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Nachbau M6 Felgen, Haftung bei einem Unfall? - BMW-Talk

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Beitrag von: artjom
Date: 21.03.2009
Thema: Nachbau M6 Felgen, Haftung bei einem Unfall?
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Dieser Beitrag wurde vom Moderator Pug am 21.03.2009 um 18:48:11 aus dem Forum "3er BMW - E46" in dieses Forum verschoben.

Mal ne frage hab mich nun entschlossen die zu kaufen, gutachten könnte ich mir besorgen nur ich hab gehört wenn es knallt bzw ich bin im unfall verwickelt könnte ich schuld haben wenn die polizei kontrolliert wegen den felgen weil es ja nachbau ist.... was sagt ihr dazu?

...Falsches Unterforum

Bearbeitet von - Pug am 21.03.2009 18:48:11


Antworten:
Autor: FRY
Datum: 21.03.2009
Antwort:
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wenn die felgen brechen und die felgen kein legales gutachten haben, dein wagen somit keine ABE hat, dann könntest du da probleme bekommen. wenn die felgen jedoch mit legalem gutachten verkauft werden und rechtmäßig eingetragen werden, dann gibts keine probleme.

ich würde trotzdem keine nachbauten kaufen.

mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Autor: Old Men
Datum: 21.03.2009
Antwort:
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Wenn das Gutachten, was du "besorgen" kannst, original für diese Nachbaufelgen ist, dürftest du keine Probleme bekommen. Ist das Gutachten aber von irgend einer anderen Felge und passt nicht zu den Felgen, ist es Betrug und du bist der "Dumme". Ich würde keine Nachbaufelgen ohne Gutachten kaufen, denn das Gutachten sagt aus, daß die Felgen auch einen Test hinter sich haben. Es könnten auch Original Felgen eine Macke haben, aber davon ist bis jetzt nichts bekannt geworden.
Autor: Gjoni20
Datum: 21.03.2009
Antwort:
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Glaube kaum das die Polizei kontrolliert ob das Original oder Nachbau felgen sind.
Mit Gutachten ist man sowieso auf der sicheren seite.
Ohne Gutachten passiert auch nichts ausser die Felge bricht
und man verursacht dadurch einen Unfall.


330Ci mit prins anlage
Autor: FRY
Datum: 21.03.2009
Antwort:
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Zitat:


Glaube kaum das die Polizei kontrolliert ob das Original oder Nachbau felgen sind.
Mit Gutachten ist man sowieso auf der sicheren seite.
Ohne Gutachten passiert auch nichts ausser die Felge bricht
und man verursacht dadurch einen Unfall.



(Zitat von: Gjoni20)



es geht nicht um die polizei sondern um den sachverständigen, der das auto im falle eines unfalls begutachtet.

polizei ist hier in D sowieso nur ne lachnummer, zu viele haben da einfach keien ahnung.

mfg FRY
Geiz ist geil?!? - Dann fahr doch Fiat!
Autor: fantomasio
Datum: 23.03.2009
Antwort:
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Kommt wohl hauptsächlich mit auf den Unfall an.

Wenn jedoch z.B. ein Felgenbruch die Ursache gewesen sein sollte, dann hast Du ein mächtiges finanzielles Problem.
Autor: Marius
Datum: 23.03.2009
Antwort:
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In erster linie ist es unwichtig ob es sich hierbei um Nachbauten handelt oder nicht!! Das interessiert keinen und daher ist das nicht von Bedeutung.

Es gibt zahlreiche Hersteller wo die Felgendesigns ähnlich sind wie z.b. RH ZW1 = Kerscher RS, RH ZW1 = Rondell 0067, RH ZW3 = Rondell 0082, Hartge Felgen haben auch viel ähnlichkeit mit diversen RH Designs.

So was ist nun ein Nachbau und was nicht ??!!

Es ist einfach uninteressant und nicht von Bedeutung.

Fakt ist:

Wenn du solche oder egal welche Felgen kaufst und die mit einem offizielen Gutachten oder per Einzelabnahme ganz legal Eintragen lässt kann dir keiner etwas.

Auch im Schadensfall wenn eine Felge brechen sollte was nicht nur bei diesem Felgentyp passieren kann sondern auch bei Felgen Namenhafter Hersteller wie RH, Hartge, Hamann..... musst du dir keinerlei Gedanken machen.

Die Versicherung zahlt so oder so ganz gleich ob du was eingetragen hast oder nicht.

ABER:

Die holen sich später dann das Geld von dir ( Regress ) wenn deren Sachgutachter beweisen kann das der Unfall zu stande gekommen ist weil die Felgen nicht für dein Fzg. zugelassen waren und auch nicht vom Tüv abgenommen worden sind.



Bearbeitet von - Marius am 23.03.2009 23:45:13




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Ende des Themas

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