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Verkehersunsicheres Fzg mit roter Nummer? - BMW-Talk

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Beitrag von: MrMoe
Date: 28.03.2009
Thema: Verkehersunsicheres Fzg mit roter Nummer?
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Hi,ich wollte mal Wissen ob man ein Verkehrsunsicheres Auto (Riss in Scheibe,Kotflügel verbeult,kein TÜV mehr) mit einem Überführungskennzeichen nach Hause fahren darf (vom Verkäufer).

Weiß jemand genaueres?

Grüße


Antworten:
Autor: FRY
Datum: 28.03.2009
Antwort:
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das wäre interessant zu wissen. ich hätte vermutet, dass man den nur mit hänger holen kann.

mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Autor: BMW-boni
Datum: 28.03.2009
Antwort:
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Hi !
Ja darfst ! Dafür hat man ja die Rote nummer !
Natürlcih kommt es imme rauf die vehrkersunsicherheit an !
Wenn die Bremsen nicht gehn dann natürlich nicht !

Aber Wegen scheibe und Kotflügel und ohne TÜV kein problem !
Autor: MrMoe
Datum: 28.03.2009
Antwort:
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Ich liebe das Syndikat einfach,einmal blinzeln und schon eine Antwort xD

Danke Jungs
Autor: Almi
Datum: 28.03.2009
Antwort:
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Moin
Also bin mir da nicht sicher, das man jede Blechleiche mit roter nummer oder Kurzkennzeichen überführen darf.Es steht ja im roten Fahrzeugschein im etwas kleingedruckten das man für die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs verantwortlich ist.
Du hast was gegen Umbauten.
Du hast was gegen Flügelwerk.
Du hast was gegen richtig breite Reifen.
Warum schleichst du dann nachts um meinen Wagen und leckst lustvoll am Lack.
Autor: daniel.krueger
Datum: 28.03.2009
Antwort:
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Es ist schon ein Unterschied, ob ein Fahrzeug keinen TÜV hat oder ob es nicht verkehrssicher ist. Ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug darf auch mit roter Nummer nicht gefahren werden, ein Fahrzeug ohne TÜV schon. Die Frage ist natürlich, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Fahrzeug als verkehrssicher eingestuft wird. Die Frage ist, ob der TÜV einfach nur abgelaufen ist oder die Plakette wegen erheblicher Mängel nicht zugeteilt wurde, entscheidend ist z.B. auch, ob der Riss in der Scheibe die Sicht des Fahrers beeinträchtigt und ob der Wagen einfach nur ein paar kleine Beule hat oder so stark beschädigt ist, daß z.B. Fußgänger bei einem Aufprall durch hervorstehende Teile erheblich gefährdet sein könnten.
Autor: Old Men
Datum: 29.03.2009
Antwort:
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Verkehrsunsicher ist ein großer Begriff. Wenn du mit roter Nummer fahren willst, muß bei dem Auto die Bremse, der Sicherheitsgurt und die Beleuchtungsanlage in Ordnung sein.Beulen im Auto sind keine sicherheitsrelevanten Teile, genauso wenig die Frontscheibe, solange der Riss den Fahrer nicht in der Sicht behindert. Die TÜV Plakette ist hier überhaupt nicht gefragt.
Autor: Backdrift318is
Datum: 29.03.2009
Antwort:
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also um alles kurz zu fassen

man darf mit der roten nummer und auch mit ner 5 tages zullassung
ein fahrzeug ohne tüv frei in deutschland bewegen es !muss! halt
verkehrssicher sein

sprich:

Bremsen müssen gehen
Reifen müssen in ordnung sein
blinker, bzw beleuchtungsanlage müssen funktionieren

also alles was man braucht um ein fahrzeug sicher durch den
verkehr zu bewegen ohne das andere gefärdet werden

es spielt keine rolle ob die windschutzscheibe kaputt ist
oder das auto total vergamelt ist, oder ob der linke
kotflügel fehlt von mir aus auch die motorhaube

ein kumpel von mir hat nen e30 ohne fahrer und beifahrertür
von münchen 50km zu sich nach hause gefahren selbst da hat keienr was gesagt
und es sind genug polizisten an im vorbeigefahren das könnt ihr mir glauben

es geht wiegesagt nur um die verkehrsicherheit

gruß backdrift
No risk no fun!

No BMW no fun! M///



Autor: Nicore
Datum: 30.03.2009
Antwort:
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Ich glaube das man z.B. ohne Motorhaube und
ohne Stoßstangen nicht fahren darf. Es geht
dabei um die "Sicherheit" der Fußgänger falls
diese angefahren werden weil die besagten
Teile eher zum Schutz dienen. Wäre schon blöd
wenn man einem Fahrradfahrer die vorfahrt nimmt
und der anstatt auf der Haube mit der Nase im
Motorraum landet...
BMW Team Oberhavel




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