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Verwarnungsgeld für angebliches Falschparkens - Geplaudere

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Beitrag von: PepeGT
Date: 11.03.2009
Thema: Verwarnungsgeld für angebliches Falschparkens
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Hi,

mein Vater hat heut einen Bescheid von einer Stadt in seiner nähe bekommen.

Er soll am 15.2.09 in einer Stadt die 35km entfernt ist, von 23uhr bis 1 Uhr auf dem Gehweg geparkt haben.
Auf den Bescheid steht "Typ: BMW" und "Kennzeichen: S**:AB***".
Sowie die Namen der Polizisten die es aufgenommen haben.

Zu dieser Zeit war er allerdings mit seinem Fahrzeug in seiner Firma.
Diese hat enen elektronische Stechuhr, so könnte er beweisen das er zu der Zeit gar nicht am "Tatort" war. (man kommt nicht vom Gelände ohne die Stechuhr zu betätigen).

Er hat jetzt widerspruch eingelegt, da er es nicht einsieht 25€ zu bezahlen.

Jetzt is die frage ob die Daten der Stechuhr (diese können nicht manipuliert werden) als beweis ausreichen. Mitarbeiter haben ihn inkl Fahrzeug auch zu der zeit gesehen.

Er hat nur angst davor das die Aussage der beiden Polizisten mehr Gewicht hat.

Man könnte jetzt noch die Überwahungsbänder des Parkplatzes hinzuziehen, aber das wär wohl zu viel des guten^^


Für tipps wär ich dankbar.

MFG

PS: Mein Vater hat was gegen staatliche Geldeintreiber, deshalb wird er auch zu 100% nicht bezahlen ;)

Bearbeitet von: PepeGT am 26.02.2011 um 09:43:05


Antworten:
Autor: DaGhost
Datum: 11.03.2009
Antwort:
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also wenn dein vater so viel beweiße hat das er zu der "tatzeit" nicht dort war und in der firma war und des durch stechuhr mitarbeiter und videokamera bewiesen werden kann
wird der gute staat wohl kein geld sehen....

aber da stellt sich die frage
warum die polizisten auf das kennzeichen von deinem vater gekommen sind wenn er 35km entfernt in der arbeit ist..
Mitglied im Regio-Team-Schwaben


Wer später bremst ist länger schnell ;)
Autor: Fogg
Datum: 11.03.2009
Antwort:
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Vieleicht war der Junior unterwegs...

naja egal.

Die Politessen machen bei vielen Sachen Fotos von den Fahrzeugen, einfach mal fragen wie die Beweislage der Polizei ist und den Fall direkt bei der zuständigen Polizeidienststelle schildern.

Ich kann mir ja nicht vorstellen das die ne falsche Nummer aufgeschrieben haben die dann auch noch rein zufällig auf nem BMW ist.
Ist zwar nicht unmöglich aber wohl eher sehr selten so.
...don´t care about tomorrow!
Autor: Der_Gute
Datum: 11.03.2009
Antwort:
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Hi,

ich würde zum Widerspruch einen Auszug von der Stempeluhr schicken, und schreiben, dass sie am besagten Tattag und der Uhrzeit die Verfügungsgewalt über das Auto ausschließlich er gehabt hatte. Daher muss ein Buchstaben oder Zahlendreher entstanden sein.
Die Daten werden vom KBA (Kraftfahrtbundesamt) übermittelt, somit auch der PKW Hersteller.

Normalerweise sollte dies kein Problem sein.
www.lindlar.org
Autor: BMW-86
Datum: 11.03.2009
Antwort:
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Zitat:



PS: Mein Vater hat was gegen staatliche Geldeintreiber, deshalb wird er auch zu 100% nicht bezahlen ;)

(Zitat von: PepeGT)




Das reicht ja schon um zu sagen das er einspruch einlegen soll!
"Einfach mal ned zahlen" und lecker die Fristen verstreichen lassen ist das schönste eingentor das er sich schießen könnte...

ZUr Not kommt bei Nichtzahlugn halt die Parkkralle. das interessiert das Ordnungsamt herzlich wenig.
Autor: Made Of Steel
Datum: 11.03.2009
Antwort:
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oder ein ventilwächter wuhaha *pffffffffff*

verkehrsanwalt einschalten - widerspruch einlegen.
Suche 1 Satz TÜRVERLEIDUNGEN e36 Coupé, Leder schwarz. Bitte alles anbieten per PN!
Probleme mit eurem 318is (M42)?
Klick
Autor: marueg
Datum: 11.03.2009
Antwort:
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Die Stechuhr wird da kaum von Nutzen sein, da sie nichts über den Verbleib des Fahrzeugs aussagt.

Ist aber auch völlig irrelevant: bei falscher Beschuldigung einfach Wiederspruch einlegen. Die Beweislast liegt bei der Behörde. Entweder der Sachveralt klärt sich (z.B. Zahlendreher) oder das Verfahren wird eingestellt.
...muß hier eigentlich was stehen ?!?
Autor: E36-Freak
Datum: 11.03.2009
Antwort:
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Naja finds ja schon irgendwie gut, das Dein Vater um des "Prinzips" nicht zahlt, der Ärger geht aber eigentlich jetzt erst los, da noch obendrauf Verwaltungsgebühr kommt. Hat er in seinem Widerspruch denn geschrieben, das der Wagen (Parken ist Halterverstoß) nicht dagewesen sein kann?

Eine Möglichkeit, die mir noch einfallen würde, ist eine sog. "Kennzeichendoublette", ein Kennzeichen was evtl. zweimal an unterschiedlichen Fahrzeugen ausgegeben wurde.

Vielleicht klärt sich die Sache ja noch
Autor: PepeGT
Datum: 11.03.2009
Antwort:
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Danke für die zahlreichen Antworten.

Nein Sohnemann (also ich) war nicht mit den Auto unterwegs. Ich wohne ja auch 300km entfernt.

Einspruch hat er schon eingelegt.

Es waren keine Politessen sondern Polizisten die den Tatbestand aufgenommen haben.

Nur er hat einen Schlüssel zu dem Wagen, der Ersatzschlüssel liegt daheim im Safe und er wohnt auch alleine.

Mein Vater ist bewusst, das wenn es schlecht läuft er mehr zahlen muss. Aber er sieht es halt nicht ein, was ich auch verstehen kann.


Aber liegt die Beweispflicht 100% bei der Behörde? Und soweit mir bekannt ist, ist ein Foto auch nicht pflicht.

MFG
Autor: E36-Freak
Datum: 11.03.2009
Antwort:
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Ein Foto ist nicht Pflicht, erleichtert die Sache aber teilweise erheblich, gerade bei feisten Parkverstössen (z.B. Rettungsweg, Feuerwehrausfahrten, Gehweg komplett zugeparkt pp.)

Letztlich zählt da das "Wort" bzw. der Eintrag der gemacht worden ist. Deshalb ist es immer ratsam, auf beide Kennzeichen (vorne und hinten) zu sehen.

Ich halte hier mal meine "These" von der Doublette aufrecht, wenn die Angaben Deines Vaters und die der Polizisten stimmen. Dann wird sich die Sache aber def. aufklären.

Berichte mal, was draus geworden ist
Autor: PepeGT
Datum: 11.03.2009
Antwort:
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Ja er ruft da morgen nochmal an.

Ein wenig dubios ist das ganze aber schon.
Ich mein wie kommen die auf meinen Vater wenn das Auto dort 100% nicht stand?

Und wie hoch ist die warscheinlickeit einer "Doublette"?
Mein Vater verdächtigt schon sein altes Autohaus gegen das er momentan vor dem Gericht klagt (lange Geschichte aber genauso dubios, wenn ihr se hören wollt schreib ich se hier nieder)




Autor: E36-Freak
Datum: 11.03.2009
Antwort:
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Zitat:



Und wie hoch ist die warscheinlickeit einer "Doublette"?
Mein Vater verdächtigt schon sein altes Autohaus gegen das er momentan vor dem Gericht klagt (lange Geschichte aber genauso dubios, wenn ihr se hören wollt schreib ich se hier nieder)





(Zitat von: PepeGT)





naja einen Prozentsatz gibts da nicht, es kommt halt vor...halte ich im Moment für die logischste Variante, vorausgesetzt beide Parteien sagen die Wahrheit und das Kennzeichen wurde wirklich korrekt notiert. Stimmt denn die Fahrzeugmarke mit dem genannten Kennzeichen auch überein?

Wüßte nicht, was das Autohaus damit zu tun haben könnte...die Polizisten waren doch vor Ort oder ist die Anzeige evtl. tel. oder durch einen 3. erstattet worden?
Autor: PepeGT
Datum: 11.03.2009
Antwort:
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Als Typ wurde nur BMW niedergeschrieben, aber nicht etwa 130i wie es hätte sein müssen. Eine Farbangabe gibt es auch nicht.

Zum vermeintlich :):

Mein Vater hat dort seinen 1er gekauft und seinen Mondeo abgegeben. Der :) wollte den Mondeo bei der Bank auslösen, machte aber 1 Woche nach dem Verkauf Insolvenz!
Die Bank erhielt natürlich keine zahlung vom :), somit sollte mein vater weiterzahlen. Dies sah er natürlich nicht ein.
Er wollte den Mondeo wiederholen, der :) meinte nur der ist weg (ob er ihn verkauft, versteckt, verschrottet oder was weiß ich damit gemacht hat ist bis heute unbekannt)

2 Wochen nach der Insolvenz machte der :) unter selben Namen wieder auf (seine Frau war nun keine Geschäftsführerin mehr). Nun war der Mann der alleinige Chef.

Er verheimlicht bis heute was mit dem Mondeo passiert ist. Mein Vater hat ihn natürlich angezeigt. Die Staatsanwalt hat vor 2 Monaten dann Klage gegen den :) erhoben.

Somit könnte ich mir als Rache (wenn es auch sinnlos klingt) dieses vom :) schon vorstellen, da er in dieser Stadt auch niedergelassen ist.

Ich weiß es ist weit hergeholt aber möglich wäre es, und zutrauen würde ich es dem :) auch!
Autor: plop
Datum: 12.03.2009
Antwort:
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mir ist mal twas ähnliches passiert...

sollte auch ein ticket zahlen... hatte zu der zeit noch einen vw t3...

hab dann einspruch eingelegt, da auf dem schreiben ein volvo genannt wurde und ich zu der zeit ca 30km entfernt war...belegbar durch zeugen...

es wurde anfangs zwar daran festgehalten, dass ich zahlen müsse egal ob volvo oder vw bus denn das kennzeichen wäre ja meins...als ich dann aber noch zeugen genannt hatte wurde es fallengelassen...

aber irgendwie schon dreist allein bei so falschen angaben vw bus - volvo kombi überhupt ein schreiben rauszuschicken...zu meinem kennzeichen wird ja auch der fahrzeugtyp hinterlegt sein...

naja...denke mal wenn er belegen knn, dass er zu der zeit arbeiten war wirds fallengelassen...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: cxm
Datum: 12.03.2009
Antwort:
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Hi,

ich vermute Mal, Dein Vater hat zu einem anderen Zeitpunkt tatsächlich dort falsch geparkt.
Somit ist der Bescheid fehlerhaft.
Wenn Ihr den Fehler nachweisen könnt, ist der Keks gegessen.
Für einen ersten Einspruch mag eine Kopie der Stechuhr herhalten und die Versicherung, dass das Fahrzeug nicht anderweitig genutzt wurde.
Ein Richter wird sich jedoch nur vom Überwachungs-Video überzeugen lassen...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: PepeGT
Datum: 12.03.2009
Antwort:
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Mein Vater war da halt noch nie!
Autor: cxm
Datum: 12.03.2009
Antwort:
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Hi,

hehe, sowas hatte ich auch mal.
Ein Opa als Möchtegern-Hilfspolizist hat mich angezeigt, ich wäre verkehrt in eine Einbahnstrasse eingefahren.
Das Kennzeichen war nur von einem Auto, welches ich schon Monate vorher stillgelegt und verkauft hatte.
Hatte sich dann auch schnell erledigt...

Ciao - Carsten
Schöne Autos fangen mit "B" an - BMW und Borsche...
Autor: kris72
Datum: 13.03.2009
Antwort:
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Hi,

ich gebe meinen Vorrednern Recht.

Es sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Dieser kann dann bei der Behoerde Akteneinsicht beantragen. In der Akte werden die Beweismittel, die die Behoerde zur Verfuegung hat bezeichnet. Ich gehe mal davon aus dass kein Photo gemacht wurde, daher stehen als Beweismittel nur die Aussagen der Polizisten zur Verfuegung. Wenn man weiss, welche Beweiose die Behoerde hat is es leichter, sich auf eine Verteidigungslinie festzulegen.
Da ein Parkverstoss ein Halterverstoss ist (s.o), bringt die Vorlage der Auszuege aus dder St
echuhr nicht wirklich viel, bzw wird die Behoerde (oder das Gericht, wenn das Verfahren nicht eingestellt wird und es zum (Ordungswidrigkeiten)verfahren kommt sich davon nicht ueberzeugen lassen. Es kann ja eine Dritte Person gefahren sein. Allerdings ist der Auszug zumindest ein Indiz bzw Anhaltspunkt fuer die Richtigkeit der Angabe Deines Vaters.

Wem das Gericht im Zweifel mehr glaubt?
Ehrlich gesagt - das muss allerdings nicht die Regel sein- wird es m.E. den Polizisten eher glauben. Selbst wenn der Vorfall schon einige Zeit zurueckliegt und die Beamten sich nicht mehr deinitiv erinnern koennen. Es wird in diesem Fall auf das Protokoll der Beamten verwiesen, dessen Richtigkeit angenommen wird da es zumindest (auch) keine Anhaltspunkte dafuer gibt das den Beamten ein Fehler unterlaufen ist.

Weitere Moeglichkeit (fernliegend, gebe ich zu): Ein Zahlendreher?

Falls Dein Vater einer (Verkehrs)rechtsschuzversicherung hat, so kommt diese grundsaetzlich fuer die Kosten des Verfahrens auf. Natuerlich erst mal eine Deckungsanfrage an die Versicherung richten.

Alles Gute,

kris









Autor: kris72
Datum: 13.03.2009
Antwort:
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Sorry fuer die Rechtschreibfehler.

Autor: Maveric
Datum: 13.03.2009
Antwort:
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Verwechslungen kommen echt vor.

Ich wurde auch mal angeblich mit 70 sachen innerorts geblitzt wo ich mich nicht dran erinnern konnte.

Da hatte ich noch mein CAB und in dem Schriebs stand Kastenwagen drin. :D

Brief geschrieben und dann hat sich alles aufgeklärt.

Vielleicht reicht dass auch schon.
523iA zu verkaufen

LOUD PIPES SAVE LIVES!!!

Autor: PepeGT
Datum: 13.03.2009
Antwort:
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Die befürchtung hab ich eben auch, das die Aussagen der Polizisten mehr gewicht haben.

Einspruch ist schon abgeschickt.

Ob er rechtsschutz hat ka, wenn nicht wird er fix von mir zum ADAC geworben, da ist das dabei.
Autor: mb100
Datum: 13.03.2009
Antwort:
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Zitat:


Ob er rechtsschutz hat ka, wenn nicht wird er fix von mir zum ADAC geworben, da ist das dabei.

(Zitat von: PepeGT)




Nur mit dem klitzekleinen Problem, dass die wahrscheinlich auch nicht in ein laufendes Verfahren reinspringen werden. Der Fall ist ja dann praktisch schon vor Versicherungsbeginn angelaufen...
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: PepeGT
Datum: 13.03.2009
Antwort:
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Das ist wieder ne andere frage :)

Muss er hat mal bei seiner Viktoria Verischerung anrufen, ich denk mal das das dabei ist.


Autor: kris72
Datum: 13.03.2009
Antwort:
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ADAC Rechtsschutz wird dieses Verfahren nicht abdecken. Grund dafuer ist dass das "Risiko" welches versichert werden soll ja schon in der Vergangenheit eingetreten ist. Hier stimme ich MB100 zu. Wuerde m.E. auch keine andere Versicherung machen.
Der Versicherungsschutz deckt idR. immer nur Risiken ab Vertragsbeginn ab, wobei es dabei auch u.U. eine Wartezeit (z.B. 6 Monate) geben kann, bevor man seine Versicherung in Anspruch nehmen kann.

Weiterhin viel Glueck

kris





Autor: PepeGT
Datum: 13.03.2009
Antwort:
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Das mit der Rechtsschutz ist erstmal egal.

Wir warten jetzt auf die Antwort von der Verwaltungsstelle.

Aber wie gesagt, wenn die Daten von der KBA kommen warum waren dann die Daten so dürftig? Keine Farbe keine genau Typbezeichnung?




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Ende des Themas

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