenau gerechnet, dann sag mir doch mal bitte wieviele tage du nach deiner rechnung für den ersten und wieviele für den zweiten zeitraum veranschlagt hast?! Über München lacht die sonne... ...über Stuttgart und Ingolstadt der Rest der Welt!!! 118i mein ehemaliger Weggefährte...schau doch mal vorbei! |
Autor: STAF Datum: 17.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich hab jetzt 2 varianten die ich für möglich halte: variante 1 2853,69 x 6,62% : 360 x 57 = 29,91 2853,69 + 29,91 = 2883,60 2883,60 x 6,62% : 360 x 669 = 354,76 2883,60 + 354,76 = 3238,36 variante 2 (unter berücksichtigung §367 BGB) 2853,96 x 6,62 : 360 x 57 = 29,91 250 - 29,91 = 220,09 2853,69 - 220,09 = 2633,60 2633,60 x 6,62 : 360 x 669 = 323,99 2633,60 + 323,99 = 2957,59 wer weiss mehr und kann helfen???? Über München lacht die sonne... ...über Stuttgart und Ingolstadt der Rest der Welt!!! 118i mein ehemaliger Weggefährte...schau doch mal vorbei! |
Autor: BMW_KRaNKeD Datum: 17.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hoi, genau...einfach bei den ganzen Zinsrechnungen anstatt mit 1,62% mit 6,62% rechnen, dann sollte das auch klappen. also beim ersten Zeitraum warens nach meiner Rechnung ca. 57 Tage. Beim 2. (bis heute) Zeitraum warens dann 668 Tage. Aber rechne das lieber nochmal genau nach, da ich die Rechnung nur auf die schnelle gemacht habe, nicht dass ich mich da verhauen hab ;-) mit 6,62% wärs Endergebnis dann ca. 2.962,12 Euro. mfg, Tom Meine Fotos dürfen nicht OHNE meine Erlaubnis veröffentlicht oder vervielfältigt werden! |
Autor: Papa76 Datum: 17.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat:Zitat: Bei Verbrauchergeschäften passen die 5% über Basiszinssatz. Bei Geschäften zwischen Gewerblichen sind es 8%. Hier kann mans berechnen. MfG Papa76 In Deutschland gilt derjenige als Scheiße, der auf den Mist hinweist. Nicht derjenige, der ihn verantwortet. |
Autor: kris72 Datum: 17.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, wenn das Aufforderungsschreiben eine Frist bis zum 16, setzt, so kann der Schuldner diese Frist komplett nutzen, d.h. die Frist läuft am 16.01. um 0.00 Uhr ab. Verzugsbeginn ist somit der 17. 01.2007. Gibt der Sachverhalt noch mehr her? Scheint mir etwas knapp. Zwei Fragen wären zu beantworten: 1. handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft: dann idR. 5% Zinsen (ueber dem Basiszinsatz!) oder wenn nicht (also bei Geschäft unter Unternehmern) dann 8% Zinsen (über dem Basiszinssatz) 2. Zahlung ohne Betreff: zahlt der Schuldner hier auf die Hauptforderung (will er diese also tilgen?) oder auf die Nebenforderung (=Zinsen). Ich ...schau mal schnell nach... § 367 Anrechnung auf Zinsen und Kosten (1) Hat der Schuldner außer der Hauptleistung Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet. also die 250 EUR Teilzahlungen tilgen zunächst die Zinsen. (Kosten sind ja lt . Sachverhalt nicht vorhanden). Der Teil der 250.00 EUR, der nicht für die Zinsen draufgeht, vermindert dann die Hauptforderung, dann ab dem 16.03. 2007 die verbleibende Hauptforderung erneut verzinsen hier ein Link, um Verzugszinsen einfach zu berechnen: http://basiszinssatz.de/ einfach Hautforderung und Zeitraum angeben Bis dann ahhh papa war schneller ... jetzt erst gesehen... :-) Bearbeitet von - kris72 am 17.04.2009 21:23:17 |
Autor: tunetec Datum: 17.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Kaufmännisch rechnet man doch mit 360 Tagen im Jahr und 30 Tagen im Monat! |
Autor: enzlois Datum: 18.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hallo, je nachdem, ob es sich um ein Privatgeschäft oder ein Handelsgeschäft handelt, sind nach dem Gesetz unterschiedliche Zinssätze (Aufschläge zum Basiszinssatz) anzuwenden. Achtung! Der Basiszinssatz hat sich im angegebenen Zeitraum mehrmals geändert, sodass mehrere Zinssätze zur Anwendung kommen (der Basiszinssatz ist erst seit 1.1.2009 aufgrund der Finanzkriese so niedrig). Auch die Teilrückzahlung ist zu Berücksichtigen. Am besten eignet sich für diese Abrechung die Zinsstaffel, sind doch veränderliche Zinssätze und mehrere Bewegungen zu berücksichtigen. Unter http://www.webfinancialtools.de findest du einen gratis online Zinsrechner mit einer Zinsstaffel. Die Zinssätze findest du unter http://www.webfinancialtools.verzinsungen.html, du mußt sie händisch übertragen. Hoffe, damit geholfen zu haben mfg Lois |
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