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Beitrag von: masterd159 Date: 04.04.2009 Thema: Änderung Einzelabnahmevorschriften ? ---------------------------------------------------------- Gibt es eine Änderung in den Vorschriften für Einzelabnahmen ? War gerade beim Tüv um mich zu informieren wie es mit der Eintragung einer Nachgebauten E46 M3 Stoßstange ist wenn man die auf einen E36 umbaut. Antwort vom Tüv war das diese nur mit ABE oder Teilegutachten eingetragen wird, keine Einzelabnahme ! Meine Frage ist jetzt ob sich irgendwas im Gesetz geändert hat das die sowas nicht mehr per Einzelabnahme eintragen dürfen/können, oder ob ich nur einen Prüfer erwischt hab der das nicht darf/kann ? |
Autor: masterd159 Datum: 05.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Aber es ist doch richtig das man Stoßstangen ohne ABE oder Teilegutachten per Einzelabnahme eintragen lassen kann, oder ? |
Autor: E36-Freak Datum: 05.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- bei einer Nachbaustoßstange brauchst Du dann aber wenigstens ein Materialgutachten oder eine Vergleichseintragung aus einem identischen Modell |
Autor: masterd159 Datum: 05.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- ich hätte eine ABE für einen E46 sehe ich gerade, bringt das was ? |
Autor: E36-Freak Datum: 05.04.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- das kann ich Dir so auch nicht sagen. Sprich doch mit dem Prüfer, ob ihm das reicht...eigentlich wäre eine "Vergleichseintragung" die sinnvollste Alternative, wenn nichts anderes vorhanden ist, also jemand der auf seinem E36 diese Stoßstange schonmal eingetragen bekommen hat |
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