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Nach ebay Auktion schaden festgestellt - BMW-Talk

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www.BMW-Syndikat.de [ Forum ] Die Wissensplattform und Treffpunkt rund um BMW Tuning Wartung und Pflege

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Beitrag von: kaibruecher
Date: 14.03.2009
Thema: Nach ebay Auktion schaden festgestellt
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Hallo,

ich habe mir von einem monat im ebay einen motor ersteigert und den blind gekauft und seit dem auch nicht mehr angeschaut.nun habe ich ihn wieder ins ebay gesetzt und verkauft.ich habe den verkäufer des motor angeschrieben um mir papiere zugeben welche die laufleistung belegen,der verkäufer hat sich nicht mehr gemeldet und der motor wurde geliefert.ich habe ihn mal unten und oben also ölwanne und ventildeckel aufgemacht und musste feststellen das er einen beginnenden lagerschaden hat.habe das dem verkäufer nach dem verkauf leider mitgeteilt. der denk jetzt ich wolle ihn verarschen und droht mit seinem anwalt. er will den motor haben egal wie er ist.ich habe nur angst das er nach der bezahlung schadensersatzt fordert weil der motor nicht zur ebaybeschreibung passt.was kann ich tun.eigentlich hat er doch nichts zu verlieren nur ich.

bitte um eure hilfe

muss ich den motor aushändigen.


Antworten:
Autor: louisdama
Datum: 14.03.2009
Antwort:
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Schick ihn den Motor, mit den nochmaligen Hinweis das er defekt ist.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Autor: shgfa
Datum: 14.03.2009
Antwort:
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und Druck schon mal die Mail aus, in der Du ihn drauf hingewiesen hast, dass ein beginnender Lagerschaden vorhanden ist und er den Motor trotzdem haben will.

Denke, das wirst Du für Deinen Anwalt brauchen.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Autor: kaibruecher
Datum: 14.03.2009
Antwort:
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in meiner auktion stand drin nur abholung, er droht mir mit seinem anwalt und sagt ich habe mich mit dem falschen angelegt und will den motor abholen
Autor: kaibruecher
Datum: 14.03.2009
Antwort:
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muss ich den den wirklich aushändigen die ware ist nicht bezahlt
Autor: Boa
Datum: 14.03.2009
Antwort:
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Druck dir seine Mail aus und gut.
Wenn er den Motor trotzdem haben möchte.....sein ding.
Lass dir es beim Abholen schriftlich geben das du ihn nochmal drauf hingewiesen hast.

Dann bist du abgesichert.



MfG Boa
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!

www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--
Autor: louisdama
Datum: 14.03.2009
Antwort:
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Zitat:


muss ich den den wirklich aushändigen die ware ist nicht bezahlt

(Zitat von: kaibruecher)






Bezahlen wird er ja wohl bei Abholung, und ja musst du aushändigen.
Der Tod stellt seine Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg




Autor: kaibruecher
Datum: 14.03.2009
Antwort:
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ok gut dann lasse ich es mir von ihm schriftlich geben das der motor doch als defekt an ihn geht.
Autor: e46-fahrer
Datum: 14.03.2009
Antwort:
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Zitat:


in meiner auktion stand drin nur abholung, er droht mir mit seinem anwalt und sagt ich habe mich mit dem falschen angelegt und will den motor abholen

(Zitat von: kaibruecher)




Leute die gleich mit einem Anwalt drohen , haben meistens gar keinen....ist nur Gesülze weil es sich erst mal toll anhört. Von so etwas darfst man sich nicht einschüchtern lassen.
Anwälte gibt es wie Sand am Meer und einer wird dann wenn überhaupt auch für dich das sein.
Autor: schaltknüppel
Datum: 15.03.2009
Antwort:
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sag der motor wurde dir aus der garage geklaut..
Autor: I-Bay
Datum: 15.03.2009
Antwort:
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Zitat:


in meiner auktion stand drin nur abholung, er droht mir mit seinem anwalt und sagt ich habe mich mit dem falschen angelegt und will den motor abholen

(Zitat von: kaibruecher)




Der droht dir auch noch? "mit dem falschen angelegt"
Naja spätestens nach diesem Satz würde ich ihn freundlich zu mir einladen. *g* mal sehen wie lange er bleiben würde.

Aber wie gesagt. Gib den Motor so ab und schreib auf nen Zettel Defekt etc...

Kommt er dir dumm und bedroht dich ruf die Polizei.
Autor: Heckpropeller
Datum: 15.03.2009
Antwort:
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Kontaktiere ebay und teile mit das die Auktion nicht abgeschlossen werden kann,da ein Problem mit dem beschriebenen Artikel besteht.
Unter dem Punkt "Problem löären".
Du glaubst doch nicht wirklich das er seinen Anwalt einschaltet?
Wenn ich sowas schon höre:"...mit dem falschen angelegt".LOL
Hier könnte Ihre Werbung stehen.
Autor: kaibruecher
Datum: 15.03.2009
Antwort:
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das war seine aussage zu meiner mail:

Hallo kaibruecher,

das ist mir egal ich nehmr den motor trozdem ansonsten werde ich die sache ebenso an mein anwalt weiterleiten ich lasse mich nicht verarrschen!!! da haben sie sich mit dem falschen angelegt
Autor: I-Bay
Datum: 15.03.2009
Antwort:
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schreib dem knallhart zurück. "Was meinen sie mit dem falschen angelegt? Wollen sie mir etwa drohen? "

Aber wenn er den Motor doch so haben will ist doch OK.

Bearbeitet von - I-Bay am 15.03.2009 14:10:27
Autor: schaltknüppel
Datum: 15.03.2009
Antwort:
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zeig ihn an, weil er dir gedroht hat

haha ah was, spaß

man, ich könnte kotzen, wenn leute ständig wegen jedem scheiss ihren anwalt einschalten! mann muss sogar aufpassen wenn man hier im syndikat leute blöd anmacht, dass da post von irgendeinem anwalt kommt

echt blöd sowas
Autor: E36-Freak
Datum: 15.03.2009
Antwort:
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Also manche Leute...soll sich doch freuen, das jemand ehrlich ist...dann soll er halt den defekten Blechhaufen kaufen
Autor: BMW318ti
Datum: 15.03.2009
Antwort:
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ich würde es drauf ankommen lassen wenn mir einer so doof kommt^^

was will der Anwalt denn machen?

Die Ware ist noch nicht bezahlt und ist nun defekt...

Dann könnte ich ja auch Otto oder Amazon verklagen, wenn die ein Teil nicht mehr Lagergängig haben und nicht mehr liefern können...

Es gibt schon Spinner auf der Welr... Lass dich einfach nicht einschüchtern ;)
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: kaibruecher
Datum: 15.03.2009
Antwort:
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also habe ihm jetzt mal geschrieben ob er mir drohen will oder was er meint mit" dem falschen angelegt" ich habe kein bock ihm den motor noch zu verkaufen weil ich genau weiß das es nur ärger mit dem gibt.nicht das er nach abholung auf schadensersatz klagt
Autor: angry81
Datum: 15.03.2009
Antwort:
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Zitat:


mann muss sogar aufpassen wenn man hier im syndikat leute blöd anmacht, dass da post von irgendeinem anwalt kommt

echt blöd sowas

(Zitat von: schaltknüppel)




zeugt nicht gerade von hohem niveau deine aussage. hier geht es um das miteinander nicht wie man am besten leute namacht
Autor: Matthes3302
Datum: 15.03.2009
Antwort:
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also
ich habe mal von einem fall bei ebay gehört:
da hat jemand schmuck verkauft aber nicht geliefert. der käufer hat ihn verklagt und recht bekommen. der verkäufer musste ihm die differenz bezahlen die genau dieser schmuck beim juwelier kostet. da gings schon um ein paar 1000€. dem verkäufer war der verkaufspreis nämlich zu gering.
ich weiß jetzt nicht was dein käufer machen könnte. ev könnte er die rep kosten aus dir rausquetschen oder die diifferenz zu einem vergleichbaren motor. oder auch garnix.
Autor: kaibruecher
Datum: 16.03.2009
Antwort:
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Erstens ist der motor nicht bezahlt sondern immer noch in meinem besitz.zweitens weiß er jetzt über den schaden bescheid ich verheimliche ihm nix
Autor: David_E46
Datum: 16.03.2009
Antwort:
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Würde bei Ebay ne Unstimmigkeit melden, wenn die es schriftlich habe das der Motor defekt ist und das der Käufer den trotz dem haben will dann hast Du alle schwarz auf weiß und bist sauber aus der Sache raus.
Autor: kaibruecher
Datum: 16.03.2009
Antwort:
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Hallo kaibruecher,

Nein drohen bestimmt nicht wenn sie denken dass sie mich veräppeln können dann irren sie sich ich werde meinen anwalt einschalten!!!

- luf1011

seine weitere antwort
Autor: shgfa
Datum: 16.03.2009
Antwort:
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Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass er denkt, dass Du ihm ein Märchen erzählst, dass der Motor defekt ist. Der Typ wird wohl denken, dass Du ihm den nicht geben willst weil der Motor zu günstig weg gegangen ist.

Wie schon geschríeben,
händige ihm den Motor aus und lass Dir nochmal schriftlich bestötigen, dass Du ihn auf den Mangel hingewiesen hast.
FERTIG, der Rest ist dann sein eigenes Problem.
<HDStyle> Ist dir schonmal aufgefallen, dass irgendwie nie Amokläufe an Hauptschulen stattfinden? o.o <Crytek> Ja ist klar. Da schießen ja auch alle zurück.
Autor: kaibruecher
Datum: 16.03.2009
Antwort:
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ok danke für eure hilfe
Autor: BMW318ti
Datum: 16.03.2009
Antwort:
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Es geht ja in dem falle "nur" um 185 Euro^^

Verkauf dem das ding und gut is =P
Wie andere schon gesagt haben, setz ein schreiben auf was er dir bei abholung unterschreibt und füg neben der angabe defekt auch hinzu... gekauft wie gesehen, kein umtausch und keine garantie
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: schaltknüppel
Datum: 16.03.2009
Antwort:
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du hast ja von privat verkauft..

keiner kann von dir erwarten, dass du ein fachmann bist und über jede schraube bescheid weißt..somit müssen deine angaben nicht ma zu 100prozent stimmen, dass kann keiner von einem "leihen" verlangen!
der soll froh sein, dass du ihn überhaupt drauf hingewießen hast

was war dass denn für ein motor für 185€ ?
Autor: kaibruecher
Datum: 16.03.2009
Antwort:
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war ein 320er mit 201000km vom automatik kombi
Autor: BMW318ti
Datum: 17.03.2009
Antwort:
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und, hat er den motor schon abgeholt?
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und tragen zu allgemeinen belustigung bei!

Simon Beeck Auspuff
Autor: kaibruecher
Datum: 17.03.2009
Antwort:
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nein hat er nicht
Autor: kaibruecher
Datum: 19.03.2009
Antwort:
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Hallo kaibruecher,

So bn Heute bei meinem Anwalt gewesen und auch bei der Polizei und habe eine Anzeige wegen Internet Betrug Gestartet!!! Ab jetzt können sie den Rest mit meinem Anwalt klären!!! Erst in der Auktion Behaupten ein Guter motor und dann Nach der Auktion weil er so Güstig weg ist aufeinmal Motorschaden !!!
VERÄPPELN LASSE ICH MICH NCHT


diese nachricht bekam ich heute
Autor: E36-Freak
Datum: 19.03.2009
Antwort:
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....weiss nicht was der Film jetzt soll...hätte sich doch selber von dem Mangel überzeugen können...außerdem würde ich mal an seiner Stelle den Ball flach halten -schonmal was von "Verfolgung Unschuldiger" gehört?


Autor: kaibruecher
Datum: 19.03.2009
Antwort:
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was kann ich machen? habe ihm doch die möglichkeit gegeben alles zu unterschreiben
Autor: Stefan177
Datum: 19.03.2009
Antwort:
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Du kannst leider garnichts machen. Du hast einen intakten Motor verkauft, also musst Du ihn auch liefern. Oder er verzichtet freiwillig darauf. Ich hab auch mal ein Lenkrad billig erstanden und "plötzlich" ist es kaputt.

Mein Anwalt hat ihm dann die Möglichkeit gegeben ein neues bei BMW zu besorgen, oder das Lenkrad mitsamt Schaden auszuhändigen abzgl. des Schadens. Je nachdem wie hoch der ist, muss er eine Kaufpreisminderung bezahlen. Den Mahnbescheid dafür hat er gleich mitgeschickt, weil ich keinen Bock auf lange Briefwechsel habe.

Nach 5 Tagen kam das kaputte Lenkrad dann komischerweise völlig intakt an. Die Anwaltskosten i.H.v. 50 Euro musste der Typ tragen.

Ich schätze er denkt Du verarscht ihn. Aber er ist im Recht. Ich würde ihm den Motor überlassen und mich schonmal auf eine Kaufpreisminderung einstellen.

Irgendwelche Zettel unterschreiben von wegen "Beschädigt" und dann abkassieren als sei der Motor in Ordnung, das läuft nicht.

Bearbeitet von - Stefan177 am 19.03.2009 23:03:17

Bearbeitet von - Stefan177 am 19.03.2009 23:03:51
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: kaibruecher
Datum: 19.03.2009
Antwort:
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ich habe nix unrechtes getan und habe es ihm gesagt.er kann den motor ja haben es stand in der auktion keine rückgabe und keine garantie,da der motor nicht geprüft wurde
Autor: Stefan177
Datum: 19.03.2009
Antwort:
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Naja, aber wenn Du schreibst, daß er kaputt ist, wurde er ja offensichtlich doch geprüft. Sowas ist Futter für seinen Anwalt.
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: kaibruecher
Datum: 19.03.2009
Antwort:
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nein er wurde nur von mir geprüft und mehr nicht.ich habe es ihm auch so gesagt
Autor: E36-Freak
Datum: 20.03.2009
Antwort:
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hab mal was ganz interessantes gefunden, ist zwar nicht genau der gleichgelagerte Fall...aber hier musste der Verkäufer die Summe komplett zurückzahlen, da der Artikelzustand nicht dem tatsächlichen entsprach

denke Stefan177 hat recht mit seiner Aussage

der Vorwurf des "Betruges" wird sicherlich eingestellt, da die Täuschungsabsicht eindeutig fehlt

Link
Autor: kaibruecher
Datum: 20.03.2009
Antwort:
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ja der motor ist doch noch in meinem besitz und noch nicht bezahlt
Autor: E36-Freak
Datum: 20.03.2009
Antwort:
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Ja das ist klar..

der Anwalt wird denke ich drauf dingen, das der Motor für diesen Preis so verkauft wird, wie er in der Artikelbeschreibung angeboten wurde..also ohne beginnenden Lagerschaden- unabhängig davon, das Du dem Verkäufer den Mangel nach Auktionsende mitgeteilt hast.
Autor: Miller1860
Datum: 20.03.2009
Antwort:
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hast du mal ne artieklnummer, um wieviel geld handelt es sich dnen bzw wieviel ging der motorweg?
Autor: E36-Freak
Datum: 20.03.2009
Antwort:
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steht doch weiter oben, 185 Euro
Autor: Esrarengiz
Datum: 20.03.2009
Antwort:
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Zitat:


Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass er denkt, dass Du ihm ein Märchen erzählst, dass der Motor defekt ist. Der Typ wird wohl denken, dass Du ihm den nicht geben willst weil der Motor zu günstig weg gegangen ist.

Wie schon geschríeben,
händige ihm den Motor aus und lass Dir nochmal schriftlich bestötigen, dass Du ihn auf den Mangel hingewiesen hast.
FERTIG, der Rest ist dann sein eigenes Problem.

(Zitat von: shgfa)





ganaus so würde ich es auch machen.

Bei ebay muss man schon aufpassen, wenn man sich zb ein auto kauft ist der verkäufer komplet aus dem schneider, auch wenn der wagen defekt ist.
man kauf immer auf eigenes Risiko. Daher gibt es den käuferschutz

doch ich finde es angemessen, dass du ihn informiert hast.
soll der abholen und gut ist
Autor: Miller1860
Datum: 20.03.2009
Antwort:
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hm, wegen 185euro so nen aufwand.. wenn er kommt sagst ihm 150euro, da der motor defekt is......
Autor: herr b
Datum: 20.03.2009
Antwort:
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solltest du tatsächlich post von einem anwalt bekommen halte unbedingt deinen
mund!!!! dann such dir auch einen anwalt, der kostet zwar ne stange geld, aber dafür kann er einiges retten.
selbst wenn du ehrlich gegenüber dem gegnerischen anwalt bist wird er dir einen strick aus deiner aussage drehen! er vertritt nämlich seinen mandanten und nicht dich.

geh auch auf keinem fall zur polizei wenn du eine vorladung wegen betruges erhalten solltest. wenn du trotzdem hingehst nur deinen namen, geburtsdatum und wohnort benennen, ansonsten klappe halten.
je weniger du sagst desto besser für dich. ich kann mir vorstellen sofern ein strafverfahren eingeleitet wurde, wird dieses eingestellt.
solltest du allerdings auf eigene faust aussagen tätigen kannst du davon ausgehen das du aus der nummer nicht mehr heraas kommst.

wichtig ist jetzt erstmal das du alle mails die DU geschrieben hast und die ER geschrieben hat ausdruckst damit du "beweise" vorlegen kannst.


http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/259456.html
Autor: E36-Freak
Datum: 20.03.2009
Antwort:
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Zitat:


Zitat:


Ich gehe mal ganz stark davon aus, dass er denkt, dass Du ihm ein Märchen erzählst, dass der Motor defekt ist. Der Typ wird wohl denken, dass Du ihm den nicht geben willst weil der Motor zu günstig weg gegangen ist.

Wie schon geschríeben,
händige ihm den Motor aus und lass Dir nochmal schriftlich bestötigen, dass Du ihn auf den Mangel hingewiesen hast.
FERTIG, der Rest ist dann sein eigenes Problem.

(Zitat von: shgfa)







ganaus so würde ich es auch machen.

Bei ebay muss man schon aufpassen, wenn man sich zb ein auto kauft ist der verkäufer komplet aus dem schneider, auch wenn der wagen defekt ist.
man kauf immer auf eigenes Risiko. Daher gibt es den käuferschutz

doch ich finde es angemessen, dass du ihn informiert hast.
soll der abholen und gut ist

(Zitat von: Esrarengiz)






So würde es wohl jeder hier machen...der Punkt ist, der Käufer will nen kompletten Motor ohne (beginnenden) Lagerschaden und ratet mal wer da die Reparatur bezahlen soll? Das ist wohl der Hauptgrund, das der Typ sonnen Stress macht und auf die bei Ebay angegebene Artikelbeschreibung pocht.

Autor: Stefan177
Datum: 21.03.2009
Antwort:
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Zitat:


So würde es wohl jeder hier machen...der Punkt ist, der Käufer will nen kompletten Motor ohne (beginnenden) Lagerschaden und ratet mal wer da die Reparatur bezahlen soll? Das ist wohl der Hauptgrund, das der Typ sonnen Stress macht und auf die bei Ebay angegebene Artikelbeschreibung pocht.
(Zitat von: E36-Freak)




So siehts aus. Das hatte ich garnicht bedacht in meiner Aussage.

Ich würde daher versuchen, daß Geschäft rückgängig zu machen. Da Du - wie E36-Freak richtig schreibt - nicht nur mit einer Kaufpreisminderung zu rechnen hast, sondern vielleicht sogar wenns blöd kommt die Reparatur bezahlen musst.

Lieber den Motor nochmal als kaputt einstellen.






Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: ThaFreak
Datum: 21.03.2009
Antwort:
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Geschäft rückgängig machen geht doch nur, wenn der Käufer damit einverstanden ist. Ist ja hier nicht der Fall...

Sieht hier auf jeden Fall nicht gut für den Verkäufer aus.

Was ich hier anmerken will:
Du kaufst einen Motor, schaust ihn nichtmal an und verkaufst ihn dann weiter.

Soweit so okay, aber warum kommst du NACHDEM der Motor verkauft ist auf die Idee ihn aufzumachen?
Wenn man das macht, dann BEVOR man ein Verkaufsinserat einstellt.
Wie kannst du sonst angeben, dass der Motor im guten Zustand ist (was du wohl angeben hast!?)?

Kann im Enddefekt noch richtig teuer werden. Da geht es dann nicht um Kleinigkeiten wie 185€...

Autor: cargraphics
Datum: 21.03.2009
Antwort:
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Hallo,

ich will mal kurz erklären wie die Rechtslage wirklich ist:

Sachverhalt:
Der Verkäufer bietet einen einwandfreien Motor an und sagt nach der Auktion der Motor sei defekt. Richtig?

Der Verkäufer ist verpflichtet einen einwandfreien Motor zu liefern. Es besteht ein Kaufvertrag, der ihn dazu verpflichtet. Privatverkauf ist unerheblich, der Motor muss natürlich trotzdem einwandfrei sei.

Der Verkäufer hat kurz gefasst folgende Rechte:
-kann Nacherfüllung verlangen (in dem Fall Reparatur oder der verkäufer muss einen einwandfreien Ersatz Motor liefern)
-kann vom Vetrag zurücktreten oder Preis mindern (will der Käufer nicht)
-Schadensersatz fordern (z.B. Käufer lässt den Motor reparieren -> Verkäufer muss Reparatur bezahlen).

Der Käufer ist soweit wie der Sachverhalt geschildert wurde eindeutig im Recht. Ich würde versuchen die Sache gütlich zu regeln.

Wenn der Käufer bereits einen Anwalt eingeschaltet hat, dann wirds richtig teuer. Ratet mal an wen die Anwaltsrechnung geschickt wird!

MFG



Autor: BMWBT52
Datum: 21.03.2009
Antwort:
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ich muß ThaFreak recht geben, mich würde auch mal interessieren
warum du ihn nach dem verkauf aufgemacht hast?

Zukunft, das ist die Zeit, in der Du bereust, dass Du das, was Du heute tun könntest, nicht getan hast!
Autor: ThaFreak
Datum: 21.03.2009
Antwort:
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Zitat:


Der Verkäufer hat kurz gefasst folgende Rechte:
(Zitat von: cargraphics)




Mach hier aus "Verkäufer" "Käufer", dann kann ich deinem Beitrag zu 100% zustimmen ;)
Autor: kaibruecher
Datum: 21.03.2009
Antwort:
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ich erkläre es jetzt nochmal:

ich habe den motor selbst bei ebay gekauft.dann wieder reingesetzt mit der beschreibung die der motor während meiner auktion hatte.dann habe ich ihn verkauft .so ich habe den vorbesitzers des motor angeschrieben und angerufen es solle mir doch belege geben um die laufleistung und die beschaffenheit des motor zu beglaubigen.darauf kam nichts.dann haben ich ihn aufgemacht und mit meinen eigene kenntnissen überprüft um sicher zu gehen das er sauber ist wie in seiner artikel beschreibung.ich habe selbst festegestellt das die pleullager etwas spiel haben,ob dies nun ein schaden ist oder nicht weiß ich nicht bin ja kein fachmann.das habe ich dem käufer mitgeteilt,er wollte den motor trotzdem.habe seine email noch die das bestätigt.jetzt hat er sich einen anwalt geholt und klagt ich wegen intern et betrug an.
Autor: ThaFreak
Datum: 22.03.2009
Antwort:
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Ist natürlich blöd gelaufen, aber für dich sieht es dadurch nicht besser aus.

Der Käufer kann auf die Ware bestehen, so wie sie in der Auktion beschrieben wurde.

Autor: Dj BRG
Datum: 22.03.2009
Antwort:
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@kaibruecher:

Noch beschissener gings nicht!!! deranwalt von ihm wir dich mit den sachen die du da geamcht hast "zerfetzen" vor gericht! da haut dich garnix mehr raus!!!

1. warum zum geier machste den motor auf um zu schauen wie er ausseiht NACHDEM er verkauft ist??? haste das so morgen bei 1 promille restalk gemacht???

2. du hast KENNTNISSE davon wie nen motor aussieht wenn er defekt ist usw

du kommst da mit garnix raus!!!!

hättest du die klappe gehalten und das ding zu gelassen und ihm wäre der motor um die ohren geflogen plädiert man darauf das DU KEIN PLAN von motoren hast!!!!!!!!!!!!!!!!!!1 das ist das einzigste was geht und das hast du dir selbst zu vollen 100% versaut

wenn du rechtsschutz hast, dann mach dich SOFORT auf die socken zum anwalt!!!! sonst haste nen noch dickeres problem!

heisst jetzt nich das du nen idiot bist oder so aber da haste scheisse gebaut und zwar richtig dicke und da geht jetzt nur noch schadensbegrenzung!!! so vögel wie der säger da die lassen nich locker!!! hatte auch mal son problem wegen autoverkauf und der hat mich platt gemacht obwphl er mein auto geschrottet hatt!!!

MfG Timmey
Autor: Dj BRG
Datum: 22.03.2009
Antwort:
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möglcihkeiten wies ausgeht:

1: der bananenbieger checkt das du ihm nich ans bein pissen wolltest und gibt ruhe und freut sich kein schrott gekauft zu haben.

2: der wird vordern das der motor instandgesetzt wird

3: er will nen gleichwertigen motor haben wenn nich sogar nen neuen(wenn er schon so kommt kann man auch erwarten das er nen neuen fordert LOL)

4: du kriegst obendrein einen aufn sack wegen BETRUGES....

ERGO: AB ZUM ANWALT
Autor: E36-Freak
Datum: 23.03.2009
Antwort:
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Zitat:



4: du kriegst obendrein einen aufn sack wegen BETRUGES....



(Zitat von: Dj BRG)




kriegt er nicht...schonmal die Tatbestandsmerkmale des Betruges gem. §263 StGB durchgelesen? Es fehlt hier ganz klar die Täuschungsabsicht, ferner hat er sich weder einen Vermögensvorteil verschafft noch das Vermögen eines anderen beschädigt..

isn Druckmittel um den Edit Verkäufer einzuschüchtern, wird eh eingestellt

Bearbeitet von - E36-Freak am 23.03.2009 07:30:00
Autor: Dj BRG
Datum: 24.03.2009
Antwort:
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@e36-freak:

klar, normalerweise sollte er keienn wegen betruges aufn sack kriegen aber in diesem rechtssystem und wo soviele vollidioten mit rechtsschutz rum laufen musste mittlerweile ech tmit allem rechnen!!!

habe selbst mein auto verkauft, er is ohne öl gefahren und die pleullager waren angelaufen und ich musste den wagen zurück nehmen und hab einen wegen betruges aufn sack bekommen un dbin nun vorbestraft!!!!! also ich glaub schon lange nich mehr an gerechtigkeit usw wenn ich mir diese vollidioten von staatsanwäten und richtern anschaue die von nix ne ahnung haben!!!!!
Autor: E36-Freak
Datum: 24.03.2009
Antwort:
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Kann hier nur über meine Erfahrungen berichten und da werden solche Dinger halt meistens eingestellt, selbst wenn es in einigen Fällen ungerechtfertigt ist...

der Geschädigte bleibt meistens auf der Kohle sitzen, klar das immer mehr Leute eine RS abschliessen, um wenigestens einen Teil des Geldes auf dem Zivilwege wieder zu bekommen und klar ist auch, das die Gerichte mit Bagatellsachen, wo es um einen Schaden von 10 oder 20 Euro geht, zugeschissen werden

Im Falle des Threadstellers halte ich meine Behauptung aufrecht, kann kein Betrug sein, da dieser Paragraph schlicht und ergreifend nicht zutrifft. Es ist kein Vermögensvorteil für den Verkäufer und auch kein Vermögensnachteil für den Käufer entstanden.

Hier geht es um rein zivilrechtliche Forderungen, sonst um gar nichts
Autor: kaibruecher
Datum: 24.03.2009
Antwort:
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ich habe rechtschutz und der käufer hatte gesagt er will den motor trotzdem die mails von ihm habe ich alle,habe im ebay jetzt ne schlechte bewertung von ihm aber von dem verkäufer vom dem ich den motor habe die bestätigung das der motor zu hundert prozent geht.also wenn was ist bekommt der die rechnung
Autor: Dj BRG
Datum: 26.03.2009
Antwort:
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lar geht der motor...der wird auch mit voller leistung laufen nur wird er wahrscheinlich etwas klackern und das das dauert bis der motor dann wirklich platt is... normal sollte die kurbelwelle nix abbekommen haben sondern nur die schalen und die kosten nich viel...die müssen gewechselt werden und gut is...

war klar das der geier direkt ne schlechte bewertung rein drückt...

wenn du RS hast dann geb ALLES deinem Anwalt und der soll mal nen netten brief an den kollegen verfassen...;) wenns vor gericht geht dauert das eh lange......
Autor: TheBr4in
Datum: 26.03.2009
Antwort:
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Ich bin der Meinung, dass du den Motor nicht aushändigen mußt.
Aber da man als Privatperson keine Rechtsauskünfte geben darf, weise ich darauf hin, dass das hier keine Rechtsauskunft ist und ich auch kein Experte bin ;-)

Ich würde sagen, dass der Verkäufer hier eine falsche Willenserklärung abgegeben hat. Das heißt: Er WOLLTE einen intakten Motor verkaufen. Der Kaufvertrag wurde nun geschlossen, ABER unter grundsätzlich falschen Vorraussetzungen: Der Verkäufer DACHTE nämlich, dass der Motor intakt ist. Damit ist ein Irrtum vor und kein Betrug. Der Verkäufer muss den Motor (meiner Meinung nach) nicht an den Käufer übergeben.

Anderes Beispiel:
Im Elektro-Markt ist ein 52" LCD-Fernseher mit 99,99€ ausgepreist. Der Kunde freut sich, logisch, und geht zur Kasse. Er legt einen Hunni auf den Tisch und sagt frech: "stimmt so". Und die junge Dame an der Kasse sagt: "Moment, ich kann ihnen das Gerät nicht verkaufen."

Was passiert jetzt? Der Kunde sagt: "Betrug, Täuschung, ich will aber..." und trampelt mit den Füßen wie ein Drei-jähriger. Aber der Chef des Marktes sagt: "Sorry, da ist uns ein Fehler unterlaufen, sollte eigentlich 9999€ heißen."
Welche Rechte hat der Kunde? Keine!
Denn: Das Preisschild ist die Willenserklärung des Elektro-Marktes das Gerät für den Preis zu verkaufen.
Das der Kunde mit dem TV an der Kasse steht und bezahlen will ist seine Willenserklärung den TV kaufen zu wollen.
Damit ist schon ein abstrakter Kaufvertrag zu Stande gekommen. Bleibt nur noch die Übergabe des Geldes und der Ware (also der Tausch). Aber da der Verkäufer gar nicht die Absicht hatte den TV für 99,99€ zu verkaufen, wird der Kaufvertrag nachträglich unwirksam.

Für alles weitere (Rechtsauskünfte und Expertenmeinungen):
Anwalt nehmen oder BGB lesen...


Bearbeitet von - TheBr4in am 26.03.2009 18:23:56
Autor: Stefan177
Datum: 26.03.2009
Antwort:
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Zitat:


der Geschädigte bleibt meistens auf der Kohle sitzen, klar das immer mehr Leute eine RS abschliessen, um wenigestens einen Teil des Geldes auf dem Zivilwege wieder zu bekommen und klar ist auch, das die Gerichte mit Bagatellsachen, wo es um einen Schaden von 10 oder 20 Euro geht, zugeschissen werden

(Zitat von: E36-Freak)




Warum sollte der Geschädigte auf der Kohle sitzenbleiben? Das Zeug faxt man dem Anwalt und dann rauchts. Da brauch ich auch keine Rechtschutzversicherung dazu. Die Rechtschutzversicherung braucht in dem Fall der Threadersteller und das auch nur, wenn er sich wehrt.

Zitat:


Im Falle des Threadstellers halte ich meine Behauptung aufrecht, kann kein Betrug sein, da dieser Paragraph schlicht und ergreifend nicht zutrifft. Es ist kein Vermögensvorteil für den Verkäufer und auch kein Vermögensnachteil für den Käufer entstanden.

Hier geht es um rein zivilrechtliche Forderungen, sonst um gar nichts
(Zitat von: E36-Freak)




Straf- oder Zivilrechtlich sagt nur aus, ob sich der Staatsanwalt oder mein Anwalt drum kümmert. Wenns kein Betrug ist, wo ist dann das Problem? Wozu diesen Thread? Warum macht der Verkäufer sich Sorgen?
Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: herr b
Datum: 26.03.2009
Antwort:
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Zitat:


Ich bin der Meinung, dass du den Motor nicht aushändigen mußt.
Aber da man als Privatperson keine Rechtsauskünfte geben darf, weise ich darauf hin, dass das hier keine Rechtsauskunft ist und ich auch kein Experte bin ;-)

Ich würde sagen, dass der Verkäufer hier eine falsche Willenserklärung abgegeben hat. Das heißt: Er WOLLTE einen intakten Motor verkaufen. Der Kaufvertrag wurde nun geschlossen, ABER unter grundsätzlich falschen Vorraussetzungen: Der Verkäufer DACHTE nämlich, dass der Motor intakt ist. Damit ist ein Irrtum vor und kein Betrug. Der Verkäufer muss den Motor (meiner Meinung nach) nicht an den Käufer übergeben.

Anderes Beispiel:
Im Elektro-Markt ist ein 52" LCD-Fernseher mit 99,99€ ausgepreist. Der Kunde freut sich, logisch, und geht zur Kasse. Er legt einen Hunni auf den Tisch und sagt frech: "stimmt so". Und die junge Dame an der Kasse sagt: "Moment, ich kann ihnen das Gerät nicht verkaufen."

Was passiert jetzt? Der Kunde sagt: "Betrug, Täuschung, ich will aber..." und trampelt mit den Füßen wie ein Drei-jähriger. Aber der Chef des Marktes sagt: "Sorry, da ist uns ein Fehler unterlaufen, sollte eigentlich 9999€ heißen."
Welche Rechte hat der Kunde? Keine!
Denn: Das Preisschild ist die Willenserklärung des Elektro-Marktes das Gerät für den Preis zu verkaufen.
Das der Kunde mit dem TV an der Kasse steht und bezahlen will ist seine Willenserklärung den TV kaufen zu wollen.
Damit ist schon ein abstrakter Kaufvertrag zu Stande gekommen. Bleibt nur noch die Übergabe des Geldes und der Ware (also der Tausch). Aber da der Verkäufer gar nicht die Absicht hatte den TV für 99,99€ zu verkaufen, wird der Kaufvertrag nachträglich unwirksam.

Für alles weitere (Rechtsauskünfte und Expertenmeinungen):
Anwalt nehmen oder BGB lesen...


Bearbeitet von - TheBr4in am 26.03.2009 18:23:56

(Zitat von: TheBr4in)




au mann, das ist ein mist den du da von dir gegeben hast!
in deinem fernseherbeispiel wurde ja gar kein kaufvertrag geschlossen.
bei einem kaufvertrag handelt es sich um eine willenserklärung zweier parteien!
http://www.spritmonitor.de/de/detailansicht/259456.html
Autor: E36-Freak
Datum: 26.03.2009
Antwort:
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Diejenigen die keinen RS haben und sich keinen tollen Anwalt leisten können bleiben nunmal in der Mehrzahl auf ihren Kosten sitzen, da eine Zivilklage sehr zeitaufreibend und auch Kosteninsensiv ist.

Straf- und Zivilrecht sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe, ein Freispruch in strafrechtlicher Hinsicht muss nicht zwangläufig bedeuten, das Kosten auf dem Zivilwege nicht doch noch geltend gemacht werden.

Ein "Urteil" wegen Betruges ist nicht zu erwarten, was nicht bedeutet, das der Threadsteller evtl. gegen Bestimmungen beim Einstellen eines Angebotes verstossen hat und somit regresspflichtig genmacht werden kann


Autor: Asko
Datum: 26.03.2009
Antwort:
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Zitat:


Ich bin der Meinung, dass du den Motor nicht aushändigen mußt.
Aber da man als Privatperson keine Rechtsauskünfte geben darf, weise ich darauf hin, dass das hier keine Rechtsauskunft ist und ich auch kein Experte bin ;-)

Ich würde sagen, dass der Verkäufer hier eine falsche Willenserklärung abgegeben hat. Das heißt: Er WOLLTE einen intakten Motor verkaufen. Der Kaufvertrag wurde nun geschlossen, ABER unter grundsätzlich falschen Vorraussetzungen: Der Verkäufer DACHTE nämlich, dass der Motor intakt ist. Damit ist ein Irrtum vor und kein Betrug. Der Verkäufer muss den Motor (meiner Meinung nach) nicht an den Käufer übergeben.

Anderes Beispiel:
Im Elektro-Markt ist ein 52" LCD-Fernseher mit 99,99€ ausgepreist. Der Kunde freut sich, logisch, und geht zur Kasse. Er legt einen Hunni auf den Tisch und sagt frech: "stimmt so". Und die junge Dame an der Kasse sagt: "Moment, ich kann ihnen das Gerät nicht verkaufen."

Was passiert jetzt? Der Kunde sagt: "Betrug, Täuschung, ich will aber..." und trampelt mit den Füßen wie ein Drei-jähriger. Aber der Chef des Marktes sagt: "Sorry, da ist uns ein Fehler unterlaufen, sollte eigentlich 9999€ heißen."
Welche Rechte hat der Kunde? Keine!
Denn: Das Preisschild ist die Willenserklärung des Elektro-Marktes das Gerät für den Preis zu verkaufen.
Das der Kunde mit dem TV an der Kasse steht und bezahlen will ist seine Willenserklärung den TV kaufen zu wollen.
Damit ist schon ein abstrakter Kaufvertrag zu Stande gekommen. Bleibt nur noch die Übergabe des Geldes und der Ware (also der Tausch). Aber da der Verkäufer gar nicht die Absicht hatte den TV für 99,99€ zu verkaufen, wird der Kaufvertrag nachträglich unwirksam.

Für alles weitere (Rechtsauskünfte und Expertenmeinungen):
Anwalt nehmen oder BGB lesen...


Bearbeitet von - TheBr4in am 26.03.2009 18:23:56

(Zitat von: TheBr4in)




du hast es gesagt und bewiesen, dass du keine Ahnung hast !

ein Preisschild ist KEINE WILLENSERKLÄRUNG ! Sondern eine Einladung ein Angebot zu machen.. schonmal was von "Invitatio ad offerendum" gehört ?
Schlag mal in deinem tollen BGB nach!

Hier besteht ein Vertrag.. Angebot wurde bei Ebay gemacht.. Annahme erfolgte durch zuschlag an den Höchstbietenden!

Der beschriebene Fall jedoch ist etwas kompliziert.. Betrug oder arglistige Täuschung kann man dir nicht vorwerfen, denn du hast ihm nichts vorenthalten.
Besser wäre jedoch gewesen die klappe zu halten.. denn dann kann man auf unwissenheit plädieren, da du ein ahnungsloser Privatverkäufer bist..

Am besten durch einen Anwalt klären lassen..

MfG




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Ende des Themas

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