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Beschädigte Teile gekauft - was würdet Ihr tun? - Geplaudere

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www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: oldschoolQP
Date: 11.04.2009
Thema: Beschädigte Teile gekauft - was würdet Ihr tun?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator LatteBMW am 12.04.2009 um 11:16:06 aus dem Forum "BMW-Talk" in dieses Forum verschoben.

Moin!

ich habe ein Problem mit einem Forums-Mitglied und würde gerne wissen, was Ihr tun würdet:
Vor vier Wochen habe ich von SonnyB87 weiße Blinker für ein e46-Coupe gekauft, die er in den Kleinanzeigen angeboten hat. Von Beschädigungen war in der Anzeige keine Rede. Als die Teile bei mir angekommen sind (ohne weitere Verpackung in einem Karton), waren zwei Halterungen abgebrochen, eine davon vermutlich beim Transport. Hier der Zustand bei Lieferung:
Bilder der Blinker

Daraufhin habe ich SonnyB87 geschrieben, dass ich die Blinker so nicht einbauen werde. Dann gingen ein paar mails hin und her, unter anderem wollte er bei der Post reklamieren und dort angeben, dass alles prima verpackt gewesen sei. Ich habe von ihm gefordert, mir das Geld zurück zu überweisen und habe ihm die Teile auf meine Kosten zurück geschickt. Die Annahme des Päckchens hat er verweigert.

Von der ganzen Aktion bin ich ziemlich genervt, weil ich a) keine Lust habe, beschädigte Teile einzubauen und b) weil ich finde, dass man so nicht miteinander umgeht. Was würdet Ihr in so einem Fall tun?
Freundliche Grüße,

oldschoolQP

Bearbeitet von - LatteBMW am 12.04.2009 11:16:06


Antworten:
Autor: hero182
Datum: 11.04.2009
Antwort:
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Na wenn es stimmt, dass die Sachen nicht ordnungsgemäß verpackt waren, dann ist die Sache wohl eindeutig. Da kann dann auch die Post nix für.
Ist der Bauer nicht so schlau, sucht R*L ihm eine Frau!
Autor: Old Men
Datum: 12.04.2009
Antwort:
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Wenn alles so ist, wie du hier angibst, würde ich einen Anwalt einschalten.Es ist nicht üblich, defekte Teile zu verschicken und die Rücksendung nicht anzunehmen. Das soll heissen, für alle, bei diesem Mitglied nichts mehr zu kaufen.
Autor: Miller1860
Datum: 12.04.2009
Antwort:
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du wirst einfach nur pech haben......
wie wilslt du beweisen das er das paket nicht richtig verpackt hat? das bild sagt nichts aus, des könntest ja auch selber gemacht haben, also sprich beim einbau oder vll fallen lassen......das nächste is dann wieder das risko..wieviel geld geht es dann hier 20-30euro?

also ich will dir nicht unterstelln das du schuld bist nur sagen das du schlechte karte hast dien geld wieder zubekommen, was vll noch ne möglichkeit wäre

ne anzeige bei der polizei...wegen betrug, hat ja kaputte ware verkauft.....dazu müste er sich zumidnest äussern und 75% brechen dann ein da sie angst haben ne strafe zubekommen und zahln das geld zurück freiwillig *g*
und diese anzeige kostet dich nichts ausser ne stunde zeit *g*
wnen du keine anderen zeugen oder beweise hast die belegen das das paket schlecht verpackt ankam, dann wird diese eh eingestellt...

wenn es ein junger bursch is würd ich mal bei seinen eltern anrufen..und diese mal fragen was da los ist.....



edit: vergiss das mit den eltern..die werden dich eh ned verstehn *g*
Richtiger Name: Ibo Yalcin hab grad mal gekuckt wie er heisst ....

Bearbeitet von - Miller1860 am 12.04.2009 02:17:48
Autor: E36-Freak
Datum: 12.04.2009
Antwort:
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ich glaube nicht, das die angebrochenen Haltenasen durch den Transport entstanden sind, die Dinger muss man schon ziemlich grob behandeln, damit sie brechen...da müsste die Umverpackung dann auch schon erheblich beschädigt sein.

Das Recht des Verkäufers auf Ausschluss der Gewährleistung/Rücknahme tritt laut BGB zurück, wenn er einen offensichtlichen Mangel arglistig verschwiegen hat.

Ist natürlich fraglich, ob sich der ganze Aufriss (Rücksendung der Ware an den Verkäufer) und Fristsetzung zur Rückzahlung des Betrages und der ganze Zivilrechtskram lohnt.



Autor: oldschoolQP
Datum: 12.04.2009
Antwort:
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-> E36-Freak: also, die Umverpackung ist unbeschädigt, die habe ich auch aufgehoben. Die Teile waren da ohne weitere Verpackung reingestopft, ich denke auch, dass sie ihm beim Ausbau kaputt gegangen sind. Zitat aus PN von SonnyB87: "Hey der eine Plastikhalter war schon abgebrochen das andere scheint während dem Transport passiert zu sein...allerdings macht das nix weil diese Metallklammer zur Unterstüzung dabei ist die musst du grade Hochdrehen und kannst die Blinker normal einbauen...sind ja gebrauchte und voll funktionsfähig...und einbauen kannst sie auch einwandfrei! Probiers mal, da ich genug intressenten schon abgewimmelt habe..." Und es stimmt schon, es fragt sich, ob sich der Aufwand lohnt, aber mich nervt, dass jemand dreist sein kaputtes Zeug hier im Forum verhökert;

-> Miller1860: Für eine Anzeige würde das schon reichen, außerdem versucht der Verkäufer noch die Post mit falschen Angaben über den Tisch zu ziehen Zitat aus PN: "Hey habe ne Schadensmeldung abgegeben, bekomme die Tage Bescheid lass die Sachen bitte in der Originalverpackung etc...Ich habe jetz angegeben dass die Sachen eingewickelt waren, was jetzt nicht der Fall war aber somit werden die das alles hoffentlich regulieren...ich geb dir dann bescheid...hoffe du hast noch ein paar tage geduld Danke MFG"

Und genau die Geduld habe ich nicht, egal, woher jemand kommt oder was für einen Namen er hat.
Autor: Hardcore-Performence
Datum: 12.04.2009
Antwort:
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dann wende dich doch mal vertrauensvoll an die Polize.....
druck die mails aus und erstatte ne anzeige!

beweise hast du ja nun mehr als genug!
Autor: masterkaycee
Datum: 12.04.2009
Antwort:
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Tja, sowas ist ärgerlich. Mein persönlicher Eindruck: Ich hab bereits zig Autoteile für alle möglichen und unmöglichen Marken gekauft, das wenigste für Eigenbedarf, meist im Auftrag, Ersatzteile, Tuningteile, neu und gebraucht. Interessanterweise musste ich feststellen, dass ausschließlich bei Teilen für BMWs beschissen wird, dass man die Worte "vorsätzlicher Betrug" gar nicht mehr aus den Augen bekommt!
Das mit den abgebrochenen Blinkerhalterungen ist der Klassiker schlechthin - zu blöd, ein Auto zu schlachten, aber mit dem kaputten Dreck noch Kohle machen wollen! Beschwert man sich, kommen einzig dumme Beschwichtigungen nach dem Motto, das würde auch so halten. Klar, beim ersten Schlagloch fällt der dann ab und zerkratzt den Kotflügel, aber ist ja egal, ist ja nicht mehr der eigene.
Lasst euch grundsätzlich Fotos von den Teilen schicken, lasst euch zur Beweissicherung auch immer bestätigen, wer der Hersteller von dem Zeug ist! Die Fotos sollten auch die neuralgischen Ecken zeigen - und zwar scharf und nicht verschwommen! Bestehen auch nur die geringsten Zweifel, dann kauft das Zeug woanders oder gleich als Neuware. Auch wenns nur um ein paar Euro geht: Es muss nicht sein, dass mit dem Geld irgendwelche Hobby-Betrüger ihr Dasein versüßt bekommen, daher seid ruhig ein bischen zu pingelig als zu wenig.


MfG
Lieber s-line als M-Paket
Autor: oldschoolQP
Datum: 13.04.2009
Antwort:
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Danke erstmal für Eure Meinungsäußerungen! Ich werde SonnyB87 jetzt eine letzte Frist zur Rückzahlung von einer Woche setzen. Wenn er nicht zahlt, schalte ich einen Anwalt ein, der ihm einen Vollstreckungstitel schickt und dann soll er sehen, wie er mit dem Ärger und den Kosten dafür umgeht. Ich habe mir das jetzt ein paar Tage überlegt und bin inzwischen auch der Meinung, dass man sowas nicht durchgehen lassen darf, auch wenn es nur um knapp 50 Euro geht.
Autor: Nicore
Datum: 14.04.2009
Antwort:
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Bedenke aber das Du den Anwalt selber bezahlen musst
und sich die ganze Sache nicht lohnt. Schön, er zahlt
Dir dann evtl. Deine 50€ zurück, aber das war es dann
auch schon. :)
BMW Team Oberhavel
Autor: E36-Freak
Datum: 14.04.2009
Antwort:
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Wenn er Glück hst, dann legt der Verkäufer keinen Widerspruch gegen den Bescheid ein, dann ist er gültig!
Bedenke, Du musst ihm den Artikel dann aber auch zurückschicken und ihm diese Frist setzen. Eine Frist reicht nicht...

das ganze hin und her hab ich schonmal durch, freu Dich schonmal auf den Schriftwechsel und den Stress
Autor: oldschoolQP
Datum: 14.04.2009
Antwort:
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Ich verstehe schon, dass Ihr den ganzen Aufwand gegen den Nutzen rechnet, aber was würde denn sein, wenn man so was einfach akzeptiert? Mir geht es erst in zweiter Linie um das Geld, die 50 Euro kann ich verschmerzen, und wegen einer solchen Bagatelle einen Aufstand zu machen, ist normaler Weise nicht mein Ding. Letzten Endes geht es aber um Vertrauen. Denn schließlich vertraue ich bei solchen Käufen darauf, dass sich der Verkäufer fair verhält und schicke ihm auch den Kaufpreis, ohne ihn oder die Ware gesehen zu haben.
Autor: E36-Freak
Datum: 14.04.2009
Antwort:
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ich verstehe Dich nur allzu gut..bei mir gings letztes Jahr um einen Betrag von etwa 100 Euro...hätte sich der Käufer nicht auf eine gütliche Einigung eingelassen, hätte ich es genauso gemacht...

allerdings ging es da um Scheinwerfer, die im "Top-Zustand" angeboten wurden und wo die Gläser mit etwa 3cm breiten, 5mm starken und 3mm tiefen Kratzern versehen waren
Autor: oldschoolQP
Datum: 12.05.2009
Antwort:
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So, hier ein kurzer Bericht, wie es weiter gegangen ist: Ich habe mit einer Anwaltskanzlei gesprochen, die mir die Auskunft gegeben hat, ich solle eine letzte Frist setzen. Wenn bis dahin der Kaufpreis nicht zurückerstattet wäre, würden sie wiederum dem Verkäufer eine Frist setzen, und wenn er sich dann noch nicht rührte, eine Vollstreckung beantragen. Rechtlich sei das gar kein Problem, da die verkauften Sachen eindeutig beschäigt waren, der Verkäufer aber auf den Mangel nicht hingewiesen habe. Das hätte ich auch so bis zum Schluss durchgezogen, weil ich es nach wie vor eine Frechheit finde, seinen beschädigten Kram zu verhökern!
Nach ein paar mails hin und her hat der Verkäufer dann am letzten möglichen Tag der Frist den Kaufpreis zurück überwiesen. Und ich habe ihm die beschädigten Teile zurückgeschickt.

Fazit: viel Aufwand und Schreiberei. Die Kohle habe ich zurück, aber der Ärger bleibt.




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