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ist der begriff ''DU FISCH'' eine beleidigung?? - Geplaudere

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Beitrag von: GIA
Date: 05.03.2009
Thema: ist der begriff ''DU FISCH'' eine beleidigung??
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hallo community, kennt sich hier jemand rechtlich aus ob der begriff ''du fisch'' als beleidigung zählt?? ich denke wenn es dazu kommen sollte, für diesen begriff vor gericht zu landen, würde sich der richter auch erstmal kaputtlachen, aber das interessiert mich eben...

greetz gia


Antworten:
Autor: -XTreMe-
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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Da wird zu 99% das Verfahren eingestellt...
Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein!
Autor: Marco535
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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Meine, bisher unbestätigte, Theorie dazu:

Kommt drauf an, zu wem du es sagt. Sagst es zu einem Goldfisch oder zu nem Karpfen, sollte es keine Beleidigung sein. Sagst es aber zu einem Wal oder Delphin, könnten die sich schon angefressen fühlen. Aber ob die wegen sowas vor Gericht gehen?!

Sagst es nun zu einer Frau, könntest schnell eine gefeuert kriegen. Sagst es zu nem Taucher, könnte es als Kompliment aufgefasst werden.

Sagst es zu einem normal denkenden Menschen, wird der sich seinen Teil denken und nix weiter machen außer vielleicht zurück zu motzen. sagst es zu nem polizisten könnte der, je nach Situation und Gemütslage, schon wegen Beleidigung vorgehen. Obs für "du fisch" ein bestehendes Urteil gibt kann ich mir nicht vorstellen. Also wäre das die Gelgenheit mal einen Musterprozess anzustreben um Rechtsklarheit zu schaffen.

Und für die, die diesen, nicht unbedingt immer ernst gemeinten Beitrag nicht richtig deuten können, hab ich hier noch ein .....blubbbb......



Bearbeitet von - Marco535 am 05.03.2009 16:29:46
Autor: GIA
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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sehr interessanter beitrag marco.. hahahaa

aber genau das meine ich.. ist der beamte keine natürliche/normale person wie ein normaldenkender wie du schon sagtest??

also spielt es wirklich ein rolle zu wem du es sagst?
hat der beamte mehr rechte, was so ein begriff angeht??

aber dass das verfahren eingestellt werden könnte denke ich mir auch, aber so ansich kann man behaupten das ''du fisch'' mit anderen schipfwörtern, gleichgesetzt werden kann??

kann man z.b. ''du fisch'' gleichsetzten mit --> du dummkopf od. vieleicht du a.schl.ch?? ich denke nicht oder?



Bearbeitet von - GIA am 05.03.2009 16:39:52
Autor: 332i-Machine
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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Zitat:


Meine, bisher unbestätigte, Theorie dazu:

Kommt drauf an, zu wem du es sagt. Sagst es zu einem Goldfisch oder zu nem Karpfen, sollte es keine Beleidigung sein. Sagst es aber zu einem Wal oder Delphin, könnten die sich schon angefressen fühlen. Aber ob die wegen sowas vor Gericht gehen?!

Sagst es nun zu einer Frau, könntest schnell eine gefeuert kriegen. Sagst es zu nem Taucher, könnte es als Kompliment aufgefasst werden.

Sagst es zu einem normal denkenden Menschen, wird der sich seinen Teil denken und nix weiter machen außer vielleicht zurück zu motzen. sagst es zu nem polizisten könnte der, je nach Situation und Gemütslage, schon wegen Beleidigung vorgehen. Obs für "du fisch" ein bestehendes Urteil gibt kann ich mir nicht vorstellen. Also wäre das die Gelgenheit mal einen Musterprozess anzustreben um Rechtsklarheit zu schaffen.

Und für die, die diesen, nicht unbedingt immer ernst gemeinten Beitrag nicht richtig deuten können, hab ich hier noch ein .....blubbbb......

(Zitat von: Marco535)




Hahahaha *lach*
Autor: mb100
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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Der Witz is nur: Marco hat recht. Es kommt wirklich drauf an, zu wem man das in welcher Situation sagt und wie es der Gegenüber auffasst. Grad im Beleidigungsbereich gibts für die Entscheidungsfindung so viele unterschiedliche Faktoren - mit dem Ergebnis, dass die Listen a la "ein Arschloch kostet 1000 Euro, ein Sackgesicht 10.000 Euro, ein Hurensohn 12.000 Euro" vollkommen für den Pops sind.

Folglich: niemand kann sagen, wie es ausgehen würde (also ob Freispruch oder Verurteilung) - wobei der Freispruch am wahrscheinlichsten ist...

Bearbeitet von - mb100 am 05.03.2009 17:19:59
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: bmw-bunzo
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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Das gleiche Problem hatte ich vor kurzem auch!!!

Habe nach einer Negativen Bewertung"egay" die ich erhalten habe"ohne jeglichen Grund"
ebenfalls eine Negative zurückgeschrieben.Hier meine Bewertung:

Bodenlose Frechheit!Nicht Bezahlen und Negativ Bewerten!Du Eierdieb...

Bekam paar Stunden später ne Mail von Egay:Da diese das als Beleidigung aufgenommen hatten?!?!?

Da tust du dich nur wehren und bekommst einen auf´n Deckel...Dabei habe ich nur das Wort EIERDIEB genannt!

BMW-BUNZO
Autor: BMWE30-325iX
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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Du Vogel Du Pfeife Du Nase Du Depp Du Hamster Du Ratte ect. ect. ect.

Jup der Richter bekommt bei so etwas wie ein Vogel. Beamtenbeleidigung gibt es auch nicht, Nötigung ja und geanu das kommt dann zur Anzeige. Wie schlimm dann die Nötigung war, das entscheidet dann der Richter. (Schmerzensgeld)
Autor: BenE36
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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@Bunzo

Immerhin unterstellst Du deinem Handelspartner eine fremde bewegliche Sache (in diesem Falle Eier) einem anderen weggenommen zu haben um diese sich rechtswidrig einem dritten oder sich selbst zuzueignen....
Autor: BMWluder88
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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Gibt es einen gewissen Grund warum du das frägst oder nur interessehalber?

(Hab zu meinem Kater eben "du fisch" gesagt: er hat den Kopf schief gehalten und gemaunzt *lach*)
@marco: ich lach mich wech
love sucks
Autor: 332i-Machine
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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Zitat:


Du Eierdieb...
(Zitat von: bmw-bunzo)




Hahahaha das ist ja geil... und deswegen hast du 'ne Mail bekommen, dass die Beleidigung aufgenommen wurde? Ohman, das ist ja echt zu geil, haha!
Autor: mb100
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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Zitat:


Du Vogel Du Pfeife Du Nase Du Depp Du Hamster Du Ratte ect. ect. ect.

Jup der Richter bekommt bei so etwas wie ein Vogel. Beamtenbeleidigung gibt es auch nicht, Nötigung ja und geanu das kommt dann zur Anzeige. Wie schlimm dann die Nötigung war, das entscheidet dann der Richter. (Schmerzensgeld)

(Zitat von: BMWE30-325iX)




Hä? Wenn Du jemand nötigst, dann bringst Du ihn durch Gewalt oder ne Drohung mit nem empfindlichen Übel dazu, was zu machen, zu dulden oder zu unterlassen. Wo siehst Du in der Anrede "Du Fisch" usw. nen Erfolg? Wenn ich jemand "Fisch" nenne, dann will ich damit weder erreichen, dass der ins Wasser hüpft und wegschwimmt noch will ich, dass er sich wehrt noch will ich, dass er nickend dasteht und sagt: "Ja, hast recht". Des is keine Nötigung, sondern (wenn überhaupt) ne stinknormale Beleidigung, strafbar nach § 185 StGB. Und wenn der Strafrichter sagt, es ist eine, dann gibts auch net automatisch Schmerzensgeld, sondern ne Geldstrafe - und die fließt in Richtung Staat. Ganz grundsätzlich müssen Schmerzensgeldansprüche über den Zivilrechtsweg verfolgt werden.

[Edit: Tippfehler ausgebessert]

Bearbeitet von - mb100 am 28.03.2009 14:05:37
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: Millencolin.
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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Kommt halt drauf an in welchem Zusammenhang du das verwendest...
Du Schwein ist ja auch nicht zwangsläufig ne Beleidigung xD

Is halt genauso wie "Du Horst", Du "Hans", ect...

Aber geiles Thema xD
Autor: Old Men
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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Wie hier schon öfter angesprochen, ist es immer eine Frage, zu wem sage ich "Du Fisch"? Bei einem Beamten in grün oder jetzt blau, ist alleine das "DU" schon eine Beleidigung. Ausser bei Bohlen, denn der hat es schriftlich von einem Richter, daß er Polizeibeamte duzen darf. Bohlen stand wegen Beamtenbeleidigung vor Gericht, weil er eben einen Beamten geduzt hatte. Der Richter sprach ihn frei, mit der Begründung : Herr Bohlen dutzt alle Menschen, und Polizeibeamte sind eben auch nur Menschen. Klage abgewiesen.
Autor: mb100
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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Zitat:


Bohlen stand wegen Beamtenbeleidigung vor Gericht, weil er eben einen Beamten geduzt hatte.

[...]

Klage abgewiesen.

(Zitat von: Old Men)




Weder noch

Bearbeitet von - mb100 am 05.03.2009 18:00:54
"Mit großer Macht große Verantwortung Du hast, junger Padawan"
Autor: bmw-bunzo
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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@323-Maschine

Jetzt ohne Mist!!!Wußte in dem Moment nicht ob ich lachen oder flennen sollte?!

Dabei ist doch EIERDIEB garnicht so schlimm :-D

Geil ist auch: "Fliegenfänger" bzw. "Schnokenfänger"...

Die sind Gut was???
:-))))))

BMW-BUNZO
Autor: Szabo
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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die antwort von Marco sollte man prämieren... voll lustig :-D

ein Kumpel sagt des auch immer bei manchen Zeitgenossen, dem muss ich den Fred mal zeigen !!!

ansonsten kann ich zu sache aber nix sagen ausser:

beim Poker wird der Begriff "FISCH" auch für jemand verwendet, der keine Ahnung hat und schlecht spielt, ein "Hai" ist dagegen jemand der weiss was geht und die "Fische" eben ausnimmt ...

MFG

Szabo

P.S.: bei mir im Aquarium (Geschäft) gibts manchmal auch nur "Fische" ... voll schlimm diese Verbreitung :-D
lass die Sonne in mein Herz... und in mein BMW Cabrio :-D
Indivdividual Infos über E31, E34, E30,E36, E38, E39, E46 von 1994 - 2005 Preise, Lacke, Stoffe, Leder, Möglichkeiten, Sonderserien gesucht??? Auskünfte auf Anfrage möglich
Autor: GIA
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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WOW!! doch so viel!! ich gebs ja jetzt zu ICH wars... hahahahaaaa

ich habe zu einem mitarbeiter bei der argentur für arbeit folgendes gesagt beim verabschieden: du fisch hast doch eh keine ahnung von dem was du hier tust!! er drohte mir dann mim anwalt etc. ich so hää, warum denn muss ich jetzt angst bekommen? er so, sie haben mich in der öffentlichkeit beleidigt!! *lol* spielt jetzt die öffentlichkeit auch ne rolle, hätte ich es ihm lieber unter vier augen sagen sollen...

aber lustig ises trotzdem...hahhaaa

Bearbeitet von - GIA am 05.03.2009 19:45:55
Autor: bmw-bunzo
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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@GIA

Würde deinen Kollegen mal ganz höflich fragen ob er eventuell
ein Loch in der linken Socke hat wo es hineinzieht!!??

muuahhhhhhhh :-)

BMW-BUNZO


Autor: g-part-one
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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is doch keine beleidung schliesslich hat en FISCH die meiste kraft im SCHWANZ ;-)
KLICK
SILVIA jetzt im neuen kleid lol UPDATE 16 aug.


Autor: GIA
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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@bmw-bunzo: meinem kollegen? der nette her vom arbeitsamt ist doch net mein kollege... wenn er überhaupt was ist, dann ein FISCH und nicht mein kollege!!
Autor: -XTreMe-
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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Warum warst du denn bei ihm?
Aus dem All betrachtet ist die Erde Weiß und Blau, das kann kein Zufall sein!
Autor: GIA
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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warum? spielt das ne rolle? ich bin selbständig hatte da einen termin, der hatt mich aufgeregt, weil er wirklich keine ahnung von dem was er erzählte hatte und ich hab mich dann eben auf meine art und weise bei ihm verabschiedet. und nu?
Autor: Stefan177
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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Ich denke Du könntest ein Problem kriegen. Wenn er eins draus macht.

Vergesst dieses "Ja, aber ich man könnte ja gemeint haben..." das man aus Filmen und Gerichtsshows kennt.

In dem Fall war's wohl als Beleidigung gedacht und ist auch so angekommen. Jeder der hier mitliest, weis das und der Richter wird's auch so sehen. Aber ich denke Du würdest mit ner Geldstrafe davonkommen. ;)

Schlagt ein und schwört, kreuzt die Gläser.
Ein letztes Mal, auf die alten Fehler...
Autor: Wurzelzwerg
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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Tja, Strafrecht und gefühltes Recht sind oft zwei Paar Schuhe.

Und Menschen die sich strafrechtlich nicht auskennen können den tatbestandlichen Hintergrund eben nicht sehen, geschweige denn verstehen. Nicht umsonst muss man für diese Geschichten studieren.

Gruß Uwe
Autor: GIA
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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ja es war eine beleidigung und ja ich wollte ihn beleidigen (weil ich innerlich kochte), aber das muss ja keiner wissen in welchem zusammenhang ich es gesagt und gemeint habe...und ob ich es als beleidigung gesagt habe oder es gesagt habe weil ich nen fisch-tick habe und irgendwie jeden fisch nenne der mir aufm zeiger geht.. oder was auch immer...

denkt ihr echt der richter nimmt sich für so ne fischige beleidigung zeit um mich zu verurteilen??
Autor: bmw-bunzo
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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Also:

Ihr wisst doch nun wirklich wo und bzw. in was für einer Zeit wir Leben?!
Stimmt´s????

Es handlt sich hier um ein regelrechtes "mit Regel´n und Gesetzen" System.

Wie z.B:Wenn dein Nachbar ein Stock über dir nen fetten Döner mit Ordentlich Knoblauch-Soße verspeist hat "was ihm natürlich zu steht" und dabei laute und
und Unkoordinierte "Töne" in einem unregelmäßigen Zeitturnus veranlasst kannst du bzw. hast du auch ein Recht gegen diese Geräusche in diesem fall "Furzatacken" anzugehen!

Kurz:Wenn du dich gestört fühlst,kannst du dich ohne weiteres bei deiner Hausverwaltung beschweren,und ich werde dir Garantieren das die sich drumm kümmern und ihn anschreiben.

Leute!Machen wir uns doch nicht´s vor.Bitte!!!Wir wissen doch nun "fast" alle was hier heutzutage abgeht!

Und wenn der Herr von der Agentur für Arbeit dir "BÖSE" will,kannst du dich eigentlich nur freuen wenn du eine Rechtschutzversicherung hast...

°Meine Meinung°

BMW-BUNZO
Autor: GIA
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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^^ da hast du recht, diese nachbarschaftskriege hab ich auch schon hinter mir und KEIN WITZ bei mir wars damals weil ich mit grippe im bett zu laut geschnäutzt habe (unter anderem auch nachts zuuuu lange dusche und und und) ...klingt komisch is aber so, das ging auch alles vor gericht usw. fazit: sie hat verloren und durfte alles zahlen und selbst der richter musste lachen...rv hab ich und ich wart jetzt mal ab..

thx und greetz gia
Autor: NECO002
Datum: 05.03.2009
Antwort:
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Danke Leute, durch diesen Beitrag bin ich wieder munter und lach mir einen ab.. Vorallem das mit der Gegenattacke :)))))) ist eine halbe Stunde Wert ..
Alles in einem:
Auch wenn das deutsche Rechtssystem manchmal eigenartig ist, ist es doch umso schöner auch wegen sowas mal vor Gericht gehen zu können !!

Alle haben irgendwie immer recht mit der eigenen Meinung ;
Frage ist: wenn jeder irgendwie recht hat , gibt es doch kein Unrecht ;)
Ein Hoch auf die zwischenmenschliche "getarnte" Liebe



......Muhahahahaha , ich muss immer noch lachen ....
Autor: BMWE30-325iX
Datum: 07.03.2009
Antwort:
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Nur nochmal so am Rande

"es gibt keine Beamtenbeleidung"

Dazu gerne mehr wenn jemand möchte !?

(Die Person im Dienst evtl. muss selber ermessen können was für Sie ein Beleidigung ist. Die Beamtin die gerne Strafzettel verteilt kann das für
sich selbst ermessen. Was die Polizei betrifft, ist diese auch gerne auf
dem rechtlichen Holzweg)
Autor: otto666
Datum: 28.03.2009
Antwort:
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Wie sieht es denn mit: Du Pfogel aus?
Autor: shiddy
Datum: 29.03.2009
Antwort:
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Falls ihr in solche Situationen kommt und euch nicht mehr kontrollieren könnt, benutzt einfach solche Aussagen wie "leck mich am Arsch" oder "LMS *hust*". Dies gilt als Aufforderung und nicht als Beleidigung - dementsprechend kann euch niemand ans Bein pinkeln. ;)
Autor: Marco535
Datum: 29.03.2009
Antwort:
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Ein besserer Tipp wäre wohl, sich in solchen Situationen auf die Zunge zu beissen oder sich an die gute Erziehung zu erinnern, die man hoffentlich genossen hat.


Autor: shiddy
Datum: 29.03.2009
Antwort:
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Deswegen sagte ich ja auch "wenn man sich nicht mehr kontrollieren kann" - soll ja auch mal gut erzogenen Menschen passieren. ;-)
Autor: Ahmet02
Datum: 29.03.2009
Antwort:
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Zitat:


Falls ihr in solche Situationen kommt und euch nicht mehr kontrollieren könnt, benutzt einfach solche Aussagen wie "leck mich am Arsch" oder "LMS *hust*". Dies gilt als Aufforderung und nicht als Beleidigung - dementsprechend kann euch niemand ans Bein pinkeln. ;)

(Zitat von: shiddy)




das glaubst du doch nicht wirklich oder, dass das als aufforderung gilt?
wenn du dem richter erzählst, das wäre nur ne aufforderung und keine beleidigung, wirst du garantiert verurteilt. alleine aus dem grund, weil der richter sich verarscht vorkommen wird.

also setze den leuten nicht son wirres zeug in den kopf;-)




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Ende des Themas

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