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Mit abgemeldetem Auto zum Anmelden fahren? - Geplaudere

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Beitrag von: spam
Date: 26.03.2009
Thema: Mit abgemeldetem Auto zum Anmelden fahren?
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Wollte mal fragen ob dies möglich ist?

Wenn ich mein Fahrzeug abmelde kann ich an dem Tag ja noch mit den abgestempelten Kennzeichen fahren. Geht das auch umgekehrt?

Will mein Auto morgen anmelden, allerdings habe ich kein Bock bei dem Regen mit dem Rad hinzufahren und ÖVM sind bei mir schlecht.
Daher die Frage, Doppelkarte, Brief, Kennzeichen etc. habe ich ja dabei geht das dann oder wäre es Fahren ohne Zulassung?


Antworten:
Autor: vipng
Datum: 26.03.2009
Antwort:
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Ich glaube du fährst dann ohne Versicherungsschutz, weil das Auto erst ab Zulassung versichert ist.
Ob das einer merkt ist eine andere Sache.
Ein BMW ist auch im Sturme treu, die Frau nicht mal im Wind.
Autor: Miko323ti
Datum: 26.03.2009
Antwort:
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Richtig. Ich würde es nicht riskieren.
Außer du hast ne rote Nummer.
Autor: Old Men
Datum: 26.03.2009
Antwort:
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Es ist in jedem Kreis anders, einige Kreise erlauben es, andere wieder nicht. Am Besten bei der Zulassungsstelle nachfragen und du bist auf der sicheren Seite.
Autor: Krümelmonster1972
Datum: 26.03.2009
Antwort:
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Hallo ,

beim abmelden kannst Du noch den restlichen Tag bis 23.59 und 59 Sek. fahren .
Dann ist es abgemeldet .
Du darfst dann erst NACH der Anmeldung wieder mit dem Fahrzeug fahren .

MfG .
Autor: spam
Datum: 26.03.2009
Antwort:
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Zitat:

Es ist in jedem Kreis anders, einige Kreise erlauben es, andere wieder nicht. Am Besten bei der Zulassungsstelle nachfragen und du bist auf der sicheren Seite.

...wollte ich gerade - ist aber leider zu und morgen früh ist es dann zu spät :-(

Also eher nicht, oder?
Autor: Marius
Datum: 26.03.2009
Antwort:
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Also ich kann dir da weiterhelfen.

Du kannst das Fahrzeug zum Anmelden auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle bewegen voraussetzung ist jedoch das du eine Versicherungsbestätigung von deiner Versicherung hast.

Wenn du diese hast dann besteht auch Versicherungsschutz aber wie gesagt auf den direkten Weg zur Zulassungsstelle, Tüv oder Werkstatt.

Das heißst du solltest nicht gerade noch 2 runden mit abgestempelten Kennzeichen durch die Stadt machen.

Die Versicherungsbestätigung muss wie gesagt vorhanden sein und dein vorhaben ( die reine Zulassung ) auch.
Autor: SuMo-Driver
Datum: 26.03.2009
Antwort:
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Wie so immer ist in Deutschland alles geregelt:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Bremssonderuntersuchung oder Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfaßt sind

Zu gut Deutsch: Hast Du eine Doppelkarte oder eVB ?? Hast Du die alten Kennzeichen (Du könntest ja auf der Fahrt zur Zulassungstelle geblitzt werden ;-)) ??

Dann alles einpacken, Schilder anschrauben und hinfahren.

Für die Ungläubigen: §23 (4) StVZO

Edit: Da war Marius schneller ;-), TÜV AU sollte natürlich vorhanden sein (sonst musst Du sie vor Ort und Stelle machen), und es sich um eine Wiederanmeldung handeln.

Bearbeitet von - SuMo-Driver am 26.03.2009 17:24:12
Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn
Autor: spam
Datum: 26.03.2009
Antwort:
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@Marius & SuMo

...super!!! Vielen Dank. Damit ist mir geholfen :-)
Autor: Nicore
Datum: 27.03.2009
Antwort:
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Ich war heute gerade bei der Zulassungsstelle wegen
diversen Teileeintragungen in den Fahrzeugbrief und
hab dort die Leute beobachtet bzw. mir die Infos da
an der Wand durchgelesen. Diese "Doppelkarte" gibts
irgendwie nicht mehr, man muss vorher von seiner
Versicherung so eine "digitale Versicherungsnummer"
durchgeben lassen... mit so einem Satz wurden einige
Leute hier beim Amt wieder weggeschickt...
BMW Team Oberhavel
Autor: Handschweiß
Datum: 27.03.2009
Antwort:
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Ja das haben sie mir auch zuerst gesagt. "Nur noch mit EVB". Als ich dann mit der EVB dort war, ging es nicht: Computer des KBA's gestört. Mein flexibler Versicherungsvertreter hat dann eine altmodische Dopelkarte zur Zulassungsstelle gefaxt, und schon hats funktioniert. Da wiehert der Amtsschimmel.
Autor: Bergibmw
Datum: 27.03.2009
Antwort:
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Die EVB gibts doch sicher schon ein halbes Jahr.


Also so neu ist das nicht mehr. Mir wurde sie meist telefonisch mitgeteilt.


Gruß Christian


Autor: Boa
Datum: 27.03.2009
Antwort:
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@ Nicore
Ich verstehe nicht das da Leute ohne was hingehen...die müssen doch vorher mit ihrer Versicherung sprechen, und die sagt das doch einen wie es abläuft bzw. was man braucht.
Ich mag Zulassungsstellen nicht.....da wartet man immer so lange ;-)

Als ich mein Bulli angemeldet hab gab es das mit EVB auch schon war ca. vor einem Jahr.



MfG Boa

Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!

www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--
Autor: Pixsigner
Datum: 27.03.2009
Antwort:
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Die EVB ist zwar Bundesweit schon standard, jedoch gibt es die altmodische Doppelkarte immernoch. Manche Versicherer versenden diese z.B. als PDF.
Andere lassen einem einfach nur die Nummer via SMS zukommen - gibt also alles.

Wenn die EDV streikt, dann ist es praktisch noch einen Ausdruck zu haben.
Aber grundsätzlich ist es wie immer in D von Bundeland zu Bundesland verschieden und auch von Versicherung zu Versicherung.
E36 - IS IT LOVE?




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