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Beitrag von: Rollo Date: 04.04.2009 Thema: Frage bezüglich Kindergeld??? ---------------------------------------------------------- Hallo zusammen Also mir ist klar das Kindergeld nicht fürs Kind sondern eigentlich für die Eltern/Mutter ist. Aber wie hält sich das wenn man Kindergeldberechtigt ist aber gar nicht mehr zu Hause wohnt? Dann steht das Kindergeld doch dem "Kind" zu oder? Wie ist das wenn man bei seinen Eltern gemeldet ist aber nachweislich nicht mehr zu Hause wohnt sondern z.B. bei seinem Freund? schon mal Danke für Antworten |
Autor: Sonic17 Datum: 04.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich denke das hilft dir weiter, [ Antrag auf Abzweigung ] |
Autor: Rollo Datum: 04.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- das ist interessant zu lesen steht leider aber nicht ob das geld dann den eltern oder dem kind zu stehst wenn es ausgezogen ist oder ich bin blind |
Autor: Sonic17 Datum: 04.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es steht dem Kind zu, wenn es Volljährig ist und Ausgezogen ist. Die Eltern müssen diesem Antrag zustimmen, und Unterschreiben |
Autor: Rollo Datum: 04.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- und wenn die eltern nicht unterschreiben hat man so zu sagen pech oder? weisst du wo man den antrag her bekommt das das kindergeld direkt auf das konto des kindes geht und nicht erst auf das konto der mutter |
Autor: Sonic17 Datum: 04.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Bei der Zuständigen Familienkasse |
Autor: Rollo Datum: 04.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- bleibt nur noch die frage wie das ist wenn man zwar ausgezogen ist aber noch bei seiner mutter gemeldet ist aber achweislich nicht mehr zu hause wohnt |
Autor: knax Datum: 04.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dann wohnst du zuhause... Es zählt der Wohnsitz, nicht wo Du nächtigst. |
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