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Klage nach Unfall - Geplaudere

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Beitrag von: Tiefflieger
Date: 28.02.2009
Thema: Klage nach Unfall
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Ich bin im Dezember einer Frau mit ca 10kmh drauf gerutscht. Hab das meiner Versicherung gemeldet und dacht das wäre damit erledigt.

Diese Woche flattert ein Brief vom Amtsgericht ins Haus.

Meine Versicherung hat aus mir nicht bekannten Gründen noch nicht gezahlt, die geschädigte ist zum Anwalt gerannt und der hat Klage eingereicht bzw ein Vor Verfahren eröffnet. Gegner 1 meine Versicherung und als 2. gegen mich.

Abgesehen davon das das Gutachten mir sehr wohlwollend für die junge Frau aussieht und sie ein angebliches Schleudertrauma hat/hatte ist mir das alles sehr suspekt.

jedenfalls ist mir relativ egal.. Schmerzensgeld sind 1500€ 0o gefordert und 3,5k für die Kiste von der incl. Gutachten..

Mir gehts bloss drum nix aus eigener Tasche zahlen zu müssen, schliesslich bin ich für so etwas versichert. Leider steh ich als Gegner mit in der klage.

Was kann da auf mich zukommen? Nur rennereien oder muss ich was aus eigener tasche zahlen nur weil meine Versicherung das verschleppt.

Hab schon versucht die Versicherung anzurufen aber in der Schadensbearbeitung ist am samstag keiner mehr.

Verkehrsrechtsschutz versichert bin ich erst seit mitte februar, kann ich glaube nicht dafür in anspruch nehmen
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Antworten:
Autor: E36-Freak
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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Das ist alleinige Sache Deiner Versicherung, da sie für den Schaden der Gegenpartei sowieso aufgekommen wäre..
Die Schadenansprüche würde ich an die Versicherung weitergeben und gut.
Deine RS wirst Du dafür nicht in Anspruch nehmen können
Autor: Doedelhai159
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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du musst nix zahlen.
das geht alles auf die kappe der versicherung, die sich das geld zwar nachher von dir wiederholen kann aus was weiß ich für gründen (zb fahrlässig oder alkohol oder im drift). das wäre dann aber ein neues gerichtsverfahren.

weiß auch garnich, was die von dir wollen. du meldest der versicherung was passiert ist, gutachten von ihr geht an deine versicherung und die muss sich dann damit auseinandersetzen.
ich bin eine butterblume
Autor: Tiefflieger
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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Das schreiben inclusiver aller Gutachten vom Sachverständigen und ihrem Arzt wurden mir zugeschickt da ich halt auch als Beklagte Partei genannt werde.

Muss mich wohl auch innerhalb von 2 Wochen gegenüber dem gericht äussern so wie ich das verstanden habe..

Läuft alles unter schriftlichem Vorverfahren nach § 276 ZPO

Bearbeitet von - Tiefflieger am 28.02.2009 15:50:12
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Autor: Millencolin.
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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Also normal bist du doch aus der Sache raus... Wenn die Sache bei der Versicherung gelandet ist, gehts dich nix mehr an.
Aber ich verstehe nicht, wieso die nicht zahlen wollen?
Gegen dich hat die Dame aber keinerlei Ansprüche, mach dir deshalb keinen Kopf...
Autor: Tiefflieger
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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Fein :) das beruhigt mich jetzt erstmal..

Hab seitdem auch nix mehr von meiner Versicherung gehört, nur das ich schon zum 01.01.2009 hochgestuft wurde. Und aus diesem Grunde habe ich meine Versicherung zum 31.01.2009 gekündigt und eine neue KFZ Versicherung abgeschlossen.
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Autor: herr_welker
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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Zitat:


Fein :) das beruhigt mich jetzt erstmal..

Hab seitdem auch nix mehr von meiner Versicherung gehört, nur das ich schon zum 01.01.2009 hochgestuft wurde. Und aus diesem Grunde habe ich meine Versicherung zum 31.01.2009 gekündigt und eine neue KFZ Versicherung abgeschlossen.

(Zitat von: Tiefflieger)




Bei der neuen Versicherung bist du dann aber genauso eingestuft, als du's bei der jetztigen wärst. (außer du hast mit der neuen Versicherung irgendwas ausgemacht).

Es wäre sinnvoll dich mit deiner Versicherung in Verbindung zu setzten und mal nachzufragen was die stört. Möglichweiße ist ja was mit dem Schmerzensgeld oder dem Gutachten nicht in Ordnung.
Oder es wurden unterschiedliche Angaben gemacht.
zum Beispiel: du gibst an hinten drauf gefahren zu sein, im Gutachten steht aber was von vorderer Stoßstange tauschen..

Deine zusätzlichen Auslagen würde ich dann dem Verlierer des Prozesses schicken. Eigendlich müsste sowas ja dann auch gezahlt werden.

Bearbeitet von - herr_welker am 28.02.2009 16:22:08
Autor: Tiefflieger
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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Ja, werde mich am Montag erstmal mit meiner alten Versicherung kurzschliessen was bei denen los ist..

Versicherer wechsel hat sich in der hinsicht gelohnt das die Einstufung eine Stufe unter dem neuen Satz bei meiner alten Versicherung ist und ich jetzt für den selben Beitrag eine Voll anstatt Teilkasko habe
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Autor: plop
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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und du solltest auch den teufel tun und dich zu der sache in irgendeiner form äussern..

die typischen kanzleien schicken immer solche bösen briefe an den unfallgegner um noch etwas auf den busch zu klopfen...evtl kommt ja noch n dicker hase raus...

also halt dich da raus und lass die versicherungen das regeln...

evtl wirst du nochmal zur aussage gebeten...
Erdbeben abschalten, Sofort!

Tsunami, Nein Danke!
Autor: Tiefflieger
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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Einfach totstellen geht aber auch nicht ;) ist ja nen offzieller Brief vom Amtsgericht

Ist beim ADAC nicht die erste Rechtsberatung bei einem Anwalt kostenlos? Glaub ich sollte das mal in Anspruch nehmen
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Autor: herr_welker
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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Zitat:


Einfach totstellen geht aber auch nicht ;) ist ja nen offzieller Brief vom Amtsgericht

Ist beim ADAC nicht die erste Rechtsberatung bei einem Anwalt kostenlos? Glaub ich sollte das mal in Anspruch nehmen

(Zitat von: Tiefflieger)




Eben. Hier gehts ja nicht von einer Kanzlei aus, sonder jetzt gehts bald vor Gericht.

Ja. Eine Erstberatung durch einen Anwalt ist beim ADAC kostenlos. (nur für Mitglieder)
Autor: brandyfive
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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Du bist Ordnungsgemäß versichert , also mach Dir deshalb mal keine Sorgen !

Vielleicht hat Deine Versicherung ja noch nicht bezahlt , weil der Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht !

Autor: Tiefflieger
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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Kann mir vorstellen das die Versicherung noch genauer prüfen möchte.

Sah vor ort nicht so mies aus das ein Schaden von 5400€ entsteht.. Stossstange war etwas angebrochen und das wars.

Bearbeitet von - Tiefflieger am 28.02.2009 16:45:52
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Autor: brandyfive
Datum: 28.02.2009
Antwort:
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Das ist ja das Problem von den Arschlöchern die einen tatsächlichen Schaden von 1000 Euro haben und 4500 Euro abrechnen !
Die Versicherungen erhöhen daraufhin dann wieder die Beiträge und wir alle können dann bezahlen !




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