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Beitrag von: Pace Date: 19.03.2009 Thema: Versicherungswechsel - An-/Abmelden und gut? ---------------------------------------------------------- Hallo Forumler! Ich möchte gerne meine Versicherung wechseln und wollte fragen man es problemlos mit einer An- und Abmeldung regeln kann oder irgendwelche Fristen einzuhalten sind? Gruß und danke! Bearbeitet von - Pace am 19.03.2009 00:23:05 |
Autor: Sunny-E46 Datum: 19.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Macht denn das Sinn? Ich meine-ist ja schließlich auch mit Kosten verbunden... Wer mich entführt, gibt mich spätestens morgen wieder zurück!!! |
Autor: Old Men Datum: 19.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du hast einen Vertrag über 1 Jahr. Du kannst nicht dein Auto abmelden und dann wieder anmelden, der Vertrag bleibt bestehen. Was du machen kannst, dein Auto "UMMELDEN". Das soll heissen, dein Auto auf einen anderen Namen neu anmelden. Dann wieder abmelden und auf deinen Namen wieder anmelden.Da dieses aber mit erheblichen Kosten verbunden ist, lohnt es sich nicht. Warte bis du einen Schaden hast, dann kannst du die Versicherung kündigen, oder warte bis zum Jahresende, dann geht das auch problemlos. |
Autor: Pace Datum: 19.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: Ja... Ziel ist es meinen jetzigen mit Saisonkennzeichen als Zweitwagen zuzulassen und einen Neuerwerb als Erstwagen und das geht bei meiner jetzigen Versicherung nicht und eine andere ist wesentlicjh günstiger... |
Autor: drakiii Datum: 19.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Dann wechsel zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wenn das so ist. Mitglied im Regionalteam Schwaben. ___________________________________ Man gewöhnt sich an allem, selbst am Dativ... ___________________________________ Warum sollte ich zu Fuß gehen? - Ich habe doch vier gesunde Räder! |
Autor: Steff1987 Datum: 25.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du kannst dein Auto Abmelden und nach 3 Tagen wieder Anmelden so kannst du die Versicherung wechseln. :) Arbeite selber bei einer Versicherung also ich weis von was ich rede. Mitglied im Regio-Team-Schwaben |
Autor: playa44 Datum: 25.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Also wenn man seinen Wagen 3 Tage lang abgemeldet lässt, kann man ihn wieder auf seinen Namen bei einer anderen Versichung Anmelden? |
Autor: Steff1987 Datum: 25.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Richtig. Mitglied im Regio-Team-Schwaben |
Autor: SuMo-Driver Datum: 25.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Eigentlich reicht so eine An- und Abmeldeprozedur nicht zum Wechsel der Versicherung aus. Zum Wechsel der Versicherung ist der 30.11. da, oder aber eine Tariferhöhung (oder auch Tariferniedrigung) bzw. ein Unfall. Aber wahrscheinlich bekommen es die Versicherungen einfach noch nicht gebacken, solche Wechselarien automatisch zu erkennen. Du willst ja die Prozente mit zur neuen Versicherung übernehmen, und daher fragt die neue bei der alten an, wie die SFR Einstufung lautet (die glauben Deinen Angaben keinen Meter ;-)) hierbei könnte ein Abgleich stattfinden, wird aber wahrscheinlich nicht durchgeführt. Ausprobieren geht wohl über studieren, Rechtens im Sinne der AGB Deiner Versicherung ist es aber nicht. Edit: Ein Fahrzeugwechsel (z.B: Neukauf) ist natürlich auch ein Grund den Versicherer zu wechseln. Bearbeitet von - SuMo-Driver am 25.03.2009 14:42:51 Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
Autor: Steff1987 Datum: 25.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Sicher geht das. Weil du bist zu deiner Abmeldung deine Versicherung bezahlt hast. Wenn du zu einer anderen Versicherung wechselst dann ist das überhaupt nicht gesagt ob die eine anfrage bei der alten machen. Beispiel: Du hast ein Führerschein aber kein eigenes Auto, nach 2 Jahren kaufst du dir ein Auto und meldest es an. Dann fängst sicherlich in der Versicherungseinstufung nicht als Fahranfänger an (Prozent). Sondern das wird dir hochgerechnet. Und es ist nicht bei jeder VS so das man seine Prozente mitnehmen kann(siehe AGB`S) also du wirst damit keine probleme bekommen, weil es hätte ja sein können das dein auto verkaufen möchtest oder nen anderen wagen hast ;-) Und das mit einem Neuwagen ist ja wohl logisch. Mitglied im Regio-Team-Schwaben |
Autor: Shaker81 Datum: 25.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: also, ich stimme da ganz zu. bin selber auch selbständiger versicherungsvermittler und bin somit im geschehen. du kannst ganz beruhigt dein auto abmelden und dann neu zulassen mit der doppelkarte des neuen versicherungsvereins/gesellschaft! es hat eine versicherung nicht zu interessieren weshalb. du musst nur eine abmeldebestätigung dem jetzigen versicherer zukommen lassen. (bei manchen) ansonsten wird das unternehmen über die zulassungsstelle informiert. wenn man nur 40-50€ spart würde man es nicht empfehlen, aber wie du schon meintest ist der beitrag erheblich anders, von daher macht es sinn, nur das man kurz n aufwand damit hat! also, hau rein ;-) lG Andy "Jage nix, was du nicht töten kannst" |
Autor: Steff1987 Datum: 25.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- endlich einer der auch vom Fach ist :-) Mitglied im Regio-Team-Schwaben |
Autor: SuMo-Driver Datum: 25.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Schaut einfach mal in die Vertragsbedingungen hinein, dann werdet Ihr keinen Hinweis darauf finden, daß man eine Versicherung vorzeitig kündigen kann, außer in diesen Fällen: Kündigung bei Fahrzeugwechsel Ablaufkündigung Kündigung wegen Prämienerhöhung Kündigung wg. Schadensfall Was Ihr nun der Versicherung "unterjubelt" ist eine Kündigung aufgrund eines Fahrzeugwechsels. Ihr meldet aber nur ein und dasselbe Fahrzeug an und ab, sprich es ist kein Fahrzeugwechsel. Natürlich kontrolliert das keiner bei der Versicherung, die gehen einfach davon aus, daß das Fahrzeug tatsächlich verkauft wurde und ein neues angeschafft wird. Ich sag nicht, daß es nicht möglich ist, aber gem. den Vertragsbedingungen ist es eigentlich kein Grund für eine Kündigung. Es fehlt der Versicherung halt einfach eine Möglichkeit festzustellen, daß das gleiche Fahrzeug weiterhin auf Euren Namen angemeldet wird und nur die Versicherung wechselt. Aber glaubt nicht, daß so was nicht kommen kann. Ich arbeite ebenfalls bei einer Versicherung und es ist nur ein technischer Vorgang, solche Vergleiche durchzführen. Früher gab's Doppelkarten / 29a Karten heute die eVB, da werden auch nur ein paar Datensätze durch die Gegend geschoben. Theoretisch müssten nur beide Versicherungen (die alte und die neue) jeweils eine Information bekommen, daß das Fahzeug wiederholt auf den gleichen Halter zugelassen wurde. Und dann hat's sich das mit der Kündigung erledigt. Wenn alles so einfach wäre, warum kann man dann die Versicherung nicht so einfach unterhalb des Jahres kündigen. Warum dieser Umstand über eine Ab und Anmeldung ?? Genau weil es so nicht erlaubt ist. Ich bin kein Moralapostel, ich wollte es nur erwähnt haben. Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
Autor: Bergibmw Datum: 25.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Er wird sich wundern wenn er das so macht. Deine alte Versicherung bekommt das mittlerweile mit, wenn du ab und anmeldest. Die bekommen Mittlerweile eine Info vom der Zulassungsstelle. Und du hast nach wie vor mit denen einen Vertrag. Du wirst Dich wundern wie schnell die das Mittlerweile herausfinden. Ging mir mal ähnlich. 2 Tage Später bekam ich nen Anruf von denen. Glücklicher weise hatte ich aber gekündigt. Sie hatten es nur übersehen. Gruß Christian |
Autor: Shaker81 Datum: 25.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- und wie sollte eine versicherung das nachweisen????? kannst dein auto ja auch abmelden, weil es einer kaufen wollte!!! so, jetzt springt der aber ab und sagt: neee, ich kaufe das auto dennoch nicht mehr. tritt somit zurück. jetzt muss ich mein auto ja wieder anmelden. und das kann ich EGAL wo! naja, ich würde es so machen, wenn es mich soooo hart treffen würde von der Prämie, und ich würde es ohne Probleme hinbekommen. Sollte einer von euch damit negative erfahrungen gemacht haben, so tut mir das für euch leid. greets, Andy "Jage nix, was du nicht töten kannst" |
Autor: Bergibmw Datum: 25.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Natürlich mußt du wieder Anmelden, bei der selben Versicherung. Die Zeiten wo man so aus einem Vertag raus gekommen ist sind lange her. Wie die Versicherung das beweisen will???? 1. Weil sie einen 1 Jahres Vertrag mit Dir haben der sich wenn du nicht kündigst verlängert. 2. Wenn das Auto wieder auf den selben Namen Versicherts wird ist es offensichtlich das du einen Vertragsbruch begehst. Die Versicherung bekommt mittlerweile vom der Zulassungsstelle eine Meldung, Wenn das Fahrzeug wieder zugelassen wird. Somit kann man das leicht nachvollziehen. Gruß Christian |
Autor: Shaker81 Datum: 25.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- also, ich will mich hier ja nicht streiten, gebe nur das wieder was schon des öfteren an erfahrung hier vollzogen wurde. ich kenn das seitens vieler und großer versicherer, von daher geb ich nur das wieder was ich kenne, und das geht, ohne probleme! "Jage nix, was du nicht töten kannst" |
Autor: SuMo-Driver Datum: 25.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Du musst Dich auch nicht streiten !! Einfach mal akzeptieren, daß es so ist. Fertig. Wenn Du "erwischt" wirst, musst Du halt die Versicherung weiter bei dem bisherigen Unternehmen fortführen und kannst Dich bei Deiner neuen Versicherung um Aufhebung des Vertrages bemühen. Dafür, daß Du ja ach so viel Ahnung von Versicherungen hast (neben dem anderen Herrn vom Fach) ruderst Du aber richtig schnell zurück. Und weil es Alle so machen, heißt es noch lange nicht, daß es versicherungstechnisch erlaubt ist. @ Shaker81: Ich hoffe, daß Du nicht für die Versicherung Verträge abschließt, die mein Arbeitgeber ist. Keine Angst, ich kann das kontrollieren. Wie ?? Einfach im Datentopf der Versicherung(en) rühren. Sind bei uns gerade etwas über 10 Terrabyte an Daten. Bearbeitet von - SuMo-Driver am 25.03.2009 16:46:07 Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
Autor: Shaker81 Datum: 25.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Zitat: schön das du persönlich wirst indem was du schreibst!!! ich denke bzw mir zeigt mein erfolg das ich keiner jener schwarzen schafe bin der von "versicherungen" nix versteht oder sie ahnungslosen leuten an den mann bringt! dein satz kannst du gerne persönlich an mich bringen, denn hier hat er nix zu suchen, da off-topic! ich habe nicht zurückgerudert, und habe lediglich hier meine erfahrungen mit eingebracht. "Jage nix, was du nicht töten kannst" |
Autor: SuMo-Driver Datum: 25.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- Ich weiß nicht wo ich persönlich werde ?? Ich wollte Dir nur aufzeigen, wie leicht es heutzutage ist, etwas herauszufinden. Und als Versicherungskaufmann so einen Spruch über (s)eine Versicherung loszlassen: "... es hat eine versicherung nicht zu interessieren weshalb ..." ist schon interessant. Dein Erfolg sei Dir gegönnt !! @ Pace Frag mal bei Deiner Versicherung nach, ob Du das Saisonkennzeichen kündigen kannst. Manchmal ist dies beim Saisonkennzeichen zur Hauptfälligkeit möglich. Die sich teilweise mit Saisonbeginn deckt. Bearbeitet von - SuMo-Driver am 25.03.2009 16:59:36 Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
Autor: Boa Datum: 25.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ Sumo-Driver Hast du damit schonmal erfahrungen gemacht oder hast du beruflich damit zutun? Was auf einem Zettel geschrieben steht und wie es im real life aussieht sind meist zwei unterschiedliche paar Schuhe. MfG Boa Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da! www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de --1312-- |
Autor: SuMo-Driver Datum: 25.03.2009 Antwort: ---------------------------------------------------------- @ Boa, es ist mir völlig klar, daß die Handhabung in der Praxis anders aussieht. Man kann ja im Thread sogar lesen, daß Vermittler / Makler diese "Tipps" geben. Aber das heißt ja noch lange nicht, daß es völlig "Wurst" ist. Wenn man so vorgeht (Sprich Ab- und Anmeldung wg. Wechsel der Versicherung) verstößt man gegen eine Obliegenheitspflicht des Versicherungsvertrages. Dies kann wiederum Folgen beim Versicherer haben. Anderes Beispiel: Ich kann Dir den Tipp geben, alle Anbauten an Deinem Fahrzeug NICHT eintragen zu lassen, ist viel billiger, sparst ne Menge Kohle. Das hat erstmal bei der Versicherung keine Auswirkung. Erst im Schadenfall kann es zu Problemen kommen, da Du gegen eine Obliegenheitspflicht verstoßen hast (mehr aber auch nicht). Möglicherweise ist der VK Schutz futsch und Du kannst den Wagen begraben und wirst evtl. auch noch in Regress genommen). Wie geschrieben, ich bin kein Moralapostel und wollte nur darauf hinweisen, daß man damit gegen einen Teil des Versicherungsvertrages verstößt. Und zu Deiner anderen Frage: Nein ich habe damit keine direkten Erfahrungen gemacht, da ich kein "Zettelschreiber" im AD bin. Ja, ich arbeite seit geraumer Zeit für eine Versicherung im IT-Sektor und "darf" jeden Tag die Datenbasis nach Normalitäten und Abnormalitäten untersuchen. Wo der Hubraum fehlt, regiert der Wahnsinn |
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