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Beitrag von: MrMoe Date: 28.03.2009 Thema: Verkehersunsicheres Fzg mit roter Nummer? ---------------------------------------------------------- Hi,ich wollte mal Wissen ob man ein Verkehrsunsicheres Auto (Riss in Scheibe,Kotflügel verbeult,kein TÜV mehr) mit einem Überführungskennzeichen nach Hause fahren darf (vom Verkäufer). Weiß jemand genaueres? Grüße |
Autor: FRY Datum: 28.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- das wäre interessant zu wissen. ich hätte vermutet, dass man den nur mit hänger holen kann. mfg FRY Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat! |
Autor: BMW-boni Datum: 28.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Hi ! Ja darfst ! Dafür hat man ja die Rote nummer ! Natürlcih kommt es imme rauf die vehrkersunsicherheit an ! Wenn die Bremsen nicht gehn dann natürlich nicht ! Aber Wegen scheibe und Kotflügel und ohne TÜV kein problem ! |
Autor: MrMoe Datum: 28.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich liebe das Syndikat einfach,einmal blinzeln und schon eine Antwort xD Danke Jungs |
Autor: Almi Datum: 28.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Moin Also bin mir da nicht sicher, das man jede Blechleiche mit roter nummer oder Kurzkennzeichen überführen darf.Es steht ja im roten Fahrzeugschein im etwas kleingedruckten das man für die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs verantwortlich ist. Du hast was gegen Umbauten. Du hast was gegen Flügelwerk. Du hast was gegen richtig breite Reifen. Warum schleichst du dann nachts um meinen Wagen und leckst lustvoll am Lack. |
Autor: daniel.krueger Datum: 28.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Es ist schon ein Unterschied, ob ein Fahrzeug keinen TÜV hat oder ob es nicht verkehrssicher ist. Ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug darf auch mit roter Nummer nicht gefahren werden, ein Fahrzeug ohne TÜV schon. Die Frage ist natürlich, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Fahrzeug als verkehrssicher eingestuft wird. Die Frage ist, ob der TÜV einfach nur abgelaufen ist oder die Plakette wegen erheblicher Mängel nicht zugeteilt wurde, entscheidend ist z.B. auch, ob der Riss in der Scheibe die Sicht des Fahrers beeinträchtigt und ob der Wagen einfach nur ein paar kleine Beule hat oder so stark beschädigt ist, daß z.B. Fußgänger bei einem Aufprall durch hervorstehende Teile erheblich gefährdet sein könnten. |
Autor: Old Men Datum: 29.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Verkehrsunsicher ist ein großer Begriff. Wenn du mit roter Nummer fahren willst, muß bei dem Auto die Bremse, der Sicherheitsgurt und die Beleuchtungsanlage in Ordnung sein.Beulen im Auto sind keine sicherheitsrelevanten Teile, genauso wenig die Frontscheibe, solange der Riss den Fahrer nicht in der Sicht behindert. Die TÜV Plakette ist hier überhaupt nicht gefragt. |
Autor: Backdrift318is Datum: 29.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- also um alles kurz zu fassen man darf mit der roten nummer und auch mit ner 5 tages zullassung ein fahrzeug ohne tüv frei in deutschland bewegen es !muss! halt verkehrssicher sein sprich: Bremsen müssen gehen Reifen müssen in ordnung sein blinker, bzw beleuchtungsanlage müssen funktionieren also alles was man braucht um ein fahrzeug sicher durch den verkehr zu bewegen ohne das andere gefärdet werden es spielt keine rolle ob die windschutzscheibe kaputt ist oder das auto total vergamelt ist, oder ob der linke kotflügel fehlt von mir aus auch die motorhaube ein kumpel von mir hat nen e30 ohne fahrer und beifahrertür von münchen 50km zu sich nach hause gefahren selbst da hat keienr was gesagt und es sind genug polizisten an im vorbeigefahren das könnt ihr mir glauben es geht wiegesagt nur um die verkehrsicherheit gruß backdrift No risk no fun! No BMW no fun! M/// |
Autor: Nicore Datum: 30.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich glaube das man z.B. ohne Motorhaube und ohne Stoßstangen nicht fahren darf. Es geht dabei um die "Sicherheit" der Fußgänger falls diese angefahren werden weil die besagten Teile eher zum Schutz dienen. Wäre schon blöd wenn man einem Fahrradfahrer die vorfahrt nimmt und der anstatt auf der Haube mit der Nase im Motorraum landet... BMW Team Oberhavel |
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