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BMW gekauft -> Unfall verschwiegen!!! Was tun? - Geplaudere

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Beitrag von: spam
Date: 28.02.2009
Thema: BMW gekauft -> Unfall verschwiegen!!! Was tun?
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Muss mal meinen Frust über meinen neuen Bimmer loswerden und gleich mal fragen was Ihr mir raten würdet.

Ich habe vor 14-Tagen einen neuen Bimmer gekauft - einen 530iA Touring in Cosmosschwarzmetallik mit wirklich nahezu allem was die Aufpreisliste hergab. Bezahlt habe ich für den 2002er mit 98000 km 13.500 Euro aus privater Hand.

Der Verkäufer hat mir am Telefon auf meine Fragen hin gesagt, dass das Fahrzeug 2-Vorbesitzer hatte - er der Dritte sei. Das Fahrzeug hatte angeblich einen "kleinen Rempler" auf der rechten Seite vorne der aber bei BMW gerichtet wurde.

Naja.... kurz und gut ich nach München gefahren, das Fahrzeug so gut ich konnte begutachtet - hat soweit auch alles funktioniert und das Fahrzeug stand wirklich TipTop da. Leider war er der 4. Besitzer und nicht der 3. da der Vorbesitzer das Fahrzeug erst auf die Firma und dann privat angemeldet hatte. Ich dennoch gekauft und damit dann nach Duisburg zurückgefahren.

Bereits am nächsten Tag ging es aber los mit den Problemen...
Ich habe den Bimmer im Parkhaus abgestellt, als ich eine Stunde später wieder kam und losfahren wollte ist er nicht mehr angesprungen, bzw. er ist zwar angesprungen ging aber sofort wieder aus. Ich habe das dann noch 5x probiert, dachte erst an die Wegfahrsperre etc.war es aber nicht. Draufhin habe ich den Verkäufer angerufen. Dieser sagte mir "Ja, das hat er alle 2-Monate - einfach aufs Gas stehen, dann gehts wieder"! Ich ausprobiert hat funktioniert.
War erstmal froh, dass er nun lief und habe gar nicht darüber nachgedacht, dass er mir diesen Mangel verschwiegen hatte! Er wußte also dass irgendwas nicht stimmt und das Fahrzeug nicht anspringt oder einfach ausgeht.

Nun kommts aber!
Ich habe den Bimmer letzte Woche beim Lackierer gehabt um Steinschlag am Stoßfänger beseitigen -und auch einen kleinen Rempler an der Heckstoßstange lackieren zu lassen sowie die Stoßstange am linken Kotflügel anzupassen da hier zum Radlauf ein Abstand von ca. 20mm war.
Gestern habe ich das Fahrzeug abgeholt und bin aus allen Wolken gefallen.
Mein Lackierer (den ich gebeten habe das Fahrzeug auch mal in dem Zusammenhang genau unter die Lupe zu nehmen) hat mir dann mitgeteilt was Sache ist.

Das Fahrzeug hatte einen Schaden vorne rechts. Das war aber kein Rempler sondern ein satter Schaden am Rahmen. Kotflügel wurde getauscht, Haube neu lackiert etc. Im Kaufvertrag von mobile.de war nur vermerkt Frontschaden vorne rechts.

Auf der linken Seite war aber sogar ein Rahmenschaden und der wurde mir verschwiegen!!! Der Kotfügel wurde mit dem Richtwerkzeug wieder in Formgebracht -> deutliche Spuren vorhanden.
Der Stoßstangenträger ist gebrochen, ebenso der Pralldämpfer am Anschlag - der Stoßfänger kann nicht mehr angepasst werden.
Kotflügel wurde ausgetauscht und die ganze linke Seite lackiert. In dem Zusammenhang ist die Lüfterabdeckung gebrochen sowie die Reflektorhalter im linken Scheinwerfer. Der Drucklüfter ist lt. Fehlerspeicher auch defekt was gut daraus resultieren kann.

Außerdem sind beide Nockenwellensensoren defekt (das Problem mit dem Anspringen).
Mir ist das Fahrzeug letzte Woche 5x während der Fahrt ausgegangen (z.B. im Keisverkehr oder an einer Kreuzung) und es ist nur ein Wunder, dass keiner draufgefahren ist oder ich wo draufgefahren bin, da natürlich die Servo nicht mehr funktionierte ebenso der Bremskraftverstärker -> wohlgemerkt ist eine Automatik! Diese habe ich nun für 230,- Eus tauschen lassen. Auch das hat der Verkäufer fahrlässig in kauf genommen.
Dann sind H&R Federn verbaut welche er nicht eintragen lassen hat. Er hat mich also fahrlässig damit zurückfahren lassen. Wäre was passiert hätte meine Versicherung nichts bezahlt. Das habe ich aber erst erfahren als ich zuhause war und alles checken lassen habe.

Ich habe nun keine Lust mehr auf das Fahrzeug und fühle mich betrogen, da ich nicht von dem erheblichen Schaden links nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Dies wurde arglistig verschwiegen wie eben die Sensoren oder andere Dinge die noch Probleme machen.

Was kann ich tun? Ich habe keine Lust mehr auf ein zusammengepfuschtes Fahrzeug!
Der Verkäufer hat mich wissentlich angelogen und betrogen. Ich würde gerne den Fall direkt meinem Anwalt übergeben und dem Verkäufer die Kiste wieder aufs Auge drücken.
Einen Preisnachlass akzeptiere ich nicht.

Was meint Ihr?

PS: Sorry für den ganzen Text... :-)

Bearbeitet von - spam am 28.02.2009 22:19:19


Antworten:
Autor: MostWanted
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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Also das würde ich mal ganz schnell anprangern, für mich hört sich das 100% nach arglistiger täuschung an!
>> BMW - 6 Stürmer in einer Reihe <<

HWDP
Autor: coupe-maniac
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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Auf jedenfall ab zum Anwalt.
Am besten Gutachten machen lassen und alles Dokumentieren.
Everything is possible

Lebe jeden Tag als wäre es dein letzer
Autor: schaltknüppel
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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von privat oder händler?

wenn von privat, wird es bisschen schwieriger, weil du von privat leuten keine fachkompetenz erwarten kannst/darfst

der sagt dann einfach "ich kenn mich nicht aus, punkt"

ruf doch ma die vor-vorbesitzer an, vielleicht hatten die auch nen unfall und es dem vorbesitzer verschwiegen
Autor: spam
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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War von Privat.

Klar kann man keine fachkompetenz erwarten. Wenn meinem Verkäufer der Vorverkäufer dies verschwiegen hat ist das aber nicht mein Problem. Unwissenheit schützt ja nicht vor Strafe.
Wenn ich im Halteverbot parke und dann argumentiere ich habe das Schild nicht gesehen, zahle ich ja auch.

Wenn im Vertrag "Frontschaden vorne rechts" steht die Kiste aber nun auch vorne links einen erheblichen Schaden hat der noch nicht mal fachgerecht repariert wurde -> gebrochener Träger etc. und die ganze linke Seite lackiert wurde, ist dies für meine Begriffe arglistik verschwiegen ober er dies wußte oder nicht ist zweitrangig. Hier wurde der Vertrag nicht erfüllt!

Bearbeitet von - spam am 28.02.2009 23:12:10
Autor: Boa
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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Er hat ja auch den Defekt von den NWS und dem KWS verschwiegen....
Wer später bremst...ist länger schnell...und früher da!

www.du-sollst-skinheads-nicht-mit-nazis-verwechseln.de
--1312--
Autor: Pixsigner
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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Zitat:

Er hat ja auch den Defekt von den NWS und dem KWS verschwiegen....

...genau und dies war Ihm bekannt, denn sonst hätte er ja nicht gleich darauf antworten können.
E36 - IS IT LOVE?
Autor: pat3112
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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Keine Chance !!!

Im Kaufvertrag steht Frontschaden damit ist alles gesagt vollkommen wumpe ob nur Blech oder Rahmenschaden. Ausserdem schreibst du in der Überschrift Unfall verschwiegen, das wurde er ja nicht, der Verkäufer hat dir ganz klar gesagt das Fahrzeug hatte einen Frontschaden. Hat nix mit arglistiger Täuschung zutun. Auch hast du beim Privatkauf keinen Anspruch darauf wegen eines defekten Nokenwellensensors auf arglistige Täuschung zu pochen. Was glaubst du wird der Verkäufer sagen wenn das Ding zum Anwalt geht.

"Also bei mir hat der einwandfrei Funktioniert"

Leider wirst du darauf sitzen bleiben.

Pat





Bearbeitet von - pat3112 am 28.02.2009 23:37:40
Der Geist ist wie ein Fallschirm - er funktioniert nur, wenn er offen ist.
Autor: Stefan_320i
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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kommt dann auch aufm Kaufvertrag an....was da alles gestanden ist aber ausn Schneider ist der sicher nicht! Denk ich mal...

Viel Glück!!!
Autor: spam
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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@pat
Sehe ich nicht so! Nein, es steht Frontschaden vorne rechts und nicht dass es ein linker Rahmenschaden ist wobei die ganze linke Seite lackiert wurde!!! Es ist doch ein Unterschied ob das Fahrzeug einen rechten Frontschaden hat oder einen linken. Ist ja auch ein Unterschied ob vorne oder hinten oder bin ich jetzt blöd? Außerdem wusste er bescheid über den defekt des "Anspringens oder Ausgehens" dafür - wie auch für seine Aussage gibt es 3-Zeugen!

Bearbeitet von - spam am 28.02.2009 23:55:10
Autor: pat3112
Datum: 01.03.2009
Antwort:
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Ok rechts und links ist natürlich ein Unterschied da hast du recht !
Denke trotzdem das du nicht wirklich ne Chance da hast besonders bei privatkauf.
Pass mal auf der Typ sagt dann wahrscheinlich och Rechts oder links da habe ich mich halt vertan im Kaufvertrag und meinte natürlich links.
Aber Rechtsanwalt befragen kann sicher nicht Schaden würde es dir gönnen wenn du aus der Nummer noch rauskommst oswas ist immer scheiße.

Gruß Pat
Der Geist ist wie ein Fallschirm - er funktioniert nur, wenn er offen ist.
Autor: WhiteSensation
Datum: 01.03.2009
Antwort:
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Hallo,

ich wünsche dir erstmal viel Erfolg bei der ganze Sache, ich finde sowas ist eine riesen Sauerei !!

Gerne wird in Gebrauchtwagen-Verträgen der Satz "gekauft wie gesehen" irgendwo rein geschrieben, damit schiebt der Verkäufer den schwarzen Peter an den Käufer. Also wenn das irgendwo im Vertrag stehst, wirst du wohl Pech haben. Das ist einem Vater auch passiert, der Anwalt hat gesagt das es schwer ist dagegen was zu machen. (War zum Glück "nur" ein alter Polo für 2300€, aber trotzdem ärgerlich)

LG
330cd - Fotostory - * update * 27.2.2009 *
Autor: Tombo
Datum: 01.03.2009
Antwort:
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Zitat:

Unwissenheit schützt ja nicht vor Strafe.


in diesem Fall schon.
Er hatte keine Kentnis davon und kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
Autor: herr_welker
Datum: 01.03.2009
Antwort:
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Zitat:


Hallo,

ich wünsche dir erstmal viel Erfolg bei der ganze Sache, ich finde sowas ist eine riesen Sauerei !!

Gerne wird in Gebrauchtwagen-Verträgen der Satz "gekauft wie gesehen" irgendwo rein geschrieben, damit schiebt der Verkäufer den schwarzen Peter an den Käufer. Also wenn das irgendwo im Vertrag stehst, wirst du wohl Pech haben. Das ist einem Vater auch passiert, der Anwalt hat gesagt das es schwer ist dagegen was zu machen. (War zum Glück "nur" ein alter Polo für 2300€, aber trotzdem ärgerlich)

LG

(Zitat von: WhiteSensation)




Solche Sachen wie "gekauft wie gesehen" haben keine Gültigkeit mehr.
Hier nochmal nachzulesen, ein Urteil des Bundesgerichtshofes.

Zitat:


Zitat:

Unwissenheit schützt ja nicht vor Strafe.


in diesem Fall schon.
Er hatte keine Kentnis davon und kann dafür nicht haftbar gemacht werden.

(Zitat von: Tombo)



Du musst beweisen, das er von dem Unfall wusste. Um so mehr Vorbesitzer um so schwieriger es zu beweisen.
Zitat:


Zitat:

Er hat ja auch den Defekt von den NWS und dem KWS verschwiegen....

...genau und dies war Ihm bekannt, denn sonst hätte er ja nicht gleich darauf antworten können.

(Zitat von: Pixsigner)



Auch das muss man erst beweisen.

Bearbeitet von - herr_welker am 01.03.2009 13:21:31
Autor: Bruderchorge
Datum: 01.03.2009
Antwort:
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Hey, hab den Stress auch durch mit soner Sache grad, Anschiss und KM gedreht, bei 2 Autos.

Es kommt SEHR genau drauf an was im Kaufvertrag steht, auch bei privaten kann man da was machen, aber wie gesagt, da ist genau drauf zu achten !

MfG D.Dohmberg


PS Hast ne PN
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: brandyfive
Datum: 01.03.2009
Antwort:
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Investier mal 50 Euro in einen Anwaltbrief !
Meistens reicht das schon aus , habe so auch mal ein Auto zurückgegeben !
Autor: BreaKy
Datum: 01.03.2009
Antwort:
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Leute, das ist ungalublich, hier kann man keine Autos mehr verkaufen oder?
Wenn du beim begutachten den Schaden nicht siehst, ist es ja wirklich dein Ding. Das mit den NWS wird er nicht mehr wissen, da ist auch kein Ansatzpunkt.
Vorne Links war ein Schaden? "du bist also auf der Heimfahrt vorne links irgendwo dagegen gefahren?" - beweis erstmal, dass er den Schaden hatte oder davon wusste.

Wenn ihr solchen Stress umgehen wollt, dann kauft vom Händler und spart nicht am falschen Ende :/ leider gehts kaum anders.

Gekauft wie gesehen gilt nur nicht bei arglistiger Täuschung (bei Privat) und diese Täuschung musst du beweisen.

Ruf doch erstmal den Verkäufer an, bevor du mit nen Anwalt kommst, vll. lässt sich was klären.
Autor: spam
Datum: 01.03.2009
Antwort:
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[quote] Leute, das ist ungalublich, hier kann man keine Autos mehr verkaufen oder?
Wenn du beim begutachten den Schaden nicht siehst, ist es ja wirklich dein Ding. Das mit den NWS wird er nicht mehr wissen, da ist auch kein Ansatzpunkt.
Vorne Links war ein Schaden? "du bist also auf der Heimfahrt vorne links irgendwo dagegen gefahren?" - beweis erstmal, dass er den Schaden hatte oder davon wusste.

Wenn ihr solchen Stress umgehen wollt, dann kauft vom Händler und spart nicht am falschen Ende :/ leider gehts kaum anders.

Gekauft wie gesehen gilt nur nicht bei arglistiger Täuschung (bei Privat) und diese Täuschung musst du beweisen.

Ruf doch erstmal den Verkäufer an, bevor du mit nen Anwalt kommst, vll. lässt sich was klären./quote]...ob er den Schaden hatte oder davon wusste interessiert doch nicht, dass ist sein Ding sich beim Vorverkäufer zu informieren und dies prüfen zu lassen, wenn er das nicht macht ist das sein Ding. Ein Sachverständiger kann sehrwohl festsetllen wie alt der Schaden ist.

Deiner Meinung nach darf man also nur noch bei Händlern kaufen, weil man sonst getäuscht wird? Und selbst bei einem Händler kannst du dir nicht sicher sein! So wie du schreibst klingt das danach, dass du wohl auch so vorgehst wie der Verkäufer.
Autor: BreaKy
Datum: 01.03.2009
Antwort:
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Quatsch, aber ich habe gelernt die Autos deutlicher zu prüfen und aufjedenfall nen Gutachter mal anschauen lassen, oder nicht?

Nur es kommen doch häufig Threads, dass Mängel mit gebrauchten Fahrzeugen da sind.

Ich denke da nur auch mal aus meiner Position, ich hab meine alten Autos auch verkauft und eigentlich guten Gewissens - aber ich stecke in keinem Auto drin, vll. hatte einer davon nen Schaden von dem ich nichts weiß und das soll mri auferlegt werden Bzw. in deinem Fall jetzt dem Vorbesitzer der davon wirklich nichts wusste?


Du hast doch sogar geschrieben, dass es das "ding" vom Vorbesitzer ist sich beim Vorvorbesitzer zu informieren ob er nnen Schaden ahtte, hast du das denn gemacht? ;)

Beim Händler hat eben den Vorteil, der muss sich auskennen! Ist ja schließlich sein Job.

FAZIT: Daher Prüfe, wer sich ewig bindet ;)
Autor: masterkaycee
Datum: 01.03.2009
Antwort:
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Moin

ein großes Problem ist auch, dass viele Verkäufer - ja, Autofahrer allgemein - nichtmal wissen, welche Fahrzeugseite die rechte und welche die linke ist, aus welcher Perspektive das betrachtet wird. Da kann er sich schonmal rausreden.

das nächste Problem ist, dass der Wagen nicht aus erster Hand ist. Nun weise mal zweifelsfrei nach, dass er den Schaden auf der linken Seite - der für den Verkäufer vielleicht die rechte Seite ist - verursacht hat. Auch wenn die Sache mit dem NWS nicht gerade für den Verkäufer spricht ist es möglich, dass der nicht arglistig getäuscht hat, denn: Wenn bei mir mal ne Karre nicht richtig anspringen will, dann latsch ich auch das Gas durch. Passiert das zwei, drei Mal im Jahr, denkt man sich im Normalfall auch nichts dabei - es sei denn, dass kommt öfter. Es ist auch möglich, dass der Verkäufer selbst mit dem unfallschaden reingelegt wurde, vielleicht auch nur von einem teil des Unfalls wusste. Schau einfach mal, wie lang der den Wagen gehalten hat - sinds nur ein paar Monate, wirds wieder verdächtig.

Wie war denn dein Eindruck bei der Probefahrt? weil mit vermurkstem Rahmen am Vorderwagen sollte der nicht mehr sonderlich gut zu fahren sein, kein Muss, ist aber meistens so.


MfG
Lieber s-line als M-Paket
Autor: spam
Datum: 01.03.2009
Antwort:
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Zitat:

Moin

ein großes Problem ist auch, dass viele Verkäufer - ja, Autofahrer allgemein - nichtmal wissen, welche Fahrzeugseite die rechte und welche die linke ist, aus welcher Perspektive das betrachtet wird. Da kann er sich schonmal rausreden.


...da gebe ich dir Recht, daher steht im Kaufvertrag Schaden vorne rechts. Nun liegt aber ein gravierender Schaden auch vorne links vor. Im Prinzip also egal welche Seite es ist mehr als angegeben.
Ich bin auch kein Fachmann aber es gibt 3-Zeugen für seine Aussagen (mich eingeschlossen) er hingegen hatte keinen. Wie gesagt wäre es der "Rempler" ist es auch in Ordnung, dass aber die ganze linke Seite lackiert wurde und der andere "versteckte Schaden" nicht mal ordnungsgemäß repariert wurde ist einfach verschwiegen worden!
Autor: masterkaycee
Datum: 02.03.2009
Antwort:
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Moin spam,


ist der Lackierer sachverständig genug, dass er dir sagen kann, ob der Schaden auf der linken Seite mit dem Schaden auf der rechten Seite unmittelbar zu tun hat, oder ob es sich um einen zweiten Unfallschaden handelt, der nichts mit der Beschädigung auf der rechten Seite zu tun hat?
Der Verkäufer wäre nämlich schön blöd, zwar den Schaden auf der rechten Seite anzugeben, die Linke Seite, die deiner beschreibung nach aber richtig verpfuscht wurde, einfach unter denTisch zu kehren. Wenn der richtig clever bescheißen wollte, dann hätte in den Kaufvertrag reingeschrieben "Unfallschaden Fahrzeugfront".
Du kannst ja mal deinen Anwalt einschalten und nen Gutachten veranlassen, aber wenn nicht zweifelsfrei nachweisbar ist, dass der Schaden auf der rechten Seite mit dem Schaden auf der linken Seite zusammenhängt, dann hast du keine allzu guten Karten, da der Verkäufer entweder selbst nix davon wusste oder sich rausreden wird.
Bevor du aber noch mehr Geld zum Fenster rauswirfst; Fahr doch mal vorab zum Tüv, Dekra, GTÜ, Küs deines Vertrauen und lass das mal für ein kleines Geld quasi im Rahmen einer Gebrauchtwagenbewertung anschauen, der Tüv-Mann wird dir normalerweise diese entscheidende Frage schon beantworten können und dann kannst du immer noch entscheiden, wie du weitermachst.

MfG
Lieber s-line als M-Paket
Autor: Bruderchorge
Datum: 02.03.2009
Antwort:
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Kontaktiere den Verkäufer nochmal, nachdem du eine 2. Meinung eingeholt hast, beim TÜV oder so, falls er uneinsichtig ist, bezüglich der Rücknahme des Fahrzeugs, dann kannst du dir immernoch überlegen, ob du ihn verklagen willst oder was weiß ich.

Aber falls du keine Rechtschutzversicherung hast, würde ich mir das gut überlegen, dein Fahrzeug wird dann ca. 1 bis 1,5 Jahre oder länger rumstehen bis das geklärt ist, da wenn du das Fahrzeug nutzt immer schlechtere Karten haben wirst ( Käufer bemängelt gravierenden Unfallschaden, der nicht fachmännisch repariert wurde, aber fährt trotzdem lustig durch die Gegend ) und ein Erfolg ist nicht garantiert.

Steht im Vertrag, dass die Gewährleistung ausgeschlossen wurde ?

Gruß Daniel
Kleinwagen verstopfen meinen Luftfilter.
Autor: David_E46
Datum: 02.03.2009
Antwort:
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Ich denke das es nicht so leicht sein wird was zu beweisen weil Du ja auch schon an den Wagen was lakiert hast, da kann der verkäufer auch sagen das Fahrzeug nicht im verkauftem Zustand mehr ist!
Autor: toben101
Datum: 02.03.2009
Antwort:
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also da dies ein versteckter mangel ist hast du normaler weiße 2 jahre zeit um dies zu mängeln! (bei allen sachen auto meine ich auch?) du musst dies aber innerhalb von 6 monaten melden denn dann ist der verkäufer in der beweislast das dass auto nicht kaputt war! nach 6 monaten musst du beweissen das dass auto kaputt war!!

würde aber auf jedenfall mal zum anwalt gehen !!
Autor: BreaKy
Datum: 02.03.2009
Antwort:
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Zitat:


also da dies ein versteckter mangel ist hast du normaler weiße 2 jahre zeit um dies zu mängeln! (bei allen sachen auto meine ich auch?) du musst dies aber innerhalb von 6 monaten melden denn dann ist der verkäufer in der beweislast das dass auto nicht kaputt war! nach 6 monaten musst du beweissen das dass auto kaputt war!!

würde aber auf jedenfall mal zum anwalt gehen !!

(Zitat von: toben101)




nicht beim Privatverkauf

@spam: wenn du beim Fahren nichts gemerkt hast und sonst alles iO ist, warum reparierst ihn nicht und steckst es als Lehrgeld ab?
Probieren kannste es ja mal da raus zu kommen, aber wird sicher schwer.
Autor: djrolo
Datum: 02.03.2009
Antwort:
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Hier meine bescheidene Anmerkung zu dem Thema:

auch ich habe das Spiel durch mit dem Renault meiner Frau. Von privat gekauft, Unfallfrei im Vertrag, Rest Standard Kaufvertrag. 5 Monate später kommt raus, das beide Gurtstraffer ausgelöst waren, die AirbagVorstufe gezündet, das AirbagModul überbrückt ist und auch Schäden an der Karosserie (instandgesetzter "Parkrempler", wohl kein Rahmenschaden) vorhanden sind.

Kontakt aufgenommen zum Vorbesitzer und der hat gleich mit Anwalt geantwortet, woraufhin auch ich zu einem KfZ RA bin

Klare Auskunft:

Gekauft von privat = so gut wie keine Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers. Einzig der Rahmenschaden (und damit könnte man sich bei demn vorliegenden Fall hochziehen) wäre machbar

Vorgehen
1. (und das auf jeden Fall) Anwalt
2. Gutachter (musst du selbst zahlen)
3. Hoffnung für den Rechtstreit

Grüßle und ich drücke alle Daumen, dass das gut ausgeht.

Beschleunigung ist,wenn Tränen der Ergriffenheit waagrecht zum Ohr hin abfließen




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Ende des Themas

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